Wird der Beschuldigte in jedem Fall über die Einstellung informiert? – Ermittlungsverfahren können gegen einen Beschuldigten geführt werden, ohne dass er davon Kenntnis hat. Das ist zu Beginn des Verfahrens sogar der Regelfall. Zumeist erfährt man erst dann von dem Strafverfahren, wenn man als Beschuldigter zur Vernehmung geladen wird oder wenn Zwangsmaßnahmen ergehen (Durchsuchung, Haftbefehl).
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Contents
- 0.1 Was bedeutet das Ermittlungsverfahren wird gemäß 170 Abs 2 StPO eingestellt?
- 0.2 Was ist der Paragraph 170 Absatz 2 StPO?
- 1 Was passiert wenn ein Verfahren eingestellt wird?
- 2 Wann verjährt ein Verfahren nach 170 Abs 2?
- 3 Was bedeutet 2 StPO?
- 4 Was ist 2 StPO?
- 5 Was bedeutet Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage?
- 6 Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit dass ein Verfahren eingestellt wird?
- 7 Wie kann ich herausfinden ob gegen mich ermittelt wird?
- 8 Wer zahlt den Anwalt wenn das Verfahren eingestellt wird?
- 9 Wer zahlt den Anwalt wenn ich gewinne?
- 10 Was kostet ein Anwalt im Ermittlungsverfahren?
- 11 Was kostet eine verlorene Gerichtsverhandlung?
- 12 Was folgt nach Ermittlungsverfahren?
- 13 Was passiert nach dem Ermittlungsverfahren?
- 14 Warum werden Ermittlungsverfahren eingestellt?
- 15 Was wird bei einem Ermittlungsverfahren gemacht?
Was bedeutet das Ermittlungsverfahren wird gemäß 170 Abs 2 StPO eingestellt?
Einstellung nach § 170 Abs.2 StPO – Nachdem die Polizei bzw. die Staatsanwaltschaft von einer Straftat Kenntnis erlangt hat, wird zunächst die Ermittlungsarbeit seitens der Staatsanwaltschaft und auch der Polizei betrieben, um den Sachverhalt zu erfassen, aufgrund dessen die betreffende Strafanzeige gestellt wurde. Zu diesen Tätigkeiten zählen:
Sicherung der Spuren Vernehmung von Zeugen Beauftragung von Sachverständigen zur Spurenbewertung.
Sind diese Ermittlungen abgeschlossen und erwägt die Staatsanwaltschaft Anklage zu erheben, so wird dies gemäß § 169a StPO entsprechend vermerkt. Kommt die Staatsanwaltschaft jedoch zu dem Ergebnis, dass kein genügender Anlass zur Erhebung einer Anklage besteht, so wird gemäß § 170 Abs.2 StPO das Verfahren eingestellt.
- Doch wann gilt § 170 Abs.2 StPO? Das Strafrecht sieht vor, dass ein Verfahren gemäß § 170 Abs.2 StPO eingestellt werden kann, wenn ein hinreichender Tatverdacht fehlt.
- Dieser liegt vor, wenn davon auszugehen ist, dass der Beschuldigte aufgrund der vorliegenden Beweise verurteilt wird.
- Im Umkehrschluss ist er nicht gegeben, wenn keine – oder nur eine sehr geringe – Wahrscheinlichkeit besteht, dass es zu einer Verurteilung kommen wird.
Des Weiteren kann gemäß § 170 Abs.2 StPO ein Verfahren eingestellt werden, weil ein sogenanntes Verfahrenshindernis vorliegt. Dieses ist beispielsweise gegeben, wenn der Beschuldigte nicht strafmündig ist; auch die Verjährung der Tat kann als ein solches angesehen werden.
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Was ist der Paragraph 170 Absatz 2 StPO?
Page 5 – (1) Ergibt sich kein genügender Anlaß zur Erhebung der öffentlichen Klage, so verwirft das Gericht den Antrag und setzt den Antragsteller, die Staatsanwaltschaft und den Beschuldigten von der Verwerfung in Kenntnis. (2) Ist der Antrag verworfen, so kann die öffentliche Klage nur auf Grund neuer Tatsachen oder Beweismittel erhoben werden.
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Was passiert wenn ein Verfahren eingestellt wird?
FAQ: Wann wird ein Ermittlungsverfahren eingestellt? – Was heißt Einstellung des Ermittlungsverfahrens? Mit Einstellung der Ermittlungen endet das Strafverfahren (vorerst). Der Beschuldigte wird also nicht angeklagt und folglich weder zu einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe verurteilt noch freigesprochen.
- Es kann aber sein, dass die Ermittlungen wieder aufgenommen werden.
- Warum wird ein Ermittlungsverfahren eingestellt? Wenn kein hinreichender Tatverdacht gegen den Beschuldigten besteht, hat die Staatsanwaltschaft auch keinen Grund, diesen wegen einer Straftat anzuklagen.
- Ann ein Ermittlungsverfahren auch eingestellt werden, obwohl ein hinreichender Tatverdacht gegen den Beschuldigten besteht? Ja, diese Möglichkeit ergibt sich aus § 153 StPO.
Wenn die Schuld des Täters gering ist und kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht, kann die Staatsanwalt mit Zustimmung des zuständigen Strafgerichts von der Verfolgung absehen.
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Wann verjährt ein Verfahren nach 170 Abs 2?
Zusammenfassung: Ein nach § 170 Abs.2 StPO eingestelltes Verfahren kann bis zum Eintritt der Verfolgungsverjährung wieder aufgenommen werden. Bei den Staatsanwaltschaften werden Register über eingestellte Verfahren geführt. Die Eintragungen sind im Regelfall zwei Jahre nach Einstellung des Verfahrens zu löschen.
- Gegen mich wurde vor 2 Jahren ermittelt was aber dann nach § 170 Abs.2 StPO eingestellt wurde.
- Ann das Verfahren ein Lebenlang wieder aufgenommen werden oder verjährt das auch irgendwann mal? Genauso würde es mich interessieren ob die Polizei auch immer sehen kann das da mal ermittelt wurde wenn sie meine Daten abfragt? Sehr geehrter Fragesteller, Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten: Ein Verfahren, das nach § 170 Abs.2 StPO kann jederzeit wieder aufgenommen werden, etwa wenn sich neue Erkenntnisse ergeben oder Beweismittel bekannt werden.
Nach Eintritt der Verfolgungsverjährung ist eine Strafverfolgung nicht mehr zulässig. Die Länge der Verjährungsfrist hängt von der nach dem Gesetz höchstzulässigen Strafe ab, d.h. je härter eine Tat bestraft werden kann, desto länger ist auch die Verjährungsfrist.
Die Länge der Verjährungsfristen findet sich in § 78 Absatz 1 StGB, Für Straftaten, die mit Strafe bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe bewehrt sind (z.B. einfacher Diebstahl oder einfache Körperverletzung) beträgt die Verjährungsfrist fünf Jahre ab Vollendung der Tat. Allerdings läuft die Verjährungsfrist von Neuem bei bestimmten Ermittlungsmaßnahmen oder strafprozessualen Handlungen (z.B.
Vernehmung des Beschuldigten oder Eröffnung der Hauptverhandlung), die in § 78e Absatz 1 StGB aufgezählt sind. Die Verjährung tritt jedoch spätestens ein, wenn die doppelte Zeit der regulären Verjährungsfrist verstrichen ist ( § 78e Absatz 3 StGB ). Beträgt also die reguläre Verjährungsfrist fünf Jahre, tritt die Verjährung auch im Fall des Neubeginns der Verjährungsfrist spätestens nach zehn Jahren ein.
- Bei den Staatsanwaltschaften wird ein Register über Ermittlungsverfahren geführt, in das auch die Polizei zum Zweck der Strafverfolgung Einsicht nehmen kann ( § 492 Absätze 1 und 2, Satz 2 StPO).
- Die dort eingetragenen Daten sind zwei Jahre nach Einstellung des Verfahrens nach § 170 Absatz 2 StPO zu löschen, es sei denn, vor Eintritt der Löschungsfrist wird ein weiteres Verfahren zur Eintragung in das Verfahrensregister mitgeteilt.
In diesem Fall bleiben die Daten gespeichert, bis für alle Eintragungen die Löschungsvoraussetzungen vorliegen ( § 494 Absatz 2 Sätze 2 und 3 StPO ). Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
- Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
- Mit freundlichen Grüßen Rückfrage vom Fragesteller 30.
- Juli 2017 | 18:30 ich habe gerade nochmal nachgesehen das Verfahren wurde laut Staatsanwaltschaft am 28.08.2015 eingestellt.
- Wird das automatisch gelöscht oder muss ich dafür ein Antrag stellen? Anzeige wurde nach § 179 Sexueller Mißbrauch widerstandsunfähiger Personen gestellt.
Da aber das Ermittlungsverfahren eingestellt wurde weil ich diese Tat nicht begangen habe. Wann Verjährt das den? Da ja die Gesetze nach den Ermittlungsverfahren geändert wurde weiß ich nicht welche Höchststrafe möglich gewesen wäre. Wenn ich das richtig verstanden habe ist die Verjährung abhängig davon was die Höchststrafe gewesen wäre.
Danke für die Antwort sie haben mir schon weiter geholfen. Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 30. Juli 2017 | 18:38 Sehr geehrter Fragesteller, eine Straftat nach § 179 StGB ist im Höchstmaß mit zehn Jahren Freiheitsstrafe bewehrt. In diesem Fall beträgt die einfache Verjährungsfrist zehn Jahre ( § 78 Abs.1 Nr.3 StGB ).
Die Verjährungsfrist kann sich aber durch Unterbrechungen auf bis zu 20 Jahre verlängern. Die Löschung im Verfahrensregister erfolgt bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen von Amts wegen, d.h. Sie müssen keinen Antrag stellen. Mit freundlichen Grüßen, Carsten Neumann Rechtsanwalt [email protected] Bewertung des Fragestellers 30.
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Wer trägt die Kosten bei Einstellung des Verfahrens?
Page 2 – Details Hauptkategorie: Wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, so ermittelt zunächst die Polizei. Mit dem Schlussbericht versehen, geht die Akte alsdann zur Staatsanwaltschaft. Dort wird entschieden, ob Anklage erhoben oder ein Strafbefehl beantragt wird.
Die Staatsanwaltschaft kann das Verfahren jedoch auch einstellen. Das Gesetz kennt mehrere Einstellungsmöglichkeiten: Einstellung des Verfahrens gemäß § 170 Abs.2 StPO mangels Tatverdachts. Wie ein Freispruch, allerdings trägt der Beschuldigte seine notwendigen Auslagen selbst (z.B. Anwaltskosten). Einstellung des Verfahrens gemäß § 153 StPO (Strafprozessordnung) wegen Geringfügigkeit: Das Verfahren wird ohne Sanktionen eingestellt.
Es ist sogar möglich, dass der Landeskasse die notwendigen Auslagen des Beschuldigten auferlegt werden (z.B. die Anwaltskosten). Einstellung des Verfahrens gemäß § 153a StPO, wegen geringer Schuld: Das Verfahren wird gegen Zahlung einer Geldbuße eingestellt.
Die Geldbuße richtet sich nach dem Einkommen des Beschuldigten und der zugrunde liegenden Tat. Die Geldbuße muss innerhalb von 6 Monaten gezahlt werden. Einstellung des Verfahrens gemäß § 154 ff. StPO (unwesentliche Nebenstraftaten oder Beschränkung der Strafverfolgung u.a.). Das Verfahren kann z.B. im Hinblick auf weitere Strafverfahren eingestellt werden, wenn die zu erwartende Strafe neben einer Strafe, die gegen den Beschuldigten wegen einer anderen Tat rechtskräftig verhängt worden ist oder die er wegen einer anderen Tat zu erwarten hat, nicht beträchtlich ins Gewicht fällt.
© Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Strafverteidiger Feldkamp, Berlin Strafverteidigungen bundesweit. Bei Verhaftungen, Durchsuchungen u.ä. können wir sofort reagieren. Jeder Anruf unter der Notrufnummer wird kurzfristig entgegen genommen. Die Mailbox wird regelmäßig abgehört. Ihr Strafverteidiger reagiert unverzüglich! In der Kanzlei sind 4 weitere Rechtsanwälte tätig. Weitere Videos zu anderen Schwerpunkten finden Sie, : Einstellung des Verfahrens
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Wer trägt die Kosten eines Ermittlungsverfahrens?
Verfahrenskosten im Strafverfahren bei Gerichtsverhandlung im Hauptverfahren – Wird im strafprozessualen Verfahren die Hauptverhandlung eröffnet, so wird am Ende der Verhandlungen durch den Richter ausgesprochen, von wem die Kosten zu tragen sind. Grundsätzlich muss im Falle einer Verurteilung der Angeklagte die Kosten vom Strafverfahren tragen.
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Was bedeutet 2 StPO?
Einstellung des Ermittlungsverfahrens nach § 170 Abs.2 StPO – was bedeutet das? – Am Ende des Ermittlungsverfahrens muss die Staatsanwaltschaft die Entscheidung treffen, ob sie einen hinreichenden Tatverdacht für gegeben hält oder nicht. Bejaht sie diese Frage, kann sie beispielsweise öffentliche Anklage erheben oder einen Strafbefehl erlassen.
- Die Staatsanwaltschaft kann das Ermittlungsverfahren gegen einen Beschuldigten gem.
- § 170 Abs.2 StPO einstellen, wenn die Ermittlungen ihrer Ansicht nach keinen genügenden Anlass zur Klageerhebung bieten.
- Hinter der Formulierung des „genügenden Anlasses” versteckt sich dabei die Frage des hinreichenden Tatverdachts gem.
§ 203 StPO. Dieser ist vom zuständigen Staatsanwalt anhand einer Prognoseentscheidung zu beurteilen und wird bejaht, wenn nach der derzeitigen Sach- und Rechtslage eine Verurteilung des Beschuldigten am Ende der Hauptverhandlung wahrscheinlicher ist als ein Freispruch, d.h.
wenn die Verurteilung des Beschuldigten überwiegend wahrscheinlich ist. Der hinreichende Tatverdacht ist dabei grundsätzlich dann gegeben, wenn 1. Das in Frage stehende Verhalten strafbar ist 2. Hinreichende Beweise dafür vorliegen, dass das vorgeworfene Verhalten tatsächlich stattgefunden hat 3. Keine dauerhaften Prozesshindernisse dem Strafverfahren entgegenstehen (z.B.
Verjährung der Straftat oder wenn ein erforderlicher Strafantrag nicht gestellt wurde) Kann sich die Staatsanwaltschaft vor diesem Hintergrund nicht zur Anklageerhebung entschließen, so stellt sie das Verfahren ein. Dies bedeutet, dass keine weiteren Ermittlungen mehr stattfinden und die Straftat nicht weiter verfolgt wird.
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Was ist 2 StPO?
Wird der Beschuldigte in jedem Fall über die Einstellung informiert? – Ermittlungsverfahren können gegen einen Beschuldigten geführt werden, ohne dass er davon Kenntnis hat. Das ist zu Beginn des Verfahrens sogar der Regelfall. Zumeist erfährt man erst dann von dem Strafverfahren, wenn man als Beschuldigter zur Vernehmung geladen wird oder wenn Zwangsmaßnahmen ergehen (Durchsuchung, Haftbefehl).
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Was bedeutet Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage?
Wer erpresst wen? – Rechtssystematisch stellt die Einstellung gegen Geldauflage eine Durchbrechung des sogenannten Legalitätsprinzips dar. Das bedeutet, dass – anders als eigentlich vom Gesetz vorgesehen – dem Staatsanwalt und/oder dem Gericht ein weiter Ermessensspielraum zugestanden wird.
Von dem Ideal, wonach jede Straftat aufzuklären und gegebenenfalls zu verfolgen ist, haben sich der Gesetzgeber und die juristische Praxis schon längst verabschiedet. Geht man von der Idee aus, dass jeder Sachverhalt sich eindeutig rechtlich klären lässt, stellt jede Einstellung gegen Geldauflage eine Kapitulation des Rechts dar.
De facto setzt sich nämlich bei dieser Verfahrensweise immer der Stärkere durch. Wer im Recht und was richtig ist, bleibt im Ergebnis offen. Es hängt letztlich nur vom Zufall ab, wer wen erpresst. Wenn sich im Laufe eines Ermittlungsverfahrens oder nach der Beweisaufnahme in einer Hauptverhandlung herausstellt, dass Zeugen unglaubwürdig sind oder Beweise, die die Staatsanwaltschaft zunächst für tragfähig erachtet hatte, ins Bröckeln geraden, ist das Angebot der Ermittlungsbehörden, ein Verfahren gegen Geldauflage einzustellen, häufig eine Kapitulation der Anklage.
Dasselbe gilt, wenn zu Beginn eines Verfahrens rechtliche Fehler gemacht wurden und ein Vorgang bei genauerer Betrachtung überhaupt nicht strafbar ist. In all diesen Konstellationen steht ein Beschuldigter vor der Wahl, es auf einen langen und teuren Kampf ankommen zu lassen, oder in den sauren Apfel zu beißen und eine ohnehin wahrscheinliche Einstellung des Verfahrens durch die Zahlung einer Geldauflage zu beschleunigen.
Niemand ist verpflichtet, auf eigene Kosten an der Fortbildung und der Aufrechterhaltung des Rechts mitzuwirken. Einem faktischen Zwang zur Zahlung von Geldauflagen sahen sich beispielsweise viele Ärzte in den Wuppertaler Frauenarzt-Verfahren ausgesetzt.
Obwohl sich bald nach Einleitung der Verfahren herausgestellt hatte, dass der Erwerb von ausländischen Verhütungsmitteln juristisch höchstwahrscheinlich keine Straftat darstellt, gaben die Staatsanwälte, die bereits flächendeckend Ermittlungsverfahren eingeleitet hatten, nicht nach. Stattdessen setzte man den Ärzten die Pistole auf die Brust, nach dem Motto: „Entweder zu bezahlst, oder du musst dir einen Freispruch teuer erkaufen”.
Angesichts der Tatsache, dass man vor Gericht wie auf hoher See immer in Gottes Hand liegt und eine abschließende rechtliche Klärung in weiter Ferne lag, entschlossen sich viele der so in die Enge getriebenen Ärzte zur Zahlung. Für einen Frauenarzt auf dem Land kommt alleine die Durchführung einer öffentlichen Hauptverhandlung, in der gegebenenfalls auch sämtliche Patientinnen als Zeuginnen gehört werden müssten, einem bürgerlichen Todesurteil gleich – selbst wenn das Verfahren mit einem Freispruch endet.
- Die Staatsanwälte waren sich ihres Druckpotenzials gewiss und erwirtschafteten auf diese Weise über 1,6 Mio.
- Euro an Geldauflagen.
- Druck kann jedoch auch in die andere Richtung ausgeübt werden.
- In Wirtschaftsstrafverfahren sehen sich die Gerichte häufig riesigen Aktenbergen und unübersichtlichem Zahlenmaterial ausgesetzt.
Man vermutet, dass an der Sache „etwas dran” ist. Die rechtsstaatliche Aufklärung eines komplexen Sachverhalts würde jedoch erhebliche Ressourcen der Justiz in Anspruch nehmen. Für die Verteidigung bieten sich eine Vielzahl von Angriffsmöglichkeiten durch die Benennung weiterer Zeugen, geschickte Beweisanträge oder die Geltendmachung von prozessualen Rechten – alles potenzielle Fehlerquellen auf dem langen Weg bis zu einem rechtskräftigen Urteil.
Eine gut vorbereitete und schlagkräftige Verteidigung sucht in einer solchen Situation den richtigen Moment, um dem Gericht eine Einstellung gegen Geldauflage vorzuschlagen. Dieses Ansinnen führt häufig zum gewünschten Erfolg. Der Angeklagte ist dann gerne bereit, die Geldauflage zu bezahlen. Denn auch für ihn ist diese Variante meist kostengünstiger als die Durchführung einer langwierigen Hauptverhandlung.
Er erspart sich nicht nur den Ansehensverlust und einen Teil seiner Lebenszeit, sondern auch Rechtsanwaltskosten und Verdienstausfälle.
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Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit dass ein Verfahren eingestellt wird?
Regelungen in der Strafprozessordnung – Die Strafverfolgung in Deutschland unterliegt grundsätzlich dem Legalitätsprinzip, wonach die Staatsanwaltschaft verpflichtet ist, wegen aller verfolgbaren Straftaten einzuschreiten, sofern zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen ( § 152 Abs.2 StPO).
- Die Ausnahme wird als Opportunitätsprinzip bezeichnet, wonach die Behörden in bestimmten Fällen nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden dürfen, ob sie eine Straftat verfolgen oder nicht.
- Einstellungen nach dem Opportunitätsprinzip benötigen besondere Rechtsgrundlagen.
- Das Opportunitätsprinzip ermöglicht es, die begrenzten Kapazitäten der Strafverfolgung auf den Kernbereich der Kriminalität zu konzentrieren.
Die einschlägigen Vorschriften für die Einstellung des Verfahrens aus Opportunitätsgründen sind insbesondere die § § 153 ff. StPO, die an jeweils eigene tatbestandliche Voraussetzungen anknüpfen. Die praktisch bedeutsamsten sind:
- Absehen von Strafverfolgung wegen Geringfügigkeit bei Vergehen ( Bagatelldelikten ) mit Zustimmung des Gerichts bzw. mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft und des Angeschuldigten nach Anklageerhebung ( § 153 StPO)
- Einstellung des Verfahrens wegen eines Vergehens bei Erfüllung von Auflagen und Weisungen mit Zustimmung des Gerichts ( § 153a StPO). Inwieweit der Verdacht eines Verbrechens zuvor ausgeräumt sein muss, ist zwischen Literatur und Rechtsprechung umstritten.
- Absehen von der Verfolgung einer unwesentlichen Nebenstraftat insgesamt ( § 154 StPO); Wiederaufnahme nur mit Gerichtsbeschluss ( § 154 Abs.5 StPO)
- Absehen von der Verfolgung abtrennbarer Teile der prozessualen Tat oder einzelner von mehreren Gesetzesverletzungen, die durch dieselbe Tat begangen sind (Beschränkung der Strafverfolgung) ( § 154a StPO)
Außerdem gibt es noch die Nichterhebung der öffentlichen Klage bei Absehen von Strafe nach § 153b StPO, die Nichtverfolgung von Auslandstaten gem. § 153c StPO sowie das Absehen von Strafverfolgung bei Straftaten nach dem Völkerstrafgesetzbuch ( § 153f StPO) mit gegenüber der Nichtverfolgung von Auslandstaten eingeschränktem Ermessen, das Absehen von Strafverfolgung bei politischen Straftaten ( § 153d StPO) und bei tätiger Reue ( § 153e StPO), die Einstellung bei Auslieferung und Landesverweisung ( § 154b StPO), das Absehen von der Verfolgung zugunsten des Opfers einer Nötigung, Erpressung oder eines Menschenhandels ( § 154c StPO), die Einstellung wegen Nicht-Entscheidung einer zivil- oder verwaltungsrechtlichen Vorfrage ( § 154d StPO) sowie die vorübergehende Einstellung während der Anhängigkeit eines Straf- oder Disziplinarverfahrens wegen falscher Verdächtigung oder Beleidigung ( § 154e StPO).
Die Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren (RiStBV) enthalten im Allgemeinen Teil ermessenslenkende Vorschriften insbesondere für die weisungsgebundenen Staatsanwaltschaften zur praktischen Anwendung der §§ 153 ff. StPO. In einer allgemeinen Abteilung werden ca.75–80 % aller Verfahren eingestellt.
Das Verfahren kann auch noch in der Hauptverhandlung nach §§ 153 ff. StPO eingestellt werden.
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Wann wird ein eingestelltes Verfahren gelöscht?
In das beim Bundesamt für Justiz geführte Zentrale Staatsanwaltschaftliche Verfahrensregister ( ZStV ) werden bestimmte Angaben zu allen strafrechtlichen Ermittlungsmaßnahmen eingetragen, u.a. die Personendaten beschuldigter Personen, die zuständige Ermittlungsbehörde und eine nähere Bezeichnung der vorgeworfenen Straftat (§§ 492 bis 495 Strafprozessordnung). Quelle: ©phonlamaiphoto – stock.adobe.com Das ZStV soll die Strafverfolgung effizienter gestalten. Strafverfolgungsbehörden können mit Hilfe der im ZStV enthaltenen Daten etwas überörtlich agierende Täter und Mehrfachtäter ermitteln, Doppelverfahren vermeiden, frühzeiteig Sammelverfahren bilden und Vollstrechungsmaßnahmen koordinieren.
- Auskünfte aus dem Verfahrensregister dürfen nur an Strafverfolgungsbehörden für Zwecke eines Strafverfahrens erteilt werden.
- Zudem besitzen Waffenbehörden, Luftsicherheitsbehörden, die FIU, die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, das Bundesamt für den Militärischen Abschirmdienst und der Bundesnachrichtendienst Auskunfsrechte.
Die gespeicherten Daten sind zu löschen, sobald die rechtskräftige Verurteilung der betroffenen Person in das Bundeszentralregister eingetragen ist. Wird die beschuldigte Person dagegen rechtskräftig freigesprochen, die Eröffnung des Hauptverfahrens unanfechtbar abgelehnt oder das Verfahren endgültig eingestellt, werden die Daten erst nach einer Frist von zwei Jahren nach Erledigung des Verfahrens gelöscht.
Sofern vor Ablauf dieser Frist dem ZStV ein weiteres Verfahren gegen die betroffene Person mitgeteilt wird, bleiben die Daten solange gespeichert, bis für alle Eintragungen die Löschungsvoraussetzungen vorliegen. Betroffenen Personen ist auf Antrag Auskunft aus dem Register zu erteilen. Sofern Eintragungen vorliegen, entscheidet die Registerbehörde über die Erteilung einer Auskunft im Einvernehmen mit der Staatsanwaltschaft, die die personenenbezogenen Daten zur Eintragung in das ZStV mitgeteilt hat.
Falls ein Geheimhaltungsbedürfnis besteht, wird eine Eintragung unter Umständen nicht in die Auskunft aufgenommen. Ein Antrag auf Auskunft aus dem ZStV ist unter Angabe der folgenden Daten an die Registerbehörde zu richten:
GeburtsnameFamilienname (wenn dieser vom Geburtsnamen abweicht)sämtliche VornamenGeburtsdatumGeburtsort
Die Anschrift lautet: Bundesamt für Justiz Adenauerallee 99-103 53113 Bonn Telefon: +49 (0)228 99410-40 Internet: www.bundesjustizamt.de Wenn aufgrund einer Auskunft aus den ZStV bei der betroffenen Person Zweifel entstehen, ob die Speicherung der Daten rechtmäßig ist, insbesondere ob die gesetzlichen Bestimmungen zur Löschung eingehalten wurden, kann sie sich zum Zweck einer datenschutzrechtlichen Einzelfallprüfung an mich wenden.
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Kann ein eingestelltes Strafverfahren wieder aufgenommen werden?
Strafprozess – „Das strafrechtliche Wiederaufnahmeverfahren hat die Funktion, den Konflikt zwischen den Grundsätzen der Gerechtigkeit und der Rechtssicherheit, die sich beide gleichermaßen aus dem Rechtsstaatgedanken ableiten lassen, zu lösen, indem es um der materialen Gerechtigkeit willen gestattet, das Prinzip der Rechtssicherheit zu durchbrechen.
Die Wiederaufnahme eines rechtskräftig abgeschlossenen Strafverfahrens ist nach deutschem Recht nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Aus Gründen der Rechtsklarheit kann auch ein fehlerhaftes, aber rechtskräftiges Urteil grundsätzlich nicht mehr aufgehoben werden. Die Wiederaufnahme kann diese Rechtskraft allerdings durchbrechen.
An die Wiederaufnahme werden in den §§ 359 bis 373a Strafprozessordnung (StPO) jedoch strenge Anforderungen gestellt. Dem Wesen nach ist die Wiederaufnahme ein Rechtsinstitut, das auf Verlangen des Antragsberechtigten, nicht aber von Amts wegen, ermöglicht, die mit einem rechtskräftigen Sachurteil abgeschlossene Strafsache wieder in das Hauptverfahren zurückzuversetzen.
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Wie kann ich herausfinden ob gegen mich ermittelt wird?
Wird/wurde gegen mich ermittelt? AW: Wird/wurde gegen mich ermittelt? Sehr geehrter Fragesteller, es besteht keine Pflicht der Staatsanwaltschaft mitzuteilen, ob gegen jemanden ermittelt wird. Wenn begründeter Verdacht besteht, dass eine Anzeige erstattet wurde, kann man eine Anfrage an die Staatsanwaltschaft stellen und um Auskunft bitten.
Ich wünsche Ihnen noch eine schöne Woche.Viele Grüße Alexander Dietrich Rechtsanwalt
: Wird/wurde gegen mich ermittelt?
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Wie lange darf ein Ermittlungsverfahren laufen?
Wie läuft ein Ermittlungsverfahren ab? Ihr Anwalt in München informiert – Das Ermittlungsverfahren dient dazu, den Täter zu ermitteln und den Sachverhalt aufzuklären. Zur Aufklärung der Tat müssen die Beweise gesichert werden. Die Leitung des Ermittlungsverfahrens liegt bei der Staatsanwaltschaft („Herrin des Ermittlungsverfahrens”), in der Regel führt die Polizei (Kripo) die Ermittlungen für die Staatsanwaltschaft durch.
Einstellung des StrafverfahrensAnklage
Staatsanwaltschaft und Polizei können sich zur Ermittlung und Aufklärung der Straftat einiger bedienen, z.B.
Zeugenvernehmung, Vorladung zur VernehmungBeschuldigtenvernehmung, Vorladung zur VernehmungDurchsuchung von Haus oder WohnungTelefonüberwachungHandyüberwachung (Anrufe, SMS, Chats)Einholung von Auskünften, insbesondere von Banken, Schuldnerregistern, Gerichten usw.Untersuchungshaft
Wurden bei Ihnen Ermittlungsmaßnahmen durchgeführt? Immer wieder sind Ermittlungsmaßnahmen rechtswidrig. Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie. Das Ermittlungsverfahren wird mit Abschluss der Ermittlungen beendet, d.h. wenn Polizei und Staatsanwaltschaft den Sachverhalt erforscht haben.
- Eine Dauer ist dafür vorgeschrieben.
- Ein Ermittlungsverfahren kann u.U.
- Mehrere Jahre dauern.
- Wird gegen Sie ein Ermittlungsverfahren geführt, sind Sie,
- Es ist nicht notwendig, dass Sie als Beschuldigter von Ermittlungen gegen Sie erfahren.
- Dies gilt insbesondere für geheime Ermittlungen, z.B.
- Der Überwachung der Telekommunikation (Abhören von Telefon, Handy, Computer).
Das Zwischenverfahren bezeichnet den Abschnitt nach dem Ermittlungsverfahren und vor dem Hauptverfahren vor Gericht. Es beginnt mit der Einreichung der Anklage bei Gericht durch die Staatsanwaltschaft. Das Zwischenverfahren soll der durch den Richter dienen, ob ein hinreichender Tatverdacht vorliegt und ein Hauptverfahren eröffnet werden soll.
Im Hauptverfahren vor Gericht wird über das Schicksal des Angeklagten, d.h. Freispruch oder Verurteilung, entschieden. Die mündliche Hauptverhandlung dient dazu, die Tat durch das Gericht aufklären zu lassen, über die Schuld oder Unschuld des Angeklagten zu befinden und die Art und Höhe der Strafe festzulegen.
Der Ablauf einer Gerichtsverhandlung im Strafrecht ist genau geregelt.
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Welche Strafen verjähren nicht?
Verjährung im Strafrecht – Rudolph Rechtsanwälte Ich habe vor zehn Jahren eine wertvolle Uhr gestohlen. Kann ich deswegen heute noch verurteilt werden? Liegt die Begehung einer Straftat schon viele Jahre zurück, macht eine Strafe oft keinen Sinn mehr.
Aus diesem Grund gibt es die sogenannte Verfolgungsverjährung. Nach Ablauf einer bestimmten Frist kann eine Straftat nicht mehr verfolgt werden. Ausgeschlossen von der Verjährung sind besonders schwerwiegende Straftaten wie Mord, Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit sowie Kriegsverbrechen. Tritt Verfolgungsverjährung ein, ist das Verfahren einzustellen und es darf nicht mehr ermittelt werden.
Es darf keine Anklage erhoben werden, es gibt keine Verhandlung vor dem Gericht, eine Strafe darf nicht verhängt werden.
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Wer zahlt den Anwalt wenn das Verfahren eingestellt wird?
Wer trägt die Kosten wenn ein Verfahren eingestellt wird? – Kosten – Soweit die Eröffnung eines Hauptverfahrens abgelehnt oder das Verfahren eingestellt wird, fallen die Auslagen der Staatskasse und die notwendigen Auslagen des Angeschuldigten bzw. Betroffenen grundsätzlich der Staatskasse zur Last ( § 467 Abs.1 StPO, § 46 OWiG).
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Wer zahlt den Anwalt wenn man unschuldig ist?
Freispruch – und dann? Wer zahlt den Anwalt oder die Gerichtskosten? – Nach einem Freispruch fallen gemäß § 467 Abs.1 die entstandenen notwendigen Anwalts- und Gerichtskosten der Staatskasse zur Last. Der Staat übernimmt jedoch nur alle notwendigen Kosten. Ungerechtfertigte Kosten, die zum Beispiel durch einen teuren Anwalt entstehen, erstattet der Staat in der Regel nicht.
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Wer zahlt den Anwalt wenn ich gewinne?
Antwort: – Bei Zivilverfahren vor den Amtsgerichten heißt es meist: Wer unterliegt, zahlt die Musik. Das gilt für Klagen auf Schadenersatz ebenso wie für Verfahren über Mängel einer Mietwohnung. Die Entscheidung über die Kostentragung ist Teil des Urteilsspruches.
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Was kostet ein Anwalt im Ermittlungsverfahren?
5. Kosten des Strafverfahrens – Eine Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe wie im Zivilprozess gibt es im Strafverfahren für Beschuldigte und Angeklagte nicht. Einen Strafverteidiger Ihrer Wahl müssen Sie daher selbst bezahlen. Es besteht aber unter den im Gesetz bestimmten Voraussetzungen (§§ 140 ff.
- Bei Verbrechen, also schweren Taten, die mit mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe bedroht ist
- wenn das Verfahren zu einem Berufsverbot führen kann.
Besteht keine Pflichtverteidigung und Sie werden von einem Wahlverteidiger vertreten, richten sich dessen Kosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und dem Vergütungsverzeichnis. Die Grundgebühr liegt je nach Strafverfahren bei 40 bis 360 Euro, wobei für einen hinsichtlich Umfang und Bedeutung durchschnittlichen Fall meist die sogenannte Mittelgebühr von 200 Euro fällig wird.
- Mit dieser wir die Einarbeitung in den Fall vergütet.
- Zusätzlich werden individuelle Gebühren je nach Tätigkeit berechnet, also vor allem die Verfahrens- und die Terminsgebühr.
- Diese Gebühren werden in den einzelnen Verfahrensabschnitten jeweils gesondert fällig.
- Beispiel: Ihr Strafverteidiger nimmt Einsicht in die Ermittlungsakte und gibt eine Stellungnahme ab.
Die Grundgebühr nach Mittelgebühr liegt bei 200 Euro, hinzu kommt eine Verfahrensgebühr, die nach Mittelgebühr mit 165 Euro berechnet wird. Für die Teilnahme an einer Haftprüfung oder an einer Vernehmung erhält der Anwalt eine Terminsgebühr, deren Mittelgebühr 170 Euro beträgt.
- bei einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe bis 6 Monaten oder einer Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen: 140 Euro
- bei einer Verurteilung bis zu 1 Jahr oder mehr als 180 Tagessätzen: 280 Euro
- bei einer Verurteilung bis zu 2 Jahren: 420 Euro
- bei einer Verurteilung bis zu 4 Jahren: 560 Euro
- bei einer Verurteilung bis zu 10 Jahren: 700 Euro
- bei einer Verurteilung über 10 Jahren: 1.000 Euro
- bei Anordnung von Maßregeln zur Besserung und Sicherung (z.B. Führerscheinentzug): 70 Euro
Bei einem Freispruch trägt der Staat die Kosten des Angeklagten. Dagegen muss der verurteilte Angeklagte die Kosten für den Pflicht- oder Wahlverteidiger selbst bezahlen (§§ 464 ff. StPO). Eine Ausnahme hiervon besteht im Jugendstrafverfahren, Dort kann von der Kostentragungspflicht abgesehen werden (§ 74 JGG) und die Gerichtskosten werden dann von der Staatskasse übernommen.
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Wie viel kostet Strafverfahren?
Kosten eines Wahlverteidigers – Die Vergütung eines Wahlverteidigers im Strafverfahren richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und dem Vergütungsverzeichnis. Für eine Tätigkeit im Strafverfahren wird eine Grundgebühr in Höhe von 30 – 300 € fällig.
- In der Regel wird bei einem durchschnittlichen Fall mit durchschnittlichen Umfang und Bedeutung die sog.
- Mittelgebühr fällig.
- Diese beträgt hier 165 €.
- Sie wird nur einmal berechnet und soll die erstmalige Einarbeitung in den Fall honorieren.
- Hinzu kommen individuelle Gebühren für die jeweilige Tätigkeit nach dem Vergütungsverzeichnis.
Dies sind insbesondere die Verfahrens- und die Terminsgebühr. Beispiel: Für einen zur Last gelegten Betrug nimmt der Strafverteidiger Akteneinsicht und gibt eine Stellungnahme ab. Hier erhält der Wahlverteidiger eine Grundgebühr in Form der Mittelgebühr in Höhe von 165 Euro und eine Verfahrensgebühr in Form der Mittelgebühr von 140 Euro.
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Was kostet eine verlorene Gerichtsverhandlung?
3.4. Wenn Sie unterliegen – Verlieren Sie den Prozess in vollem Umfang, müssen Sie alles zahlen. Gewinnen Sie teilweise, werden die Kosten nach Erfolg aufgeteilt. Von den Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger 70 %, der Beklagte 30 %. Geht die Sache fifty-fifty aus oder gibt es einen entsprechenden Vergleich, werden in der Regel die Kosten gegeneinander aufgehoben,
Das bedeutet, dass die Gerichtskosten hälftig getragen werden und jede Partei ihre Anwaltshonorare selbst tragen muss. Dies kann aber auch anders gestaltet werden. Insbesondere dann, wenn dem Vergleich eine rechtlich klare Sachlage zugrunde liegt, kann eine Partei auch in voller Höhe kostenpflichtig gemacht werden.
Dies ist aber freie Verhandlungssache. Das Gericht macht bei einem Vergleich nur Vorschläge. Sie klagen. Es stellt sich heraus, dass die Rechtslage ganz klar gegen Ihren Gegner spricht. Das Gericht schlägt einen Vergleich mit Ratenzahlung vor, um allen Beteiligten ein Urteil zu ersparen.
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Was folgt nach Ermittlungsverfahren?
Was ist das Ermittlungsverfahren? – Das Ermittlungsverfahren kann von Amts wegen oder durch eine Strafanzeige eingeleitet werden, wobei jeder berechtigt ist, eine Strafanzeige zu stellen. Liegt ein Anfangsverdacht vor, wird das Ermittlungsverfahren eröffnet.
Das Ermittlungsverfahren hat dann den Zweck, zu überprüfen, ein hinreichender Tatverdacht gegeben ist. Der Sachverhalt wird also genauer geprüft, indem entsprechende Ermittlungen eingeleitet werden. Herrin des Ermittlungsverfahrens ist die zuständige Staatsanwaltschaft. Die konkreten Ermittlungen werden aber grundsätzlich von der Strafverfolgungsbehörde und Polizei durchgeführt.
Ist das Ermittlungsverfahren beendet, folgt entweder eine Einstellung des Verfahrens, ein Strafbefehl oder eine Anklage. Für die Beteiligten im Strafprozess ist es wichtig zu wissen, dass das Ermittlungsverfahren grundsätzlich die Vorstufe zum Zwischenverfahren darstellt.
Hier werden daher auch Zeugen vernommen, die zur Aufklärung des Sachverhalts beitragen können und Beweise gesammelt, die im weiteren Verlauf von Bedeutung sind. Für den Beschuldigten selbst empfiehlt es sich, in diesem Abschnitt des Strafverfahrens zum Sachverhalt zu schweigen und Aussagen nur mit anwaltlicher Begleitung zu tätigen.
Selbst belasten muss sich nämlich niemand. Machen Sie im Verlauf des Ermittlungsverfahrens keine Aussagen, da diese gegen Sie verwendet werden können. Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt für Strafrecht und verschaffen Sie sich Akteneinsicht, bevor Sie ein Verhör antreten.
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Was passiert nach dem Ermittlungsverfahren?
Wie läuft ein Ermittlungsverfahren ab? Die Grundlage einer jeden rechtlichen Überprüfung ist ein tatsächliches Geschehen. Sobald bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft ein für die Beteiligten möglicherweise strafbares Geschehen bekannt wird, muss von den Ermittlungsbehörden geprüft werden, ob die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen die Beteiligten notwendig ist.
Wenn die Beteiligten nicht bekannt sind, kommt die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen „Unbekannt” in Betracht. Ergibt eine solche Prüfung keine Anhaltspunkte dafür, dass die bekannten oder unbekannten Beteiligten an dem tatsächlichen Geschehen Straftatbestände verwirklicht haben, wird von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abgesehen.
Sobald jedoch zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für strafbare Handlungen in dem Geschehensablauf vorliegen, ist die Staatsanwaltschaft gesetzlich verpflichtet, ein Ermittlungsverfahren gegen die Beteiligten, die sich strafbar gemacht haben könnten, einzuleiten.
Diese Beteiligten werden dann zu Beschuldigten. Zweck des Ermittlungsverfahrens ist die Klärung des Ablaufs des tatsächlichen Geschehens und der Handlungen der Beteiligten. Im Regelfall führt die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen durch die von ihr damit beauftragten Polizeidienststellen der Schutz- oder Kriminalpolizei.
Dabei werden alle notwenigen und verfügbaren Beweise erhoben, auch solche, die den Beschuldigten entlasten können. Die Ermittlungen können bei komplizierten Sachverhalten langwierig sein, häufig sind jedoch recht schnell alle möglichen Maßnahmen erledigt.
Bei dringendem Tatverdacht, bei besonders schweren Straftaten oder wenn die Gefahr besteht, dass Beschuldigte untertauchen oder Beweise vernichten könnten, beantragt die Staatsanwaltschaft beim Amtsgericht den Erlass eines Haftbefehls. Wenn dieser erlassen wird, wird der Beschuldigte sodann aufgrund dessen in Untersuchungshaft genommen.
Nach Durchführung aller Ermittlungshandlungen legt die Polizei das Ergebnis der Staatsanwaltschaft vor. Die Staatsanwaltschaft entscheidet nach Abschluss der Ermittlungen über die Behandlung des Ermittlungsergebnisses. Das Ermittlungsergebnis kann unterschiedlich lauten und demnach auch unterschiedlich bewertet werden.
- Wenn der zunächst bestehende Anfangsverdacht gegen den Beschuldigten ausgeräumt oder kein hinreichender Beweis für strafbare Handlungen gewonnen werden konnte, wird das Ermittlungsverfahren bereits bei der Staatsanwaltschaft mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt.
- Bestätigt sich der Verdacht der Straftat, ergeben sich verschiedene Möglichkeiten der Ahndung.
Sofern das Verschulden des oder der Beschuldigten als gering anzusehen wäre und ein öffentliches Interesse nicht vorliegt, kann das Verfahren bereits bei der Staatsanwaltschaft ohne Auflagen oder gegen entsprechende Auflagen, meist Zahlung eines Geldbetrages an die Opfer, die Staatskasse oder eine gemeinnützige Einrichtung, eingestellt werden.
Wenn ein Beschuldigter bereits wegen anderer Straftaten strafrechtlich verfolgt wird, ist die Einstellung des Ermittlungsverfahrens wegen nunmehr bekannt gewordener geringfügigerer Straftaten im Hinblick auf die bereits erfolgte oder noch zu erwartende Bestrafung wegen der anderen Straftaten möglich. Die genannten Einstellungen führen nicht zu einem Eintrag im Führungszeugnis oder im Strafregister des Beschuldigten.
Ist der Beschuldigte nicht ermittelt worden, wird das Verfahren wegen Nichtermittlung des Täters (vorläufig) eingestellt. Ebenso wird verfahren, wenn der Beschuldigte flüchtig oder sein Aufenthalt nicht mehr bekannt ist. In diesem Fall werden zudem verschiedene Möglichkeiten der Fahndung nach dem Täter eingeleitet.
- Selbstverständlich erfolgt in diesen Fällen eine Wiederaufnahme, sobald neue Erkenntnisse über den Täter vorliegen.
- In allen Fällen, in denen die Voraussetzungen für eine Einstellung nicht vorliegen, legt die Staatsanwaltschaft die Akten dem zuständigen Gericht mit einem Antrag auf Erlass eines Strafbefehls oder einer Anklage vor.
Damit ist das Ermittlungsverfahren beendet, nunmehr wird aus dem Vorgang ein Strafverfahren. Im Strafbefehlsverfahren erlässt das Gericht nach Sachprüfung des Tatvorwurfs und der Beweismittel einen Strafbefehl, der dem Beschuldigten dann zugestellt wird.
- Im Regelfall wird im Strafbefehl eine Geldstrafe ausgesprochen, in Ausnahmefällen auch Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.
- Ist der Beschuldigte mit dem Strafbefehl einverstanden, wird dieser rechtskräftig und steht einem Urteil gleich.
- Es handelt sich also um eine Art schriftliches Verfahren, ein Gerichtstermin findet nicht statt.
Wird gegen den Strafbefehl Einspruch eingelegt, geht das Verfahren in ein “normales” Strafverfahren über und es wird ein Hauptverhandlungstermin anberaumt. Erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage, bestimmt das Gericht nach Sachprüfung des Tatvorwurfes und einer Entscheidung über die Eröffnung des Verfahrens einen Termin zur Hauptverhandlung, der sich auch über mehrere Tage erstrecken kann.
- Aus dem Beschuldigten wird der Angeklagte.
- In dem Hauptverhandlungstermin wird dann über die Anklage verhandelt, alle vorhandenen Beweismittel werden geprüft, die Beteiligten werden angehört, am Ende eines solchen Termins trifft das Gericht dann eine Entscheidung.
- Manchmal wundern sich die Leute, die als Zeugen oder sonstige Beteiligte zu einem solchen Hauptverhandlungstermin geladen sind, warum sie alles „noch einmal” erzählen sollen, sie hätten doch bei der Polizei schon alles gesagt.
Das deutsche Strafprozessrecht geht aber grundsätzlich davon aus, dass ein Strafgericht im Rahmen einer Hauptverhandlung alle Beweise persönlich zur Kenntnis nimmt und Zeugen auch persönlich hört, um zu einem gerechten Ergebnis zu kommen. Das Ergebnis einer solchen Verhandlung kann für den Angeklagten auch jetzt noch mit einem Freispruch enden, aber auch mit einer Verurteilung zu Geld- oder Freiheitsstrafe.
Dazwischen sind, wie schon im Ermittlungsverfahren, auch noch alle anderen Möglichkeiten der Einstellung wegen geringen Verschuldens möglich, wenn die Verfahrensbeteiligten zustimmen. Bei der Verhängung einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren kann die Vollstreckung der Strafe auch zur Bewährung ausgesetzt werden.
Geldstrafen bis zu 90 Tagessätzen und Freiheitsstrafen bis zu drei Monaten erscheinen nicht in einem Führungszeugnis, wenn im Register keine weitere Strafe eingetragen ist. : Wie läuft ein Ermittlungsverfahren ab?
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Warum werden Ermittlungsverfahren eingestellt?
Ende des Ermittlungsverfahrens durch Anklage oder Strafbefehl – Hält die Staatsanwaltschaft den Tatverdacht für hinreichend, erhebt sie Anklage durch eine Anklageschrift oder beantragt einen Strafbefehl (§ 407 StPO). Bei einer Anklageerhebung findet eine öffentliche Hauptverhandlung statt, wenn auch das Gericht den Angeschuldigten im Zwischenverfahren für hinreichend verdächtig hält.
- Gegen die durch Aktenkenntnis verursachte Vorverurteilung anzukämpfen und die Unschuldsvermutung wiederherzustellen ist oftmals die schwierigste Aufgabe der Strafverteidigung.
- Ein Strafbefehlsverfahren erlaubt die einseitige Straffestsetzung ohne Hauptverhandlung und Urteil.
- Dabei muss die Schuld des Beschuldigten nicht zur Überzeugung des Gerichts feststehen – es genügt ein hinreichender Tatverdacht.
Gegen den Strafbefehl kann der Angeklagte innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen – entweder selbst oder durch einen Rechtsanwalt. Gern übernehmen wir das für Sie!
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Was wird bei einem Ermittlungsverfahren gemacht?
Die Einleitung und der Ablauf des Ermittlungsverfahrens | Nds. Landesjustizportal 1. Einleitung des Ermittlungsverfahrens Die Staatsanwaltschaft kann durch eine Anzeige oder auf anderem Wege (z.B. Medienberichte) von dem Verdacht einer Straftat Kenntnis erhalten.
- In diesem Fall leitet sie ein Ermittlungsverfahren ein, um den Sachverhalt zu erforschen und zu entscheiden, ob die öffentliche Klage zu erheben ist.
- Neben der Staatsanwaltschaft kann auch jede andere Strafverfolgungsbehörde, insbesondere die Polizei, ein Ermittlungsverfahren einleiten.
- Dazu haben die übrigen Strafverfolgungsbehörden das sogenannte “Recht des ersten Zugriffs”, das sie berechtigt, aber auch verpflichtet, von sich aus den Sachverhalt zu erforschen und alle unaufschiebbaren Ermittlungshandlungen vorzunehmen.
Ist eine t atverdächtigte Person bekannt oder ermittelt worden, richten sich die Ermittlungen gegen diese als beschuldigte Person. Das betreffende Verfahren wird bei der Staatsanwaltschaft im “Js-Register” eingetragen und bearbeitet. Anderenfalls werden die Ermittlungen (zunächst) gegen “Unbekannt” unter dem Geschäftszeichen “UJs” geführt.2.
- Durchführung der Ermittlungen Ziel des Ermittlungsverfahrens ist es, den Sachverhalt aufzuklären.
- Zu diesem Zweck sind die Strafverfolgungsbehörden grundsätzlich befugt, von allen Behörden Auskünfte zu verlangen und Ermittlungen jeder Art durchzuführen, also Beweise zu erheben,
- Das bedeutet regelmäßig, die möglichen Zeugen der Tat zu ermitteln und zu vernehmen (hierzu gehört auch der oder die Geschädigte) und sämtliche Spuren am Tatort sowie die sonstigen Beweismittel zu sichern.
Ausnahmsweise, wenn es sich um besonders wichtige oder schwerwiegende Tatvorwürfe handelt, zu denen auch rechtlich oder tatsächlich schwierige Fällen gehören, übernimmt die Staatsanwältin oder der Staatsanwalt persönlich die Ermittlungen, besichtigt also insbesondere selbst den Tatort und vernimmt die beschuldigte Person und die wichtigsten Zeugen.
Ansonsten werden die erforderlichen Ermittlungen aber regelmäßig im Auftrag der Staatsanwaltschaft von der Polizei oder anderen Strafverfolgungsbehörden durchgeführt, deren Unterstützung in personeller wie technischer Hinsicht und aufgrund ihrer kriminalistischen Erfahrung heutzutage bei der Aufklärung von Straftaten unverzichtbar geworden ist.
Einen wichtigen Teil der Ermittlungen stellt die Vernehmung der beschuldigten Person dar, die spätestens unmittelbar vor Abschluss der Ermittlungen zu erfolgen hat. Im Rahmen dieses sogenannten “rechtlichen Gehörs” ist die beschuldigte Person über den gegen sie bestehenden Tatverdacht zu informieren und es ist ihr Gelegenheit zu geben, sich zu dem Vorwurf zu äußern oder zu ihrer Entlastung einzelne Beweiserhebungen zu beantragen.
Gelegentlich sind Zeugen, Sachverständige oder beschuldigte Personen nicht bereit, der Vorladung zur Vernehmung durch die Polizei Folge zu leisten und dort auszusagen. Dann kann die Staatsanwaltschaft die betreffende Person auch selbst vorladen. Eine solche staatsanwaltliche Anordnung ist verpflichtend.
Notfalls wird das Erscheinen zwangsweise durchgesetzt, in dem die Staatsanwaltschaft die Vorführung durch die Polizei anordnet. Daneben stehen den Strafverfolgungsbehörden noch viele weitere strafprozessuale Maßnahmen zur Verfügung, um das Tatgeschehen zu erhellen.
Hierzu gehören beispielsweise Personen- oder Wohnungsdurchsuchungen, Beschlagnahmen, körperliche Untersuchungen, Observationen, Telefonüberwachungen und der Einsatz technischer Mittel. Die Voraussetzungen unter denen solche Maßnahmen angeordnet werden dürfen, sind in der Strafprozessordnung geregelt.
Je intensiver sie in die individuellen Rechte eingreifen, um so strenger sind die Voraussetzungen für deren Anordnung. Viele Ermittlungshandlungen setzen daher eine positive richterliche Entscheidung voraus.
3. Abschluss des ErmittlungsverfahrensSind alle erforderlichen Beweise erhoben worden und hat die beschuldigte Person Gelegenheit erhalten, sich zum Tatvorwurf zu äußern, entscheidet die Staatsanwaltschaft, auf welche Weise das Ermittlungsverfahren abgeschlossen werden soll. Dafür stehen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung:a) b)
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