Şekerler, kekler ve tatlılar Bedeutet Was Bedeutet 14. 10 Auf Dem Führerschein?

Was Bedeutet 14. 10 Auf Dem Führerschein?

Was Bedeutet 14. 10 Auf Dem Führerschein
Wenn die praktische Fahrprüfung erfolgreich absolviert wurde, hält man ihn endlich in den Händen: den Führerschein. Alle Führerscheine werden in Deutschland zentral von der Bundesdruckerei hergestellt. Auf der Führerscheinkarte sind viele Angaben, doch welche Bedeutung steckt hinter jedem Feld? Wir haben alle Angaben, die auf dem Führerschein aufgeführt sind, zusammengefasst. 1. Name 2. Vorname 3. Geburtsdatum und Geburtsort 4a. Ausstellungsdatum der Führerscheinkarte 4b. Ablaufdatum Gültigkeit des Führerscheins 4c. Name der ausstellenden Behörde 5. Führerscheinnummer 6. Lichtbild des Führerscheininhabers 7. Unterschrift des Führerscheininhabers 8. Wohnort (im deutschen Muster nicht vorgesehen!) 9. Führerscheinklassen, für die die Fahrerlaubnis erteilt wurde 9. Sämtliche Fahrerlaubnisklassen 10. Datum für die Fahrerlaubniserteilung der jeweiligen Führerscheinklasse; kann auch im Feld 14 unter Angabe der Nr.10 eingetragen sein. Die nicht erteilten Führerscheinklassen werden durch einen Strich entwertet.11. Gültigkeitsdatum befristet erteilter Fahrerlaubsnisklassen 12. Was Bedeutet 14. 10 Auf Dem Führerschein Weitere Infos zu den Angaben auf dem Führerschein: Das Feld 14 auf der Rückseite des Führerscheins ist beschreibbar. Hier kann der Fahrerlaubnisprüfer bei Erteilung der Fahrerlaubnis das Datum in den vorbereiteten Führerschein eintragen. In Feld 12 werden Auflagen, Beschränkungen und Zusatzangaben in Form von Schlüsselzahlen hinterlegt. Was Bedeutet 14. 10 Auf Dem Führerschein
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Was bedeutet die 10 im Führerschein?

Die Führerschein-Rückseite Eine Erklärung – Du findest auf der Führerschein-Rückseite in erster Linie eine Tabelle, in der alle weiteren Angaben zur Fahrerlaubnis des Führerscheininhabers aufgeführt werden. Unter der Nummer 9 werden zunächst alle Führerscheinklassen aufgelistet, die es gibt.

  1. In der Spalte mit der Nummer 10 findest du dann das Datum der Fahrerlaubniserteilung.
  2. Hinter jeder Klasse, für die du eine Fahrerlaubnis erworben hast, ist das Datum in dieser Spalte aufgeführt.
  3. Ist hinter einer Klasse auf deinem Führerschein ein Sternchen eingetragen, hat das zu bedeuten, dass dein Führerschein bereits gedruckt wurde, bevor die entsprechenden Prüfungen bestanden wurden.

Das Datum wird dann nachträglich im Feld 14 (oben links) eingetragen. In der nächsten Spalte mit der Ziffer 11. sind die Ablaufdaten für die einzelnen Führerscheinklassen aufgeführt. In der Spalte 12 folgen nun die zunächst sehr verwirrend aussehenden Zahlen.
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Was bedeuten die Zahlen im Führerschein unter 12?

Führerschein Schlüsselzahlen: Was bedeuten die Zahlen in Spalte 12? Auf den Führerscheinen im Scheckkartenformat sind auf der Rückseite unterschiedliche Schlüsselzahlen zu sehen. Diese stehen für Zusatzangaben, Auflagen und Beschränkungen. Laut dem ADAC entspricht zum Beispiel ein alter Pkw-Führerschein der Klasse 3 nicht der heutigen Klasse B.

Beim werden zum Beispiel solche Änderungen und Neuerungen mit Hilfe von Schlüsselzahlen eingetragen. Es gibt aber auch eine Spalte, in der werden bestimmte Beschränkungen oder Auflagen auf dem Führerschein vermerkt. Ganz unten rechts in der Spalte mit der Nummer 12 sind die Beschränkungen und Auflagen im Führerschein vermerkt.

Dabei ist zu beachten, dass die dreistelligen Schlüsselzahlen nur in Deutschland gelten. Für die gesamte EU sind die zweistelligen Schlüsselzahlen im Führerschein gültig.

01 Korrektur des Sehvermögens und/oder Augenschutz
01.01 Brille
01.02 Kontaktlinse(n)
01.03 Schutzbrille
01.05 Augenschutz
01.06 Brille oder Kontaktlinsen
01.07 Spezifische optische Hilfe
02 Hörhilfe/Kommunikationshilfe
03 Prothese/Orthese der Gliedmaßen
03.01 Prothese/Orthese der Arme
03.02 Prothese/Orthese der Beine
10 Angepasste Schaltung
10.02 Automatische Wahl des Getriebeganges
10.04 Angepasste Schalteinrichtungen
15 Angepasste Kupplung
15.01 Angepasstes Kupplungspedal
15.02 Handkupplung
15.03 Automatische Kupplung
15.04 Maßnahme, um eine Blockierung oder Betätigung des Kupplungspedals zu verhindern
63 Fahren ohne Beifahrer
67 Fahren auf Autobahnen nicht erlaubt
68 Kein Alkohol
104 Muss ein gültiges ärztliches Attest mitführen
197 Die Prüfung wurde auf einem Kraftfahrzeug mit Automatikgetriebe abgelegt und eine praktische Ausbildung zum Führen von Fahrzeugen der Klasse B mit Schaltgetriebe wurde absolviert (§ 17a FeV).

Wer die im Führerschein vermerkten Auflagen oder Beschränkungen missachtet, kann je nach Schlüsselzahl mit einem Verwarnungsgeld, einer Geldbuße mit Punkt oder gar einer Geldstrafe mit Entzug der Fahrerlaubnis belangt werden. Auch interessant: : Führerschein Schlüsselzahlen: Was bedeuten die Zahlen in Spalte 12?
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Was bedeuten die kleinen Zahlen auf dem Führerschein?

Schlüsselzahlen für Fahrerlaubnisklassen – In Spalte 12 auf der Rückseite des neuen EU-Führerscheins sind die sogenannten Schlüsselzahlen vermerkt. Sie stehen für die Zusatzangaben, Beschränkungen und Auflagen der jeweiligen Fahrerlaubnisklasse und gelten europaweit.

  • Lediglich die nationalen Schlüsselzahlen mit drei Ziffern gelten ausschließlich im Inland.
  • So steht die Eintragung “01.01” beispielsweise dafür, dass der Führerscheininhaber eine Brille trägt – oder nach Schlüsselzahl “78” nur Fahrzeuge mit Automatikgetriebe lenken darf.
  • Bezieht sich eine Schlüsselzahl konkret auf eine bestimmte Fahrerlaubnisklasse, wird sie direkt in der Zeile der entsprechenden Klasse vermerkt.

Soll sie für sämtliche erteilte Fahrerlaubnisklassen gelten, wird sie in Feld 12 eingetragen, also unterhalb von Klasse T.
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Was bedeutet Punkt 12 auf dem Führerschein?

Wo stehen sie im Führerschein? – Sie werden ganz rechts in der Spalte Nummer 12 eingetragen und stehen für Zusatzangaben bei bestimmten Beschränkungen oder Auflagen der Fahrerlaubnis. Viele Schlüsselzahlen gelten nur für einzelne Führerscheinklassen und finden sich direkt neben dieser. Gelten sie für alle Klassen, stehen sie in der untersten Zeile des Führerscheins.
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Wer darf noch 7.5 Tonner fahren?

Klasse 3 befristet – was bedeutet das? – Was viele vielleicht nicht wissen: Mit der Klasse 3 dürfen Sie nicht nur Pkw und Lkw bis 7,5 Tonnen fahren. Mit dem 7,5-Tonner können Sie auch Anhänger ziehen. Bis zwölf Tonnen zulässiges Gesamtgewicht kann ein solches Gespann haben.

  1. Dieses dürfen Sie als Inhaber der Klasse 3 auch nach einem Umtausch oder dem Erreichen des 50.
  2. Lebensjahres führen.
  3. Das ist jedoch nicht alles: Mit dem 7,5-Tonner dürfen Sie auch schwere Anhänger ziehen.
  4. Hier geht es um Gespanne über zwölf bis zu 18,75 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht.
  5. Züge bis 17,5 Tonnen (Einachsanhänger) bzw.18,75 Tonnen (Anhänger mit Tandemachse) dürfen mit dem Führerschein der Klasse 3 geführt werden.

Dieser Teil der Klasse 3 unterfällt der Lkw-Fahrberechtigung und entspricht der Klasse CE, Im Führerschein wird sie als CE mit der Schlüsselziffer 79 eingetragen. Wer sie über das 50. Lebensjahr hinaus nutzen will, unterliegt allen Einschränkungen der Lkw-Klasse.

Wichtig : Das gilt vollkommen unabhängig davon, ob der Führerschein getauscht wird oder nicht. Wer seinen Führerschein der Klasse 3 weiter in vollem Umfang haben möchte, inklusive der schweren Gespanne über zwölf Tonnen, der muss bei der Umstellung auf den Scheckkartenführerschein sein Kreuzchen auch bei der Klasse CE 79 setzen und, wenn das 50.

Lebensjahr bereits erreicht wurde, außerdem eine ärztliche Bescheinigung vorlegen. Die Klasse CE 79 wird dann befristet für fünf Jahre erteilt. Wichtig : Bitte nicht mit den Klassen C1 und C1E verwechseln. Diese berechtigen zum Führen von Kfz bis 7,5 Tonnen und werden, obwohl sie heute den Lkw-Klassen zugeordnet sind, nicht befristet,
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Was bedeutet die 11 auf dem Führerschein?

Fahrerlaubnisse für die Klassen C, CE, CE79, C1, C1E (Lkw) und D, DE, D1, D1E (Bus) werden befristet erteilt und können verlängert werden. Die Fahrerlaubnis dieser Klassen wird längstens für folgende Zeiträume erteilt bzw. verlängert:

Klassen C1, C1E :

gültig bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres nach Vollendung des 45. Lebensjahres der Bewerberin oder des Bewerbers: für fünf Jahre

Klassen C, CE, CE79, D, D1, DE und D1E : für fünf Jahre

Hinweis: Mit der Verlängerung wird ein neuer Führerschein ausgestellt. Spezielle Hinweise für – Landkreis Harburg “Wer auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führt, bedarf der Erlaubnis (Fahrerlaubnis) der zuständigen Behörde (Fahrerlaubnisbehörde).

  • Die Fahrerlaubnis wird in bestimmten Klassen erteilt.
  • Sie ist durch eine amtliche Bescheinigung (Führerschein) nachzuweisen.” (§ 2 Absatz 1 Straßenverkehrsgesetz) Mit der Einführung des neuen Fahrerlaubnisrechts zum 01.01.1999 sind auch einige Fahrerlaubnisklassen befristet worden.
  • Damit werden sowohl bei der erstmaligen Erteilung bzw.

Erweiterung einer Fahrerlaubnis als auch bei der Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Entzug, Verzicht oder Versagung bestimmte Fahrerlaubnisklassen nur für einen bestimmten Zeitraum erteilt. Sollen diese Klassen auch nach Fristablauf weiterhin Gültigkeit haben, dann ist ein entsprechender Antrag auf Verlängerung der befristeten Fahrerlaubnis zu stellen.

  • Die unbefristet gültigen Fahrerlaubnisklassen sind grundsätzlich von einem eingetretenen Fristablauf nicht betroffen.
  • Die genaue zeitliche Befristung der Fahrerlaubnisklassen ergibt sich aus der Spalte 11 auf der Rückseite der neuen EU-Kartenführerscheine.
  • Befristete Fahrerlaubnisklassen Nach den Bestimmungen werden die Klassen C1, C1E, C und CE werden für 5 Jahre erteilt,

Danach erfolgt eine Verlängerung auf Antrag für jeweils fünf Jahre. Für die Klassen C1 und C1E die zwischen dem 01.01.1999 und 28.12.2016 erteilt wurden, gilt abweichend hiervon eine Gültigkeit bis zum 50. Lebensjahr. Alte Führerscheine der Klasse 3 die in die Klasse C1 und C1E umgestellt werden oder bereits umgestellt worden sind, sind unbefristet gültig.

Die Klassen D1, D1E, D und DE werden ebenfalls für fünf Jahre, längstens jedoch bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres erteilt. Danach erfolgt eine Verlängerung auf Antrag für jeweils fünf Jahre. Diese Befristungen gelten grundsätzlich nicht für Inhaber einer Fahrerlaubnis, die bis zum 31.12.1998 erteilt worden ist, weil diese Fahrerlaubnisse noch unter das alte Fahrerlaubnisrecht fallen.

Ausnahmen bestehen jedoch für Inhaber der alten Klasse 2 (jetzt Klasse CE) und für Busfahrer. Insoweit wird auf die Ausführungen unter Umstellung in den EU-Kartenführerschein verwiesen. An wen muss ich mich wenden? Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem der Hauptwohnsitz ist.

Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung bisheriger Führerschein ein aktuelles Lichtbild (biometrisch), das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007 (BGBl. I S.2007, 2386) entspricht augenärztliches Gutachten über die Untersuchung des Sehvermögens beziehungsweise Zeugnis eines Augenarztes gemäß § 12 Abs.6 i.V.m. Anlage 6 Fahrerlaubnisverordnung (FeV). Dieses Gutachten können Sie von Ihrem Augenarzt oder von einem Betriebs- und Arbeitsmediziner erstellen lassen. Bei Antragstellung darf die Bescheinigung nicht älter als zwei Jahre sein. ärztliche Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung auf amtlichem Vordruck gemäß § 11 Abs.9 i.V.m Anlage 5 FeV. Für diese Bescheinigung gibt es einen amtlichen Vordruck, über den die Ärzte im Regelfall verfügen. Sie können die Bescheinigung von jedem Arzt erstellen lassen. Bei Antragstellung darf die Bescheinigung nicht älter als ein Jahr sein. für die Verlängerung der Klassen D, DE, D1 und D1E (BUS)

ab dem 50. Lebensjahr :

zusätzlich ein leistungspsychologisches Gutachten nach § 11 Abs.9 i.V.m Anlage 5 Nr.2 FeV.

Die leistungspsychologische Untersuchung beinhaltet beispielsweise eine Überprüfung der Belastbarkeit, Reaktionsfähigkeit, Orientierungsleistung und Konzentrationsfähigkeit. Der Nachweis über die Erfüllung dieser besonderen Anforderungen erfolgt durch ein betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder durch ein Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung. Bei Antragstellung darf die Bescheinigung nicht älter als ein Jahr sein.

Für die Führerscheinklasse D ist ein Führungszeugnis der Belegart “0” (Behördliches Führungszeugnis) bei der Wohnsitzgemeinde zu beantragen. Dieses wird vom Bundesamt für Justiz direkt an die Fahrerlaubnisbehörde geschickt. Ein privates Führungszeugnis ist nicht ausreichend.

§ 11 Abs.9 i.V.m Anlage 5 Nr.2 Fahrerlaubnisverordnung(FeV) § 12 Abs.6 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) Welche Gebühren fallen an? Abgabe: 42,60 EUR Vorkasse: Nein nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) Spezielle Hinweise für – Landkreis Harburg Die Antragsgebühren betragen 43,90.

Für den Eintrag der Berufskraftfahrerqualifizierung fallen 28,60 Euro zusätzlich an. Ein vorläufige Fahrerlaubnis inkl. Direktversand kostet 15,00 Euro. Im Einzelfall können ggf. weitere Gebühren entstehen. Welche Fristen muss ich beachten? Der Antrag sollte spätestens acht Wochen vor dem Ablauf der Gültigkeit der bisherigen Fahrerlaubnis gestellt werden,

Spezielle Hinweise für – Landkreis Harburg Frühestens jedoch 6 Monate vor Ablauf. Nach Ablauf der Fahrerlaubnis kann ebenfalls eine Verlängerung beantragt werden (z.B.1 – 2 Jahre). Wenn die Zeitspanne zwischen Ablauf und Antrag auf Verlängerung zu groß geworden ist (z.B.10 Jahre), muss eine neue Prüfung der Fahrerlaubnis erfolgen.
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Was bedeutet 13 und 14 auf dem Führerschein?

Welche Informationen finde ich auf der Rückseite meines Führerscheins? – Wenn Sie dachten, dass die Vorderseite Ihres Führerscheins eigentlich schon genug Zahlen beinhaltet, liegen Sie leider falsch – zumindest mit Hinblick auf die Rückseite Ihrer Fahrerlaubnis. Hier nämlich wimmelt es nur so von Zahlen und Buchstaben. Was diese genau bedeuten, erklären wir Ihnen hier:

  • In Feld 9 finden Sie alle Fahrerlaubnisklassen, die schlicht und ergreifend zeigen, welche Fahrzeuge Sie mit Ihrem Führerschein überhaupt fahren dürfen.
  • In Feld 10 ist das Datum eingetragen, an dem Sie die entsprechende Fahrerlaubniserteilung der jeweiligen Klasse erworben haben. Diese Informationen können sich auch im Feld 14 unter Angabe der Nr.10 finden. Alle Klassen, für die Sie keine Fahrerlaubnis besitzen, werden durch einen Strich entwertet.
  • Feld 11 führt das Gültigkeitsdatum befristet erteilter Fahrerlaubnisklassen an.
  • In Feld 12 finden sich codiert formulierte Beschränkungen und Zusatzangaben inklusiver möglicher Auflagen und Beschränkungen.

Sollten Sie schließlich irgendwann Ihren Wohnsitz ins Ausland verlagern, findet sich in Feld 13 entsprechender Platz für Eintragungen anderer Mitgliedstaaten, Feld 14. dient ebenso wie Feld 10 der Eintragung des Erteilungsdatums der Fahrerlaubnis.
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Was bedeutet 79.03 und 79.04 auf dem Führerschein?

Beim Umtausch einer Fahrerlaubnis der Klasse B bekommt der Inhaber die Klassen A und A1 mit den Schlüsselzahlen 79.03 ( nur dreirädrige Fahrzeuge) und 79.04 (nur Fahrzeugkombinationen aus dreirädrigen Fahrzeugen und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 750 kg) eingetragen.
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Was darf ich mit 79.03 und 79.04 fahren?

Vor kurzem kam ein ehemaliger Fahrschüler zu uns: ” Hey, da ich meinen Führerschein verloren ( verloren in Hinsicht auf – verlegt und nicht wieder gefunden) habe, musste ich einen Neuen beantragen. Witziger Weise waren die vom Landratsamt so nett und haben mir aus versehen die Motorradklassen eingetragen. Darf ich diese Klassen jetzt fahren?” Natürlich nicht 🙂 In der Spalte 12 stehen noch sogenannte Schlüsselzahlen, 79.03 und 79.04 die folgendes bedeuten: 79.03 Nur dreirädrige Fahrzeuge 79.04 Nur Fahrzeugkombinationen aus dreirädrigen Fahrzeugen und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 750 kg Schnell ist man in solchen Fällen ohne Fahrerlaubnis unterwegs! Deshalb – Checken Sie ihre Schlüsselzahlen. Hintergrund für dieses Beispiel ist eine Führerscheinreform, die im Januar 2013 in Kraft getreten ist. Vor dem Jahr 2013 fielen Trikes aus Verordnungssicht in die Kategorie Pkw und durften daher mit einem Führerschein der Klasse B gefahren werden. Seit Januar 2013 gelten Trikes als Motorräder und dürfen nur noch mit einem Führerschein der Klassen A1 und A bewegt werden. Da kein Führerscheininhaber durch die Reform schlechtergestellt werden darf, dürfen weiterhin alle Führerscheininhaber, die vor Januar 2013 ihre Führerscheinprüfung in der Klasse B abgelegt haben, Trikes im Straßenverkehr nutzen. Jeder Führerschein, der seit Januar 2013 ausgegeben wird, bei dem der Führerscheininhaber aber seine Prüfung der Klasse B erfolgreich davor absolviert hat, findet in seinem Führerschein hinter der Klasse A1 und A die Schlüsselzahlen 79.03 und 79.04. Sie zeigen an, dass Trikes gefahren werden dürfen. Die Erteilung einer Fahrerlaubnis kann unter einer Auflage oder einer Beschränkung erfolgen. Im EU-Führerschein werden Beschränkungen, Auflagen und sonstige Zusatzangaben auf der Rückseite des Führerscheins in Form von Schlüsselzahlen eingetragen. Beziehen sich die Beschränkungen, Auflagen oder Zusatzangaben auf alle erteilten Fahrerlaubnisklassen, dann erfolgt ein Eintrag in der Zeile 12 unten. Sind nur einzelne Führerscheinklassen von der Einschränkung betroffen, erfolgt ein Eintrag in der Spalte 12 rechts, und dort wiederum in der Zeile der betroffenen Führerscheinklasse.01 Sehhilfe und/oder Augenschutz, wenn durch ärztliches Gutachten ausdrücklich gefordert: 01.01 Brille 01.02 Kontaktlinsen 01.03 Schutzbrille 02 Hörhilfe/Kommunikationshilfe 03 Prothese/Orthese der Gliedmaßen 05 Fahrbeschränkung aus medizinischen Gründen: 05.01 Nur bei Tageslicht 05.02 In einem Umkreis von km des Wohnsitzes oder innerorts/innerhalb der Region 05.03 Ohne Beifahrer/Sozius 05.04 Beschränkt auf eine höchstzulässige Geschwindigkeit von nicht mehr als km/h 05.05 Nur mit Beifahrer, der im Besitz der Fahrerlaubnis ist 05.06 Ohne Anhänger 05.07 Nicht gültig auf Autobahnen 05.08 Kein Alkohol 10 Angepasste Schaltung 15 Angepasste Kupplung 20 Angepasste Bremsmechanismen 25 Angepasste Beschleunigungsmechanismen 30 Angepasste kombinierte Brems- und Beschleunigungsmechanismen 35 Angepasste Bedienvorrichtungen 40 Angepasste Lenkung 42 Angepasste(r) Rückspiegel 43 Angepasster Fahrersitz 44 Anpassungen des Kraftrades: 44.01 Bremsbetätigung vorn/hinten mit einem Hebel 44.02 (Angepasste) handbetätigte Bremse 44.03 (Angepasste) fußbetätigte Bremse 44.04 Angepasste Beschleunigungsmechanismen 44.05 Angepasste Handschaltung und Handkupplung 44.06 Angepasster Rückspiegel 44.07 Angepasste Kontrolleinrichtungen 44.08 Sitzhöhe muss im Sitzen die Berührung des Bodens mit beiden Füßen gleichzeitig ermöglichen 45 Kraftrad nur mit Beiwagen 46 Nur dreirädrige Kraftfahrzeuge 50 Nur ein bestimmtes Fahrzeug (Fahrzeugidentifizierungsnummer) 51 Nur ein bestimmtes Fahrzeug (amtliches Kennzeichen) 70 Umtausch des Führerscheins Nummer, ausgestellt durch (EU-Unterscheidungszeichen, im Falle eines Drittstaates UNECE-Unterscheidungszeichen des Ausstellungsstaates, jedoch nur anzuwenden bei Umtausch auf Grund von Anlage 11) 71 Duplikat des Führerscheins Nummer (EU-Unterscheidungszeichen, im Falle eines Drittstaates UNECE-Unterscheidungszeichen) 72 Nur Fahrzeuge der Klasse A mit einem Hubraum von höchstens 125 cm3 und einer Motorleistung von höchstens 11 kW (A1)* 73 Nur für vierrädrige Kraftfahrzeuge der Klasse B (B1) 74 Nur Fahrzeuge der Klasse C mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 7.500 kg (C1)* 75 Nur Fahrzeuge der Klasse D mit höchstens 16 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz (D1)* 76 Nur Fahrzeuge der Klasse C mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 7.500 kg (C1), die einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mindestens 750 kg mitführen, sofern die zulässigen Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12.000 kg und die zulässigen Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen (C1E)* 77 Nur Fahrzeuge der Kategorie D mit höchstens 16 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz (D1), die einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg mitführen, sofern a) das zulässige Gesamtgewicht der Fahrzeugkombination 12.000 kg und die zulässige Gesamtgewicht des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen und b) der Anhänger nicht zur Personenbeförderung verwendet wird (D1E)* 78 Keine Fahrzeuge, die über ein Kupplungspedal (oder, bei Fahrzeugen der Klassen A, A2 und A1 über einen von Hand zu bedienenden Kupplungshebel verfügen, das (der) vom Fahrer beim Anfahren oder beim Anhalten des Kraftfahrzeugs sowie beim Gangwechsel bedient werden muss 79 (.) Nur Fahrzeuge, die den in Klammern angegebenen Spezifikationen entsprechen, bei Anwendung von Artikel 13 der Richtlinie 2006/126/EG 79 (C1E > 12 000 kg, L ≤ 3) Beschränkung der Klasse CE auf Grund der aus der bisherigen Klasse 3 resultierenden Berechtigung zum Führen von dreiachsigen Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C1 und mehr als 12.000 kg Gesamtmasse und von Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C1 und zulassungsfreien Anhängern, wobei die Ges.masse mehr als 12.000 kg betragen kann und von dreiachsigen Zügen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger, bei denen die zulässige Ges.masse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs übersteigt (nicht durch C1E abgedeckter Teil). Die vorgenannten Berechtigungen gelten nicht für Sattelzüge mit einer zulässigen Ges.masse von mehr als 7,5 t. Der Buchstabe L steht in dieser Schlüsselung für die Anzahl der Achsen.79 (S1 ≤ 25/7 500 kg) Begrenzung der Klassen D und DE auf Kraftomnibusse mit 24 Fahrgastplätzen oder maximal 7.500 kg zulässiger Gesamtmasse, auch mit Anhänger. Die Angabe S1 steht in dieser Schlüsselung für die Anzahl der Sitzplätze, einschließlich Fahrersitz.79 (L ≤ 3) Beschränkung der Klasse CE auf Kombinationen von nicht mehr als drei Achsen. Der Buchstabe L steht in dieser Schlüsselung für die Anzahl der Achsen.79.01 Nur zweirädrige Fahrzeuge mit oder ohne Beiwagen 79.02 Nur dreirädrige Fahrzeuge der Klasse AM oder vierrädrige Leichtfahrzeuge der Klasse AM 79.03 Nur dreirädrige Fahrzeuge 79.04 Nur Fahrzeugkombinationen aus dreirädrigen Fahrzeugen und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 750 kg 79.05 Krafträder der Klasse A1 mit einem Leistungsgewicht von mehr als 0,1 kW/kg 79.06 Fahrzeuge (Fahrzeugkombination) der Klasse BE, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 3.500 kg übersteigt 80 Nur für Inhaber einer Fahrerlaubnis für dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse A, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben 81 Nur für Inhaber einer Fahrerlaubnis für zweirädrige Krafträder der Klasse A, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben 90 Codes, die in Kombination mit Codes für an dem Fahrzeug vorgenommene Anpassungen verwendet werden 95 Kraftfahrerin/Kraftfahrer, die/der Inhaberin/Inhaber eines Befähigungsnachweises ist und die Befähigungspflicht nach dem Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr bis zum erfüllt 96 Fahrzeugkombinationen aus Fahrzeugen der Klasse B und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse einer derartigen Kombination mehr als 3.500 kg, jedoch nicht mehr als 4.250 kg beträgt. National gültige Schlüsselzahlen im Führerschein Allerdings kann der EU-Führerschein auch nationale Schlüsselzahlen gemäß FeV enthalten, die nur in Deutschland verwendet werden und damit auch nur hier gültig sind. Folgende Tabelle führt diese vollständig auf: Schlüsselzahl Erklärung 104 Muss ein gültiges ärztliches Attest mitführen 171 Klasse C1, gültig auch für Kraftfahrzeuge der Klasse D mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 7.500 kg, jedoch ohne Fahrgäste 172 Klasse C, gültig auch für Kraftfahrzeuge der Klasse D, jedoch ohne Fahrgäste 174 Klasse L, gültig auch zum Führen von Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, auch mit einachsigem Anhänger (wobei Achsen mit einem Abstand von weniger als 1 m voneinander als eine Achse gelten) sowie Kombinationen aus diesen Zugmaschinen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden 175 Klasse L, auch gültig zum Führen von Kraftfahrzeugen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und zum Führen von Kraftfahrzeugen mit Ausnahme der zu den Klassen A, A1, A2 und AM gehörenden mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 176 Auflage: Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres nur Fahrten im Rahmen des Ausbildungsverhältnisses 177 Beschränkungen, Nebenbestimmungen und Zusatzangaben nach mitzuführendem Anhang zum Führerschein 178 Auflage zur Klasse D oder D1: Nur Fahrten im Linienverkehr 179 Auflage: Klasse D1 nur für Fahrten, bei denen überwiegend Familienangehörige befördert werden 180 (weggefallen) 181 Klasse T, nur gültig für Kraftfahrzeuge der Klasse S (seit dem 19.1.2013 AM) 182 Auflagen zu den Klassen D1, D1E, D und DE: Bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres nur Fahrten im Inland und im Rahmen des Ausbildungsverhältnisses in dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin” oder „Fachkraft im Fahrbetrieb” oder einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden. Die Auflagen, nur im Rahmen des Ausbildungsverhältnisses von der Fahrerlaubnis Gebrauch zu machen, entfallen nach Abschluss der Ausbildung auch vor Vollendung des 21. Lebensjahres.183 (weggefallen) 184 Auflagen: Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Kraftfahrzeuge der Klasse B (und, sofern in der Prüfungsbescheinigung nicht durchgestrichen, der Klasse BE) und der Klasse B mit der Schlüsselzahl 96 1. nur in Begleitung einer in der Prüfungsbescheinigung nach Anlage 8b namentlich benannten Person und 2. nur, wenn die in der Prüfungsbescheinigung nach Anlage 8b namentlich benannte Person a) Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B oder einer entsprechenden deutschen, einer EU/EWR- oder schweizerischen Fahrerlaubnis ist; die Fahrerlaubnis ist durch einen gültigen Führerschein nachzuweisen, der während des Begleitens mitzuführen und zur Überwachung des Straßenverkehrs berechtigten Personen auf Verlangen auszuhändigen ist, b) nicht 0,25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft oder 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut oder eine Alkoholmenge im Körper hat, die zu einer solchen Atem- oder Blutalkoholkonzentration führt, und c) nicht unter der Wirkung eines in der Anlage zu § 24a des Straßenverkehrsgesetzes genannten berauschenden Mittels steht. Nummer 2 Buchstabe c gilt nicht, wenn die Substanz aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines für einen konkreten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittels herrührt.185 Auflagen zu den Klassen C und CE: Bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres nur 1. bei Fahrten im Inland und 2. im Rahmen des Ausbildungsverhältnisses in dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin” oder „Fachkraft im Fahrbetrieb” oder einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden. Die Auflagen nach Nummer 1 und 2 entfallen, auch vor Vollendung des 21. Lebensjahres, wenn der Fahrerlaubnisinhaber die Berufsausbildung abgeschlossen hat.186 Auflagen zu den Klassen D1 und D1E: Bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres nur 1. bei Fahrten im Inland und 2. im Rahmen des Ausbildungsverhältnisses in dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin” oder „Fachkraft im Fahrbetrieb” oder einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden. Die Auflage nach Nummer 1 entfällt, wenn der Fahrerlaubnisinhaber das 21. Lebensjahr vollendet hat. Die Auflage nach Nummer 2 entfällt, wenn der Fahrerlaubnisinhaber das 21. Lebensjahr vollendet oder die Berufsausbildung abgeschlossen hat.187 Auflagen zu den Klassen D und DE: Bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres nur 1. bei Fahrten im Inland und 2. im Rahmen des Ausbildungsverhältnisses in dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin” oder „Fachkraft im Fahrbetrieb” oder einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden, und 3. bei Fahrten zur Personenbeförderung im Linienverkehr nach den §§ 42 und 43 PBefG bei Linienlängen von bis zu 50 Kilometer. Die Auflage nach Nummer 1 entfällt, wenn der Fahrerlaubnisinhaber das 21. Lebensjahr vollendet hat und die Berufsausbildung abgeschlossen wurde. Die Auflage nach Nummer 2 entfällt, wenn die Berufsausbildung abgeschlossen wurde. Die Auflage nach Nummer 3 entfällt, wenn der Fahrerlaubnisinhaber das 20. Lebensjahr vollendet hat.188 Auflage zu der Klasse C: Bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres nur im Inland und nur bei Einsatzfahrten oder vom Vorgesetzten angeordneten Übungsfahrten und Schulungsfahrten mit Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr, der Polizei, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste, des Technischen Hilfswerks und sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes.189 Auflage zu der Klasse D: Bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres nur im Inland und nur bei Einsatzfahrten oder vom Vorgesetzten angeordneten Übungsfahrten und Schulungsfahrten mit Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr, der Polizei, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste, des Technischen Hilfswerks und sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes.190 Auflage zu der Klasse C: Bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres nur im Inland und nur für das Führen von Fahrzeugen, die zu Reparatur- oder Wartungszwecken in gewerbliche Fahrzeugwerkstätten verbracht und dort auf Anweisung eines Vorgesetzten Prüfungen auf der Straße unterzogen werden.191 Auflage zu der Klasse D: Bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres nur im Inland und nur für das Führen von Fahrzeugen, die zu Reparatur- oder Wartungszwecken in gewerbliche Fahrzeugwerkstätten verbracht und dort auf Anweisung eines Vorgesetzten Prüfungen auf der Straße unterzogen werden.192 Berechtigung zum Führen von Fahrzeugen nach der Vierten Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Fahrerlaubnis-Verordnung 193 Auflagen zu den Klassen D und DE: Bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres nur bei Fahrten zur Personenbeförderung im Linienverkehr nach den §§ 42 und 43 PBefG bei Linienlängen von bis zu 50 Kilometer nach beschleunigter Grundqualifikation nach § 4 Absatz 2 BKrFQG. Wenn Sie beruflich Güter oder Personen im Straßenverkehr befördern möchten, genügt es nicht alleine, dass Sie eine Fahrerlaubnis der Klassen C oder D für Lastkraftwagen beziehungsweise Busse besitzen. Sie müssen gemäß Berufskraftfahrerqualifizierungsgesetz zusätzlich einen Kurs absolvieren, welcher mit der Schlüsselzahl 95 im Führerschein vermerkt wird.
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Was bedeutet die Nummer 174 175 auf dem Führerschein?

Was bedeutet die Schlüsselzahl 174? Die Schlüsselzahl 174 wird auf dem Führerschein eingetragen. Steht die Schlüsselzahl hinter der Klasse L, können damit Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen nach der Vorgabe der Klasse L gefahren werden, ohne, dass man dabei an die LoF-Zwecke gebunden ist.
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Was bedeutet Führerschein l 174 175?

Die Fahrerlaubnis der Klasse L gilt nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke; die Zweckbindung entfällt bei Fahr- berechtigungen, die vor 1999 erteilt wurden, was beim Umtausch durch die Schlüsselzahlen 174 und 175 kenntlich ge- macht wird.
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Wie erkenne ich auf dem Führerschein was ich fahren darf?

EU Führerschein-Klassen: – Hier finden Sie die neuen Führerscheinklassen, die mit der Fahrerlaubnisverordnung zum 01.01.1999 und 19.01.2013 eingeteilt wurden, aufgegliedert und übersichtlich. Das sind die neuen Führerscheinklassen per 19. Januar 2013: Klasse AM (ersetzt Klasse M und S), Klasse A, Klasse A1, Klasse A2, Klasse B, Klasse BE, Klasse B mit Schlüsselzahl 96 (integriert in Fahrerlaubnisklasse BE), Klasse C1, Klasse C1E, Klasse C, Klasse CE, Klasse D1,Klasse D1E, Klasse D, Klasse DE, Klasse T und Klasse L.

Die Führerschein-Klassen A, B, BE, C, CE, D, DE sowie die Unterklassen A1, C1, C1E, D1 und D1E unterliegen den internationalen Regelungen. L und T sind dagegen nationale Klassen der Bundesrepublik Deutschland. Die Führerschein-Inhaber, bei denen die Fahrerlaubnis bis zum 18.01.2013 erteilt worden ist, dürfen seit dem 19.

Januar 2013 zusätzlich zum bisherigen Umfang ihres Führerscheins auch Fahrzeuge fahren, die vom neuen Umfang der jeweiligen Klasse erfasst wurden. Welche Fahrerlaubnisklassen gibt es? Das sind die Führerscheinklassen per 01. Januar 1999: Klasse A, Klasse A1, Klasse B, Klasse BE, Klasse C1, Klasse C1E, Klasse C, Klasse CE, Klasse D1,Klasse D1E, Klasse D, Klasse DE, Klasse M, Klasse S, Klasse L und Klasse T.

  • Die Führerscheinklassen A, B, BE, C, CE, D, DE sowie die Unterklassen A1, C1, C1E, D1 und D1E unterliegen den internationalen Regelungen.
  • M, S, L und T sind dagegen nationale Klassen der Bundesrepublik Deutschland.
  • Alte Fahrerlaubnisklassen: Die alten Führerschein-Klassen 1, 2, 3, 4, 5 und 1a, 1b und FE KOM waren über lange Jahre die Einteilung und jedermann wusste, welche Fahrzeuge damit gefahren werden durften.

Nun gehören sie längst der Vergangenheit an. Führerscheinklassen neu und alt im Vergleich

Führerscheinklasse alt Führerscheinklasse neu seit 19.01.2013 Zusatz
1 A
1a A2
1b A1
2 C und CE Klasse C und CE befristet bis zum 50. Lebensjahr
3 B, BE, C1 und C1E
2 und 3 D, D1, D1E und DE Je nach zulässigem Gesamtgewicht des Kfz und Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung in Omnibussen
4 AM
5 L

Welchen Führerschein für was? Nachfolgend finden Sie die aktuellen Fahrerlaubnisklassen – PKW-Klasse, Motorrad-Klasse, LKW-Klasse, Bus-Klasse und Sonderklasse auf einen Blick: PKW-Klassen Was ist im Führerschein Klasse B enthalten? direkter Erwerb Beinhaltet AM,L ab 17 Jahre bei begleitetem Fahren ab 18 Jahre Keine Befristung der Besitzdauer Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder der Klassen AM, A, A1 und A2 – mit einer zulässigen Gesamtmasse bis max.3.500 kg und zur Beförderung mit nicht mehr als acht Sitzplätzen, außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis.

  • Max.750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt).
  • Nur mit Klasse B und Führerschein der Klasse BE ab 17 Jahre: Begleitetes Fahren ab 18 Jahre Keine Befristung der Besitzdauer Zugfahrzeug der Führerscheinklasse B in Kombination mit Anhänger oder Sattelanhänger (zulässige Gesamtmasse des Anhängers über 750 kg und nicht mehr als 3.500 kg).

Wer den Führerschein der Klasse B und die Führerscheinklasse BE (Anhängerführerschein) besitzt, kann damit eine Fahrzeugkombination (Auto mit Anhänger) mit einem Gewicht bis zu 7 Tonnen fahren. Beinhaltet AM, L nur mit Klasse B keine eigene Fahrerlaubnisklasse ab 17 Jahre bei begleitetem Fahren ab 18 Jahre Kombination der Klasse B Kraftfahrzeug mit Anhänger ( zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers mehr als 750 kg) mit einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 3.500 kg und 4.250 kg.

  1. Der Führerschein B96 stellt eigentlich keine eigene Fahrerlaubnisklasse dar und kann unter bestimmten Voraussetzungen bereits mit 17 Jahren durchgeführt werden (beispielsweise, wenn sich der Fahrschüler in einer Ausbildung zum Berufskraftfahrer oder zur Fachkraft in einem Fahrbetrieb befindet).
  2. Eine eigene Fahrerlaubnisklasse 5 Jahre im Besitz des PKW-Führerscheins Klasse B ab 25 Jahre Keine Theorie- oder Praxisprüfung, lediglich Theorieunterricht und Fahrstunden Autofahrerinnen und Autofahrer, die fünf Jahre im Besitz eines Autoführerscheins sind und das Mindestalter von 25 Jahren erreicht haben, wird durch die Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung der Zugang zu Leichtkrafträdern der Klasse A1 ermöglicht.

Mit der Fahrerlaubnisklasse B mit der Schlüsselzahl 196 darf man Krafträder mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ (auch mit Beiwagen) und einer Motorleistung bis zu 11 kW (15 PS), bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt, fahren.

Die Berechtigung gilt nur in Deutschland. Im Führerschein wird, nach Absolvierung der gesetzlich benötigten Fahr- und Theoriestunden, die Motorrad-Fahrberechtigung hinter der Klasse B als Schlüsselzahl 196 eingetragen (B196). Mit der Eintragung der Schlüsselzahl B196 wird keine Fahrerlaubnis der Klasse A1 erworben.

Mit der Fahrerlaubniserweiterung B196 ist die Erweiterung auf die Motorradklasse A2 (Paragraf 15 Absatz 3 Fahrerlaubnis-Verordnung, kurz FeV) nicht möglich, auch ein vereinfachter Aufstieg von A1 zu A2 und von A2 zu A oder eine verkürzte Ausbildung bei Erweiterung von Klasse A1 zu A ist nicht möglich.

dürfen Sie Züge mit maximal 3 Achsen fahren (Zugfahrzeug max.7,5 t zulässiges Gesamtgewicht). Beim Umtausch Ihres Führerscheins bekommen Sie die Klassen B, BE, C1, C1E, L sowie M und S (beide Fahrerlaubnisklassen gültig bis 18. Januar 2013) erteilt. Die Zuteilung der Klasse T erfolgt nur auf Antrag und ist nur möglich, für Personen die in der Land- oder Forstwirtschaft tätig sind.

Sie müssen Ihren Führerschein vor Ihrem 50. Geburtstag in die Klasse CE umtauschen, wenn Sie Fahrzeugkombinationen fahren wollen, die über den Umfang der Klasse C1E hinausgehen. Hierzu benötigen Sie eine ärztliche und augenärztliche Bescheinigung. Motorrad-Klassen Beinhaltet – direkter Erwerb ab 16 Jahre / ab 15 Jahre Zweirädrige Krafträder (Mopeds) auch mit Beiwagen und Fahrräder mit Hilfsmotor durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h mit Elektromotor oder andere Verbrennungsmotoren mit einem Hubraum von max.50 ccm oder bei Elektromotoren eine max.

  • Nenndauerleistung von höchstens 4 kW.
  • Dreirädrige Kleinkrafträder (Trike) durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und max.50 ccm Hubraum bei Fremdzündungsmotoren bzw.
  • Bei anderen Verbrennungsmotoren eine max.
  • Nutzleistung bis 4 kW oder bei E-Motoren bis max.4 kW Nenndauerleistung.
  • Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und max.50 ccm Hubraum bei Fremdzündungsmotoren bzw.

bei anderen Verbrennungsmotoren eine max. Nutzleistung bis 4 kW oder bei Elektromotoren bis max.4 kW Nenndauerleistung und einer Leermasse von max.350 kg (ohne Masse der Batterie bei E-Fahrzeugen). Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnisverordnung, kurz FeV, § 10 Mindestalter – verabschiedet am 28.

  1. Juli 2021: Die neue Gesetzesvorgabe, die am Juli 2021 in Kraft trat, hat zum Ziel, insbesondere jungen Menschen in strukturschwachen Regionen zu mehr Mobilität zu verhelfen.
  2. Nach dem neuen Gesetz können Jugendliche mit 15 Jahren in den deutschen Bundesländern einen Führerschein der Klasse AM erwerben und damit bis zu ihrem 16.

Geburtstag im Inland überall herumfahren. Fahrten ins Ausland sind mit dem Führerschein mit der geänderten Schlüsselziffer 195 nicht gestattet, dafür muss die Vollendung des 16. Lebensjahres abgewartet werden. Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnisverordnung – verabschiedet am 07.

Juli 2017: Mit dieser Änderung wurde der Paragraf 6 der FeV an die Verordnung (EU) 168/2013 angepasst. Hierbei wurde die Definition von vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen geändert. In Deutschland dürfen Fahrzeuge der Kategorie L6e (leichtes vierrädriges Kfz), inklusive EG Fahrzeugklasse L6e-B (leichtes Vierradmobil), mit der Fahrerlaubnis der Führerscheinklassen B, T, AM, A, A1 und A2 gefahren werden.

Einteilung der EU Führerscheinklassen gemäß § 6 Fahrerlaubnis-Verordnung – gültig August 2017: Neue Bestimmungen im Fahrerlaubnisrecht durch die Umsetzung der 12. Verordnung zur Änderung der FeV und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften für

leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L6e dreirädrige Kleinkrafträder der Klasse L2e leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L1e-B

Fahrerlaubnisse, die bis zum 23. August 2017 erteilt worden sind, bleiben im Umfang der bisherigen Berechtigungen bestehen. Ausnahme gemäß Fahrerlaubnisverordnung § 76: Zweirädrige Krafträder durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und nicht mehr als 50 km/h mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm, wenn diese bis zum 31.12.2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind sowie Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der Vorschriften der DDR, wenn diese bis zum 28.02.1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind.

Beinhaltet A1,A2 direkter Erwerb ab 20 Jahre – für Krafträder bei 2jährigem Vorbesitz der Klasse A2 (dann ist zum Aufstieg nur eine praktische, keine theoretische Prüfung erforderlich) ab 21 Jahre – für dreirädrige Kfz mit mehr als 15 kW ab 24 Jahre – für Krafträder bei Direkteinstieg Keine Befristung der Besitzdauer Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Motorleistung von über 15 kW oder einen Hubraum von über 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren (EG-Fahrzeugklasse L5e).

  1. Beinhaltet AM direkter Erwerb ab 16 Jahre Leichtkrafträder – Motorrad bis 125 ccm und nicht mehr als 11 kW Motorleistung und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von maximal 0,1 kWkg.
  2. Die bisherige Begrenzung auf 80 km/h für 16- und 17-Jährige entfällt.
  3. Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Motorleistung bis 15 kW oder einen Hubraum von über 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren.

Beinhaltet A1, AM direkter Erwerb ab 18 Jahre Leichtkrafträder (auch mit Beiwagen) – Motorrad bis 35 kW Motorleistung und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von maximal 0,2 kWkg. Seit 19. Januar 2013 dürfen Inhaber der bisherigen Klasse A beschränkt Leichtkrafträder der neuen Klasse A2 und nach Ablauf von 2 Jahren, Krafträder der Klasse A unbeschränkt fahren.

  • Beim 2jährigen Vorbesitz der Klasse A1 ist nur eine praktische Prüfung erforderlich.
  • Mit der “alten” Fahrerlaubnisklasse 3 Hier ist Folgendes zu unterscheiden: Ist der Führerschein vor dem 01.
  • April 1980 erteilt worden, gilt: Mit diesem Führerschein dürfen Sie Leichtkrafträder der Klasse A1 fahren (max.125 cm3 Hubraum, 11 kW Nennleistung).

Bei Umtausch Ihres Führerscheins bekommen Sie die Klasse A1 zugeteilt. Ist der Führerschein in der Zeit vom 01. April 1980 und 18. Januar 2013 erteilt worden, gilt: Mit diesem Führerschein dürfen Sie nachfolgende Fahrzeuge fahren:

Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 und einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von höchstens 45 km/h Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der Vorschrift der ehemaligen DDR, wenn sie bis zum 28.02.1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind (§ 76 Nr.8 FeV)

LKW-Klassen Beinhaltet C1 nur mit Klasse B ab 18 Jahre – mit Grundqualifikation im Sinne des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz, bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer, zur Fachkraft im Fahrbetrieb oder vergleichbare Berufe ab 21 Jahre Befristung der Besitzdauer auf 5 Jahre, anschl.

Erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten. Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder der Klassen AM, A, A1 und A2 – mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).

Kraftomnibusse im Inland über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse ohne Fahrgäste – gegebenenfalls mit Anhänger -, nur zur Überprüfung des technischen Zustandes des Fahrzeugs oder der Überführung an einen anderen Ort. Der Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren ist nur bis 7,5 t zGM.

Einschl. eines Anhängers zulässig (EWG 3820/85 Art.5). nur mit Klasse B ab 18 Jahre Befristung der Besitzdauer bis zur Vollendung des 50sten Lebensjahres, danach für jeweils 5 Jahre erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten. Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder der Klassen AM, A, A1und A2 – mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg aber nicht mehr als 7500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz ( auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).

Beinhaltet Führerscheinklassen BE, C1E, T sowie DE, sofern Klasse D vorhanden nur mit Führerscheinklasse C ab 18 Jahre – mit Grundqualifikation im Sinne des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz, bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer, zur Fachkraft im Fahrbetrieb oder vergleichbare Berufe ab 21 Jahre Befristung der Besitzdauer auf 5 Jahre, anschl.

Erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten. Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und einem Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse. Der Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren ist nur bis 7,5 t zGM. einschl. eines Anhängers zulässig (EWG 3820/85 Art.5).

Beinhaltet BE, D1E, sofern Klasse D1 vorhanden nur mit Führerscheinklasse C1 ab 18 Jahre Befristung der Besitzdauer bis zur Vollendung des 50sten Lebensjahres, danach für jeweils 5 Jahre erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten. Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 12 t nicht übersteigen.

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 12 t nicht übersteigen. Für die Führerscheinklasse C1E gilt: Ist der Lastkraftwagen zur Personenbeförderung gebaut und ausgelegt, darf er mit einem C1E-Führerschein nicht mehr gefahren werden, unabhängig von der Sitzplatz-Anzahl.

Auf das Verhältnis des zulässigen Gesamtgewichtes des Anhängers zur Leermasse des Zugfahrzeugs kommt es nicht mehr an. Technische Vorschriften bezüglich der Kraftfahrzeuge sind zusätzlich zu beachten. BUS-Klassen Beinhaltet D1 nur mit Führerscheinklasse B ab 18 Jahre / 20 Jahre / 21 Jahre / 23 Jahre / 24 Jahre – Die Altersgrenzen unter 24 Jahren orientieren sich an den ausführlichen Vorgaben des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz Befristung auf 5 Jahre.

Bei Ersterteilung betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder medizinisch-psychologisches Gutachten. Ab dem 50. Geburtstag sowie bei jeder folgenden Verlängerung wird wie bei der Ersterteilung verfahren. Kfz – ausgenommen Krafträder der Klassen AM, A, A1 und A2 – zur Beförderung von mehr als 8 Personen (außer dem Fahrzeugführer), auch mit Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 750 kg.

Beinhaltet BE, D1E nur mit Führerscheinklasse B ab 18 Jahre / 20 Jahre / 21 Jahre / 23 Jahre / 24 Jahre – Die Altersgrenzen unter 24 Jahren orientieren sich an den ausführlichen Vorgaben des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz Befristung auf 5 Jahre.

Bei Ersterteilung betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder medizinisch-psychologisches Gutachten. Nach jeweils 5 Jahren ärztliche Untersuchung sowie ein augenärztliches Gutachten. Ab dem 50. Geburtstag sowie bei jeder folgenden Verlängerung wird wie bei der Ersterteilung verfahren. Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse D und einem Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse, im Inland nur mit Gepäckanhänger.

nur mit Klasse B ab 18 Jahre – mit Grundqualifikation im Sinne des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz, bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer, zur Fachkraft im Fahrbetrieb oder vergleichbare Berufe ab 21 Jahre Befristung auf 5 Jahre. Bei Ersterteilung betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder medizinisch-psychologisches Gutachten.

  1. Nach jeweils 5 Jahren ärztliche Untersuchung sowie ein augenärztliches Gutachten.
  2. Ab dem 50.
  3. Geburtstag sowie bei jeder folgenden Verlängerung wird wie bei der Ersterteilung verfahren.
  4. Raftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder Klassen AM, A, A1und A2 – mit einer maximalen Länge von 8 m zur Beförderung mit mehr als 8, aber höchstens 16 Personen (außer dem Führersitz).

Auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg. Beinhaltet Führerscheinklasse BE nur mit Führerscheinklasse D1 ab 18 Jahre – mit Grundqualifikation im Sinne des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz, bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer, zur Fachkraft im Fahrbetrieb oder vergleichbare Berufe ab 21 Jahre Bei Ersterteilung betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder medizinisch-psychologisches Gutachten.

  1. Nach jeweils 5 Jahren ärztliche Untersuchung, sowie ein augenärztliches Gutachten.
  2. Ab dem 50.
  3. Geburtstag sowie bei jeder folgenden Verlängerung wird wie bei der Ersterteilung verfahren.
  4. Ombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse D1 und einem Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse.
  5. Anpassung am Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz – gültig seit Mai 2021 Auf Grundlage der EU-Richtlinie 2018/645 wurde eine Anpassung am Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz vorgenommen.

Demnach gibt es seit Mai 2021 einen Fahrerqualifizierungsnachweis, welcher Berufskraftfahrern zusätzlich zum Führerschein ausgestellt wird. Der Fahrerqualifizierungsnachweis ersetzt den Hinweis zu Schlüsselnummer 95 im Führerschein. Mindestalter bezogen auf die Ausbildungsberufe Berufskraftfahrer oder vergleichbare Berufe: Die Fahrerlaubnisbehörde kann beim Mindestalter auch Ausnahmen zulassen, so dass das Mindestalter bezogen auf die Ausbildungsberufe Berufskraftfahrer (Busfahrer) oder vergleichbare Berufe bei 18.

Jahren liegt. Es gibt den Modellversuch Berufskraftfahrer ab 18. Jahre. Hier werden Busfahrer/-innen in ganz Deutschland im Rahmen einer 3-jährigen dualen Lehre zum Berufskraftfahrer (Fachrichtung Bus) ausgebildet und erwerben bereits mit 18 Jahren den Busführerschein. Der Führerschein ist begrenzt auf den Linienverkehr bis 50 Kilometer.

Sonder-Klassen Beinhaltet AM, L ab 16/18 Jahre direkter Erwerb ab 16 Jahre – nur Zugmaschinen durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit bis 40km/h ab 18 Jahre Keine Befristung der Besitzdauer Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).

ab 16 Jahre direkter Erwerb Keine Befristung der Besitzdauer Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden und sofern die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit des ziehenden Fahrzeugs mehr als 25 km/h beträgt, sie für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h in der durch § 58 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) vorgeschriebenen Weise gekennzeichnet sind sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler, selbstfahrende Futtermischwagen und Flurförderzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.

Die Erlaubnis kann auf einzelne Fahrzeugarten dieser EU Führerscheinklassen beschränkt werden: Beim Abschleppen eines liegengebliebenen Kraftfahrzeugs genügt die Fahrerlaubnis für die Klasse des abschleppenden Fahrzeugs. Zugmaschinen der Klasse T mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h dürfen nur von Inhabern einer Fahrerlaubnis der entsprechenden Führerscheinklasse geführt werden, die das 18.Lebensjahr vollendet haben.

Fahrerlaubnisse der Klassen A zum Führen von Fahrzeugen der Klassen A1, A2 und AM. Fahrerlaubnisse der Klasse A1 zum Führen von Fahrzeugen der Klasse AM. Fahrerlaubnisse der Klasse B zum Führen von Fahrzeugen der Klasse AM und L. Fahrerlaubnisse der Klasse C zum Führen von Fahrzeugen der Klasse C1. Fahrerlaubnisse der Klasse CE zum Führen von Fahrzeugen der Klassen C1E, BE und T sowie D1E, sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D1 berechtigt ist und DE, sofern er zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D berechtigt ist. Fahrerlaubnisse der Klasse C1E zum Führen von Fahrzeugen der Klassen BE sowie D1E, sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D1 berechtigt ist. Fahrerlaubnisse der Klasse D zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D1. Fahrerlaubnisse der Klasse D1E zum Führen von Fahrzeugen der Klasse BE sowie C1E, sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse C1 berechtigt ist. Fahrerlaubnisse der Klasse DE zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D1E, BE, sowie C1E, sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse C1 berechtigt ist. Fahrerlaubnisse der Klasse T zum Führen von Fahrzeugen der Klasse AM und L.

Unter land- oder forstwirtschaftliche Zwecke im Rahmen der Fahrerlaubnis der Klassen T und L fallen:

Betrieb von Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Weinbau, Gartenbau, Obstbau, Gemüsebau, Baumschulen, Tierzucht, Tierhaltung, Jagd, Fischzucht, Teichwirtschaft, Fischerei, Imkerei, sowie den Zielen des Natur- und Umweltschutzes dienende Landschaftspflege, Park-, Garten-, Böschungs- und Friedhofspflege einschließlich des Winterdienstes. Landwirtschaftliche Nebenerwerbstätigkeit und Nachbarschaftshilfe von Landwirten. Betrieb von land- und forstwirtschaftlichen Lohnunternehmen und andere überbetrieblich Maschinenverwendung. Betrieb von Unternehmen, die unmittelbar der Sicherung, Überwachung und Förderung der Landwirtschaft überwiegend dienen. Betrieb von Werkstätten zur Reparatur, Wartung und Prüfung von Fahrzeugen, die im Rahmen der Nummern 1 bis 5 eingesetzt werden.

Welche Fahrerlaubnisklassen gibt es in Deutschland? Die folgenden Führerscheinklassen sind nur in Deutschland gültig: Fahrerlaubnisklasse M (gültig bis 18. Januar 2013) Gültig für Fahrräder mit Hilfsmotor und zweirädrige Kleinkrafträder bis 50 cm3 (bis 45 km/h).

  • Das Mindestalter beträgt 16 Jahre.
  • Führerscheinklasse S (seit 01.
  • Februar 2005, gültig bis 18.
  • Januar 2013) Gültig für vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bis 4 kW (bis 350 kg) und dreirädrige Kleinkrafträder bis 50 cm3 (bis 45 km/h).
  • Das Mindestalter liegt bei 16 Jahren.
  • Lasse L Gültig für land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 40 km/h (mit Anhänger bis 25 km/h), selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderzeuge bis 25 km/h (und Anhänger).

Mindestalter: 16 Jahre. Fahrerlaubnisklasse T (beinhaltet L) Gültig für land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 60 km/h (mit Anhänger) und selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 40 km/h (mit Anhänger). Das Mindestalter liegt hier bei 16 Jahren. Mofa Prüfung Gültig für Kleinkrafträder bis 25 km/h.

  • Das Mindestalter liegt bei 15 Jahren.
  • Ausnahme: Wird ein Kind unter 7 Jahren mitgenommen, beträgt das Mindestalter 16 Jahre.
  • Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung in Mietwagen, Krankenwagen und Taxis Hier ist das Mindestalter 21 Jahre.
  • Ausnahme: Bei einer Ausweis-Beschränkung auf Krankenwagen liegt das Mindestalter bei 19 Jahren.

Welchen Führerschein darf man mit welchem Alter machen? Für die Erteilung einer Fahrerlaubnis beträgt das Mindestalter:

15 Jahre für Mofa 16 Jahre für die Klassen A1, T und L. 18 Jahre für die Klassen A2 bei direkten Erwerb, C und CE (unter bestimmten Voraussetzungen), C1, C1E, BE und B 20 Jahre für die Klasse A bei 2jährigen Vorbesitz von A2 21 Jahre für die Bus-Klassen D1, DE1 und D, DE (unter bestimmten Voraussetzungen) und Motorrad-Klasse A für dreirädrige Kfz 24 Jahre für die Klassen A bei Direkteinstieg

Bewerber der Führerscheinklassen AM, A1, A2, A, B, BE, L oder T müssen sich einem Sehtest unterziehen. Gültigkeit – Der Führerschein der Klassen:

C1, C1E ist bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres, danach für jeweils 5 Jahre gültig C, CE, D, DE, D1 und DE1 ist für 5 Jahre gültig B, BE, T, L, A, A1, A2 und AM ist unbefristet gültig

Verlängerung – Die Fahrerlaubnis der Klassen:

C, CE, C1, C1E. D, D1, D1E und DE kann vom Antragsteller verlängert werden D, D1, D1E und DE kann nach der Vollendung des 50. Lebensjahres nur dann verlängert werden, wenn der Antragsteller zusätzlich seine Eignung nachweisen kann Die Verlängerung der Geltungsdauer für die Fahrerlaubnisklassen für Bus und Lkw müssen Sie bei der Gemeinde oder der örtlich zuständigen Führerscheinstelle beantragen. Für die Verlängerung ist keine Führerscheinprüfung erforderlich.

Neue Führerscheinklassen 2013 – Wichtige Änderungen im Überblick: In Deutschland und in den anderen Mitgliedstaaten der EU gelten seit dem 19. Januar 2013 neue Regelungen für den Führerschein. Die neuen Vorgaben gelten für alle Führerscheine, die nach dem 19.01.2013 ausgestellt und für alle Fahrerlaubnisse, die seit dem 19.01.2013 verlängert oder erteilt wurden.

Fahrerlaubnisse, die vor dem 19.01.2013 erworben wurden, behalten ihre Gültigkeit noch bis mindestens 2022. Anschließend müssen sie in den neuen, zeitlich befristeten EU-Führerschein umgetauscht werden. Neue Fahrerlaubnisklassen ab 19. Januar 2013 Führerscheinklasse A2 Einführung der neuen Führerscheinklasse A2, die die bisherige Klasse A (beschränkt) ersetzt.

Führerscheinklasse AM Einführung der neuen Führerscheinklasse AM für Kleinkrafträder, die die bisherigen Klassen S und M ersetzt. Neue Definition der Führerscheinklassen Fahrerlaubnisklasse A1 Die bisherige Definition der Klasse A1 wird ergänzt. Künftig muss auch ein Verhältnis von Leistung/Gewicht von maximal 0,1 kW/kg eingehalten werden.

  1. Fahrerlaubnisklasse D und D1 Bei der Fahrerlaubnisklasse D1 muss die Länge von maximal 8 m eingehalten werden.
  2. Bei den Busführerschein-Klassen D und D1 zählen nicht mehr die Sitzplätze im Omnibus, sondern die Personenanzahl.
  3. Neuregelung der Fahrerlaubnisklassen Führerschein B 196 Seit Januar 2020 können Inhaber eines Autoführerscheins den Führerschein B196 erwerben.

Mit dieser Fahrerlaubniserweiterung können 125er-Motorräder gefahren werden, wenn die Autofahrerin bzw. der Autofahrer mindestens 25 Jahre ist und seit fünf Jahren einen Pkw-Führerschein besitzt. Die Berechtigung wird durch die Eintragung der Schlüsselzahl 196 im Führerschein dokumentiert.

Stufenweiser Einstieg der Motorrad-Führerscheinklassen Für den Direkteinstieg der Klasse A wurde das neue Mindestalter auf 24 Jahre reduziert. Für den Direkteinstieg von der Führerscheinklasse A1 zur neuen Klasse A2 sowie von der Klasse A2 zur Klasse A ist nach einem zweijährigen Ablauf eine praktische (keine theoretische) Prüfung erforderlich.

Anhängerregelung BE Vereinfachung der Fahrerlaubnisklasse BE. Alle Züge mit einem Zugfahrzeug der Klasse B dürfen gefahren werden, wenn das zulässige Gesamtgewicht 3.500 kg nicht überschreitet. Bei Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichts (bis 4.250 kg) ist eine Fahrerschulung abzulegen.

Anhängerregelung C1E Die Regelung der Führerscheinklasse C wurde vereinfacht. Zulässig sind Fahrzeugkombinationen, bestehend aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger über 750 kg zulässigem Gesamtgewicht, sofern das zulässige Gesamtgewicht von 12.000 kg nicht überschritten wird. Auf das Verhältnis der zulässigen Gesamtmasse des Anhängers zu der Leermasse des Zuges kommet es künftig nicht mehr an.

Caravan-Führerschein B96 Spezieller Caravan-Führerschein für mehr Gesamtgewicht. Inhaber der Fahrerlaubnisklasse B dürfen mit dieser Erweiterung eine PKW-Anhänger-Kombination bis 4.250 kg zulässigen Gesamtgewicht steuern. Voraussetzung ist eine Fahrschulung (mindestens 7 Stunden) mit einem praktischen und theoretischen Teil.

Weitere Informationen finden Sie hier: Neuer EU Führerschein Führerschein – Fragen und Antworten: Wo steht was auf dem Führerschein? Im Feld 4 b steht der Ablauf der Führerschein-Gültigkeit. Im Feld 5 steht die Nummer des Führerscheins. Im Feld 9 stehen auf der Vorderseite die Klassen, für die die Fahrerlaubnis erteilt wurde, auf der Rückseite stehen sämtliche Fahrerlaubnisklassen.

Im Feld 10. steht das Datum der Fahrerlaubniserteilung der jeweiligen Klasse. Im Feld 11 steht das Gültigkeitsdatum der befristet erteilten Fahrerlaubnisklassen. Nicht erteilte Klassen werden durch einen Strich entwertet. Im EU Führerschein-Feld 12 stehen Beschränkungen und Zusatzangaben (einschließlich Auflagen).

  • Welche Fristen muss man beim Führerscheinumtausch beachten? Nach der Dritten EU -Führerscheinrichtlinie sind bis zum 19.
  • Januar 2033 alle Führerscheine, die vor dem 19.
  • Januar 2013 ausgestellt wurden, in die neuen EU-Scheckkartenführerscheine umzutauschen.
  • Der Führerscheinumtausch in Deutschland geschieht stufenweise.

Für den Umtausch ist die jeweilige Führerscheinbehörde des aktuellen Wohnsitzes zuständig. Man benötigt dazu den alten Papierführerschein, ein neues Passbild und den Personalausweis oder Reisepass. Die Verlängerung erfolgt bei Motorrad- und Pkw-Fahrern ohne Prüfungen.

  1. Die neuen Führerscheine sind in der Gültigkeit als Dokument auf 15 Jahre befristet.
  2. Führerschein-Umtausch ab 2022, 2023: Der Führerscheinumtausch ab Jahrgang 1953 bis 1958 beginnt 2022.
  3. Liegt das Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers zwischen 1959 bis 1964 und handelt es sich noch um einen rosafarbenen oder grauen Führerschein, muss das Dokument bis zum 19.

Januar 2023 in einen fälschungssicheren EU-Kartenführerschein umgetauscht werden. Führerschein-Umtausch ab 2024, 2025, 2033: Der Jahrgang 1965 bis 1970 muss die alten Papierführerscheine umtauschen bis 19. Januar 2024. Der Jahrgang 1971 und jünger ist im Jahr 2025 dran und wer vor 1953 geboren ist, hat noch Zeit bis 2033.

  • Wonach richten sich die Führerschein-Klassen? Nicht jeder Führerscheininhaber darf jedes Kraftfahrzeug fahren.
  • Die einzelnen Fahrzeugklassen richten sich in der Regel nach der Bauart und dem Gesamtgewicht des Kfz.
  • Worin unterscheiden sich die Fahrerlaubnisklassen A und B? Die B-Klassen beziehen sich auf die Befugnisse zum Führen von PKWs bis 3,5 Tonnen.

Die A-Klassen beziehen sich auf die Befugnisse zum Führen von motorisierte Zweiräder. Hier finden Sie Antworten auf Fragen zur Einführung, Änderung und Neuregelung bezüglich Führerschein und Fahrerlaubnisklassen. Beispiele: Wie sieht der neue EU Führerschein (Kartenführerschein) aus? Ist der alte Führerschein befristet bzw.

wie lange ist er noch gültig? Wie sind die neuen Fristen zum stufenweisen Umtausch? Was ändert sich seit der Anlage 8e der FeV? Welchen Umfang haben die neu erteilten Führerscheinklassen? Gelten diese neuen Regelungen auch für mich? Daten und Fakten zum Führerschein Führerschein-Klasse B: Möchte ein angehender Autofahrer bereits im Voraus schon etwas Fahrpraxis erwerben und dabei nicht bis zu seinem 18.

Geburtstag warten, bietet sich die Führerschein-Klasse B17 an. In diesem Zusammenhang kann der Jugendliche die Fahrerlaubnis ab 17 Jahre (Begleitetes Fahren ab 17, kurz BF17) erwerben. Allerdings darf er dann das Auto nur unter Aufsicht einer erfahrenen Begleitpersonen fahren.

  • Die in der Europäischen Union ausgegebenen Führerscheine werden auch in Norwegen, Island, Liechtenstein und in der Schweiz akzeptiert.
  • Fahrerlaubnis für Hoverboard, Einrad oder E-Skater: Die futuristisch aussehenden Fortbewegungsmittel, die mit dem E-Antrieb mehr als 6 km/h schnell werden können, stellen vor dem Gesetz keine Spaßmobile mehr dar, sondern Kraftfahrzeuge, für deren Betrieb ein Führerschein erforderlich ist.

Der Fahrer macht sich also möglicherweise des Fahrens ohne Fahrerlaubnis schuldig. Interessante Gerichtsurteile (jlp) zu den Themen Führerscheinklasse und Fahrerlaubnis: Fahrerlaubnis und vermindertes Sehvermögen – Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Az.: 11 BV 14.1345 Nach einer Entziehung der Fahrerlaubnis der Führerscheinklasse 3 alten Rechts hat der Betreffende, dessen Sehschärfe auf dem schlechteren Auge unter 0,1 liegt, auch dann keinen Anspruch auf Erteilung der Fahrerlaubnis der LKW Führerscheinklassen C1 und C1E, wenn er auf beiden Augen über ein normales Gesichtsfeld verfügt und das fehlende räumliche Sehvermögen kompensieren kann.

Entziehung der Fahrerlaubnis – OVG Berlin-Brandenburg, Az.: 1 S 13.15 Einem Führerscheininhaber kann die Fahrerlaubnis entzogen werden, wenn er an einer schwerwiegenden Krankheit, hier Parkinson, leidet und er trotz Aufforderung der zuständigen Führerscheinbehörde kein Gutachten vorlegt, das seine Fahreignung bestätigt.

Ohne MPU geht nichts – Verwaltungsgerichtshof München, Az.: 11 CE 14.1776 Ist die Fahrerlaubnis im Strafverfahren wegen einer Alkoholfahrt mit 1,34 Promille entzogen worden, ist eine vorläufige Fahrerlaubniserteilung ohne Fahreignungsüberprüfung durch eine Medizinisch Psychologische Untersuchung auf Grund des überwiegenden öffentlichen Interesses an der Vermeidung von Gefahren, die von alkoholisierten Kraftfahrzeugführern im Straßenverkehr ausgehen, abzulehnen.

  1. Wann führt ein Fahrradfahrer sein Fahrrad? – Verwaltungsgerichtshof München, Az.: 11 ZB 14.1755 Ein Fahrradfahrer wurde wegen fahrlässiger Trunkenheit im Straßenverkehr zu einer Geldstrafe und zu einem Führerscheinentzug verurteilt.
  2. Die Fahrerlaubnis wurde ihm entzogen und eine Sperre von sechs Monaten für die Neuerteilung angeordnet.

Wenige Monate später wurde er dabei beobachtet, wie er auf einem Fahrrad sitzend und rollend dieses Fahrrad im öffentlichen Straßenverkehr bewegte. Eine Blutentnahme ergab einen Wert von 2,41 Promille. Gleichwohl wollte er seinen Führerschein wieder haben.

  1. Nach seinen Angaben habe er zwar auf dem Fahrrad gesessen, er habe aber das Fahrrad nicht geführt.
  2. Hierzu hat das Gericht festgestellt, dass das Sitzen auf einem rollenden Fahrrad immer ein Führen dieses Fahrrads darstellt, weil ein rollendes Fahrrad mit einer darauf sitzenden Person offensichtlich des Führens bedarf.

Damit wurde ein neuer Führerschein nicht erteilt. Tipps und Berichte rund um den Führerschein sowie Definition, Beschränkungen und Rechtliches der einzelnen Fahrerlaubnisklassen: Autoführerschein – Dreiradroller können für über 21-jährige Autofahrer interessant sein, die auch mal Schräglage fahren wollen ohne Erweiterung des Pkw-Führerschein.

  1. Das dreirädrige Konzept wissen aber auch Roller- und Motorradfahrer zu schätzen, die besonderen Wert auf Sicherheit legen.
  2. Rekord bei Führerscheinprüfungen – Nicht alle Deutschen wollen nur noch Fahrrad fahren, wie eine aktuelle Auswertung der Prüfstellen Tüv und Dekra zeigt.
  3. Laut Angaben sind im Jahr 2022 rund 1,76 Millionen praktische Fahrerlaubnisprüfungen für Führerscheine aller Klassen durchgeführt worden.

Fahrerlaubnisklassen und Anhänger – Mit der Klasse B dürfen bis zu 8 weitere Personen mitgenommen werden und das Kraftfahrzeug darf nicht mehr als 3,5 Tonnen aufweisen. Für einen Anhänger muss kein separater Führerschein gemacht werden, der Anhänger darf aber nicht schwerer als 750 Kilogramm sein, auch darf das Gesamtgewicht von 3.500 kg nicht überschritten werden.

Wer mehr Gewicht ziehen muss, benötigt entweder die Führerscheinklasse BE, dann darf der Anhänger allein bis 3.500 kg wiegen, oder man lässt sich ohne weitere Prüfung die Schlüsselzahl 96 im Führerschein eintragen. Mit dem Führerschein B96 darf ein zulässiges Gesamtgewicht von bis zu 4.250 kg bewegt werden.

Neues Mikro-Mobil von Automobilhersteller Opel – Der City-Stromer Rocks-e wird offiziell als Leichtkraftfahrzeug eingestuft, deshalb dürfen ihn bereits Jugendliche ab 15 Jahre mit Führerscheinklasse AM fahren. Eine entsprechende Novellierung ist 2021 in Kraft getreten, sodass diese Regelung nun bundesweit gilt.

Der Gesetzgeber unterstützt damit das Mobilitätsbedürfnis von Jugendlichen, besonders für den Weg zur Lehrstelle oder Schule. Anhängerfahrten – Wenn sie ihre Fahrerlaubnis nach dem 01.01.1999 gemacht haben, dürfen sie mit ihrem Pkw nicht jedes Gespann ziehen. Der Autoführerschein Klasse B begrenzt die Gesamtmasse des Gespanns auf 3,5 Tonnen.

Hier zählt anders als beim “offenen” Führerschein nicht das tatsächliche Gewicht der beiden Kraftfahrzeuge, sondern die Summe der zulässigen Gesamtmassen. Führerscheinprüfungen – Die Zunahme an Führerscheinprüfungen im vergangenem Jahr (laut dem TÜV-Verband e.V.) zeigt, dass immer noch viele, vor allem junge Leute mit dem Auto fahren und dafür die notwendige Fahrerlaubnis erwerben wollten.

  1. Optimierte Praktischen Fahrerlaubnisprüfung, kurz OPFEP – Führerscheinprüflinge müssen sich auf einige Änderungen in 2021 einstellen.
  2. Mit der optimierten Praktischen Fahrerlaubnisprüfung wird das Ziel verfolgt, die Beurteilung der Fahrkompetenz und die Leistungsrückmeldung an den Führerscheinbewerber zu verbessern.

Als bedeutendster Indikator für die Objektivität und Zuverlässigkeit des Messverfahrens wurde bei 15 simulierten und 20 realen Prüfungen der Klasse B, bei 20 realen Prüfungen verschiedener EU Führerscheinklassen und bei drei videografierten Prüfungen die Beobachterübereinstimmung untersucht.

  • Weitere Infos aus unserem News-Archiv, die Sie auch interessieren könnten: A1-Motorräder mit dem Autoführerschein fahren – Im Mai 2020 wurden nach Angaben des Industrieverbandes Motorrad über 24.400 Neuzulassungen registriert.
  • Ungebrochen ist der Nachfrageboom in der kleinen Klasse.
  • Leichtkrafträder kamen zum auf ein Wachstum von über 60 Prozent.

Noch stärker legten die Leichtkraftroller zu, hierbei dürfte die neue Führerscheinregelung, ein Motorrad der Führerscheinklasse A1 mit dem Führerschein B196 zu fahren, eine Rolle gespielt haben. Die neue Fahrerlaubnis für Krafträder bis 125 Kubikzentimeter Hubraum und maximal 15 PS Leistung nennt sich B196.

  • Eine verkürzte Ausbildung bei Erweiterung von Motorradklasse A1 zu A ist nicht möglich, da mit dieser Berechtigung keine Führerschein der Klasse A1 erworben wird.
  • Motorrad-Fahrerlaubnis 2020 – Eine mögliche dauerhafte Absenkung des Mindestalters beim Führerschein der Fahrerlaubnisklasse AM auf 15 Jahre trat bereits im Dezember in Kraft.

Ob und wie die einzelnen Bundesländer diese Regelung umsetzen werden, wird das Jahr 2020 zeigen. Nordrhein-Westfalen (NRW) wird nun als erstes westdeutsches Bundesland für den AM-Führerschein das Alter von 16 auf 15 heruntersetzen. Das E-Auto Isetta kommt zurück – Das Elektrofahrzeug wird in der Kategorie L7e als “leichtes vierrädriges Kraftfahrzeug” zugelassen.

Der Fahrer braucht den Autoführerschein der Fahrerlaubnisklasse B. Führerscheinklasse – Was darf ich fahren? Eine mögliche dauerhafte Absenkung des Mindestalters beim Führerschein der Fahrerlaubnisklasse AM auf 15 Jahre trat am 06. Dezember 2019 in Kraft. Das Jahr 2020 wird zeigen, ob und wie die einzelnen Bundesländer die Regelung umsetzen werden.

Mit der aktuellen Zweiradklasse AM darf man Drei- und Zweirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge fahren, das Mindestalter beträgt 16 Jahre, Die Führerscheinklasse AM ist in den Klassen A, A2, A1, B und T eingeschlossen. Als Eignungsnachweis dienen der Nachweis über die Teilnahme an einem Erste Hilfe Kurs (Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort, kurz LSMU), eine Sehtest-Bescheinigung nach Paragraf 12 Absatz 3 FeV oder ein Zeugnis nach Paragraf 12 Absatz 5 FeV oder ein Zeugnis oder ein Gutachten nach Paragraf 12 Absatz 4 FeV.

Motorrad-Einsteiger – Wenn Sie seit Anfang 2018/ 2019 Ihren Führerschein der Motorradklassen A2, A1 oder A gemacht haben, können Sie sich über einen Rabatt der Fahrzeugmarke Honda freuen. Mit dem Autoführerschein Motorrad fahren – Autofahrer dürfen bislang ein Leichtkraftrad fahren, wenn sie ihren Pkw-Führerschein der alten Führerscheinklasse 3 vor 1980 gemacht haben.

Das Bundesverkehrsministeriums plant, die Anforderung an die Führerscheinausbildung der Klasse A1 (Leichtkrafträder) zu senken. Die kleinen Leichtmotorräder mit einem Hubraum bis 125 Kubikzentimeter und bis zu 15 PS können über 100 km/h schnell fahren.

  1. Der Zugang zu diesen Leichtkrafträdern soll Autofahrern mit einem Pkw-Führerschein und einem Alter über 25 Jahre erleichtert werden.
  2. Neue Voraussetzungen sollen 6 praktische Fahrstunden, eine 90-minütige Theorie-Stunde und ein Mindestalter von 25 Jahren sein.
  3. Die Fahrstunden müssen nicht im realen Straßenverkehr stattfinden.

Eine Prüfung wäre nicht mehr erforderlich. Der alte Autoführerschein wird ungültig und muss ausgetauscht werden – Bis 2033 will die Europäische Union eine einheitliche Fahrerlaubnis für alle Bürger einführen. Diese soll besonders fälschungssicher sein.

Um die EU-Vorgaben zum Führerscheintausch (rosafarbener oder grauer Papierführerschein sowie Karten-Führerschein) in Deutschland effektiv umzusetzen zu können, wurde Anfang 2019 die Fahrerlaubnis-Verordnung Anlage 8e geändert. Seit Einführung des Stufenplans sind Sie verpflichtet, alte Führerscheine bis spätestens 19.01.2033 umzutauschen.

Bis zum Jahr 2028 sollen möglichst viele Alt-Führerscheine umgetauscht worden sein. Motorradhersteller Harley erstattet einen Teil der Führerscheinausbildung – Profitieren können von der Zuschuss-Aktion Kunden, die nach dem 15. Oktober 2018 den Führerschein Klasse A oder A2 gemacht haben.

  • Der Führerschein darf höchstens ein halbes Jahr alt sein.
  • Führerscheinklassen Bedeutung und Konsequenzen – Es gibt 16 unterschiedliche Fahrerlaubnisklassen und wer in Deutschland seine Führerscheinprüfung bestand hat, darf i.d.R.
  • Ein Leben lang ein Fahrzeug (Ausnahme Bus und LKW) fahren, es sei denn, es passiert etwas.

Gibt es nämlich Zweifel an der Fahrtüchtigkeit, muss sich der Fahrer einer Fahrtauglichkeitsuntersuchung unterziehen und diese kann folgenreich sein. Scooter-Klasse A oder B – Mit dem PKW-Führerschein Roller fahren und Zweirad-Feeling auf drei Rädern genießen.

  1. Wenn man mindestens 21 Jahre alt ist, darf man den modernen Midsize-Roller Quadro3 mit dem Autoführerschein Klasse B bewegen.
  2. Dies könnte eine Alternative für Nicht-Biker sein.
  3. Führerschein-Klasse CE – Autofahrer, die ihren Führerschein nach 2001 erworben haben, müssen eine eigene Prüfung für das Führen von Fahrzeugen (z.B.

Kastenwagen, Wohnmobile) mit mehr als 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht (zGG) bestehen. Die Fahrtüchtigkeit muss im Zuge einer ärztlichen Begutachtung alle fünf Jahre kontrolliert und die Fahrerlaubnis der Klasse CE neu beantragt werden. Ratgeber Reisemobil leihen – Fast alle Mietreisemobile dürfen mit der “normalen” EU Führerscheinklasse B gefahren werden.

Allerdings muss der Mieter älter als 21 Jahre und im Besitz eines gültigen Führerscheins sein, darüber hinaus benötigt er mehr als ein Jahr Fahrpraxis. Lieber Mopedauto als Moped fahren? – Microcars dürfen Jugendliche bereits mit 16 Jahren fahren, vorausgesetzt sie haben eine Fahrerlaubnis der Führerscheinklasse AM, einen Zweirad- oder einen Traktorführerschein.

Leichtfahrzeuge sind von der Kfz-Steuer befreit. Gibt es seit Anfang 2017 keine Führerscheinklassen-Beschränkungen für Vierradroller mehr? Die bisherigen Einschränkungen in der Fahrerlaubnis-Verordnung wurden zum Jahreswechsel beseitigt. Aufgrund von Gesetzesänderungen dürfen seit Anfang 2017 auch Inhaber der Führerschein-Klasse B ab 21 Jahren den Vierradroller Quadro 4 (wird als dreirädriges Kraftfahrzeug zugelassen) mit voller Leistung fahren.

  1. Von 18 bis 21 Jahren darf man mit dem Autoführerschein den Vierrad-Roller mit einer Leistungsbegrenzung bis 20 PS fahren).
  2. Volle Leistung, das bedeutet gegenüber 2016 eine kleine Steigerung von 29 PS auf 31 PS (23 kW).
  3. Und wer den A1-Führerschein hat, darf den Quadro4 bis max.15 kW schon ab 16 Jahren fahren.

Wer den Führerschein der Klasse B in der Zeit vom 19.01.2013 bis 26.12.2016 gemacht hat, kann zusätzlich die Schlüsselzahl 194 für 3-rädrige Fahrzeuge in seinem Fahrausweis eintragen lassen. Möglich macht das die Einordnung des 4-Rad-Rollers Quadro4 in die Fahrzeugkategorie L5e (Klasse der dreirädrigen Kfz), in die der Quadro4 aufgrund der Spurweite fällt.

  1. Führerschein für Wohnwagen, Wohnmobil und Anhänger – Freizeitmobile werden aktuell vor allem in der Fahrerlaubnisklasse unter 3,5 Tonnen (PKW, Kfz mit leichteren Anhängern) gekauft, um mit den neuen Führerschein – Klasse B – gefahren werden zu können.
  2. Dreirad mit 25 km/h Zulassung – Der Piaggio Ape 50 darf seit der Änderung der Fahrerlaubnisverordnung mit einer gültigen Mofa-Prüfbescheinigung gefahren werden.

Der Kleinlaster ist in der auf 25 km/h gedrosselten Ausführung ab Werk erhältlich ist. Fahrerlaubnisverordnung 2017 – Das Zweirad-Feeling ist jetzt auch ohne Motorradführerschein möglich, da die bisherigen Einschränkungen in der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) zum Jahreswechsel aufgehoben wurden.

  • Jeder kann nun mit einem Pkw-Führerschein mit einem motorisierten Dreirad in der Stadt sowie auf der Landstraße oder Autobahn unterwegs sein.
  • Autoführerschein – In der EU gibt es aktuell 110 verschiedene Führerschein-Dokumente.
  • Ab 2033 werden ausschließlich nur noch Kartenführerscheine ausgestellt.
  • Die neuen einheitlichen Führerscheine haben eine wesentlich kürzere Gültigkeit, sie laufen bereits nach 15 Jahren ab.

Drohnen-Führerschein für alle – Die Deutsche Flugsicherung (DFS) schlägt Alarm und fordert einen “Drohnen-Führerschein” für alle. Drohnen-Piloten sollten bereits ab einem Startgewicht von 250 Gramm einen Sachkundenachweis erbringen müssen. Bislang gilt dies nur für gewerbliche Nutzer und für Drohnen, die mehr als fünf Kilogramm wiegen.

Außerdem will die DFS eine zeitliche Beschränkung der Führerschein-Gültigkeit. Führerschein Klasse B Anhänger – Wenn Sie nach 1999 ihren Autoführerschein gemacht haben, sind Sie berechtigt, Hänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis maximal 750 Kilogramm zu fahren. Schwerere Anhänger sind nur dann erlaubt, wenn die zulässige Gesamtmasse des Gespanns 3.500 Kilo nicht übersteigt.

Wenn Sie mit einem BE-Führerschein oder einem alten Führerschein der Klasse 3 unterwegs sind, müssen Sie auf die zulässige Anhängelast achten. Im Jahr 2013 gab es die Einführung einer Schlüsselzahl und die Erweiterung einer Anhänger-Klasse. A2-Regelung für den Stufenführerschein – Die EU hat Deutschland in einem Vertragsverletzungsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) verklagt.

  1. Bisher erlaubte die Bundesregierung die Drosselung stärkerer Krafträder auf 48 PS für die Führerscheinklasse A2.
  2. Anmietung eines Wohnmobiles im In- und Ausland – Die alte deutsche Führerscheinklasse 3 erlaubt das Führen eines Kraftfahrzeugs bis 7,5 Tonnen zGM, die neue hingegen nur bis 3,5 Tonnen.
  3. Wiegt ein Camper mehr benötigt man C1 oder C.

Klasse B Führerscheine – Das neue Quad Sondermodell Kymco Maxxer 300 Onroad Supermoto sorgt für maximalen Fahrspaß. An dem Gerücht, dass ab 2016 der Autoführerschein nicht mehr die Fahrerlaubnisklasse AM einschließen soll, ist (Stand Dezember) nicht wahr.

Vermindertes Sehvermögen – Gerichtsurteil zur Entziehung der Fahrerlaubnis der Klasse 3 nach alten Recht und Wiedererteilung der Fahrerlaubnis-Klasse C1 und C1E. Ellenator – Autofahren mit dem Führerschein A1 schon ab 16. Kostenloser Lkw Führerschein – Muss ein ausgeschiedenes Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr die anteiligen Kosten für den Erwerb zurückzahlen? Leichtautos können mit dem Traktorführerschein, einem Führerschein der Klasse AM, und mit allen Zweirad-Führerscheinen gefahren werden.

Wohnmobil Activa One 690 HB (bis 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht) darf mit der Führerschein Klasse B gefahren werden. Für Neulinge der Führerschein-Klasse A1 – Anfängermotorrad Honda CB125F. Was kann der Inhaber einer ausländischen EU Fahrerlaubnis, gegen den eine Sperre für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis erteilt worden ist, tun? Der Electromobile City Scooter darf mit einem Führerschein S für Kleinkrafträder bereits von 16-Jährigen gefahren werden.

Die Führerschein-Klasse A2 bis 48 PS boomt. Dürfen Dreirad-Roller mit der Fahrerlaubnisklasse A1 gefahren werden? Fahrerlaubnisentzug bei Ladendiebstahl? Euroführerschein kann auch in einem anderen EU Mitgliedsstaat entzogen werden. Mopedführerschein ab 15 Jahre. Neuregelungen für den Führerschein 2013.

LKW Führerschein – Fahrerlaubnis für faktisch Einäugige? Kann man als Fußgänger den Führerschein verlieren? Neues Punktesystem – So schnell ist der Führerschein weg. Anhängervorschriften – Anhänger hinter PKW, was ist erlaubt? Autoführerschein mit 16 – Teenies künftig schon am Steuer? Ab 2013 Änderung der Fahrerlaubnisverordnung Klasse A1, die sich an der 3.

  1. EG-Führerscheinrichtlinie orientiert.
  2. Das Wechselkennzeichen kommt Mitte 2012.
  3. Alles Wissenswerte zum Motorradführerschein.
  4. Führerschein für Fahranfänger – Fragen und Antworten.
  5. Grünes Licht für Feuerwehrführerschein.
  6. Quads – Welchen Führerschein brauche ich? Kleinere Motorradkennzeichen ab 2011.
  7. Führerscheinerwerb ab 2013 einfacher.

Moped-Führerschein mit 15. Altersabsenkung in der Führerscheinklasse AM. Jetzt ist es amtlich – Führerschein mit 17 generell möglich. BIV Zweirad fordert neue Regelung der Motorradführerscheinklassen. Regeln der Fahrzeugzulassungsverordnung. Segway Zulassung – eigene Fahrzeugklasse elektronische Mobilitätshilfe, kurz eMo.

  • Fahrzeughalter – EU möchte Halterhaftung im Straßenverkehr einführen.
  • Oldtimer der EU-Fahrzeugklassen / Führerscheinklassen M und N.
  • Führerschein-Umschreibung um EU Fahrerlaubnis zu behalten.
  • Welchen Führerschein braucht man für welche Klasse? Führerscheinklassen in Deutschland in Tabellenform als PDF Die Liste mit den Führerscheinklassen für Motorrad, Auto, Traktor, LKW, Bus und Anhänger mit Hinweis auf Beschränkungen, Auflagen, Gültigkeitsdauer und Personenbeförderung steht Ihnen kostenlos zum Download bzw.

Ausdrucken als PDF zur Verfügung. Tabelle der Führerscheinklassen – PDF Ausdruck Ähnliche Themen Spartipp – günstige Kfz Versicherung mit Sondertarife Welche Fahrzeuge werden am meisten gekauft? Verkehrsschilder Tabelle mit den einzelnen Erklärungen auf einen Blick Alle Infos zur Fahrzeugzulassung Kfz Steuerberechnung einfach und schnell
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Was bedeutet die Zahl 171 auf dem Führerschein?

Die Schlüsselzahl 171 beim Führerschein C1 – Uns erreichen viele Nachfragen zum Führerschein C1 mit Zusatz 171, Diese Schlüsselzahl ist nur in Deutschland gültig (wie alle Zusätze über 100) und besagt, dass der Inhaber auch Kfz der Klasse D fahren darf, wenn diese nicht mehr als 7,5 Tonnen wiegen und keine Personen an Bord sind.
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Was bedeutet die 194 im Führerschein?

Eintragung der Schlüsselzahl 194 beim Erwerb der Fahrerlaubnis der Klasse B – Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse B, die zwischen dem 19.01.2013 und 28.12.2016 erteilt wurden, berechtigen zum Führen von Trikes mit mehr als 15 kW bei einem Mindestalter von 21 Jahren (vorher nur Trikes der Klasse A1).

Dies wird im Führerschein mit der Schlüsselzahl 194 dokumentiert, die nur einen klarstellenden Charakter hat und nur im Inland gültig ist (nationale Schlüsselzahl). Bei Verlust- oder Ersatzausstellung bzw. Umtausch des Führerscheines erfolgt die Eintragung der Schlüsselzahl für den benannten Personenkreis automatisch.

Sofern die Eintragung der Schlüsselzahl 194 auf Antrag hin erfolgen soll, ist hierfür eine Verwaltungsgebühr entsprechend einem Umtauschantrag zu erheben (derzeit 24 €). In allen anderen Fällen ist die Entragung der Schlüsselzahl 194 gebührenfrei.
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Was heißt 79.06 auf dem Führerschein?

Was gilt für die alte Klasse 3? – Früher gab es keinen Anhängerführerschein, man durfte automatisch mit der Fahrerlaubnis des Zugfahrzeugs auch Anhänger ziehen. Die Grenzen der Fahrberechtigung ergaben sich aus der Achsenanzahl, der zulässigen Anhängelast sowie dem zulässigen Gesamtgewicht.
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Wer darf 12 Tonnen fahren?

Führerscheinklassen C1 und C1E: Welche Fahrzeuge darf man fahren? – Mit der Führerscheinklasse C1 dürfen laut Paragraf 6 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) Kraftfahrzeuge, die nicht durch die Klassen AM, A1, A2 und A sowie D1 und D definiert werden, mit

einer Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, aber nicht mehr als 7.500 kg, einer bauartbedingten Beförderung von maximal acht Personen und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von 750 kg

geführt werden. Diese Kategorie umfasst vor allem mittelschwere Lastkraftwagen, aber auch Einsatzfahrzeuge von Feuerwehr, Polizei oder des Technischen Hilfswerks. Die Klasse C1E wiederum berechtigt zum Fahren von Zugfahrzeugen, also einem Fahrzeug gemäß der Klasse C1 oder Klasse B in Kombination mit einem Anhänger (max.750 kg) mit einem Gewicht von mindestens 3.500 kg und maximal insgesamt 12.000 kg.
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Was ist der Unterschied zwischen Lkw Fahrer und Berufskraftfahrer?

Der Beruf des Lkw-Fahrers (m/w/d) fällt, wie auch der des Busfahrers (m/w/d), unter die staatlich anerkannte Berufsbezeichnung Berufskraftfahrer (m/w/d). Im Fokus des beruflichen Alltags steht das Führen von Lastkraftwagen und anderen schweren Nutzfahrzeugen wie Sattelschleppern, Lastzügen oder Tanklastwagen.
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Wer darf noch 12 Tonner fahren?

Was beinhaltet die Ausbildung für einen C1E-Führerschein? – Möchten Sie die Prüfung für den Führerschein C1E absolvieren, liegt im Hinblick auf die theoretische Ausbildung eine Besonderheit vor. Da die Mindestanforderungen dafür mit dem theoretischen Unterricht für die Führerscheinklasse C1 abgedeckt ist. Was Bedeutet 14. 10 Auf Dem Führerschein Für den Führerschein C1E fallen die Kosten nicht ganz so hoch aus. Finden beide in einem Ausbildungsgang statt, sieht das wie folgt aus:

Überlandfahrt – Solo: 1, Zug: 1Autobahnfahrt – Solo: 1, Zug: 1Dunkelfahrt – Solo: 0, Zug: 2

Die praktische Prüfung dauert insgesamt 75 Minuten und beinhaltet neben Abfahrkontrollen auch Prüfungsfahrten innerhalb sowie außerhalb geschlossener Ortschaften und verschiedene Grundfahraufgaben,
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Was bedeutet die 95 auf dem Führerschein?

Fragen und Antworten – Pfeil runter Seit dem 23. Mai 2021 gibt es für Berufskraftfahrerinnen und -fahrer keine Schlüsselzahl „95″ mehr im Führerschein, um die Berufskraftfahrerqualifikation nachzuweisen. Die Berufskraftfahrerinnen und -fahrer erhalten stattdessen einen Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN).

  • Das ist eine Karte, die dem Führerschein in Form und Größe ähnelt.
  • Pfeil runter Der Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) kann auch in den Fällen ausgestellt werden, in denen bislang der Eintrag der Schlüsselzahl „95″ in den Führerschein nicht möglich war, z.B.
  • Bei ausländischen Führerscheinen.
  • Eine Abholung bei der Behörde ist nicht mehr erforderlich, denn der FQN kann der Fahrerin oder dem Fahrer direkt zugestellt werden.

Auch eine Versendung in einen EU -Mitgliedstaat (mit Ausnahme der Sondergebiete) ist möglich. Pfeil runter Die Berufskraftfahrerinnen und -fahrer erhalten den Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) auf Antrag bei der nach Landesrecht zuständigen Behörde.

Hierbei handelt es sich um die Fahrerlaubnisbehörde. Pfeil runter Über die Kosten für die Ausstellung des Fahrerqualifizierungsnachweises (FQN) entscheiden grundsätzlich die Länder. Informationen über die Gebührenhöhe finden Sie in der Anlage der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr. Für konkrete Fragen wenden Sie sich bitte an Ihr Land.

Pfeil runter Über das Berufskraftfahrerqualifikationsregister (BQR) können die Mitgliedstaaten Informationen über erlangte (Grund-)Qualifikationen bzw. absolvierte Qualifizierungsmaßnahmen austauschen. Dies beseitigt vor allem die bislang bestehende „Grenzgängerproblematik”.

Zur Erläuterung: Wenn beispielweise ein französischer Fahrer in Deutschland arbeitet und hier eine Weiterbildung macht, musste er bislang seine – in Papierform bescheinigte – Weiterbildung bei seinen französischen Behörden anerkennen lassen, um die Schlüsselzahl „95″ in seinen französischen Führerschein eingetragen oder einen Fahrerqualifizierungsnachweis ausgestellt zu bekommen.

Ein EU -weites Register erleichtert dies nun. Hier werden die Weiterbildungsmaßnahmen digital registriert. Auch der Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) wird im BQR erfasst und kann dadurch im Zuge der Straßenkontrollen überprüft werden. Pfeil runter Nein.

  • die Ausbildung gemäß Anhang I der Richtlinie 2008/68/ EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. September 2008 über die Beförderung gefährlicher Güter im Binnenland ( ABl. L 260 vom 30.9.2008, S.13) für Fahrzeugführer, die zuletzt durch den Beschluss ( EU ) 2019/1094 ( ABl. L 173 vom 27.6.2019, S.52) geändert worden ist, und
  • die Schulung gemäß Artikel 6 Absatz 5 in Verbindung mit Artikel 17 Absatz 2 der Verordnung ( EG ) Nr.1/2005 des Rates vom 22. Dezember 2004 über den Schutz von Tieren beim Transport und damit zusammenhängenden Vorgängen sowie zur Änderung der Richtlinien 64/432/ EWG und 93/119/ EG und der Verordnung ( EG ) Nr.1255/97 ( ABl. L 3 vom 5.1.2005, S.1), die zuletzt durch die Verordnung ( EU ) Nr.2017/625 ( ABl. L 95 vom 7.4.2017, S.1) geändert worden ist.

Pfeil runter Für staatlich anerkannte Ausbildungsstätten ändert sich grundsätzlich nichts. Sie dürfen nach wie vor den Unterricht durchführen, für den sie eine Anerkennung besitzen. Für die Möglichkeit zur Datenübermittlung an das Kraftfahrt-Bundesamt zur Speicherung von Qualifizierungsmaßnahmen im Berufskraftfahrerqualifikationsregister (BQR) sollten sie sich an ihre Anerkennungsbehörde wenden.

Seit dem 25. Oktober 2021 sind mit der Inbetriebnahme der Schnittstelle anstelle der Ausstellung papierbasierter Teilnahmebescheinigungen Registereinträge vornehmen. Bislang gesetzlich anerkannte Ausbildungsstätten dürfen ebenfalls weiterhin den Unterricht durchführen, für den sie eine Anerkennung besitzen.

Sie mussten auf Grundlage der neuen Regelungen lediglich einmalig binnen zwei Jahren nach Inkrafttreten des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes, das heißt bis zum 2. Dezember 2022, einen Antrag auf Erhalt einer staatlichen Anerkennung bei der nach Landesrecht zuständigen Behörde stellen.
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Was bedeutet 70 im Führerschein?

Die Bedeutung der Schlüsselzahl 70 – Dreht man ihn um, findet man auf dem EU-Kartenführerschein viele Informationen zum Besitzer: Welche Fahrzeuge er führen darf ( Fahrerlaubnisklassen ), ob er eine Sehschwäche hat und deswegen ausschließlich mit einer Sehhilfe ans Steuer darf und so weiter.

  1. In der vierten Spalte, die mit der Nummer 12 gekennzeichnet ist, können Schlüsselzahlen eingetragen werden.
  2. Davon gibt es einige und in unserem Beitrag Schlüsselzahlen im Führerschein: Schlüsselnummern auf einen Blick können Sie sich ein Bild davon machen.
  3. Wir befassen uns im Folgenden mit der Schlüsselzahl 70 und der Frage, wieso hier Vorsicht geboten ist und bei der Führerscheinkontrolle besser zweimal hingeschaut werden sollte.

Bei der Schlüsselzahl 70 handelt es sich um einen Code mit der Bedeutung: „ Umtausch des Führerscheins Nummer, ausgestellt durch (EU/UN-Unterscheidungszeichen, im Falle eines Drittlandes, z.B. „70.0123456789.NL”) ” (Quelle: Anlage 9 FeV ). Die Schlüsselzahl 70 bescheinigt also, dass der vorliegende Führerschein umgetauscht wurde.
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Was bedeutet 171 und 172 im Führerschein?

Schlüsselzahlen Führerschein | Was die Codes bedeuten Haben Sie sich Ihren einmal genauer angeschaut? Wenn ja, haben Sie auf der Vorderseite neben Ihrem Foto sicher ein paar allgemeine Informationen entdeckt, die denen aus Ihrem Personalausweis ähneln. Neben dem Namen, dem Geburtsdatum und -ort sowie dem Wohnort finden Sie dort das Ausstellungsdatum, das Ablaufdatum der Gültigkeit, den Namen der Ausstellungsbehörde, die Führerscheinklassen, für welche die Fahrerlaubnis gilt sowie die Führerscheinnummer.

  • Soweit, so deutlich.
  • Omplizierter wird es auf der Rückseite.
  • Ein neuer Führerschein im Scheckkarten-Format enthält dort neben einer Auflistung sämtlicher Fahrzeugklassen und dem Datum der jeweiligen Fahrerlaubnis eventuell eine Reihe an Schlüsselzahlen.
  • Diese finden sich ganz rechts in der Spalte Nummer 12 und stehen für Zusatzangaben bei bestimmten Beschränkungen oder Auflagen, die mit der Fahrerlaubnis verbunden sind.

Viele Schlüsselzahlen gelten ausschließlich für einzelne Führerscheinklassen und finden sich direkt neben diesen. Es kann aber auch sein, dass eine Kennzahl für alle Klassen gilt. So finden Sie unter der Führerscheinklasse C1 (Fahrerlaubnis für leichte bis mittelschwere LKW) häufig die Schlüsselzahl 171.

Diese erlaubt es dem Fahrer, auch Fahrzeuge der Klasse D (Busse) zu fahren, solange diese ein Gewicht von 7,5 Tonnen nicht überschreiten und keine Fahrgäste befördert werden. Schlüsselzahlen, die für alle Führerscheinklassen gelten, finden Sie in der untersten Zeile des Dokuments. Über die Bedeutung dieser Schlüsselzahlen im Führerschein wollen wir Sie nun im Einzelnen aufklären.

Wir prüfen kostenfrei, ob sich in Ihrem Fall ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnt. Unsere Experten im Verkehrsrecht melden sich unverbindlich und kurzfristig mit einer ehrlichen Ersteinschätzung bei Ihnen. Erst im Anschluss entscheiden Sie, ob Sie gegen Ihren Bußgeldbescheid vorgehen möchten.

  1. Bis dahin entstehen Ihnen keinerlei Kosten.
  2. In der Regel geben die Schlüsselzahlen im Führerschein Aufschluss über Auflagen und Beschränkungen, die mit der Fahrerlaubnis für die einzelnen Fahrzeugklassen einhergehen.
  3. Dies kann beispielsweise bei Autofahrern der Fall sein, die gesundheitlich eingeschränkt und deshalb beim Fahren auf bestimmte Hilfsmittel angewiesen sind.

Die meisten Schlüsselzahlen auf dem EU-Führerschein sind in der gesamten Europäischen Union einheitlich, es gibt aber auch nationale Schlüsselzahlen. Über diese werden wir Sie später genauer informieren. Viele Schlüsselzahlen stehen für Beschränkung des Führerscheins aus medizinischen Gründen.

So kann eine Krankheit oder Behinderung etwa die Verwendung von Hilfsmitteln nötig machen, damit der Betreffende sicher am Straßenverkehr teilnehmen kann. Dies wird in der Regel bereits festgestellt, wenn die entsprechende Person die Fahrerlaubnis beantragt. So sagt etwa der Code 01.01 im Führerschein aus, dass der Fahrer Brillenträger ist, die Ziffer 02 steht für die Verwendung einer Hörhilfe, die 03 für eine Prothese beziehungsweise Orthese.

Auch können die Kennziffern beispielsweise als Erklärung dafür stehen, dass der Fahrer ausschließlich bei Tageslicht oder nur bis zu einer bestimmten Geschwindigkeit fahren darf. Eine Schlüsselzahl kann zudem die Fahrerlaubnis auf eine bestimmte Fahrzeuggröße beschränken,

Wichtig zu wissen ist außerdem, dass die Kennzahlen im Führerschein, die über bestimmte Einschränkungen aufklären, nach einem bestimmten Code aufgebaut sind. So besagt Schlüsselzahl 01 generell, dass eine Sehhilfe erforderlich ist. Wie bereits erwähnt, steht die Kombination 01.01 dann dafür, dass der Betreffende eine Brille trägt, die 01.02 identifiziert den Fahrer als Kontaktlinsenträger, bei der Zahlenfolge 01.05 ist ein Augenschutz notwendig, bei der 01.07 eine spezifische optische Hilfe.

Der folgenden Tabelle können Sie die Schlüsselzahlen, die in der gesamten Europäischen Union gültig sind, sowie deren jeweilige Bedeutung entnehmen.

SCHLÜSSELZAHL BEDEUTUNG
1 Korrektur des Sehvermögens und/oder Augenschutz
01. Jan Brille
01. Feb Kontaktlinse(n)
01. Mrz Schutzbrille*
01. Mai Augenschutz
01. Jun Brille oder Kontaktlinsen
01. Jul Spezifische optische Hilfe
2 Hörhilfe/Kommunikationshilfe
3 Prothese/Orthese der Gliedmaßen
03. Jan Prothese/Orthese der Arme
03. Feb Prothese/Orthese der Beine
5 Fahrbeschränkung aus medizinischen Gründen*
05. Jan Nur bei Tageslicht*
05. Feb In einem Umkreis von, km des Wohnsitzes oder innerorts / innerhalb der Region.*
05. Mrz ohne Beifahrer/Sozius*
05. Apr Beschränkt auf eine höchstzulässige Geschwindigkeit von nicht mehr als. km/h*
05. Mai Nur mit Beifahrer, der im Besitz der Fahrerlaubnis ist*
05. Jun Ohne Anhänger*
05. Jul Nicht gültig auf Autobahnen*
05. Aug Kein Alkohol*
10 Angepasste Schaltung
10. Feb Automatische Wahl des Getriebeganges
10. Apr Angepasste Schalteinrichtungen
15 Angepasste Kupplung
15. Jan Angepasstes Kupplungspedal
15. Feb Handkupplung
15. Mrz Automatische Kupplung
15. Apr Maßnahme, um eine Blockierung oder Betätigung des Kupplungspedals zu verhindern
20 Angepasste Bremsmechanismen
20. Jan Angepasstes Bremspedal
20. Mrz Bremspedal, geeignet für Betätigung mit dem linken Fuß
20. Apr Bremspedal mit Gleitschiene
20. Mai Bremspedal (Kipppedal)
20. Jun Mit der Hand betätigte Bremse
20. Jul Bremsbetätigung mit maximaler Kraft von, N(*) (z.B.: ‚20.07(300N)‘)
20. Sep Angepasste Feststellbremse
20. Dez Maßnahme, um eine Blockierung oder Betätigung des Bremspedals zu verhindern
20.13 Mit dem Knie betätigte Bremse
20.14 Durch Fremdkraft unterstützte Bremsanlage
25 Angepasste Beschleunigungsmechanismen
25. Jan Angepasstes Gaspedal
25. Mrz Gaspedal (Kipppedal)
25. Apr Handgas
25. Mai Mit dem Knie betätigter Gashebel
25. Jun Durch Fremdkraft unterstützte Betätigung des Gaspedals/-hebels
25. Aug Gaspedal links
25. Sep Maßnahme, um eine Blockierung oder Betätigung des Gaspedals zu verhindern
30 Angepasste kombinierte Brems- und Beschleunigungsmechanismen*
31 Anpassungen und Sicherungen der Pedale
31. Jan Extrasatz Parallelpedale
31.02 Pedale auf der gleichen (oder fast gleichen) Ebene
31. Mrz Maßnahme, um eine Blockierung oder Betätigung des Gas- und des Bremspedals zu verhindern, wenn Pedale nicht mit dem Fuß betätigt werden
31.04 Bodenerhöhung
32 Kombinierte Beschleunigungs- und Betriebsbremsvorrichtungen
32.01 Gas und Betriebsbremse als kombinierte, mit einer Hand betätigte Vorrichtung
32.02 Gas und Betriebsbremse als kombinierte, mit Fremdkraft betätigte Vorrichtung
33 Kombinierte Betriebsbrems-, Beschleunigungs- und Lenkvorrichtungen
33.01 Gas, Betriebsbremse und Lenkung als kombinierte, mit Fremdkraft mit einer Hand betätigte Vorrichtung
33.02 Gas, Betriebsbremse und Lenkung als kombinierte, mit Fremdkraft mit zwei Händen betätigte Vorrichtung
35 Angepasste Bedienvorrichtungen (Schalter für Licht, Scheibenwischer/-waschanlage, akustisches Signal, Fahrtrichtungsanzeiger usw.)
35.02 Gebrauch der Bedienvorrichtung möglich, ohne Lenkvorrichtung loszulassen
35.03 Gebrauch der Bedienvorrichtung mit der linken Hand möglich, ohne Lenkvorrichtung loszulassen
35.04 Gebrauch der Bedienvorrichtung mit der rechten Hand möglich, ohne Lenkvorrichtung loszulassen
35.05 Gebrauch der Bedienvorrichtung möglich, ohne Lenkvorrichtung und Beschleunigungs- und Bremsvorrichtungen loszulassen
40 Angepasste Lenkung
40.01 Lenkung mit maximaler Kraft von, N(*) (z.B.: ‚40.01(140N)‘)
40.05 Angepasstes Lenkrad (mit verbreitertem/verstärktem Lenkradteil; verkleinertem Durchmesser usw.)
40.06 Angepasste Position des Lenkrads
40.09 Fußlenkung
40.11 Assistenzeinrichtung am Lenkrad
40.14 Andersartig angepasstes, mit einer Hand/einem Arm bedientes Lenksystem
40.15 Andersartig angepasstes, mit zwei Händen/Armen bedientes Lenksystem
42 Angepasste Einrichtung für die Sicht nach hinten
42.01 Angepasste Einrichtung für die Sicht nach hinten
42.03 Zusätzliche Innenvorrichtung zur Erweiterung der Sicht zur Seite
42.05 Einrichtung für die Sicht in den toten Winkel
43 Sitzposition des Fahrzeugführers
43.01 Höhe des Fahrersitzes für normale Sicht und in normalem Abstand zum Lenkrad und zu den Pedalen
43.02 Der Körperform angepasster Sitz
43.03 Fahrersitz mit Seitenstützen zur Verbesserung der Stabilität
43.04 Fahrersitz mit Armlehne
43.06 Angepasster Sicherheitsgurt
43.07 Sicherheitsgurte mit Unterstützung zur Verbesserung der Stabilität
44 Anpassungen an Krafträdern (obligatorische Verwendung von Untercodes)
44.01 Einzeln gesteuerte Bremsen (keine Ahnung, wie das “Fähnchen” dorthin gekommen ist.)
44.02 Angepasste Vorderradbremse
44.03 Angepasste Hinterradbremse
44.04 Angepasste Beschleunigungsvorrichtung
44.05 Angepasste Handschaltung und Handkupplung*
44.06 Angepasste Rückspiegel*
44.07 Angepasste Kontrolleinrichtungen*
44.08 Sitzhöhe muss im Sitzen die Berührung des Bodens mit beiden Füßen gleichzeitig sowie das Balancieren des Kraftrades beim Anhalten und Stehen ermöglichen
44.09 Maximale Betätigungskraft der Vorderradbremse, N(*) (z.B. ‚44.09(140N)‘)
44.10 Maximale Betätigungskraft der Hinterradbremse, N(*) (z.B. ‚44.10(240N)‘)
44.11 Angepasste Fußraste
44.12 Angepasster Handgriff
45 Kraftrad nur mit Seitenwagen
46 Nur dreirädrige Fahrzeuge
47 Beschränkt auf Fahrzeuge mit mehr als zwei Rädern, die vom Fahrer beim Anfahren, Anhalten und Stehen nicht im Gleichgewicht ausbalanciert werden müssen
50 Beschränkung auf ein bestimmtes Fahrzeug/eine bestimmte Fahrgestellnummer (Angabe der Fahrzeugidentifizierungsnummer)
51 Nur ein bestimmtes Fahrzeug (amtliches Kennzeichen)*
61 Beschränkung auf Fahrten bei Tag (z.B. eine Stunde nach Sonnenaufgang und eine Stunde vor Sonnenuntergang)
62 Beschränkung auf Fahrten in einem Umkreis von, km vom Wohnsitz oder innerorts in./innerhalb der Region,
63 Fahren ohne Beifahrer
64 Beschränkt auf Fahrten mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als, km/h
65 Fahren nur mit Beifahrer, der im Besitz eines Führerscheins von mindestens der gleichwertigen Klasse sein muss
66 Ohne Anhänger
67 Fahren auf Autobahnen nicht erlaubt
68 Kein Alkohol
69 Beschränkt auf Fahrzeuge mit einer alkoholempfindlichen Wegfahrsperre gemäß EN 50436
70 Umtausch des Führerscheines Nummer,, ausgestellt durch,(EU-Unterscheidungszeichen, im Falle eines Drittlandes z.B.‚ 70.0123456789.NL)
71 Duplikat des Führerscheines Nummer, (EU-Unterscheidungszeichen, im Falle eines Drittlandes z.B.‚ 71.987654321.HR)
72 Nur Fahrzeuge der Klasse A mit einem Hubraum von höchstens 125 cm3 und einer Motorleistung von höchstens 11 kW (A1)*
73 Nur vierrädrige Kraftfahrzeuge der Klasse B (B1)
74 Nur Fahrzeuge der Klasse C mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 7.500 kg (C1)*
75 Nur Fahrzeuge der Kategorie D mit höchstens 16 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz (D1)*
76 Nur Fahrzeuge der Klasse C mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 7.500 kg (C1), die einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mindestens 750 kg mitführen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12.000 kg und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeuges nicht übersteigen (C1E)*
77 Nur Fahrzeuge der Kategorie D mit höchstens 16 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz (D1), die einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg mitführen, sofern
a) die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12.000 kg und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeuges nicht übersteigen und
b) der Anhänger nicht zur Personenbeförderung verwendet wird (D1E)*
78 Nur Fahrzeuge mit Automatikgetriebe
79 (.) Nur Fahrzeuge, die den in Klammern angegebenen Spezifikationen entsprechen, bei Anwendung von Artikel 13 der Richtlinie 2006/126/EG
79 (C1E>12000kg, L ≤ 3 ) Beschränkung der Klasse CE aufgrund der aus der bisherigen Klasse 3 resultierenden Berechtigung zum Führen von dreiachsigen Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C1 und mehr als 12.000 kg Gesamtmasse und von Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C1 und zulassungsfreien Anhängern, wobei die Gesamtmasse mehr als 12.000 kg betragen kann und von dreiachsigen Zügen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger, bei denen die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeuges übersteigt (nicht durch C1E abgedeckter Teil).
Die vorgenannten Berechtigungen gelten nicht für Sattelzüge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 t. Der Buchstabe L steht in dieser Schlüsselung für die Anzahl der Achsen.
79 (S1 ≤ 25/7500 kg)
Begrenzung der Klasse D und DE auf Kraftomnibusse mit 24 Fahrgastplätzen oder max.7 500 kg zulässiger Gesamtmasse, auch mit Anhänger. Die Angabe S1 steht in dieser Schlüsselung für die Anzahl der Sitzplätze, einschließlich dem Fahrersitz.
79 (L ≤ 3)
Beschränkung der Klasse CE auf Kombinationen von nicht mehr als 3 Achsen. Der Buchstabe L steht in dieser Schlüsselung für die Anzahl der Achsen
79.01 Nur zweirädrige Fahrzeuge mit oder ohne Beiwagen
79.02 Nur dreirädrige Fahrzeuge der Klasse AM oder vierrädrige Leichtfahrzeuge der Klasse AM
79.03 Nur dreirädrige Fahrzeuge
79.04 Nur Fahrzeugkombinationen aus dreirädrigen Fahrzeugen und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 750 kg
79.05 Krafträder der Klasse A1 mit einem Leistungsgewicht von mehr als 0,1 kW/kg
79.06 Fahrzeuge (Fahrzeugkombination) der Klasse BE, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 3.500 kg übersteigt
80 Nur für Inhaber einer Fahrerlaubnis für dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse A, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
81 Nur für Inhaber einer Fahrerlaubnis für zweirädrige Krafträder der Klasse A, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
90 Codes, die in Kombination mit Codes für an dem Fahrzeug vorgenommene Anpassungen verwendet werden
95 Kraftfahrerin/Kraftfahrer, die/der Inhaberin/Inhaber eines Befähigungsnachweises ist und die Befähigungspflicht nach dem Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Kraftfahrerinnen/Kraftfahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr bis zum, erfüllt
96 Fahrzeugkombinationen aus Fahrzeugen der Klasse B und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse einer derartigen Kombination mehr als 3.500 kg, jedoch nicht mehr als 4.250 kg beträgt
97 Berechtigt nicht zum Führen eines Fahrzeugs der Klasse C1, das in den Geltungsbereich der Verordnung(EWG) Nr.3821/85 des Rates fällt

Die Schlüsselzahlen 01.03, 05-05.08, 30, 44.05-44.07, 51, 90 dürfen nur bei der Umstellung von Fahrerlaubnissen, die bis zum 31.12.2016 erteilt worden sind, verwendet werden. Die Schlüsselzahlen 72, 74 –77 dürfen nur bei der Umstellung von Fahrerlaubnissen, die bis zum 18.

Januar 2013 erteilt worden sind, verwendet werden. Wir prüfen kostenfrei, ob sich in Ihrem Fall ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnt. Unsere Experten im Verkehrsrecht melden sich unverbindlich und kurzfristig mit einer ehrlichen Ersteinschätzung bei Ihnen. Erst im Anschluss entscheiden Sie, ob Sie gegen Ihren Bußgeldbescheid vorgehen möchten.

Bis dahin entstehen Ihnen keinerlei Kosten. Wie bereits erwähnt, gibt es neben den EU-weiten Schlüsselzahlen auch einige Kennzahlen, die ausschließlich national gültig sind. Die folgende Tabelle gibt eine Übersicht über die Zahlen, die ausschließlich in Deutschland gelten:

SCHLÜSSELZAHL BEDEUTUNG
104 Muss ein gültiges ärztliches Attest mitführen
171 Klasse C1, gültig auch für Kraftfahrzeuge der Klasse D mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 7.500 kg, jedoch ohne Fahrgäste*
172 Klasse C, gültig auch für Kraftfahrzeuge der Klasse D, jedoch ohne Fahrgäste*
174 Klasse L, gültig auch zum Führen von Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, auch mit einachsigem Anhänger (wobei Achsen mit einem Abstand von weniger als 1 m voneinander als eine Achse gelten) sowie Kombinationen aus diesen Zugmaschinen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden.*
175 Klasse L, auch gültig zum Führen von Kraftfahrzeugen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und zum Führen von Kraftfahrzeugen mit Ausnahme der zu den Klassen A1, A2 und AM gehörenden mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3*
176 Auflage:
Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres nur Fahrten im Rahmen des Ausbildungsverhältnisses in dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin” oder „Fachkraft im Fahrbetrieb” oder einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden.
177 Beschränkungen, Nebenbestimmungen und Zusatzangaben nach mitzuführendem Anhang zum Führerschein.
178 Auflage zur Klasse D oder D1: Nur Fahrten im Linienverkehr*
179 Auflage:
Klasse D1 nur für Fahrten, bei denen überwiegend Familienangehörige befördert werden.*
181 Klasse T, nur gültig für Kraftfahrzeuge der Klasse S (seit dem 19.1.2013 AM)
182 Auflage zu den Klassen D1, D1E, D und DE:
Bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres nur Fahrten im Inland und im Rahmen des Ausbildungsverhältnisses in dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf “Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin” oder “Fachkraft im Fahrbetrieb” oder einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden.
Die Auflage, nur im Rahmen des Ausbildungsverhältnisses von der Fahrerlaubnis Gebrauch zu machen, entfällt nach Abschluss der Ausbildung auch vor Vollendung des 21. Lebensjahres.**
184 Auflagen:
Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Kraftfahrzeuge der Klasse B (und, sofern in der Prüfungsbescheinigung nicht durchgestrichen, der Klasse BE)
1.) nur in Begleitung einer in der Prüfungsbescheinigung nach Anlage 8b namentlich benannten Person und
2.) nur, wenn die in der Prüfungsbescheinigung nach Anlage 8a namentlich benannte Person
a) Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B oder einer entsprechenden deutschen, einer EU/EWR-oder schweizerischen Fahrerlaubnis ist; die Fahrerlaubnis ist durch einen gültigen Führerschein nachzuweisen, der während des Begleitens mitzuführen und zur Überwachung des Straßenverkehrs berechtigten Personen auf Verlangen auszuhändigen ist,
b) nicht 0,25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft oder 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut oder einer Alkoholmenge im Körper hat, die zu einer solchen Atem- oder Blutalkoholkonzentration führt und
c) nicht unter der Wirkung eines in der Anlage § 24a des Straßenverkehrsgesetzes genannten berauschenden Mittels steht. Nummer 2 Buchstabe c gilt nicht, wenn die Substanz aus der bestimmungsgemäßen Einnahme für einen konkreten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittels herrührt.
185 Auflage zu den Klassen C und CE:
Bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres nur
1. bei Fahrten im Inland und
2. im Rahmen des Ausbildungsverhältnisses in dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin” oder „Fachkraft im Fahrbetrieb” oder einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden.
Die Auflagen nach Nummer 1 und 2 entfallen, auch vor Vollendung des 21. Lebensjahres, wenn der Fahrerlaubnisinhaber die Berufsausbildung abgeschlossen hat.
186 Auflage zu den Klassen D1 und D1E:
Bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres nur
1. bei Fahrten im Inland und
2. im Rahmen des Ausbildungsverhältnisses in dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin” oder „Fachkraft im Fahrbetrieb” oder einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden. Die Auflage nach Nummer 1 entfällt, wenn der Fahrerlaubnisinhaber das 21. Lebensjahr vollendet hat. Die Auflage nach Nummer 2 entfällt, wenn der Fahrerlaubnisinhaber das 21. Lebensjahr vollendet oder die Berufsausbildung abgeschlossen hat.
187 Auflage zu den Klassen D und DE: Bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres nur
1. bei Fahrten im Inland und
2. im Rahmen des Ausbildungsverhältnisses in dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin” oder „Fachkraft im Fahrbetrieb” oder einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden und
3. bei Fahrten zur Personenbeförderung im Linienverkehr nach den §§ 42 und 43 PBefG bei Linienlängen von bis zu 50 Kilometern oder bei Fahrten ohne Fahrgäste.
Die Auflage nach Nummer 1 entfällt, wenn der Fahrerlaubnisinhaber das 21. Lebensjahr vollendet und die Berufsausbildung abgeschlossen hat. Die Auflage nach Nummer 2 entfällt, wenn der Fahrerlaubnisinhaber die Berufsausbildung abgeschlossen hat. Die Auflage nach Nummer 3 entfällt, wenn der Fahrerlaubnisinhaber das 20. Lebensjahr vollendet hat.
188 Auflage zu der Klasse C:
Bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres nur im Inland und nur bei Einsatzfahrten oder vom Vorgesetzten angeordneten Übungsfahrten und Schulungsfahrten mit Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr, der Polizei, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste, des Technischen Hilfswerks und sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes.
189 Auflage zu der Klasse D:
Bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres nur im Inland und nur bei Einsatzfahrten oder vom Vorgesetzten angeordneten Übungsfahrten und Schulungsfahrten mit Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr, der Polizei, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste, des Technischen Hilfswerks und sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes.
190 Auflage zu der Klasse C:
Bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres nur im Inland und nur für das Führen von Fahrzeugen, die zu Reparatur- oder Wartungszwecken in gewerbliche Fahrzeugwerkstätten verbracht und dort auf Anweisung eines Vorgesetzten Prüfungen auf der Straße unterzogen werden.
191 Auflage zu der Klasse D:
Bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres nur im Inland und nur für das Führen von Fahrzeugen, die zu Reparatur- oder Wartungszwecken in gewerbliche Fahrzeugwerkstätten verbracht und dort auf Anweisung eines Vorgesetzten Prüfungen auf der Straße unterzogen werden.
192 Berechtigung zum Führen von Fahrzeugen nach der Vierten Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Fahrerlaubnis-Verordnung
193 Auflagen zu den Klassen D und DE:
Bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres nur bei Fahrten zur Personenbeförderung im Linienverkehr nach den §§ 42 und 43 PBefG bei Linienlängen von bis zu 50 Kilometer nach beschleunigter Grundqualifikation nach § 4 Absatz 2 BKrFQG.
194 Klasse B berechtigt im Inland
a) bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres zum Führen von dreirädrigen Kraftfahrzeugen der Klasse A1
b) nach Vollendung des nach Buchstabe a vorgeschriebenen Mindestalters zum Führen von dreirädrigen Kraftfahrzeugen der Klasse A.

Die Schlüsselzahlen 171 bis 175, 178 und 179 dürfen nur bei der Umstellung von Fahrerlaubnissen, die bis zum 31. Dezember 1998 und in den Fällen des § 76 Nummer 11c erteilt worden sind, verwendet werden. ** Die Schlüsselzahl 182 darf nur bei der Umstellung von Fahrerlaubnissen, die bis zum 18.

Januar 2013 und in den Fällen des § 76 Nummer 11c erteilt worden sind, verwendet werden. Auch der Fahrzeugschein enthält eine Reihe von Schlüsselzahlen. Im Gegensatz zu den Schlüsselzahlen im Führerschein geben diese Aufschluss über das jeweilige Fahrzeug an sich, Die Kennzahlen informieren beispielsweise über den Hersteller, das genaue Fahrzeugmodell oder Eigenschaften wie Breite, Länge, Stützlast oder das Tankvolumen,

Auf der Rückseite des Fahrzeugscheins finden Sie eine Übersicht, die der Erklärung der einzelnen Schlüsselzahlen gilt. : Schlüsselzahlen Führerschein | Was die Codes bedeuten
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Was darf man mit 10 fahren?

E-Scooter für Kinder ab 12 Jahre: – Ab diesem Alter wird die Sache sowohl interessant wie auch kompliziert: Anfang 2019 wurde erstmals ein Gesetz zur Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) entworfen. In dem Entwurf wurde Minderjährigen ab dem vollendeten 12.

  • Lebensjahr gestattet, mit einem E-Scooter für Kinder auf öffentlichen Verkehrswegen zu fahren.
  • Voraussetzung dafür sollte sein, dass der E-Scooter eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) hat und baulich eine Höchstgeschwindigkeit von 12 km/h nicht überschreitet.
  • Solche E-Roller gibt es, die Freude war dementsprechend groß.

Wer seinem 12-jährigen Kind Anfang 2019 übereilt einen solchen E-Scooter gekauft hat, musste sich Mitte des Jahres allerdings schwer wundern. Denn als das Gesetz dann im Juni 2019 in Kraft trat, sah die Geschichte schon anders aus. In dieser Neufassung wurde festgelegt, dass das Betreiben von einem E-Scooter für Kinder auf öffentlichen Verkehrswegen (auch mit ABE) ausschließlich ab dem vollendeten 14.Lebensjahr gestattet ist.
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Was bedeutet 79.03 und 79.04 auf dem Führerschein?

Beim Umtausch einer Fahrerlaubnis der Klasse B bekommt der Inhaber die Klassen A und A1 mit den Schlüsselzahlen 79.03 ( nur dreirädrige Fahrzeuge) und 79.04 (nur Fahrzeugkombinationen aus dreirädrigen Fahrzeugen und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 750 kg) eingetragen.
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Was darf ich mit A 79.03 und 79.04 fahren?

Vor kurzem kam ein ehemaliger Fahrschüler zu uns: ” Hey, da ich meinen Führerschein verloren ( verloren in Hinsicht auf – verlegt und nicht wieder gefunden) habe, musste ich einen Neuen beantragen. Witziger Weise waren die vom Landratsamt so nett und haben mir aus versehen die Motorradklassen eingetragen. Darf ich diese Klassen jetzt fahren?” Natürlich nicht 🙂 In der Spalte 12 stehen noch sogenannte Schlüsselzahlen, 79.03 und 79.04 die folgendes bedeuten: 79.03 Nur dreirädrige Fahrzeuge 79.04 Nur Fahrzeugkombinationen aus dreirädrigen Fahrzeugen und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 750 kg Schnell ist man in solchen Fällen ohne Fahrerlaubnis unterwegs! Deshalb – Checken Sie ihre Schlüsselzahlen. Hintergrund für dieses Beispiel ist eine Führerscheinreform, die im Januar 2013 in Kraft getreten ist. Vor dem Jahr 2013 fielen Trikes aus Verordnungssicht in die Kategorie Pkw und durften daher mit einem Führerschein der Klasse B gefahren werden. Seit Januar 2013 gelten Trikes als Motorräder und dürfen nur noch mit einem Führerschein der Klassen A1 und A bewegt werden. Da kein Führerscheininhaber durch die Reform schlechtergestellt werden darf, dürfen weiterhin alle Führerscheininhaber, die vor Januar 2013 ihre Führerscheinprüfung in der Klasse B abgelegt haben, Trikes im Straßenverkehr nutzen. Jeder Führerschein, der seit Januar 2013 ausgegeben wird, bei dem der Führerscheininhaber aber seine Prüfung der Klasse B erfolgreich davor absolviert hat, findet in seinem Führerschein hinter der Klasse A1 und A die Schlüsselzahlen 79.03 und 79.04. Sie zeigen an, dass Trikes gefahren werden dürfen. Die Erteilung einer Fahrerlaubnis kann unter einer Auflage oder einer Beschränkung erfolgen. Im EU-Führerschein werden Beschränkungen, Auflagen und sonstige Zusatzangaben auf der Rückseite des Führerscheins in Form von Schlüsselzahlen eingetragen. Beziehen sich die Beschränkungen, Auflagen oder Zusatzangaben auf alle erteilten Fahrerlaubnisklassen, dann erfolgt ein Eintrag in der Zeile 12 unten. Sind nur einzelne Führerscheinklassen von der Einschränkung betroffen, erfolgt ein Eintrag in der Spalte 12 rechts, und dort wiederum in der Zeile der betroffenen Führerscheinklasse.01 Sehhilfe und/oder Augenschutz, wenn durch ärztliches Gutachten ausdrücklich gefordert: 01.01 Brille 01.02 Kontaktlinsen 01.03 Schutzbrille 02 Hörhilfe/Kommunikationshilfe 03 Prothese/Orthese der Gliedmaßen 05 Fahrbeschränkung aus medizinischen Gründen: 05.01 Nur bei Tageslicht 05.02 In einem Umkreis von km des Wohnsitzes oder innerorts/innerhalb der Region 05.03 Ohne Beifahrer/Sozius 05.04 Beschränkt auf eine höchstzulässige Geschwindigkeit von nicht mehr als km/h 05.05 Nur mit Beifahrer, der im Besitz der Fahrerlaubnis ist 05.06 Ohne Anhänger 05.07 Nicht gültig auf Autobahnen 05.08 Kein Alkohol 10 Angepasste Schaltung 15 Angepasste Kupplung 20 Angepasste Bremsmechanismen 25 Angepasste Beschleunigungsmechanismen 30 Angepasste kombinierte Brems- und Beschleunigungsmechanismen 35 Angepasste Bedienvorrichtungen 40 Angepasste Lenkung 42 Angepasste(r) Rückspiegel 43 Angepasster Fahrersitz 44 Anpassungen des Kraftrades: 44.01 Bremsbetätigung vorn/hinten mit einem Hebel 44.02 (Angepasste) handbetätigte Bremse 44.03 (Angepasste) fußbetätigte Bremse 44.04 Angepasste Beschleunigungsmechanismen 44.05 Angepasste Handschaltung und Handkupplung 44.06 Angepasster Rückspiegel 44.07 Angepasste Kontrolleinrichtungen 44.08 Sitzhöhe muss im Sitzen die Berührung des Bodens mit beiden Füßen gleichzeitig ermöglichen 45 Kraftrad nur mit Beiwagen 46 Nur dreirädrige Kraftfahrzeuge 50 Nur ein bestimmtes Fahrzeug (Fahrzeugidentifizierungsnummer) 51 Nur ein bestimmtes Fahrzeug (amtliches Kennzeichen) 70 Umtausch des Führerscheins Nummer, ausgestellt durch (EU-Unterscheidungszeichen, im Falle eines Drittstaates UNECE-Unterscheidungszeichen des Ausstellungsstaates, jedoch nur anzuwenden bei Umtausch auf Grund von Anlage 11) 71 Duplikat des Führerscheins Nummer (EU-Unterscheidungszeichen, im Falle eines Drittstaates UNECE-Unterscheidungszeichen) 72 Nur Fahrzeuge der Klasse A mit einem Hubraum von höchstens 125 cm3 und einer Motorleistung von höchstens 11 kW (A1)* 73 Nur für vierrädrige Kraftfahrzeuge der Klasse B (B1) 74 Nur Fahrzeuge der Klasse C mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 7.500 kg (C1)* 75 Nur Fahrzeuge der Klasse D mit höchstens 16 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz (D1)* 76 Nur Fahrzeuge der Klasse C mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 7.500 kg (C1), die einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mindestens 750 kg mitführen, sofern die zulässigen Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12.000 kg und die zulässigen Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen (C1E)* 77 Nur Fahrzeuge der Kategorie D mit höchstens 16 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz (D1), die einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg mitführen, sofern a) das zulässige Gesamtgewicht der Fahrzeugkombination 12.000 kg und die zulässige Gesamtgewicht des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen und b) der Anhänger nicht zur Personenbeförderung verwendet wird (D1E)* 78 Keine Fahrzeuge, die über ein Kupplungspedal (oder, bei Fahrzeugen der Klassen A, A2 und A1 über einen von Hand zu bedienenden Kupplungshebel verfügen, das (der) vom Fahrer beim Anfahren oder beim Anhalten des Kraftfahrzeugs sowie beim Gangwechsel bedient werden muss 79 (.) Nur Fahrzeuge, die den in Klammern angegebenen Spezifikationen entsprechen, bei Anwendung von Artikel 13 der Richtlinie 2006/126/EG 79 (C1E > 12 000 kg, L ≤ 3) Beschränkung der Klasse CE auf Grund der aus der bisherigen Klasse 3 resultierenden Berechtigung zum Führen von dreiachsigen Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C1 und mehr als 12.000 kg Gesamtmasse und von Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C1 und zulassungsfreien Anhängern, wobei die Ges.masse mehr als 12.000 kg betragen kann und von dreiachsigen Zügen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger, bei denen die zulässige Ges.masse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs übersteigt (nicht durch C1E abgedeckter Teil). Die vorgenannten Berechtigungen gelten nicht für Sattelzüge mit einer zulässigen Ges.masse von mehr als 7,5 t. Der Buchstabe L steht in dieser Schlüsselung für die Anzahl der Achsen.79 (S1 ≤ 25/7 500 kg) Begrenzung der Klassen D und DE auf Kraftomnibusse mit 24 Fahrgastplätzen oder maximal 7.500 kg zulässiger Gesamtmasse, auch mit Anhänger. Die Angabe S1 steht in dieser Schlüsselung für die Anzahl der Sitzplätze, einschließlich Fahrersitz.79 (L ≤ 3) Beschränkung der Klasse CE auf Kombinationen von nicht mehr als drei Achsen. Der Buchstabe L steht in dieser Schlüsselung für die Anzahl der Achsen.79.01 Nur zweirädrige Fahrzeuge mit oder ohne Beiwagen 79.02 Nur dreirädrige Fahrzeuge der Klasse AM oder vierrädrige Leichtfahrzeuge der Klasse AM 79.03 Nur dreirädrige Fahrzeuge 79.04 Nur Fahrzeugkombinationen aus dreirädrigen Fahrzeugen und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 750 kg 79.05 Krafträder der Klasse A1 mit einem Leistungsgewicht von mehr als 0,1 kW/kg 79.06 Fahrzeuge (Fahrzeugkombination) der Klasse BE, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 3.500 kg übersteigt 80 Nur für Inhaber einer Fahrerlaubnis für dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse A, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben 81 Nur für Inhaber einer Fahrerlaubnis für zweirädrige Krafträder der Klasse A, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben 90 Codes, die in Kombination mit Codes für an dem Fahrzeug vorgenommene Anpassungen verwendet werden 95 Kraftfahrerin/Kraftfahrer, die/der Inhaberin/Inhaber eines Befähigungsnachweises ist und die Befähigungspflicht nach dem Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr bis zum erfüllt 96 Fahrzeugkombinationen aus Fahrzeugen der Klasse B und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse einer derartigen Kombination mehr als 3.500 kg, jedoch nicht mehr als 4.250 kg beträgt. National gültige Schlüsselzahlen im Führerschein Allerdings kann der EU-Führerschein auch nationale Schlüsselzahlen gemäß FeV enthalten, die nur in Deutschland verwendet werden und damit auch nur hier gültig sind. Folgende Tabelle führt diese vollständig auf: Schlüsselzahl Erklärung 104 Muss ein gültiges ärztliches Attest mitführen 171 Klasse C1, gültig auch für Kraftfahrzeuge der Klasse D mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 7.500 kg, jedoch ohne Fahrgäste 172 Klasse C, gültig auch für Kraftfahrzeuge der Klasse D, jedoch ohne Fahrgäste 174 Klasse L, gültig auch zum Führen von Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, auch mit einachsigem Anhänger (wobei Achsen mit einem Abstand von weniger als 1 m voneinander als eine Achse gelten) sowie Kombinationen aus diesen Zugmaschinen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden 175 Klasse L, auch gültig zum Führen von Kraftfahrzeugen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und zum Führen von Kraftfahrzeugen mit Ausnahme der zu den Klassen A, A1, A2 und AM gehörenden mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 176 Auflage: Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres nur Fahrten im Rahmen des Ausbildungsverhältnisses 177 Beschränkungen, Nebenbestimmungen und Zusatzangaben nach mitzuführendem Anhang zum Führerschein 178 Auflage zur Klasse D oder D1: Nur Fahrten im Linienverkehr 179 Auflage: Klasse D1 nur für Fahrten, bei denen überwiegend Familienangehörige befördert werden 180 (weggefallen) 181 Klasse T, nur gültig für Kraftfahrzeuge der Klasse S (seit dem 19.1.2013 AM) 182 Auflagen zu den Klassen D1, D1E, D und DE: Bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres nur Fahrten im Inland und im Rahmen des Ausbildungsverhältnisses in dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin” oder „Fachkraft im Fahrbetrieb” oder einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden. Die Auflagen, nur im Rahmen des Ausbildungsverhältnisses von der Fahrerlaubnis Gebrauch zu machen, entfallen nach Abschluss der Ausbildung auch vor Vollendung des 21. Lebensjahres.183 (weggefallen) 184 Auflagen: Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Kraftfahrzeuge der Klasse B (und, sofern in der Prüfungsbescheinigung nicht durchgestrichen, der Klasse BE) und der Klasse B mit der Schlüsselzahl 96 1. nur in Begleitung einer in der Prüfungsbescheinigung nach Anlage 8b namentlich benannten Person und 2. nur, wenn die in der Prüfungsbescheinigung nach Anlage 8b namentlich benannte Person a) Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B oder einer entsprechenden deutschen, einer EU/EWR- oder schweizerischen Fahrerlaubnis ist; die Fahrerlaubnis ist durch einen gültigen Führerschein nachzuweisen, der während des Begleitens mitzuführen und zur Überwachung des Straßenverkehrs berechtigten Personen auf Verlangen auszuhändigen ist, b) nicht 0,25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft oder 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut oder eine Alkoholmenge im Körper hat, die zu einer solchen Atem- oder Blutalkoholkonzentration führt, und c) nicht unter der Wirkung eines in der Anlage zu § 24a des Straßenverkehrsgesetzes genannten berauschenden Mittels steht. Nummer 2 Buchstabe c gilt nicht, wenn die Substanz aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines für einen konkreten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittels herrührt.185 Auflagen zu den Klassen C und CE: Bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres nur 1. bei Fahrten im Inland und 2. im Rahmen des Ausbildungsverhältnisses in dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin” oder „Fachkraft im Fahrbetrieb” oder einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden. Die Auflagen nach Nummer 1 und 2 entfallen, auch vor Vollendung des 21. Lebensjahres, wenn der Fahrerlaubnisinhaber die Berufsausbildung abgeschlossen hat.186 Auflagen zu den Klassen D1 und D1E: Bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres nur 1. bei Fahrten im Inland und 2. im Rahmen des Ausbildungsverhältnisses in dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin” oder „Fachkraft im Fahrbetrieb” oder einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden. Die Auflage nach Nummer 1 entfällt, wenn der Fahrerlaubnisinhaber das 21. Lebensjahr vollendet hat. Die Auflage nach Nummer 2 entfällt, wenn der Fahrerlaubnisinhaber das 21. Lebensjahr vollendet oder die Berufsausbildung abgeschlossen hat.187 Auflagen zu den Klassen D und DE: Bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres nur 1. bei Fahrten im Inland und 2. im Rahmen des Ausbildungsverhältnisses in dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin” oder „Fachkraft im Fahrbetrieb” oder einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden, und 3. bei Fahrten zur Personenbeförderung im Linienverkehr nach den §§ 42 und 43 PBefG bei Linienlängen von bis zu 50 Kilometer. Die Auflage nach Nummer 1 entfällt, wenn der Fahrerlaubnisinhaber das 21. Lebensjahr vollendet hat und die Berufsausbildung abgeschlossen wurde. Die Auflage nach Nummer 2 entfällt, wenn die Berufsausbildung abgeschlossen wurde. Die Auflage nach Nummer 3 entfällt, wenn der Fahrerlaubnisinhaber das 20. Lebensjahr vollendet hat.188 Auflage zu der Klasse C: Bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres nur im Inland und nur bei Einsatzfahrten oder vom Vorgesetzten angeordneten Übungsfahrten und Schulungsfahrten mit Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr, der Polizei, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste, des Technischen Hilfswerks und sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes.189 Auflage zu der Klasse D: Bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres nur im Inland und nur bei Einsatzfahrten oder vom Vorgesetzten angeordneten Übungsfahrten und Schulungsfahrten mit Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr, der Polizei, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste, des Technischen Hilfswerks und sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes.190 Auflage zu der Klasse C: Bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres nur im Inland und nur für das Führen von Fahrzeugen, die zu Reparatur- oder Wartungszwecken in gewerbliche Fahrzeugwerkstätten verbracht und dort auf Anweisung eines Vorgesetzten Prüfungen auf der Straße unterzogen werden.191 Auflage zu der Klasse D: Bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres nur im Inland und nur für das Führen von Fahrzeugen, die zu Reparatur- oder Wartungszwecken in gewerbliche Fahrzeugwerkstätten verbracht und dort auf Anweisung eines Vorgesetzten Prüfungen auf der Straße unterzogen werden.192 Berechtigung zum Führen von Fahrzeugen nach der Vierten Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Fahrerlaubnis-Verordnung 193 Auflagen zu den Klassen D und DE: Bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres nur bei Fahrten zur Personenbeförderung im Linienverkehr nach den §§ 42 und 43 PBefG bei Linienlängen von bis zu 50 Kilometer nach beschleunigter Grundqualifikation nach § 4 Absatz 2 BKrFQG. Wenn Sie beruflich Güter oder Personen im Straßenverkehr befördern möchten, genügt es nicht alleine, dass Sie eine Fahrerlaubnis der Klassen C oder D für Lastkraftwagen beziehungsweise Busse besitzen. Sie müssen gemäß Berufskraftfahrerqualifizierungsgesetz zusätzlich einen Kurs absolvieren, welcher mit der Schlüsselzahl 95 im Führerschein vermerkt wird.
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Was bedeutet die Nummer 5 auf dem Führerschein?

Was bedeuten die Schlüsselzahlen? – Was Bedeutet 14. 10 Auf Dem Führerschein Die alte Führerscheinklasse 5 ist in BRD und DDR sehr unterschiedlich. Durch die Schlüsselzahlen werden die Berechtigungen der Führerscheininhaber beschränkt oder erweitert, Sie geben somit an, welche Fahrzeuge der Fahrer führen darf. Was die Schlüsselzahlen bei BRD und DDR bedeuten, zeigt die nachfolgende Auflistung.

174 Klasse L – gültig zum Führen von Zugmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 40 km/h, auch mit einachsigem Anhänger sowie Gespannen aus diesen Zugmaschinen und Anhängern, mit einer Geschwindigkeit von maximal 25 km/h.175 Klasse L – gültig zum Führen von Kfz mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h und zum Führen von Kfz mit Ausnahme der zu den Klassen A1, A2 und AM gehörenden mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm,

Der Führerschein der Klasse 5 aus der DDR kann zur Eintragung dieser Ergänzungen führen:

79.03 Nur dreirädrige Fahrzeuge,79.04 Nur Gespanne aus dreirädrigen Fahrzeugen und einem Anhänger mit einem zGG von maximal 750 kg.79.05 Krafträder der Klasse A1 mit einem Leistungsgewicht von mehr als 0,1 kW/kg,79.06 Gespanne der Klasse BE, sofern das zGG des Anhängers 3,5 t übersteigt,172 Klasse C – gültig auch für Kfz der Klasse D, aber ohne Fahrgäste,

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