Ein kleines “e” erlaubt die Ungenauigkeit – Schaust du auf das Etikett einer Wasserflasche, wird dir auffallen, dass neben der Mengenangabe ein Zeichen, nämlich ein kleines “e” steht (also z.B. “500 ml e”). Das kleine Zeichen bedeutet, dass die Inhaltsmenge zwar grundsätzlich eingehalten werden muss, Abweichungen davon aber erlaubt sind, sofern die Füllmenge im Durchschnitt stimmt.
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Was bedeutet 250g e?
. das kleine “e” auf Lebensmittel-Verpackungen? Wenn du auf deine Wurst-Packung oder das Etikett einer Mineralwasser-Flasche schaust, dann ist dir bestimmt auch schon das kleine “e” direkt neben der Mengenangabe aufgefallen. Doch was bedeutet es? Das “e” steht für den französischen Begriff “quantité e stimée” – und das heißt übersetzt: geschätzte Menge.
- In einer Wurst-Packung muss also nicht genau 100 Gramm Wurst sein und in der Mineralwasser-Flasche darf auch nur 0,69 Liter Wasser drin sein.
- Wichtig ist, dass die Füllmenge im Durchschnitt stimmt.
- Das kleine “e” erlaubt also eine gewisse Abweichung, aber selbstverständlich gibt es gesetzliche Grenzen.
Um bei dem Beispiel mit den 100 Gramm Wurst zu bleiben – eine Abweichung von maximal 4,5 Gramm wäre noch okay, mehr musst du nicht akzeptieren. Und noch ein bisschen Klugscheißer-Wissen zum Abschluss: Das kleine “e” wird auch EWG-Zeichen genannt und soll nebenbei den freien Warenverkehr in Europa erleichtern.
- Früher galten in Europa nämlich unterschiedliche Regeln: In einem Land bedeutete “100 Gramm Wurst”, dass mindestens 100 Gramm Wurst in der Packung sein muss.
- In anderen Ländern bedeutete es dagegen, dass im Durchschnitt “100 Gramm Wurst” reichen.
- Jetzt gibt es eine einheitliche Regelung für ganz Europa.
Das “e” neben der Inhaltsangabe ist übrigens freiwillig, hat aber für den Hersteller Vorteile: Es zeigt an, dass die Verpackung nach den Vorgaben der deutschen Fertigpackungsverordnung befüllt wurde. Deshalb wird es im europäischen Ausland bei der Einfuhr von den Behörden nicht mehr kontrolliert – es sei denn, es gibt Beschwerden.
Das kleine “e” auf Lebensmittelverpackungen steht für den französischen Begriff “quantité estimée” – und das heißt übersetzt: geschätzte Menge. In einer Wurst-Packung muss also nicht genau 100 Gramm Wurst sein und in der Mineralwasser-Flasche darf auch nur 0,69 Liter Wasser drin sein. Wichtig ist, dass die Füllmenge im Durchschnitt stimmt.
Das kleine “e” erlaubt also eine gewisse Abweichung, aber selbstverständlich gibt es gesetzliche Grenzen. Um bei dem Beispiel mit den 100 Gramm Wurst zu bleiben – eine Abweichung von maximal 4,5 Gramm wäre noch okay, mehr musst du nicht akzeptieren.:,
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Was bedeutet das E auf Lebensmittel?
Das ℮-Zeichen: Mengenangaben für Erzeugnisse in Fertigpackungen – Your Europe Auf dieser Seite Zuletzt überprüft: 25/01/2023 In einem verkaufte Erzeugnisse in Fertigpackungen müssen auf der Verpackung Angaben zur Nennfüllmenge (Gewicht oder Volumen) des Inhalts tragen. Beispiele:
Lebensmittel Getränke Kosmetika Reinigungsprodukte
Das neben der Nennfüllmenge angebrachte Zeichen „℮” belegt die Einhaltung der einschlägigen europäischen Rechtsvorschriften. Einzeln verkaufte Fertigpackungen mit einem vorab festgelegten konstanten Inhalt, der bei Flüssigkeiten als Volumen und bei anderen Erzeugnissen als Gewicht bestimmt wird, können Sie mit dem „℮” versehen.
mindestens 5 g oder 5 ml höchstens 10 kg oder 10 Liter
Was sagen E-Nummern aus?
Was sind E-Nummern? – Jedem Zusatzstoff ist eine sogenannte E-Nummer zugeordnet. Das E steht dabei für EU (Europäische Union). Mit dem E-Nummern System soll die Kennzeichnung auf Lebensmitteletiketten vereinfacht werden. Da Zusatzstoffe oft komplizierte chemische Namen haben, lässt sich die Zutatenliste von Produkten übersichtlicher und kürzer gestalten, wenn man statt der vollen Bezeichnung lediglich die entsprechende E-Nummer kennzeichnet.
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Was bedeutet das E vor der Gewichtsangabe?
Was bedeutet das e? – Das e ist ein sogenanntes Schätzungszeichen, das sich auf Fertigpackungen befindet. Wenn es vor einer Mengenangabe steht, heißt es, dass die Menge des Produkts nach der EU-Fertigpackungsrichtlinie abgewogen oder abgefüllt wurde. Das heißt auch, dass darin maximal zulässige Abweichungen zwischen der enthaltenen Menge und der angegebenen Nennfüllmenge geregelt sind.
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Ist E-Prüfzeichen eintragungsfrei?
in alphabetischer Reihenfolge Abblendlicht Alle Scheinwerfer mit „E”-Prüfnummer sind eintragungsfrei. Ist keine Nummer vorhanden und wird keine Erlaubnis mitgeführt, sind diese Scheinwerfer nicht zugelassen und müssen entfernt werden. Werden nicht fahrzeugspezifische Scheinwerfer verbaut und die Karosserie muss umgebaut werden, muss dieser Umbau abgenommen und eingetragen werden.
Die Außerbetriebsetzung der manuellen oder automatischen Leuchtweitenregulierung stellt einen erheblichen Mangel dar. Antenne Änderung ohne Genehmigung möglich Ausnahme: Beleuchtung ist verboten Außenspiegel „E”-Zeichen, bei eingebauten Fahrtrichtungsanzeigern dürfen die seitlichen Fahrtrichtungsanzeiger keine Funktion haben Böser / Lieber Blick Bei Scheinwerferblende: ABE / ABG Bei Haubenverlängerung: Einzelabnahme und Eintragung Bodenfreiheit Starre Teile: mind.80 mm Flexible Teile: mind.70 mm Kennzeichen vorne mind.200 mm über dem Boden Kennzeichen hinten mind.300 mm über dem Boden Cleanen Abbauen von Teilen Ist ohne Genehmigung möglich.
Wenn keine Tür mehr von außen geöffnet werden kann, erlischt die Betriebserlaubnis Cup Wings Flügel am Frontstoßfänger Teilegutachten Abnahme / Eintragung Distanzscheibe / Spurverbreiterung Teilegutachten und Änderungsabnahme Keine Mehrfachverschraubung / mehrere einzelne Scheiben Achsen- und Seitengleichheit Domstrebe (Koffer- / Motorraum) Eintragungsfrei, aber Kennzeichnung des Herstellers muss angebracht werden Prüfung auf sachgemäßen Einbau (Stabilität) Einarmscheibenwischer ABE Scheibenwischer muss in der Ruhestellung unten anliegen Endschalldämpfer Blende: Zulässig ohne Unterlagen.
Beleuchtung nicht zulässig. Endschalldämpfer Komplettaustausch inklusive des Endtopfes: ABE Oftmals liegt eine EG (ECE)-Genehmigung vor, ist aber nicht vorgeschrieben, die „E”-Kennzeichnung genügt Endschalldämpferpfeifen sind nicht zulässig Fahrtrichtungsanzeiger „E”-Prüfzeichen Glühbirne muss gelb sein, Ausnahme: Fahrzeuge mit Zulassung vor dem 01.01.1970, dann auch rotes Blinklicht Felgen / Reifen Mögliche Veränderungen: – Felge ist größer als Originalfelge – Reifen ist größer als Originalreifen In der neuen Zulassungsbescheinigung Teil I (Ersatz für den Fahrzeugschein) steht nur noch eine Reifengröße.
Sie ist die kleinste für das Fahrzeug erlaubte Größe. Alternativen finden sich im sogenannten COC-Papier (certificate of conformity), der mitgelieferten EG-Übereinstimmungs-bescheinigung für das Fahrzeug. Hier sind alle vom Fahrzeug-hersteller frei gegebenen Rad-/Reifenkombinationen aufgeführt.
- Beispiel zur Größenangabe der Felge: 9J x 18 Die Felge ist 9 Zoll breit und hat einen Durchmesser von 18 Zoll hat.
- Ein Zoll entspricht 2,54 cm.
- Beispiel zur Größenangabe des Reifen: 215/35 R 18 86 H 215 – Lauffläche des Reifens in mm 35 – Durchmesser des Reifens / prozentuales Verhältnis zwischen Höhe und Breite des Reifens R – Radialkarkasse 18 – Größe des Reifens in Zoll (muss identisch mit der Felge sein).86 – Traglastkennzahl des Reifen H – Geschwindigkeitskennzahl des Reifen Wenn die erlaubte Höchstgeschwindigkeit für M+S Reifen niedriger ist, muss ein entsprechender Aufkleber mit der Angabe der neuen Höchstgeschwindigkeit im Sichtfeld des Fahrers angebracht sein.
Felgenbeleuchtung Grundsätzlich verboten Frontscheibenaufkleber Bauartgenehmigung oder „E”-Prüfzeichen, entfällt wenn der „Blendstreifen” nicht mehr als max.0,1 qm Fläche hat Darf nur an der Oberseite angebracht werden. Ungefähre Größen: Breite 1m 1,1m 1,2m 1,3m 1,4m Höhe 0,1m 0,9 m 0,83 m 0,77m 0,71m Frontspoiler /-lippe ABE ABG evtl.
Abnahme Verdecken der Abschleppvorrichtung – Einzelfallprüfung Fußraumbeleuchtung Erlaubt, außer: Blenden durch Beleuchtung, uneingeschränkte Bedienung der Pedale Gurte Hosenträgergurte: ABE und Einbauabnahme Sind die Originalgurte noch vorhanden, und die Befestigungspunkte der neuen Gurte nicht an der Rückbank befestigt, können diese alleine mit der ABE betrieben werden.
Heck- / Dachspoiler Teilegutachten und Abnahme ABE / ABG und Abnahme Alu-Spoiler nicht zulässig Heckscheibenaufkleber Ist der Aufkleber aus einer Fläche größer als 0,1qm oder / und größer als ¼ der Gesamtfläche der Scheibe, so dass man sonst nichts mehr sieht, müssen auch für diesen Aufkleber Unterlagen vorliegen Heckspoiler / -diffusor / -schürze ABE und Abnahme ABG und Abnahme Kennzeichenbeleuchtung Kennzeichenbeleuchtung darf nur weiß sein.
Es ist nicht zulässig das Kennzeichen mit Neonröhren oder Leds zu beleuchten, die nicht in die serienmäßige Halterung passen Hinweis: Selbstleuchtende Nummernschild (SLN) ist aus Kunststoff Innenraumbeleuchtung Darf nicht stark nach außen wirken, kann laut DEKRA alle Farben haben Kühlergrill Originaltausch ohne Genehmigung Spezielle Teile: Gutachten / Evtl.
Eintragung / Abnahme Lachgaseinspritzung Manuelle Zuschaltung: In Deutschland verboten Automatische Zuschaltung: Nur zulässig bei Abnahme durch amtlich anerkannten Sachverständigen Attrappen dürfen eingebaut werden Lenkrad Austausch nur des Lenkrades: ABE Lenkrad in Verbindung mit Tieferlegung / breiteren Reifen: Begutachtung (siehe ABE) Lufteinlässe / Hutzen Einzelabnahme und Eintragung Nebelscheinwerfer Anbau und Änderung muss nicht abgenommen werden Nebelscheinwerfer dürfen nicht höher als das Abblendlicht angebracht sein.
Das Licht der Nebelscheinwerfer kann gelb sein. Es muss eine „E”-Prüfnummer vorhanden sein. Ebenfalls können die Gehäuse für die Nebelscheinwerfer eingefärbt sein. Ist eine „E”-Prüfnummer vorhanden, dann sind diese eintragungsfrei. Pedalauflagen Geschraubt: Teilegutachen und Abnahme Geklebt / Gesteckt: ABE / ABG Beleuchtete Pedalauflagen sind verboten Radkastenbeleuchtung Grundsätzlich verboten Rückleuchten Original gefärbt und Klarglas ist zulässig Integrierter Rückstrahler ist Pflicht „E”-Prüfzeichen Rücksitzbank Bei einem dauerhaften Ausbau der Rücksitzbank muss die Veränderung eingetragen werden.
Auch die Anzahl der Sitzplätze muss im Fahrzeugschein geändert werden. Schaltknauf Austausch immer möglich Betrieb mit LED etc. nur zulässig, wenn die Leuchtkraft nicht zu stark ist. Scheibentönung / Fluten (Tönen ohne Folie) ABE / ABG, Nummern in der Folie Einzelabnahme und Eintragung Seitenmarkierungsleuchten „E”-Prüfzeichen Montageanleitung muss vorliegen, um den Anbaubereich zu bestimmen (Abstand zum Boden / Radkasten / Fahrzeugende) Diese Leuchten dürfen nur gelbes Dauerlicht ausstrahlen (kein Blinken) Seitenschweller ABE ABG Selten Teilegutachten oder Abnahme und Eintragung Signalhorn Mehrtonsignalhörner und Highway-Patrol-Sirenen sind nicht zulässig.
Das Signalhorn darf in einem Abstand von 7 Metern max.105 dB haben. Spinner / Spinningwheels / Spinning-Radkappen Grundsätzlich verboten Ausnahme: Importfahrzeuge mit Ausnahmegenehmigung Sportluftfilter Sport-Luftfilter muss eingetragen werden. Offene Luftfilter werden in Deutschland grundsätzlich nicht eingetragen.
Sportsitze Austausch von Sitzen erfordert eine ABE Rückenlehne muss mind.15 Prozent verstellbar sein, sonst nicht zulässig (Rennschale) Tagfahrlicht Buchstabenkombination “RL” im Genehmigungszeichen auf der Abschlussscheibe Nur weißes Licht ist zulässig Nebelscheinwerfer dürfen nicht als Tagfahrlicht genutzt werden Tieferlegung Sportfedern: ABE und evtl.
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Welche E-Prüfzeichen sind in Deutschland zugelassen?
Die Gretchenfrage der Nach- oder Umrüstung beim Autolicht lautet: Wie hältst du es mit der Zulassung? Legal einsetzbar ist schlicht nur, was ein E-Zeichen trägt. Der große Vorteil: Wenn es vorhanden ist, bedarf es keiner Eintragung in den Fahrzeugpapieren.
- Autolicht ist stark reguliert.
- Praktisch alles, was nach außen leuchtet, braucht eine Genehmigung.
- Diese kommt heute nicht mehr nur von deutschen Behörden und schon gar nicht vom TÜV.
- Für die Frage „erlaubt oder nicht” sind ausschließlich international gültige Genehmigungen nach den Regeln der ECE zuständig.
Die drei Buchstaben stehen für Economic Commission for Europe und haben übrigens nichts mit der EU zu tun. Es ist eine UN-Unterorganisation, die in Genf und damit sogar außerhalb der Europäischen Union sitzt. Ist ein Scheinwerfer oder eine Leuchte nach ECE zugelassen, trägt das Teil eine E-Nummer.
Zu erkennen ist sie an einem großen E und einer tiefgestellten Zahl, umrundet von einem Kreis. Der große Vorteil jener Nummer ist, dass ein entsprechend markiertes Teil ohne Vorführung bei Sachverständigen wie dem TÜV und Eintragungen in den Papieren eingebaut und genutzt werden darf. Umgekehrt ist eine Eintragung auch gar nicht möglich.
Was keine E-Nummer hat, kann auch dieser Weg es nicht legal machen. So etwas wie Teilegutachten zur Eintragung spielen beim Licht keine Rolle. Die Genehmigung selbst muss nicht vom deutschen Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) kommen. Das ist nur dann so, wenn hinter dem E eine kleine 1 steht.
Die Zahl gibt nämlich an, welches Land die Genehmigung erteilt hat. Sehr gebräuchlich sind noch E2 (Frankreich), E3 (Italien) E4 (Niederlande), E9 (Spanien) und E13 aus Luxemburg. E11 für Großbritannien bleibt sogar unabhängig vom Brexit. Überhaupt gelten die ECE-Regelungen längst nicht nur in Europa und seiner EU.
Die Mitgliedliste enthält beispielsweise auch Japan (E43), Australien (E45) und Südkorea (E51). Die vollständige Länderliste gibt es hier, Über die Qualität des Teils oder die Sorgfalt bei der Genehmigung sagt die Zahl nichts aus. So lassen auch deutsche Firmen gern ihre Produkte in Luxemburg (E13) homologieren, weil es dort vergleichsweise schnell geht.
Die neuen Upgrade-Scheinwerfer LEDriving Xenarc von Osram für den Golf VI tragen beispielsweise das Zulassungszeichen E4. Ihre Genehmigungen wurden also in Holland erteilt und gelten uneingeschränkt auch in Deutschland. Sind die Scheinwerfer sie gemäß der Anleitung eingebaut, angeschlossen und eingestellt, gibt es keine Bürokratie mehr zu erledigen.
Das ECE-Verfahren ist spätestens seit Mitte der 1990-er Jahre vollständig ins deutsche Recht integriert. Leider wissen das einige Polizisten wohl nicht. Wenn auch eher selten, kommt schon mal die Frage bei einer Kontrolle: Wo steht das in der StVZO? Die Straßenverkehrs-Zulassungsordnung erwähnt es, aber nur ungeheuer verdreht.
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Wo steht das E-Prüfzeichen?
E- Das Zeichen – Das E-Prüfzeichen selbst ist leicht zu erkennen. Es handelt sich um ein groß geschriebenes “E” in einem Kreis. Neben dem Buchstaben befindet sich stets noch eine Prüfnummer. Diese Nummer gibt an, dass für die entsprechenden Bauteile bereits alle erforderlichen Genehmigungen sowie Prüfungen durchgeführt worden sind.
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Was bedeutet der Nutri-Score e?
So wird der Nutri-Score berechnet – Beim Nutri-Score zeigt eine fünfstufige, farbige Skala von A bis E, welchen Nährwert ein Produkt in der Gesamtschau hat. Dazu werden der Energiegehalt sowie die Gehalte ernährungsphysiologisch günstiger und ungünstiger Nährstoffe miteinander verrechnet und der Skala zugeordnet – von A (dunkelgrün) über C (gelb) bis E (rot).
Als günstig eingestuft werden zum Beispiel die Gehalte an Ballaststoffen und Eiweiß sowie der Gehalt an Gemüse, Obst, Nüssen, Hülsenfrüchten und ausgewählten Speiseölen. Als ungünstig gehen die Energie und der Gehalt an gesättigten Fettsäuren, Salz und Zucker in die Bewertung ein. Die Farben Grün bis Rot helfen bei der Orientierung: Ein grünes A trägt eher zu einer gesunden Ernährung bei als ein rotes E.
Der Nutri-Score bezieht sich jeweils auf 100 Gramm oder 100 Milliliter eines Lebensmittels. Zur Berechnung des Nutri-Score werden die ohnehin von den Unternehmen anzugebenen Angaben der Nährwerttabelle und des Zutatenverzeichnisses genutzt.
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Was bedeutet ABCD auf Lebensmittel?
Das spricht für den Nutri-Score –
Nach Angaben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und Max-Rubner-Instituts ist der Nutri-Score für Verbraucher:innen leicht verständlich, Die Farben erhöhen die Aufmerksamkeit und die Bewertung kann die Kaufentscheidung beeinflussen. Der Nutri Score ist gut vergleichbar, weil er sich wie die Nährwerttabelle auf 100 Gramm oder 100 Milliliter bezieht. Mit ihm lassen sich Lebensmittel innerhalb einer Produktgruppe oder Lebensmittel mit ähnlichem Verwendungszweck miteinander vergleichen. Beim Einkauf kann somit auf einen Blick zwischen günstig zusammengesetzten und weniger günstig zusammengesetzten Lebensmitteln unterschieden werden. Der Nutri-Score kann dazu beitragen, dass Hersteller ihre Rezepturen verändern und die Zusammensetzung ihrer Produkte verbessern. Der Algorithmus des Nutri-Score ist wissenschaftlich fundiert und wird von Wissenschaftler:innen geprüft und weiterentwickelt.
Wie viel Luft darf in einer Verpackung sein?
Mogelpackungen bei Lebensmitteln – Um mehr Inhalt vorzugaukeln, umgeben Lebensmittelhersteller ihre Produkte oftmals mit unverhältnismäßig viel Luft, operieren mit doppelten Böden, großen Deckeln, dicken Wandungen oder schlicht überdimensionierten Umkartons.
- Laut Mess- und Eichgesetz sind solche Täuschungsmanöver verboten.
- Doch im Gesetz fehlen konkrete Bestimmungen, ab wann eine Mogelpackung vorliegt.
- Lediglich ein Anhaltswert einer Verwaltungsrichtlinie gibt vor, dass nicht mehr als 30 Prozent Luft in der Packung sein sollten.
- Zwar untersagt auch das Lebensmittelrecht (Lebensmittelinformationsverordnung) irreführende Informationen über Lebensmittel insbesondere in Bezug auf die Menge anzubieten, doch bei Reklamationen muss immer der Einzelfall beurteilt werden.
Nicht jede übergroße Lebensmittel-Verpackung ist verboten. So liegt zum Beispiel keine Täuschung vor, wenn Sie mit einem Missverhältnis zwischen Inhalt und Umfang der Verpackung rechnen können. Wie zum Beispiel bei gut tastbarem Inhalt, bei Verpackungen mit Sichtfenster bzw.
- Durchsichtiger Umverpackung.
- Pralinenpackungen dürfen so gestaltet sein, dass das Volumen der Verpackung sechsmal so groß ist wie das Gewicht der Praline.
- Beispiel: Wiegt die Praline 10 Gramm, darf sie von einer sechsmal so großen Verpackung (bis zu 60 Milliliter Verpackungsvolumen) umgeben sein.
- Die schwammigen Bestimmungen und dadurch notwendigen Einzelfallprüfungen machen es schwer, Mogeleien schnell und konsequent zu unterbinden und unnötigen Verpackungsmüll zu vermeiden.
Darum halten wir es für sinnvoll und notwendig, konkrete Regelungen zu erlassen und Gesetzestexte anzupassen, wonach jede Verpackung bis zum Rand bzw. zur Naht gefüllt sein sollte. Ausnahmen sollten nur in nachweislich technisch bedingten Fällen mit einer Obergrenze von 30 Prozent Freiraum in der Packung zugelassen sein.
die Verbraucherzentrale seines Bundeslandes die zuständigen Eichämter
Was bedeutet das E bei E?
Antwort – Bei dem „e” handelt es sich um das sogenannte EWG-Zeichen, wobei EWG für “Europäische Wirtschaftsgemeinschaft” steht. Das EWG-Zeichen ist eine freiwillige Angabe des Herstellers. Er bestätigt damit, dass er die rechtlichen Anforderungen zur Füllmenge und ihrer Kennzeichnung nach der deutschen Fertigpackungsverordnung einhält,
- Nach den Vorgaben der Fertigpackungsverordnung muss die Füllmenge leicht erkennbar, deutlich lesbar und unverwischbar angegeben sein.
- Je nach Füllmenge der Verpackung sind bestimmte Mindestschriftgrößen für die Mengenangabe vorgeschrieben.
- Auch die zulässigen Füllmengenabweichungen sind in der Verordnung geregelt.
Das EWG-Zeichen darf nur für Verpackungen mit einer Nennfüllmenge von 5 Gramm bzw. Milliliter bis 10 Kilogramm bzw. Liter verwendet werden. Das EWG-Zeichen dient weniger als Verbraucherinformation, Vielmehr soll es den freien Handel für in einem EU-Mitgliedstaat hergestellte Produkte innerhalb der gesamten Europäischen Union (EU) erleichtern.
- Denn Fertigpackungen, die mit dem „e” gekennzeichnet sind, werden im binneneuropäischen Handel nur im Herstellerland, zum Beispiel Deutschland, von den dort zuständigen Behörden kontrolliert.
- Wird das Produkt in einem anderen EU-Mitgliedstaat in den Verkehr gebracht, findet nur in Ausnahmefällen, etwa im Fall einer Verbraucherbeschwerde, eine erneute Prüfung statt, ob die rechtlichen Anforderungen an die Füllmenge und ihre Kennzeichnung erfüllt sind.
Die Einfuhrländer verlassen sich also praktisch auf die Kontrolltätigkeit der Ausfuhrländer. Werden Produkte nur innerhalb Deutschlands gehandelt, ist das Zeichen überflüssig. Beim Vertrieb in andere Mitgliedsstaaten der EU kann es jedoch passieren, dass Produkte ohne das EWG-Zeichen zurückgewiesen werden.
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Wie viel Luft darf in einer Verpackung sein?
Mogelpackungen bei Lebensmitteln – Um mehr Inhalt vorzugaukeln, umgeben Lebensmittelhersteller ihre Produkte oftmals mit unverhältnismäßig viel Luft, operieren mit doppelten Böden, großen Deckeln, dicken Wandungen oder schlicht überdimensionierten Umkartons.
- Laut Mess- und Eichgesetz sind solche Täuschungsmanöver verboten.
- Doch im Gesetz fehlen konkrete Bestimmungen, ab wann eine Mogelpackung vorliegt.
- Lediglich ein Anhaltswert einer Verwaltungsrichtlinie gibt vor, dass nicht mehr als 30 Prozent Luft in der Packung sein sollten.
- Zwar untersagt auch das Lebensmittelrecht (Lebensmittelinformationsverordnung) irreführende Informationen über Lebensmittel insbesondere in Bezug auf die Menge anzubieten, doch bei Reklamationen muss immer der Einzelfall beurteilt werden.
Nicht jede übergroße Lebensmittel-Verpackung ist verboten. So liegt zum Beispiel keine Täuschung vor, wenn Sie mit einem Missverhältnis zwischen Inhalt und Umfang der Verpackung rechnen können. Wie zum Beispiel bei gut tastbarem Inhalt, bei Verpackungen mit Sichtfenster bzw.
- Durchsichtiger Umverpackung.
- Pralinenpackungen dürfen so gestaltet sein, dass das Volumen der Verpackung sechsmal so groß ist wie das Gewicht der Praline.
- Beispiel: Wiegt die Praline 10 Gramm, darf sie von einer sechsmal so großen Verpackung (bis zu 60 Milliliter Verpackungsvolumen) umgeben sein.
- Die schwammigen Bestimmungen und dadurch notwendigen Einzelfallprüfungen machen es schwer, Mogeleien schnell und konsequent zu unterbinden und unnötigen Verpackungsmüll zu vermeiden.
Darum halten wir es für sinnvoll und notwendig, konkrete Regelungen zu erlassen und Gesetzestexte anzupassen, wonach jede Verpackung bis zum Rand bzw. zur Naht gefüllt sein sollte. Ausnahmen sollten nur in nachweislich technisch bedingten Fällen mit einer Obergrenze von 30 Prozent Freiraum in der Packung zugelassen sein.
die Verbraucherzentrale seines Bundeslandes die zuständigen Eichämter