Vorsorgevollmacht und Erbe oder Nachlass? – Tritt der Erbfall ein, muss das Nachlassgericht zunächst Ihr Testament eröffnen. Ihr Erbe muss dann für gewöhnlich beim Nachlassgericht einen Erbschein beantragen. Und das kann je nach Fall mehrere Wochen dauern.
Bevor Ihr Erbe keine solche Legitimation in Händen hält, kann er meist nicht über das Erbe verfügen, Endet Ihre Vollmacht mit Ihrem Tod, entsteht für den Bevollmächtigten eine Zeitspanne, in der er nicht in Ihrem Sinn handeln kann. Gilt Ihre Vollmacht hingegen über Ihren Tod hinaus, kann sich Ihr Bevollmächtigter in Ihrem Sinn um den Nachlass kümmern,
Übrigens können Sie die transmortale Vollmacht auch dann ausstellen, wenn Ihr Vollmachtnehmer nicht mit Ihren Erben identisch ist. Bis zur Klärung der Erbansprüche und Erteilung der Erbscheine kann Ihr Vollmachtnehmer so Ihren Nachlass verwalten. Ihre Erben haben dann die Möglichkeit, die Vollmacht zu widerrufen.
Achten Sie bei der Formulierung Ihrer Vollmacht darauf, welchen Weg Sie einschlagen möchten. Soll Ihr Vollmachtnehmer Sie auch nach Ihrem Tod weiter vertreten, müssen Sie das in der Vollmacht deutlich kenntlich machen. Einer notariellen Beurkundung bedarf diese transmortale Vollmacht ebenso wenig wie eine Vollmacht ohne diesen Zusatz.
Muss sich Ihr Vollmachtnehmer aber beispielsweise auch um Immobilienangelegenheiten kümmern, ist eine Beurkundung durch einen Notar aber anzuraten. : Vorsorgevollmacht: auch über den Tod hinaus?
Vollständige Antwort anzeigen
Contents
- 1 Können Erben eine Vollmacht über den Tod hinaus widerrufen?
- 2 Welcher Kontostand zählt beim Erben?
- 3 Wer bekommt das Original der Vorsorgevollmacht?
- 4 Welche Konten werden gesperrt Wenn ein Ehepartner stirbt?
- 5 Wird die Rente nach dem Tod noch 3 Monate weitergezahlt?
- 6 Wie lange nach dem Tod kann das Konto noch bestehen?
Was bedeutet die Vollmacht geht über den Tod hinaus?
Fazit – Ob zu Lebzeiten oder über den Tod hinaus – eine zusätzliche Absicherung durch Bankvollmachten ist immer sinnvoll und kann insbesondere den hinterlassenen Angehörigen die Abwicklung des Nachlasses erleichtern. Die Erteilung einer Bankvollmacht über den Tod hinaus ist oftmals recht simpel und mit wenig Aufwand verbunden.
Vollständige Antwort anzeigen
Können Erben eine Vollmacht über den Tod hinaus widerrufen?
Widerruf der Vollmacht durch Erben – Eine Vollmacht erlischt in der Regel, wenn das ihr zugrundeliegende Rechtsverhältnis (z.B. der Auftrag) wegfällt oder wenn sie widerrufen wird. Vollmachten die nach dem Todes-/Erbfall wirken, können nicht mehr vom Vollmachtgeber, sondern allenfalls von dessen Erben widerrufen werden.
- Normalfall – widerrufliche Vollmacht : Vollmachten sind im Zweifel widerruflich. Das gilt insbesondere bei Auftragsverhältnissen. Die Erben können die Vollmacht entweder gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber dem Dritten, demgegenüber die Vertretung erfolgt, erklären.
- Ausnahme – unwiderrufliche Vollmacht : Der Erblasser ist grundsätzlich berechtigt, eine Vollmacht auch unwiderruflich zu erteilen. Den Erben bleibt aber stets die Möglichkeit des Widerrufs aus wichtigem Grund. Der Ausschluss der Unwiderruflichkeit kann sich aus dem Auftragsverhältnis ergeben. Fehlt ein solches grundlegendes Rechtsgeschäft (isolierte Vollmacht) scheidet eine Unwiderruflichkeit aus. Auch Generalvollmachten sind immer widerruflich.
Ist die Vollmacht widerruflich, kann sie von den Erben des Vollmachtgebers nach dessen Tod widerrufen werden. Gibt es eine Vollmachtsurkunde, muss der Bevollmächtigte sie nach erfolgtem Widerruf zurückgeben. Das ist in der Praxis wichtig, da die Urkunde einen Rechtsschein erzeugt, der auch nach dem Widerruf noch gilt.
Vollständige Antwort anzeigen
Welche Rechte bei Vollmacht über den Tod hinaus?
Vorsorgevollmacht und Erbe oder Nachlass? – Tritt der Erbfall ein, muss das Nachlassgericht zunächst Ihr Testament eröffnen. Ihr Erbe muss dann für gewöhnlich beim Nachlassgericht einen Erbschein beantragen. Und das kann je nach Fall mehrere Wochen dauern.
Bevor Ihr Erbe keine solche Legitimation in Händen hält, kann er meist nicht über das Erbe verfügen, Endet Ihre Vollmacht mit Ihrem Tod, entsteht für den Bevollmächtigten eine Zeitspanne, in der er nicht in Ihrem Sinn handeln kann. Gilt Ihre Vollmacht hingegen über Ihren Tod hinaus, kann sich Ihr Bevollmächtigter in Ihrem Sinn um den Nachlass kümmern,
Übrigens können Sie die transmortale Vollmacht auch dann ausstellen, wenn Ihr Vollmachtnehmer nicht mit Ihren Erben identisch ist. Bis zur Klärung der Erbansprüche und Erteilung der Erbscheine kann Ihr Vollmachtnehmer so Ihren Nachlass verwalten. Ihre Erben haben dann die Möglichkeit, die Vollmacht zu widerrufen.
- Achten Sie bei der Formulierung Ihrer Vollmacht darauf, welchen Weg Sie einschlagen möchten.
- Soll Ihr Vollmachtnehmer Sie auch nach Ihrem Tod weiter vertreten, müssen Sie das in der Vollmacht deutlich kenntlich machen.
- Einer notariellen Beurkundung bedarf diese transmortale Vollmacht ebenso wenig wie eine Vollmacht ohne diesen Zusatz.
Muss sich Ihr Vollmachtnehmer aber beispielsweise auch um Immobilienangelegenheiten kümmern, ist eine Beurkundung durch einen Notar aber anzuraten. : Vorsorgevollmacht: auch über den Tod hinaus?
Vollständige Antwort anzeigen
Ist eine Bankvollmacht über den Tod hinaus gültig?
Gilt eine Bankvollmacht oder Kontovollmacht auch noch nach dem Tod? Sofern das Vermögen des Erblassers in erster Linie aus einem Bank- oder Kontoguthaben besteht und sich einerseits die Erben untereinander wie auch andererseits mit dem/den Bevollmächtigen einig sind, kann eine Bankenvollmacht/Kontovollmacht, die über den Tod hinaus wirksam ist, die Beantragung eines Erbscheins ersparen und der Zugriff auf die Konten des Erblassers ist dadurch schneller und einfacher möglich.
Besteht kein gutes Verhältnis des/der Erben gegenüber dem/der Bevollmächtigten, sollten vom Erblasser erteilte Bankvollmachten und Kontovollmachten schnell bzw. beim Eintritt des Erbfalls widerrufen werden. Das sollte gegenüber dem/den Bevollmächtigten wie auch gegenüber der entsprechenden Bank geschehen.
Hat beispielsweise ein fürsorgebedürftiger bzw. pflegebedürftiger Erblasser einem Dritten eine Kontovollmacht/Bankvollmacht gegeben, damit dieser sich aufgrund der eigenen Fürsorgebedürftigkeit/Pflegebedürftigkeit um seine Bankgeschäfte (Überweisungen, etc.) kümmert, könnte dieser Dritte auch nach dem Ableben des Vollmachtgebers über das entsprechende Konto verfügen.
- Widersprechen die Erben dieser Vollmacht nicht schnell genug, könnte der Bevollmächtigte im schlimmsten Fall das Konto leeren.
- Selbst wenn er das Geld letztlich zurückzahlen muss, könnte er es bis dahin bereits ausgegeben haben.
- Die Erben stünden in solch einem Fall selbst bei erfolgreicher Klage letztlich mit leeren Händen da, trotz ihrer Rechtsansprüche als Rechtsnachfolger des Erblassers.
Auch zu erwähnen ist, dass ein Vollmachtgeber einen Widerruf der von ihm erteilten Kontovollmachten und Bankvollmachten ausschließen kann. Ein Erblasser muss nicht zwangsläufig einen Dritten als Bevollmächtigten für seine Konten einsetzen. Tatsächlich kann er auch einen gesetzlichen Erben bzw.
Miterben dazu benennen. Aber auch in diesem Fall gilt, dass die anderen Erben die erteilten Kontovollmachten und Bankvollmachten jederzeit und auch „auf Verdacht” nach Eintreten des Erbfalls widerrufen können. Nur müssen sie dies im schlimmsten Fall tatsächlich einheitlich tun, also auch mit Einverständnis des als Bevollmächtigen eingesetzten (Mit-)Erbens.
Diese Harmonie in der Erbengemeinschaft herbeizuführen kann sich in der Praxis wiederum schwierig gestalten. Wie eingangs beschrieben, können vom Erblasser erteilte Kontovollmachten und Bankvollmachten nicht nur während der Lebenszeit des Vollmachtgebers sondern auch über dessen Tod hinaus als transmortale Vollmachten wirksam sein.
Anders eine postmortale Vollmacht: Diese nämlich erlangt erst mit dem Tod des Vollmachtgebers ihre Wirksamkeit. Eine postmortale Vollmacht kann ebenso wie eine transmortale Vollmacht die Form einer Kontovollmacht oder Bankvollmacht annehmen. Als Teil einer Vorsorgevollmacht bzw. Patientenverfügung kann sie festlegen, dass der Bevollmächtigte mit Ableben des (fürsorgebedürftigen) Erblassers über dessen Konto verfügen darf, um beispielsweise die Beisetzung oder die offenen Kosten für das Pflegeheim zu bezahlen.
: Gilt eine Bankvollmacht oder Kontovollmacht auch noch nach dem Tod?
Vollständige Antwort anzeigen
Kann ich Geld vom Konto eines verstorbenen abheben?
Zugriff auf Konto des Verstorbenen erfordert Erbschein oder Vollmacht – Auf Konten, bei denen zwei oder mehr Angehörige durch eine Vollmacht verfügungsberechtigt sind, können alle Parteien zugreifen. Das bedeutet aber nicht, dass der Bevollmächtigte das Konto des Verstorbenen einfach “leerräumen” darf, erklärt Stefanie Brielmaier von der Notarkammer Berlin laut ntv.
- In einem solchen Fall haftet der Bevollmächtigte gegenüber dem Erben.
- Ohne Vollmacht sind nur legitimierte Erben dazu befugt, auf das Konto des Verstorbenen zuzugreifen.
- Dies erfordert einen Erbschein, ein Testament mit Eröffnungsprotokoll oder ein europäisches Nachlasszeugnis.
- Erben mehrere Personen, können diese nur gemeinsam auf das Konto zugreifen und Geld abheben.
Pauline Breitner/Redaktion finanzen.net Bildquellen: Olleg / Shutterstock.com
Vollständige Antwort anzeigen
Welcher Kontostand zählt beim Erben?
Bankkonten im Erbfall In der Regel gehört zu einem Nachlass mindestens ein Bankkonto (z.B. Sparkonto, Girokonto oder Festgeldkonto). Zu klären ist zunächst, wem im Erbfall das Guthaben auf dem Konto zusteht, wie man es korrekt verteilt und vor allem, wie man sich gegenüber der Bank richtig verhält.
Um Zugriff auf die Konten des Erblassers zu erhalten, müssen sich die Erben gegenüber der Bank legitimieren (z.B. durch ). Ratsam ist eine Kontovollmacht, die über den Tod des Erblassers hinaus wirksam ist, um die Abwicklung des Kontos zu erleichtern. Im Erbfall i nformiert die Bank das zuständige Finanzamt über den Kontostand auf den Todestag.
Entgegen der oft vorherrschenden Meinung, erfahren die Banken nicht automatisch vom Todesfall ihres Kunden. Denn es fällt weder in den Verantwortungsbereich eines Nachlassgerichtes, des Finanzamts oder einer anderweitigen Behörde, die Banken oder Sparkassen über den Todesfall zu informieren.
- Allein zuständig hierfür sind die Erben, Angehörigen oder sonstige Bevollmächtigte.
- Es kann mitunter vorkommen, dass die Erben keine Kenntnis über ein Konto haben und somit auch die Bank nicht über den Tod ihres Kunden informieren können.
- Daher kann es in Einzelfällen manchmal Jahre dauern, bis das Geldinstitut vom Todesfall des Kontoinhabers erfährt.
Es kann auch vorkommen, dass die Bank eher zufällig vom Ableben ihres Kunden erfährt, wenn beispielsweise Kontoauszüge nicht mehr zugestellt werden können und deshalb entsprechende Nachforschungen angestellt werden müssen. Ein häufiges Problem bei der Abwicklung von Bankkonten im Erbfall geht damit einher, dass die Banken oft die Legitimation des oder der Erben durch einen Erbschein verlangen.
Da die Erteilung des Erbscheins durch das zuständige Nachlassgericht nicht ganz billig und zudem zeitaufwändig ist, empfiehlt es sich, zunächst genau zu überprüfen, ob die Vorlage eines Erbscheins für den Zugriff auf das Bankkonto des Verstorbenen überhaupt nötig ist, Oft genügt den Banken inzwischen nämlich auch die Vorlage einer Ausfertigung oder einer notariell beglaubigten Abschrift des handschriftlichen oder notariellen Testaments nebst Eröffnungsprotokoll des zuständigen Nachlassgerichts.
Nur in den Fällen, in denen es keine letztwillige Verfügung des Erblassers gibt, wird die Bank auf die Vorlage eines Erbscheins bestehen, wenn keine Kontovollmacht für eine lebende Person vorliegt. Zunächst einmal hat der Tod des Erblassers keine Auswirkungen auf den grundsätzlichen Bestand des bei einem Geldinstitut bestehenden Bankkontos.
Vielmehr besteht das Konto zu den zu Lebzeiten des Erblassers geltenden Bedingungen weiter und erlischt nicht. Allerdings ändert sich im Todesfall der Inhaber des Kontos, Denn sämtliche Konten gehen im Zuge der erbrechtlichen Gesamtrechtsnachfolge vom Todeszeitpunkt an auf den oder die Erben über. Die Bank wird durch den Tod ihres Kunden nichts weiter veranlassen, da sie nicht berechtigt ist, Konten zu sperren oder gar aufzulösen.
Das Bankkonto wird lediglich durch den Todesfall zu einem Nachlasskonto, was rechtlich allerdings keinerlei Auswirkungen hat. Die Bank hat jedoch Vollmachten, die zu Lebzeiten des Erblassers an Dritte über seinen Tod hinaus erteilt wurden, zu respektieren.
Überweisungen oder Daueraufträge, die der Erblasser zu seinen Lebzeiten der Bank erteilt hat, werden automatisch vom Nachlasskonto weiter ausgeführt. Handelt es sich um Daueraufträge, so können die Erben diese gegenüber der kontoführenden Bank widerrufen. Bei einer noch vor dem Tod des Erblassers veranlassten Überweisung sieht die Sache etwas anders aus. Die vorgenommene Überweisung ist durch den oder die Erben normalerweise nicht mehr zu verhindern, wenn der Überweisungsauftrag der ausführenden Bank bereits vorliegt. Ist jedoch eine Überweisung auf einen Termin in der Zukunft, der noch nicht verstrichen ist, datiert, so kann der Erbe bis zum Ablauf des Tages vor dem Fälligkeitstag den Auftrag widerrufen. Ähnlich verhält es sich im Lastschrifteinzugsverfahren. Erteilte Lastschrifteinzugsermächtigungen bestehen grundsätzlich nach dem Todesfall weiter fort, Handelt es sich allerdings um ein Vertragsverhältnis zwischen Erblasser und Geschäftspartner, welches automatisch nach dem Tod erlischt (beispielsweise Krankenkassenbeiträge), so wird die Einzugsermächtigung mit dem Todestag hinfällig und die Krankenversicherung darf hiervon keinen Gebrauch mehr machen.
Die Erben sind jedoch berechtigt, erteilte Einzugsermächtigungen zu widerrufen und die zugrunde liegenden Verträge zu kündigen (Telefonverträge, Energieversorgungsverträge etc.). Dies ist wichtig, damit zukünftige Belastungen des Nachlasskontos vermieden werden.
Das Guthaben auf dem Bankkonto gehört ebenso wie alle anderen Vermögensgegenstände in den Nachlass des Erblassers und fällt somit beim Erbfall automatisch dem Erben oder der Erbengemeinschaft zu. Die Erben bestimmen sich nach der, dem des Erblassers. Geldvermögen wird häufig auch gerne als ausgesetzt mit der Folge, dass der Vermächtnisnehmer einen Anspruch auf Auszahlung des Geldvermächtnisses gegenüber den Erben hat.
Erbengemeinschaft bedeutet, dass mehrere Erben gemeinsam erben. Innerhalb der Erbengemeinschaft und solange diese besteht, können die Miterben nur gemeinsam, also einstimmig, über das Bankkonto verfügen. Es bleibt ihnen unbenommen, sich zu jeder Zeit über die Aufteilung des Geldvermögens zu einigen und dieses entsprechend auszuzahlen.
Ein einzelner Miterbe hat im Umkehrschluss daher keinen Anspruch auf Auszahlung seines Anteils am Guthaben entsprechend seiner Erbquote gegen den Willen der anderen Miterben. Möchte er die der Erbengemeinschaft dennoch betreiben, kann dies im Streitfall in der Praxis zu einem langwierigen Unterfangen werden, weshalb eine gütliche Einigung auf jeden Fall vorzuziehen ist.
Eine vom Erblasser zu seinen Lebzeiten erteilte Vollmacht erlischt normalerweise nicht durch dessen Tod. Um auf Nummer Sicher zu gehen, empfiehlt es sich, einen entsprechenden Passus in die Vollmacht aufzunehmen, dass diese auch über den Tod des Vollmachtgebers hinaus wirksam ist.
- Der Bevollmächtigte kann dann nach dem Todesfall über das Bankvermögen des Erblassers innerhalb eines bestimmten Rahmens verfügen.
- Die meisten Kontovollmachtformulare ermächtigen den Bevollmächtigten nur zur Verfügung über das Guthaben auf dem Konto, nicht aber zu dessen Auflösung,
- Wünscht der Vollmachtgeber, dass der Bevollmächtigte im Todesfall auch zur Kontoauflösung und zur Übertragung des Guthabens auf sich oder Dritte berechtigt sein soll, so ist das herkömmliche Vollmachtsformular hierfür nicht ausreichend.
Vielmehr muss ein diesbezüglicher zusätzlicher Passus darin verankert sein, was wiederum dazu führen kann, dass es sich dann um einen Vertrag zu Gunsten Dritter, nämlich des Bevollmächtigten, handelt mit der Folge, dass das Bankguthaben dann nicht mehr in den Nachlass fällt.
- Mehr hierzu ganz unten unter „Weitere Fragen und Antworten”.
- Bei einer Kontovollmacht über den Tod hinaus kann der Erbe jederzeit ohne Angaben von Gründen die Vollmacht jederzeit widerrufen,
- Im Regelfall muss der Erbe dabei sein Erbrecht durch ein Eröffnungsprotokoll des zuständigen Nachlassgerichts mitsamt aller vorliegenden letztwilligen Verfügungen nachweisen.
Bei einer Erbengemeinschaft kann jeder Miterbe allein den Widerruf durchführen. Aber Achtung: Nach dem Widerruf müssen sämtliche Überweisungen anschließend immer von allen Miterben unterzeichnet werden. Dies bedeutet einen immensen Verwaltungsaufwand und Hemmschuh für eine zügigen Abwicklung des Nachlasses.
- Ein solcher Widerruf muss immer gut überdacht sein.
- Die Bank ist verpflichtet, unverzüglich nach Kenntnis vom Tod des Kontoinhabers innerhalb einer Monatsfrist eine Kontrollmitteilung an die Erbschaftsteuerstelle des zuständigen Finanzamts zu machen.
- Darin muss die Bank dem Finanzamt sowohl die Höhe des Vermögens auf den von ihr verwalteten Konten als auch die Höhe der gegen sie gerichteten Forderungen anzeigen.
Da das Bankguthaben in aller Regel in den Nachlass fällt, unterliegt es auch der Erbschaftsteuer. Für Bankguthaben sieht das deutsche Erbschaftsteuerrecht leider keine Steuervergünstigungen für Privatpersonen vor, wie es bei Immobilien oder Betriebsvermögen der Fall ist.
- Allerdings muss nur der Teil eines Nachlasses versteuert werden, der den persönlichen Freibetrag des Erben übersteigt.
- Dabei stellt das Verschweigen von geerbten Bankkonten gegenüber den Finanzbehörden übrigens keine gute Idee dar, da die Banken im Todesfall dem Finanzamt eine Kontrollmitteilung über das Bankvermögen per Stichtag auf den Todestag übersenden müssen.
Gleiches gilt auch für Verträge zugunsten Dritter im Todesfall, wenn beispielsweise dem Enkel auf diese Art und Weise ein Kontoguthaben zukommen gelassen wird. Es ist ein häufiges Dilemma: Kurz nach dem Tod des Erblassers ist oft die Erbfolge noch nicht bekannt und ein eventuelles Testament ist noch nicht eröffnet, welches man der Bank vorlegen kann.
Trotzdem müssen die Bestattungskosten bezahlt werden. Die meisten Banken überweisen bei ausreichender Kontodeckung die Bestattungskosten trotzdem gegen Vorlage der entsprechenden Rechnung, da der Erbe in jedem Fall, egal wer es ist, nach dem Gesetz die Beerdigungskosten zu tragen hat. Während bei einem Einzelkonto nach dem Todesfall des Erblassers selten Probleme auftauchen, sieht dies bei einem Gemeinschaftskonto schon anders aus.
Man unterscheidet bei einem Gemeinschaftskonto zwei Varianten: Entweder das Und-Konto oder das Oder-Konto. Das Und-Konto ist bei einem Erbfall oft mit Problemen behaftet, da bei dieser Form nur beide Kontoinhaber gemeinschaftlich über das Konto verfügen dürfen.
- Verstirbt nun ein Kontoinhaber, so kann es passieren, dass beispielsweise die Witwe gemeinsam mit ihren Kindern erbt und sie somit nicht allein über das Konto verfügen darf.
- Darüber hinaus kann jeder einzelne Miterbe eine Kontotransaktion verhindern.
- In der Praxis gebräuchlicher, weil unproblematischer im Erbfall, ist das Oder-Konto,
Hierbei kann entweder der eine Kontoinhaber oder der andere über das Guthaben auf dem Bankkonto verfügen. Jeder ist somit Einzelverfügungsberechtigt und kann somit alleine Geld abheben oder Überweisungen tätigen. Im Erbfall kann somit der verbliebene Kontoinhaber problemlos über das Geld auf dem Konto verfügen.
Zu beachten ist dabei jedoch, dass dem überlebenden Kontoinhaber damit nicht automatisch das gesamte Geld auf dem Bankkonto zufällt. Vielmehr fällt in aller Regel die Hälfte des Guthabens dem oder den Erben zu. Wenn eine Bank dem Erblasser mittels eines entsprechenden Vertrages zusichert, nach dessen Tod einem Begünstigten das Recht einzuräumen, eine festgelegte Leistung von der Bank einzufordern, dann spricht man von einem Vertrag zu Gunsten Dritter.
In der Praxis könnte sich dies so darstellen, dass beispielsweise ein Enkel nach dem Tod des Erblassers dessen Sparbuch oder eine Leistung aus einer Lebensversicherung erhält. In diesem Fall hat der Enkel einen eigenen Anspruch gegenüber der Bank auf Auszahlung des Sparguthabens oder der Lebensversicherung.
- Dieser Anspruch entsteht erst mit dem Tod, so dass der Erblasser im Regelfall zu Lebzeiten sich wieder anders entscheiden kann.
- Da der Auszahlungsanspruch nicht in den Nachlass fällt, ist auch kein Erbschein zur Legitimation des Enkels gegenüber der Bank erforderlich.
- Dies ist eine gute Methode, um Geldvermögen am Nachlass vorbei auf eine beliebige Person zu übertragen.
Zu beachten ist allerdings, dass hierauf zu zahlen ist. Weiter entstehen dadurch sog. Das Schließfach basiert auf einer Art Mietvertrag des Erblassers. Demnach treten der Alleinerbe bzw. die Miterben für den Erblasser in diesen Vertrag ein. Im Regelfall muss der Erbe sein Erbrecht durch ein Eröffnungsprotokoll des zuständigen Nachlassgerichts mitsamt aller vorliegenden letztwilligen Verfügungen oder einen Erbschein nachweisen.
- Zum Öffnen wird zusätzlich der Schließfachschlüssel benötigt.
- Praxistipp: Nie ein Schließfach nach dem Tod alleine öffnen.
- Nehmen Sie immer einen unabhängigen Zeugen mit.
- Liegt eine Vollmacht für das Schließfach über den Tod hinaus vor, kann diese Vollmacht wie bei einem Bankkonto nach denselben Regeln widerrufen werden Achtung: Legen Sie nie Ihr Originaltestament in Ihr Schließfach.
Es gibt sicherlich eine hohe Dunkelziffer von Testamenten, die aus einem Schließfach entwendet werden und verschwinden. Dies ist kein Kavaliersdelikt, sondern der Straftatbestand der Urkundenunterdrückung. Hier ist allerdings der später Nachweis sehr schwierig.
Vollständige Antwort anzeigen
Wann können Erben vom Bevollmächtigten Erbe zurück verlangen?
Erbe sollte unverzüglich nach dem Erbfall handeln – So lautet Nr.5 der Muster Banken-AGB beispielsweise: Nach dem Tod des Kunden hat derjenige, der sich gegenüber der Bank auf die Rechtsnachfolge des Kunden beruft, der Bank seine erbrechtliche Berechtigung in geeigneter Weise nachzuweisen.
Wird der Bank eine Ausfertigung oder eine beglaubigte Abschrift der letztwilligen Verfügung (Testament, Erbvertrag) nebst zugehöriger Eröffnungsniederschrift vorgelegt, darf die Bank denjenigen, der darin als Erbe oder Testamentsvollstrecker bezeichnet ist, als Berechtigten ansehen, ihn verfügen lassen und insbesondere mit befreiender Wirkung an ihn leisten.
In jedem Fall sollte der Erbe nach dem Eintritt des Erbfalls unverzüglich handeln, um seine Rechte zu sichern. Nicht selten kommt es nämlich zu einer Art Wettlauf zwischen dem Bevollmächtigten und dem Erben um Vermögenswerte des Erblassers. Im Zweifel sollte der Erbe daher nicht zuwarten, bis er seine Berechtigung zum Beispiel gegenüber einer Bank nachweisen kann, sondern die Vollmacht jedenfalls unverzüglich widerrufen.
Vollständige Antwort anzeigen
Was ändert sich 2023 Vorsorgevollmacht?
Aufgepasst: Notariell beurkundete Vorsorgevollmacht ab 2023 noch wichtiger! Der hat bekannt gegeben, dass eine Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts geplant ist. Die für 2023 geplante Reform bringt viele Änderungen im Kindschafts-, Vormundschafts-, Pflegschafts- und Betreuungsrecht mit sich.
Vollständige Antwort anzeigen
Wer bekommt das Original der Vorsorgevollmacht?
Wo wird die Vorsorgevollmacht aufbewahrt? – Shutterstock/stickypedro Die Vorsorgevollmacht sicher wegschließen ist keine gute Idee. Wenn Sie sich für einen Bevollmächtigten entschieden und ihre Vorsorgevollmacht aufgesetzt haben, stellt sich die Frage: Wohin mit der Vollmacht? Schließlich sollte das Dokument absolut sicher aufbewahrt werden, damit Dritte keinen Zugang zum Original haben.
- Es ist also vollkommen verständlich, wenn Sie zuerst einmal daran denken, die Vorsorgevollmacht wegzuschließen.
- Das ist allerdings keine gute Idee, denn sie sollte nicht nur sicher, sondern auch so aufbewahrt sein, dass der Bevollmächtigte sie im Ernstfall selbst beschaffen kann.
- Liegt sie in einem Bankschließfach bringt das meist gar nichts, da der Bevollmächtigte zum Öffnen des Schließfaches die Vollmacht benötigt.
Das Ergebnis: Er ist nicht handlungsfähig, denn er braucht das Original, um Sie zu vertreten. Es muss also ein gerichtlicher Betreuer bestellt werden. Das können Sie vermeiden, wenn Sie Ihre Vorsorgevollmacht korrekt aufbewahren. Diese Möglichkeiten gibt es:
In den eigenen vier Wänden: Sie können Ihr Dokument in einem festen Ordner aufbewahren – im besten Fall zusammen mit Ihrer Patientenverfügung und anderen Vorsorgedokumenten. Alternativ können Sie auch einen festen Platz für die Vorsorgevollmacht auswählen, den Sie und der Bevollmächtigte kennen. Bedenken Sie dabei, dass der Bevollmächtigte Zugang zu Ihrer Wohnung haben muss, um das Dokument im Ernstfall holen zu können. Händigen Sie ihm also ggf. einen Schlüssel aus. Beim Notar: Sie können Ihre Vorsorgevollmacht bei einem Notar hinterlegen. In diesem Fall verwahrt der Notar die sogenannte Urschrift. Der Bevollmächtigte bekommt eine sogenannte Ausfertigung, die im Rechtsverkehr das Original vertritt. Mit der Ausfertigung können Ihre Bevollmächtigten Sie gegenüber Dritten vertreten, sie benötigen die Urschrift dafür nicht. Bei der Vertrauensperson: Wenn Sie möchten, können Sie Ihre Vorsorgevollmacht direkt Ihrer Vertrauensperson aushändigen. Denken Sie daran, dass Sie die Vorsorgevollmacht zurückverlangen oder austauschen, wenn Sie Änderungen an dem Dokument vornehmen. Achtung: Entscheiden Sie sich für diese Variante, steigt die Gefahr des Vollmachtsmissbrauchs. Sie sollten sie nur bei einem absoluten Vertrauensverhältnis in Betracht ziehen. Im Experten-Interview mit Rechtsanwalt und Notar Dr. Andreas Lohmeyer erfahren Sie mehr dazu, wie Sie sich vor Vollmachtsmissbrauch schützen, Bei einer dritten Person: Sie möchten das Original nicht sofort der Vertrauensperson aushändigen? Alternativ können Sie einer weiteren Person, der Sie vertrauen, die Vollmacht übergeben und sie bitten, dem Bevollmächtigten das Original auszuhändigen, wenn Sie geschäftsunfähig werden. Als Dritten können Sie zum Beispiel einen Anwalt, Steuerberater oder einen Angehörigen auswählen.
Ihre Vorsorgevollmacht sollte stets aktuell sein. Sie können Sie jederzeit ändern aber auch widerrufen. Alles, was Sie dazu wissen müssen, erfahren Sie in unserem Beitrag Vorsorgevollmacht widerrufen – So geht’s, Shutterstock/Zivika Kerkez Wer seinem Bevollmächtigten uneingeschränkt vertraut, kann ihm die Vorsorgevollmacht auch direkt übergeben. Allerdings ist die direkte Übergabe mit einem hohen Missbrauchsrisiko verbunden.
Vollständige Antwort anzeigen
Kann man mit einer Vollmacht Geld abheben?
Was ist, wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage sind Ihre Finanzen zu regeln? Haben Sie jemanden für Ihre Konten bevollmächtigt, der im Falle schwerer Krankheit oder eines Unfalls Zugriff hat? Werden die Konten gemeinsam mit Ihrem Lebenspartner geführt, kann dieser die Finanzen regeln.
- Sind Sie alleiniger Kontoinhaber, ist es sinnvoll wenn Sie zuvor eine Bankvollmacht an einen Angehörigen oder eine Ihnen nahestehende Person erteilt haben.
- So ist gewährleistet, dass im Notfall Rechnungen bezahlt werden können und Bargeld zur Verfügung steht.
- Mit der Bankvollmacht kann die gewählte Vertrauensperson die Bankgeschäfte übernehmen.
Sie kann vom Girokonto Geld abheben und überweisen. Ebenso ist der Kauf und Verkauf von Wertpapieren möglich. Bei Krediten und Kontolöschungen gibt es beispielsweise Einschränkungen: Ein Bevollmächtigter darf keine Kredite für Sie aufnehmen oder ein Konto auflösen.
Vollständige Antwort anzeigen
Welche Konten werden gesperrt Wenn ein Ehepartner stirbt?
Infothek 05.11.2015 Wenn Ihr Ehepartner stirbt, und Sie ein Gemeinschaftskonto haben, kann die Bank den Zugang erst einmal sperren, bis feststeht, wer Erbe ist. Das müssen Sie durch Erbschein oder Eröffnungsprotokoll eines notariellen Testamentes nachweisen.
Was bis dahin passiert, ist je nach Bank unterschiedlich. Manche Banken sperren erst einmal das Konto – selbst Daueraufträge werden dann nicht mehr ausgeführt. Warum machen das manche Banken so? Ihnen gehört ja nur die eine Hälfte. Bezüglich der anderen Hälfte könnte es auch noch andere Miterben (zum Beispiel Kinder) geben.
Und so würde die Gefahr bestehen, dass der überlebende Ehegatte das Konto zu Lasten von Miterben leerräumt.
Das lässt sich aber leicht vermeiden: Beide Ehepartner sollten sich gegenseitig eine Vollmacht über den Tod hinaus erteilen, dann ist das Konto weiterhin funktionsfähig. Achtung: Diese Vollmacht kann nicht einfach so „am Küchentisch” geschrieben werden, sondern die meisten Banken verlangen die Verwendung eines bankinternen Formulars. Fazit: Beide Ehepartner sollten mitsamt Ausweis zur Bank gehen und sich gegenseitig diese Vollmacht auf den Todesfall erteilen, damit das Konto im Todesfall nicht wochen- oder monatelang blockiert wird.
: Infothek
Vollständige Antwort anzeigen
Wann laufen Vollmachten ab?
Inhaltsverzeichnis – Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie, wer Entscheidungen in Ihrem Namen treffen darf, wenn Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind. Haben Sie keine Vorsorgevollmacht, wird im Ernstfall ein Betreuer vom Betreuungsgericht bestellt.
- Bei dieser Person kann es sich um einen nahen Angehörigen, aber auch um einen fremden Berufsbetreuer handeln.
- Für viele Menschen ist es eine unangenehme Vorstellung, dass eine fremde Person über medizinische Eingriffe und ihre finanziellen Angelegenheiten entscheiden soll.
- Noch dazu müssen Sie die Arbeit des Berufsbetreuers bezahlen.
Ist er lange für Sie tätig, kann eine größere Summe zusammenkommen. Auch wenn Angehörige die Betreuung übernehmen, ist das meist keine gute Lösung: Ihnen wird die ohnehin schon aufwendige und belastende Betreuung durch bürokratischen Aufwand erschwert.
- Eine Vorsorgevollmacht ist die bessere Alternative: So stellen Sie sicher, dass eine Ihnen vertraute Person für Sie Entscheidungen treffen kann.
- Grundsätzlich können Sie selbst bestimmen, welche Rechte die von Ihnen bevollmächtigte Person hat.
- Legen Sie in der Vorsorgevollmacht dazu genau fest, wozu diese eingesetzt werden darf.
Dabei haben Sie die freie Wahl: Sie können einer Person nur einen Teil der zu erledigenden Aufgaben übertragen oder ihr eine uneingeschränkte Vollmacht erteilen. Es ist ebenso möglich, für verschiedene Gebiete verschiedene Bevollmächtigte zu benennen.
Vermögensangelegenheiten : Verwaltung des Vermögens, Begleichung von Verbindlichkeiten, Abschluss und Kündigung von Verträgen, Post- und Fernmeldeverkehr, ggf. Beantragung und Entgegennahme von Sozialleistungen, außergerichtliche und gerichtliche Vertretung Ihrer Person gegenüber Dritten, wie z.B. Banken, Behörden, Versicherungen, Gerichten, Vertretung in erbrechtlichen Angelegenheiten sowie die Veräußerung oder der Kauf von Immobilien (nur mit notarieller Beurkundung möglich). Persönliche Angelegenheiten: Personenfürsorge, Gesundheitsfürsorge, Aufenthaltsbestimmung, wenn es beispielsweise darum geht, dass Sie in einem Pflegeheim oder einer anderen Einrichtung untergebracht werden müssen.
Es gibt auch Aufgaben, die niemand stellvertretend für Sie übernehmen kann. Dazu gehören zum Beispiel Eheschließung und -scheidung, die Wahrnehmung Ihres Wahlrechts, sowie die Errichtung eines Testaments, die Anerkennung oder Anfechtung von Vaterschaft oder die Schließung von Eheverträgen.
Bevollmächtigte, die die Vorsorgevollmacht anerkennen und die darin geschilderten Aufgaben übernehmen, verpflichten sich, im Sinne des Vollmachtgebers zu handeln. Besteht Anlass für Zweifel, können Angehörige rechtlich dagegen vorgehen. Allerdings gilt: Wer eine Vollmacht bekommt, muss diese nicht zwingend annehmen.
Eine Beglaubigung Ihrer Unterschrift ist nur in wenigen Fällen erforderlich, zum Beispiel wenn die Vollmacht auch dazu ermächtigen soll, in Ihrem Namen Immobilien zu veräußern. Sie können die Vollmacht dann trotzdem selbst verfassen und lediglich die Unterschrift beglaubigen lassen.
Das ist wesentlich günstiger als die Vollmacht beim Notar zu verfassen und beurkunden zu lassen. Falls Sie Unternehmer sind und Ihre Bevollmächtigten im Ernstfall über die Firma verfügen sollen, ist eine Beglaubigung bzw. Beurkundung Ihrer Vorsorgevollmacht ebenfalls in vielen Fällen notwendig. Ihre Vorsorgevollmacht sollten Sie sicher aufbewahren – allerdings müssen Sie dafür sorgen, dass Ihre Bevollmächtigten im Ernstfall schnell auf das Dokument zugreifen können.
Händigen Sie Ihren Vertrauenspersonen eine Kopie aus und verraten Sie ihnen, wo sie im Fall der Fälle das Original finden, oder hinterlegen Sie das Original direkt bei Ihren Bevollmächtigten. Ein sinnvoller Schritt ist zudem die Registrierung der Vorsorgevollmacht beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer (ZVR).
- Betreuungsgerichte können dort im Ernstfall innerhalb kürzester Zeit in Erfahrung bringen, ob Sie eine Vorsorgevollmacht erstellt haben.
- Gibt es einen oder mehrere Bevollmächtigte, braucht das Gericht keine Betreuung anordnen.
- Wichtig: Der Inhalt der Vorsorgevollmacht wird nicht im ZVR gespeichert; durch die Registrierung erfahren lediglich Betreuungsgerichte, ob ein solches Dokument existiert.
Machen Sie die Vollmacht und andere Vorsorgedokumente darum unbedingt zugänglich für Ihre Vertrauenspersonen. Das geht auch digital: Mit dem Notfallabruf von Afilio können z.B. Ihre Angehörigen oder Ärzte per Code rund um die Uhr auf Ihre Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung zugreifen.
- Mit Afilio gehen Sie sicher, dass alle Anforderungen an eine wirksame Vorsorgevollmacht erfüllt sind.
- Probieren Sie es aus! Wenn Sie sich darüber hinaus beraten lassen möchten, empfehlen wir Ihnen die Beratung durch einen Notar.
- Mit welchen Kosten Sie dabei rechnen müssen, haben wir in unserem Artikel zusammengefasst.
Wann und wie lange ist eine Vorsorgevollmacht gültig? Ab wann Ihre Vorsorgevollmacht gilt, entscheiden Sie selbst. Sie können in das Dokument hineinschreiben, dass es erst im Fall Ihrer Geschäftsunfähigkeit gelten soll, also wenn Sie die Tragweite von Rechtsgeschäften nicht mehr einschätzen und deshalb z.B.
Keine Verträge mehr abschließen können. Das kommt etwa bei Demenz oder psychischen Erkrankungen vor. Damit tun Sie sich und Ihren Bevollmächtigten aber meist keinen Gefallen. Denn dann müssen Ihre Vertreter im Ernstfall zunächst einmal beweisen, dass Sie laut geschäftsunfähig sind, bevor sie mit der Vollmacht handeln können.
Bis ein Arzt die Geschäftsunfähigkeit festgestellt hat, vergeht kostbare Zeit, in der Ihre Vertrauenspersonen z.B. keine Überweisungen in Ihrem Namen tätigen können. Besser ist es in der Regel, die Gültigkeit der Vorsorgevollmacht zumindest im Außenverhältnis nicht an die Bedingung der Geschäftsunfähigkeit zu knüpfen.
Im Innenverhältnis ist dies aber durchaus sinnvoll. Das bedeutet: Sie verständigen sich mit Ihren Bevollmächtigten darauf, dass die Vollmacht erst zum Einsatz kommen soll, wenn Sie nicht mehr handlungs- bzw. geschäftsfähig sind. Die Vollmacht selbst gestalten Sie aber so, dass Ihre Vertreter sofort handeln können, ohne z.B.
Vertragspartnern oder Behörden entsprechende Nachweise zu erbringen. Das ist selbstverständlich nur dann empfehlenswert, wenn Sie Ihren Bevollmächtigten uneingeschränkt vertrauen. Wenn Sie es einmal aufgesetzt haben, ist das Dokument unbegrenzt gültig.
- Selbstverständlich können Sie die Vorsorgevollmacht widerrufen oder ändern – allerdings nur, solange Sie geschäftsfähig sind.
- Sind Sie es nicht mehr, ist ein Widerruf trotzdem möglich, allerdings komplizierter, denn dann muss das Betreuungsgericht eingeschaltet werden.
- Achten Sie bei einer Änderung Ihrer Vorsorgevollmacht darauf, dass Sie das alte Dokument sowie alle hinterlegten Ausfertigungen und Kopien vernichten und durch die neue Version ersetzen.
Was ist eine transmortale Vorsorgevollmacht? Eine transmortale Vorsorgevollmacht ist eine Vollmacht über den Tod hinaus. Es kann sinnvoll sein, eine Vorsorgevollmacht über den Tod hinaus zu verfassen. Denn die Erben des Vollmachtgebers können sich erst als Rechtsnachfolger ausweisen, wenn das Nachlassgericht ihnen die Erbscheine ausgestellt hat – und das kann mehrere Wochen dauern.
Wenn Sie eine transmortale Vorsorgevollmacht aufsetzen, können in dieser Phase Ihre Bevollmächtigten wichtige Dinge regeln, z.B. Verträge kündigen, die Wohnung auflösen und Rechnungen begleichen. Die Bevollmächtigten müssen nicht selbst zu den Erben gehören. Letztere können die Vollmacht widerrufen, sobald sie über den Erbschein verfügen.
Die Erben können von den Bevollmächtigten auch Rechenschaft über ihre Entscheidungen verlangen. Besteht der Verdacht, dass Bevollmächtigte die Vollmacht missbrauchen könnten, sollten die Erben sie unverzüglich nach dem Erbfall widerrufen – das geht z.B.
Vollständige Antwort anzeigen
Wird die Rente nach dem Tod noch 3 Monate weitergezahlt?
Welche Ansprüche hat der hinterbliebene Partner? – Nur für den hinterbliebenen Ehe- beziehungsweise offiziellen Lebenspartner gilt die Regelung des sogenannten Sterbevierteiljahrs, Für die drei Monate nach dem Tod des Rentenbeziehers gelten bei der Witwer- und Witwenrente Sonderregelungen.
In dieser Zeit erhalten selbst sehr gut situierte Witwen oder Witwer Hinterbliebenenrente – soweit der Verstorbene eine Altersrente bezog beziehungsweise die Anspruchsvoraussetzungen erfüllte. Und: Die Hinterbliebenenrente wird in dieser Zeit in der Höhe der gesetzlichen Rente des Verstorbenen gewährt.
Praktisch bedeutet dies für den – überwiegend anzutreffenden – Fall, dass der Verstorbene bereits Altersrente erhalten hat: Die Altersrente wird nicht nur im Sterbemonat, sondern auch in den folgenden drei Monaten in voller Höhe weitergezahlt,
Vollständige Antwort anzeigen
Wie lange nach dem Tod kann das Konto noch bestehen?
Konten von Verstorbenen dürfen ewig weiterlaufen – Laut der aktuellen Rechtslage gibt es keine Frist dafür, wie lange ein Bankkonto im Todesfall des Inhabers weiterlaufen darf. Laut der in Deutschland geltenden erbrechtlichen Bestimmungen wird die Verfügungsbefugnis an sämtlichen Konten gem.
Vollständige Antwort anzeigen
Wann ist eine Vollmacht erloschen?
Vollmacht / 2.4 Erlöschen der Vollmacht Das Erlöschen der Vollmacht richtet sich in erster Linie nach ihrem Inhalt. Der Vollmachtgeber kann die Vollmacht befristen oder unter einer auflösenden Bedingung erteilen. Die befristete Vollmacht erlischt demnach mit Fristablauf, die Spezialvollmacht mit der Ausführung des Rechtsgeschäfts.
- Im Übrigen kann die Vollmacht jederzeit widerrufen werden.
- Der Widerruf ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung des Vollmachtgebers, und zwar entweder an den Bevollmächtigten oder an den Geschäftsgegner, dem gegenüber die Vertretung stattfinden soll.
- Der Widerruf kann durch Vertrag ausgeschlossen werden, wenn die Vollmacht im Interesse des Bevollmächtigten erteilt wurde.
Der Tod des Vollmachtgebers führt regelmäßig nicht zum Erlöschen der Vollmacht (arg., ). Mit dem Tod des Vollmachtgebers vertritt der Bevollmächtigte dann die Erben, jedoch beschränkt auf den Nachlass. Die Erben allerdings können die Vollmacht aus eigenem Recht widerrufen, ebenso der Testamentsvollstrecker.
- Der Tod des Bevollmächtigten führt regelmäßig zum Erlöschen der Vollmacht (arg., ).
- Ist die Vollmacht im Interesse des Bevollmächtigten erteilt worden, besteht sie aber auch nach seinem Tod fort.
- Der Bevollmächtigte muss mindestens beschränkt geschäftsfähig sein ().
- Wird er geschäftsunfähig, endet dementsprechend die Vollmacht.
Erlangt der Bevollmächtigte seine Geschäftsfähigkeit wieder, lebt auch die Vollmacht wieder auf. Zum Schutze des Vollmachtgebers vor missbräuchlicher Weiterbenutzung der Vollmachtsurkunde steht diesem nach dem Erlöschen der Vollmacht ein Rückgabeanspruch gegen den (ehemals) Bevollmächtigten zu; diesem wiederum steht ein Zurückbehaltungsrecht an der Vollmachtsurkunde nicht zu ().
Vollständige Antwort anzeigen