«. zu unserer Zufriedenheit» Vor wenigen Tagen habe ich von meinem ehemaligen Arbeitgeber das Arbeitszeugnis erhalten. Mit einigen Formulierungen bin ich nicht ganz einverstanden, kann aber damit leben. Die Beurteilung meiner Arbeitsleistung ist aber inakzeptabel.
- Im Zeugnis steht nämlich, dass ich meine Aufgaben bloss «zur Zufriedenheit» des Arbeitgebers erledigt habe.
- Ich bin aber der Ansicht, dass ich zumindest gute Leistungen erbracht habe.
- Was kann ich tun? Die in Arbeitszeugnissen verwendete Formulierung «XY erledigte die ihr übertragenen Aufgaben zu unserer Zufriedenheit» attestiert der Beurteilten bloss genügende Leistungen und entspricht der Schulnote 4.
Die Bewertung «zu unserer vollen Zufriedenheit» steht für gute Leistungen und entspricht einer 5. Die Qualifikation «zu unserer vollsten Zufriedenheit» steht für sehr gute Leistungen oder Schulnote 6. Sofern du also tatsächlich gute Leistungen erbracht hast, wäre die Qualifikation «zu unserer Zufriedenheit» ungerechtfertigt.
Meinungsverschiedenheiten bei der Beurteilung der Arbeitsleistung lassen sich oftmals bereits in einem Gespräch ausräumen. Bitte deshalb eine der Personen, die das Zeugnis unterzeichnet haben, um einen Besprechungstermin. Überlege dir vorher, mit welchen Formulierungen du nicht einverstanden bist. Denke darüber nach, wie du deinen Standpunkt begründen und belegen kannst.
Frühere Mitarbeiterbeurteilungen oder Zwischenzeugnisse sind hierbei die erfolgversprechendsten Mittel. Sollten keine solchen Unterlagen vorliegen, dann liste dir für das Gespräch Arbeiten auf, welche du deiner Meinung nach gut oder sehr gut erledigt und für die du vielleicht auch entsprechend positive Rückmeldungen erhalten hast.
Lass dir dann ausführlich begründen, weshalb deine Leistungen bloss genügend und nicht gut sein sollen. Lege dem oder der Vorgesetzten auf jeden Fall einen ausformulierten Gegenvorschlag vor, denn es fällt leichter, einen Vorschlag zu akzeptieren, als selber nach einer neuen Formulierung zu suchen. Verhandle sachlich und höflich, aber unnachgiebig.
Lass den Arbeitgeber wissen, dass du das Zeugnis in dieser Form nicht akzeptieren wirst, drohe aber noch nicht mit rechtlichen Schritten. Sollte der Austausch nicht zum gewünschten Resultat führen, stellt sich die Frage, ob du das Zeugnis in einem Gerichtsverfahren berichtigen lassen willst.
- Bei der Einschätzung der Prozesschancen ist vorab zu berücksichtigen, ob schriftliche Dokumente wie Zwischenzeugnisse und Mitarbeiterbeurteilungen vorliegen, die den eigenen Standpunkt stützen und dem Gericht vorgelegt werden können.
- Gibt es solche Dokumente nicht, wird die Angelegenheit schwieriger: Der oder die Angestellte ist nämlich im Gerichtsverfahren die klageführende Partei und hat zu belegen, dass das Zeugnis nicht den Tatsachen entspricht.
Fehlen schriftliche Beweismittel, kann der eigene Standpunkt bloss im Rahmen der Einvernahme der Parteien und allenfalls von Zeugen (namentlich ArbeitskollegInnen und Vorgesetzten) bewiesen werden. Ich rate allen, sich bei Streit im Zusammenhang mit dem Arbeitszeugnis frühzeitig im Regionalsekretariat zu melden.
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Contents
- 1 Hat die ihr übertragenen Aufgaben stets zu unserer Zufriedenheit erledigt?
- 1.1 Welche Wörter sind gut im Arbeitszeugnis?
- 1.2 Was darf man nicht in ein Arbeitszeugnis schreiben?
- 1.3 Wie sieht ein gutes qualifiziertes Arbeitszeugnis aus?
- 1.4 Was bedeutet im Arbeitszeugnis Ihr Verhalten war einwandfrei?
- 1.5 Was bedeutet stets gute Leistung?
- 1.6 Was sollte nicht in einem Arbeitszeugnis stehen?
Welche Note bedeutet zu unserer Zufriedenheit?
Gut (Note 2) Sie haben „stets zu unserer vollen Zufriedenheit’ oder „zu unserer vollsten Zufriedenheit gearbeitet’, aber halt nicht stets.
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War stets zu unserer Zufriedenheit?
“Stets zur vollsten Zufriedenheit” – Formulierungen im Arbeitszeugnis Spätestens bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses verlangt es jeder Arbeitnehmer: Das Arbeitszeugnis. Je besser die Zeugnisse, desto höher die Chancen im Bewerbungsprozess. Daher werden nicht selten erbitterte Streitigkeiten über das Arbeitszeugnis geführt.
Welche Formulierungen gehören in ein Arbeitszeugnis und welchen Inhalt setzt ein qualifiziertes Zeugnis voraus? Im Folgenden wird dargestellt, worauf Arbeitgeber bei der Erstellung der Arbeitszeugnisse achten sollten: Grundsätze der Zeugniserstellung Oberster Grundsatz ist bei der Zeugniserstellung die Wahrheitspflicht.
Das Zeugnis ist unter Beteiligung einer Person, die den Arbeitnehmer wirklich beurteilen kann, sorgfältig zu erstellen. Es muss unter Beachtung der üblichen Zeugnissprache so formuliert sein, dass die Aussagen zu dem beurteilten Arbeitnehmer erkenntlich sind.
Ferner ist stets die Wohlwollenspflicht zu beachten, nach der der Arbeitgeber wegen seiner Fürsorgepflicht gehalten ist, das Zeugnis mit verständigem Wohlwollen auszustellen, um die freie Entfaltung der Persönlichkeit nicht unnötig zu erschweren, also die berufliche Entwicklungschancen des Arbeitnehmers nicht über Maß einzuschränken.
Inhalt des qualifizierten Zeugnisses Das qualifizierte Zeugnis muss die Person des Arbeitnehmers zweifelsfrei bezeichnen, genaue und zuverlässige Angaben über die rechtliche Dauer des Anstellungsverhältnisses machen und eine lückenlose Beschreibung der vom Arbeitnehmer tatsächlich verrichteten Tätigkeiten enthalten.
- Dem Arbeitgeber steht es frei, die Formulierungen zu wählen und zu entscheiden, welche Leistungen und Eigenschaften er mehr oder weniger hervorheben will, soweit die Grundsätze der Zeugniserstellung berücksichtigt werden.
- Letztlich müssen Schlussnote und Gesamtinhalt ein einheitliches Bild aufzeigen.
Notenskala Es hat sich eine fünfstufige Notenskala herausgebildet: sehr gut, gut, befriedigend, ausreichend und mangelhaft. In der Zeugnissprache heißt dies: Sehr gut = stets zur vollsten Zufriedenheit, außerordentlich zufrieden; gut = stets gut, voll und ganz zufrieden; befriedigend = stets zu unserer Zufriedenheit, zur vollen Zufriedenheit; ausreichend = zu unserer Zufriedenheit, zufrieden; mangelhaft = bemüht, Erwartung größtenteils erfüllt.
- Am Ende der Notenskala genügen leichteste kritische Äußerungen für eine ausreichende oder mangelhafte Bewertung.
- Die Zeugnissprache ist so diplomatisch angelegt, dass z.B.
- Eine “im Großen und Ganzen zufriedenstellende Erledigung der Arbeit” eine mangelhafte Leistung zum Ausdruck bringt.
- Der Arbeitgeber trägt die Darlegungs- und Beweislast für ein Zeugnis mit der Note “ausreichend” und “mangelhaft”, d.h.
er muss die unterdurchschnittliche Leistung des Arbeitnehmers darlegen. Möchte der Arbeitnehmer besser als “befriedigend” bewertet werden, muss er selbst entsprechende Tatsachen darlegen und beweisen können. Daran ändert es nichts, dass ggf. in der Praxis eine Vielzahl von Zeugnissen als sog.
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Hat die ihr übertragenen Aufgaben stets zu unserer Zufriedenheit erledigt?
Note 2 – – Herr/Frau hat die ihm/ihr übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt. – Ingesamt hat er/sie den Erwartungen in jeder Hinsicht und bester Weise entsprochen. – Er/Sie hat unseren Anforderungen in jeder Hinsicht gut entsprochen.
– Seine/Ihre Leistungen haben jederzeit und in jeder Hinsicht unsere volle Anerkennung gefunden. – Unsere Erwartungen wurden stets in jeder Hinsicht erfüllt. – Wir waren mit ihm/ihr stets in hohem Maße zufrieden. – Mit seinen/ihren Leistungen waren wir voll und ganz zufrieden. – Seine/Ihre Leistungen waren voll und ganz zufriedenstellend.
– Er/Sie hat die ihm/ihr gestellten Aufgaben zu unserer vollsten Zufriedenheit (ohne “stets”) erledigt. – Mit seinen/ihren Leistungen waren wir jederzeit voll zufrieden. – Seine/Ihre Leistungen haben jederzeit unsere volle Anerkennung gefunden. – Wir waren mit ihren/seinen Leistungen stets sehr zufrieden.
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Welche Wörter sind gut im Arbeitszeugnis?
Arbeitsweise in Noten – Ohne Konzept, Struktur und das Abwägen möglicher Herangehensweisen wird die Aufgabenerledigung nicht nur deutlich länger dauern, auch die Ergebnisse werden nur eingeschränkt nutzbar sein. Geeignete Wörter, um die Arbeitsweise in Arbeitszeugnissen zu beschreiben, sind daher Systematik, Effizienz oder Gewissenhaftigkeit.
- Er arbeitete stets sehr selbstständig, zuverlässig und verantwortungsbewusst. Bedeutung : “sehr gut”
- Frau Schmidt arbeitete immer sehr effizient, selbstständig und kostenbewusst.
- Weiter zeichnete sich Herr Schmidt durch seine überaus zuverlässige und sehr systematische Arbeitsweise aus.
Formulierungen Arbeitsweise Note „gut”
- Er arbeitete sehr selbstständig, zuverlässig und verantwortungsbewusst. Bedeutung : “gut”
- Frau Schmidt arbeitete effizient, selbstständig und kostenbewusst.
- Weiter verfügte Herr Schmidt über eine stets zuverlässige und systematische Arbeitsweise.
Note „befriedigend”
- Er arbeitete selbstständig und zuverlässig.
- Frau Schmidt arbeitete selbstständig und systematisch.
- Weiter verfügte Herr Schmidt über eine zuverlässige Arbeitsweise.
Note „ausreichend”
- Er führte seine Arbeiten zufriedenstellend und zuverlässig durch.
- Frau Schmidt erledigte die Aufgaben sorgfältig.
- Weiter verfügte Herr Schmidt über eine stets ausreichende Arbeitsweise.
Note „mangelhaft”
- Im Wesentlichen führte er seine Arbeiten zuverlässig durch.
- Frau Schmidt erledigte die Aufgaben im Großen und Ganzen.
- Weiter verfügte Herr Schmidt im Wesentlichen über eine ausreichende Arbeitsweise.
Was darf man nicht in ein Arbeitszeugnis schreiben?
Das Zeugnis darf keinerlei Hinweise auf deine Zugehörigkeit zu einer bestimmten Religion, Partei oder Ethnie geben. Deine Mitgliedschaft im Betriebsrat, wenn du es nicht wünscht. Fehlzeiten, es sei denn, sie haben das Arbeitsverhältnis stark beeinflusst.
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Wie sieht ein gutes qualifiziertes Arbeitszeugnis aus?
Aufbau qualifiziertes Arbeitszeugnis – Das qualifizierte Arbeitszeugnis muss grundsätzlich „wahr” (Wahrheitspflicht) und „wohlwollend” (Wohlwollenspflicht) formuliert sein. Überdies muss es klar und verständlich geschrieben sein. Formulierungen, die den Zweck haben, den ehemaligen Arbeitnehmer zu diskreditieren, ebenso offene Kritik, sind verboten.
Damit sollen die Bewerbungschancen nicht gesenkt werden. Das Bundesarbeitsgericht hat zudem entschieden (BAG, 9 AZR 584/13), dass das qualifizierte Abschlusszeugnis mindestens der Note „befriedigend” entsprechen muss. Eine schlechtere Benotung muss der Arbeitgeber mit triftigen Gründen rechtfertigen und beweisen,
Wer mit einem schlechten Arbeitszeugnis nicht einverstanden ist, kann Nachbesserung verlangen oder es per Anwalt vor Gericht anfechten,
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Was bedeutet im Arbeitszeugnis Ihr Verhalten war einwandfrei?
Stets einwandfrei: Was bedeutet die Formulierung im Arbeitszeugnis? “Stets einwandfrei” ist eine Formulierung, die typischerweise in der Zeugnissprache verwendet wird. Grundsätzlich besteht nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses ein Anspruch des Arbeitnehmers auf Erteilung eines Arbeitszeugnisses, § 630 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch).
- Die Zeugnissprache enthält viele verschiedene Formulierungen, die auf einem durch regelmäßigen Gebrauch und die Rechtsprechung etablierten Bewertungssystem basieren.
- Die Formulierung “stets einwandfrei” wird hierbei häufig bei der Bewertung des Verhaltens herangezogen und meint eine Benotung mit der Note sehr gut.
Die Beschreibung des Verhaltens lediglich mit “einwandfrei” meint die Note Gut, da die zeitliche Komponente fehlt. Die Bezeichnung des Verhaltens etwa mit “gesellig” und / oder “einfühlsam” ist für den Arbeitnehmer jedoch in der Regel negativ behaftet, da “gesellig” in der Regel auf Alkoholprobleme des Arbeitnehmers aufmerksam machen will und “einfühlsam” auf sexuelle Kontaktsuche am Arbeitsplatz hinweisen soll.
Bei der Zeugnisformulierung kommt es auf Einzelheiten aber auch auf das Gesamtbild des Zeugnisses an. Die auf Arbeitsrecht spezialisierten Kooperationsanwälte der Deutschen Anwaltshotline sind bei der Formulierung oder. Bewertung eines Arbeitszeugnis gerne behilflich und können Ihnen in wenigen Minuten am Telefon die Inhalte Ihres Arbeitszeugnisses erläutern.
: Stets einwandfrei: Was bedeutet die Formulierung im Arbeitszeugnis?
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Was bedeutet stets gute Leistung?
Sehr gute Leistung Er hat seine Aufgaben stets sehr gut erfüllt. Seine Leistungen waren in jeder Hinsicht sehr gut. Wir waren mit seinen Leistungen stets/in jeder Hinsicht ausserordentlich zufrieden. Er hat unsere Erwartungen in allen Punkten über unsere Erwartungen hinaus erfüllt.
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Was bedeutet eine 2 im Arbeitszeugnis?
Note 2: ‘stets zu unserer vollen Zufriedenheit’ die Note 2 beschreibt im Grunde auch: ‘sehr gut’, wobei der Leser hier meist eine 1-2 interpretiert, was man gezielt nutzen kann, um um eine 2+ oder 1- darzustellen.
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Was sollte nicht in einem Arbeitszeugnis stehen?
Arbeitszeugnis: Das müssen Sie über Ihr Zeugnis wissen Arbeitszeugnis. Bei der Jobsuche spielen frühere Beurteilungen eine große Rolle. © Getty Images / Westend61 Arbeitszeugnisse müssen stets wohlwollend formuliert sein. Kritik steckt daher oft zwischen den Zeilen.
- Die Stiftung Warentest erklärt, was hinter den Floskeln steckt.
- Lesen Sie auf dieser Seite: Arbeitszeugnisse aus bisherigen oder vergangenen Tätigkeiten sind wichtig, wenn Interessentinnen und Interessenten auf Arbeitssuche sind und sich auf eine neue Stelle bewerben.
- Ob eines ihrer Zeugnisse gut oder schlecht ist, ist für viele nicht so leicht ersichtlich.
Um das eigene Arbeitszeugnis richtig zu interpretieren, sollte jeder Arbeitnehmer den verwendeten Zeugniscode entschlüsseln können. Nur dann kann er einschätzen, ob das Zeugnis seinen Vorstellungen entspricht oder nur vermeintlich gut ist. Arbeitszeugnisse können angefochten werden.
Hilfe bieten Fachanwälte, Gewerkschaften und professionelle Zeugnisberater. Mehr als 80 Prozent aller Arbeitszeugnisse haben die Noten „sehr gut” oder „gut”. Umso wichtiger ist es für diejenigen mit schlechteren Beurteilungen, diese als solche zu erkennen. Die Zeugnissprache steckt voller geschickter Andeutungen, die Beurteilte deuten können sollten.
Formalien. Prüfen Sie in Ihrem Arbeitszeugnis, ob Personalien, Daten wie Beschäftigungsdauer, Ausstellungsort und Tätigkeitsbeschreibungen vollständig und richtig sind. Ein qualifiziertes, ausführliches Zeugnis sollte mindestens eine Seite lang sein, aber zwei Seiten nicht überschreiten.
Floskeln. Ihr Zeugnis sollte individuell sein und nicht nur allgemeine Phrasen enthalten. Achten Sie auf inhaltliche Widersprüche und Floskeln, die negativ ausgelegt werden könnten. Doppelte Verneinungen, einschränkende Aussagen, doppeldeutige Sätze – so gut sie auch klingen – können abwertend sein und sollten nicht in Ihrem Zeugnis stehen.
„Stets”, „immer” und „äußerst” wirken dagegen in der Regel positiv. Profi. Wollen Sie ein Zeugnis zusätzlich fachlich prüfen lassen, wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht oder einen Zeugnisberater. Für Mitglieder bieten Gewerkschaften wie Verdi kostenlose Zeugnisberatung an.
- Lage. Sind Sie mit Ihrem Arbeitszeugnis unzufrieden, sprechen Sie schnell mit Ihrem ehemaligen Arbeitgeber.
- Verweigert er Änderungen, bleibt nur der Klageweg.
- Zwischenzeugnisse können dabei helfen.
- Lagen können Sie auch, wenn Sie trotz mehrfacher Aufforderung kein Zeugnis erhalten. Hilfe.
- Für eine Zeugnisklage sollten Sie einen Rechtsanwalt zurate ziehen.
Suchen Sie auf der Internetseite nach einem Fachanwalt für Arbeitsrecht in Ihrer Nähe. Tipp. Was zu tun ist, wenn unerwartet eine Kündigung auf dem Tisch liegt, erklären wir in unserem Special Jobkündigung. Unabhängig. Objektiv. Unbestechlich. Der Grund für die weitgehend guten Noten im Zeugnis: Chef oder Chefin dürfen nicht schonungslos offen über Mitarbeitende urteilen.
Laut Bundesarbeitsgericht muss ein Arbeitszeugnis „wahr”, „wohlwollend” und „vollständig” sein. Vorgesetzte nutzen deshalb bestimmte Formulierungen, um nicht offensichtlich negativ zu schreiben und dennoch bei der Wahrheit zu bleiben. Hinter vermeintlich positiven Wendungen stecken oft abwertende Bedeutungen.
Oft verstecken Chefs ihre Kritik zwischen den Zeilen. Viele wohlklingende Floskeln bedeuten in Wahrheit nichts Gutes. Einschränkende Aussagen, doppelte Verneinungen und zweideutige Sätze sollten nicht im Arbeitszeugnis stehen. Ungünstig ist es auch, wenn weniger wichtige Aufgaben vor wichtigen stehen.
- Oder wenn bei den Tätigkeiten Kundenkontakt erwähnt wird, aber das Verhalten den Kunden gegenüber nicht bewertet wird.
- Wer Spott in seinem Arbeitszeugnis findet, kann sich dagegen wehren.
- Der Arbeitgeber muss es dann korrigieren.
- Das hat das Landesarbeitsgericht Hamm entschieden (Az.12 Ta 475/16).
Konkret hatte der Chef einen Zeugnisentwurf abgeändert und unter anderem geschrieben: „Wenn es eine bessere Note als ‚sehr gut‘ geben würde, würden wir ihn damit beurteilen”. Vom Bedauern über den Weggang des Mitarbeiters hingegen keine Spur. In der Abschlussformel schrieb der Vorgesetzte nur, er nehme das Ausscheiden des Mitarbeiters zur Kenntnis.
- Diese Formulierung hinterlässt laut Gericht einen spöttischen und ironischen Gesamteindruck.
- Unbefangene Leser könnten erkennen, dass die Aussagen nicht ernst gemeint sind.
- Die Formulierung, man nehme das Ausscheiden des Mitarbeiters zur Kenntnis, sei für den neutralen Leser ein deutlich negativer Hinweis darauf, dass die Parteien nicht im Einvernehmen auseinander gegangen seien.
Was in einem Arbeitszeugnis erwähnt werden sollte, hängt vom Typ des Zeugnisses ab. Es gibt einfache und qualifizierte (ausführliche) Zeugnisse. Welche Variante jemandem zusteht, hängt in der Regel von der Dauer seiner Tätigkeit im Unternehmen ab.
Überschrift, Anschrift des Arbeitgebers und genaue Beschreibung des Arbeitnehmers. Werdegang des Mitarbeiters in der Firma. Abmahnungen, Urlaub, Krankheiten oder Betriebsratzugehörigkeit haben im Zeugnis nichts zu suchen. Eine Elternzeit darf nur erwähnt werden, wenn sie die Dauer der tatsächlichen Beschäftigung erheblich eingeschränkt hat. Konkrete Beschreibung aller Tätigkeiten. Diese Liste muss vollständig sein. Lässt der Arbeitgeber wichtige Tätigkeiten und Aufgabenbereiche aus, mindert das nach außen hin die Qualifikation des Mitarbeiters. Beurteilung von Leistung und Verhalten. Eingegangen wird auf Motivation, Befähigung, Fachwissen, Arbeitsstil und Erfolge. Auch der Umgang mit Vorgesetzten, Kollegen und Kunden wird bewertet. Aus einer zusammenfassenden Beurteilung lässt sich auf eine Note schließen. In der Beendigungsformel wird erklärt, welche Seite das Beschäftigungsverhältnis beendete. Der Arbeitnehmer geht beispielsweise auf eigenen Wunsch, in beidseitigem Einvernehmen (Aufhebungsvertrag) oder ihm wurde betriebsbedingt gekündigt. Die Formel „Wir trennten uns am,” deutet auf eine fristlose Kündigung hin. Gründe, die in der Person oder dem Verhalten liegen, darf der Arbeitgeber nicht nennen. Das Arbeitszeugnis endet mit Danksagung und Wunschformel. Die Schlussformel „für die Zukunft alles Gute” müsse reichen. Einen „Dank für langjährige Mitarbeit” und „alles Gute für die berufliche Zukunft” können Mitarbeiter nicht verlangen (Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Az.21 Sa 74/10). Dies bestätigte auch das Landesarbeitsgericht München. Eine Frau deren Zeugnis mit „gut” bewertet wurde, hat keinen Anspruch auf einen Dank des Arbeitgebers und dem Bedauern über ihr Ausscheiden aus der Firma in der Schlussformel (Landesarbeitsgericht München Az.3 Sa 188/21). Die guten Wünsche für die Zukunft verneint dagegen das Münchner Gericht.
Ein Arbeitszeugnis verlangen können Arbeitnehmer, freie Mitarbeiter und Auszubildende sowie 450-Euro-Jobber, Praktikanten und Volontäre. In der Regel wird das Zeugnis am letzten Arbeitstag ausgestellt. Wird jemandem gekündigt, kann er bereits ein Zeugnis verlangen, wenn die Kündigung eintrifft.
- So können sich Entlassene schon während der Kündigungsfrist um eine neue Stelle bewerben. Übrigens.
- Schließt sich nicht gleich der nächste Job an, kann Arbeitslosengeld beantragt werden, alles Wichtige zum Thema erklären wir in unseren Specials und,
- Auch mit dem aktuellsten Zwischenzeugnis ist die Bewerbung um einen Arbeitsplatz möglich.
Arbeitnehmer können beispielsweise ein Zwischenzeugnis fordern, wenn sie mehrere Jahre ohne zwischenzeitliche Beurteilung in einer Firma gearbeitet haben oder bevor sie in die Elternzeit oder in eine andere berufliche Auszeit gehen. Auch ohne konkreten Anlass können Arbeitnehmer etwa einmal im Jahr um eine solche Beurteilung bitten.
- Arbeitnehmer sollten nicht zu viel Zeit verstreichen lassen, bis sie ihr Arbeitszeugnis einfordern.
- Wer den Wunsch nach einem Zeugnis rasch äußerst, vermeidet Ärger und Erinnerungslücken auf beiden Seiten.
- Für den gesetzlichen Anspruch gilt die gesetzliche Verjährung von drei Jahren.
- In der Praxis sieht es jedoch anders aus: Die Arbeitsgerichte halten nur einen Zeitraum von vier bis zehn Monaten für angemessen.
Danach kann der Arbeitgeber sagen, er stellt kein Zeugnis mehr aus. Dann haben ehemalige Arbeitnehmer oder Praktikanten ihren Anspruch „verwirkt”. Übrigens: Arbeitnehmer müssen ihr Zeugnis abholen. Eine Zusendung können sie in der Regel nicht verlangen.
- Wer das Zeugnis ohne Abholversuch einklagt, verliert (Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Az.10 TA 31/13).
- Ein Arbeitszeugnis sollte schriftlich und idealerweise auf Firmenpapier in einheitlicher Schrift gedruckt werden.
- Nicht möglich ist ein nur als E-Mail übermitteltes Arbeitszeugnis.
- Das Papier sollte keine Flecken, Eselsohren, Rechtschreibfehler, Korrekturen, Einfügungen oder Radierungen haben.
Es darf aber getackert und auf das Format eines üblichen Briefumschlags gefaltet sein (LAG Rheinland-Pfalz 5 Sa 314/17). Ein Zeugnis, dass in Tabellenform bestimmte Anforderungen, wie Pünktlichkeit, Arbeitstempo oder Fachkenntnisse mit Schulnoten bewertet, ist nicht erlaubt, so das Bundesarbeitsgericht (Az.9 AZR 262/20).
- Am Ende des Dokuments müssen Ausstellungsort und Ausstellungsdatum vermerkt sein, die Unterschrift muss vom Arbeitgeber oder von einem weisungsbefugten Vorgesetzten stammen.
- Erhält jemand kein ordentliches Zeugnis, kann er ein neues verlangen.
- Das gilt übrigens auch dann, wenn das Zeugnis verloren geht – egal, wer es verbummelt hat.
Unzulässig. Firmen dürfen im Arbeitszeugnis nicht anbieten, künftigen Arbeitgebern jederzeit auf Nachfrage Auskunft zu geben, denn das gilt als verschlüsselter Hinweis darauf, dass das Zeugnis nicht den wahren Leistungen entspricht (Arbeitsgericht Herford, Az.2 Ca 1502/08).
Hat ein Beschäftigter ausdrücklich um ein Arbeitszeugnis gebeten, aber der Arbeitgeber rückt es nicht heraus, kann er das Zeugnis beim Arbeitsgericht einklagen. Braucht er es sehr dringend, kann er auch im Eilverfahren bei Gericht eine einstweilige Verfügung erwirken. Hat der Arbeitnehmer wegen des fehlenden Zeugnisses Probleme einen neuen Job zu finden, kann er Schadenersatz verlangen.
Der Arbeitgeber hingegen kann Schadenersatz verlangen, wenn in dem Zeugnis falsche Angaben stehen, die der vorige Arbeitgeber bewusst dort hineingeschrieben hat. Da die allermeisten Arbeitszeugnisse mindestens gut sind, sollten Zeugnisse mit einer nur befriedigenden Bewertung lieber nicht den Bewerbungsunterlagen beigelegt werden.
- Andererseits sieht eine mehrjährige Lücke im Lebenslauf ungünstig aus.
- Arbeitnehmer sollten in einem solchen Fall zunächst im einem Gespräch mit dem ehemaligen Vorgesetzten versuchen, Missverständnisse auszuräumen und Probleme zu klären.
- Möglicherweise gelingt es dabei, das Zeugnis „nach oben” zu ändern.
Zeit, um Korrekturen am Arbeitszeugnis zu verlangt, haben Arbeitnehmer fünf bis zehn Monate nach Zeugnisausgabe (Landesarbeitsgericht Mainz, Az.1 Sa 1433/01). Weigert sich der Arbeitgeber bleibt nur der Gang vor das zuständige Arbeitsgericht. Ein Arbeitszeugnis einfach zu fälschen ist natürlich keine gute Idee.
- Lohn zurück.
- Wer einen Job mithilfe eines gefälschten Zeugnisses bekommt und die nötigen Qualifikationen nicht hat, muss den Arbeitslohn zurückzahlen (Landesarbeitsgericht Köln, Az.11 Sa 1511/99). Job weg,
- Auch nach Jahren noch können Arbeitnehmer, die sich mit einem gefälschtem Zeugnis eine Stelle erschlichen haben, entlassen werden – auch wenn sie gut gearbeitet haben (Landesarbeitsgericht Nürnberg, Az.9 Sa 400/05).
Ähnlich sieht es das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg: Das Vertrauen von Arbeitgebern auf die Richtigkeit von Zeugnissen sei besonders schützenswert. Nur so könne ein Unternehmen die Bewerber fair vergleichen. Zudem könne das Ansehen des Unternehmens durch die Beschäftigung solche eines Zeugnisfälschers leiden (Az.5 Sa 25/06).
- Arbeitnehmer können ihr Arbeitszeugnis selbst vorformulieren, aber das ist nicht sinnvoll.
- Als Selbstschreiber kennen sie nur selten die Zeugnissprache und stellen sich möglicherweise nur ein mittelmäßiges Zeugnis aus.
- Bescheidenheit ist fehl am Platz.
- Andererseits kann ein zu gutes Zeugnis übertrieben wirken.
Außerdem kennen Arbeitnehmer womöglich nicht die in ihrer Branche üblichen Formulierungen. Ein neuer Arbeitgeber könnte das negativ werten. Arbeitnehmer können sich aber die Arbeit mit ihrem Arbeitgeber teilen. Dann überlassen sie ihrem Chef die Beurteilung von Leistung und Verhalten, die Angaben zur Person – und das Beschreiben ihrer Tätigkeit übernehmen sie.
Übrigens: Wer ein schlechtes Zeugnis bekommt, kann nicht einfach abwarten, bis der Chef in Urlaub ist und dann mit einem selbst vorformulierten Entwurf zum Chef einer anderen Abteilung gehen, mit der Bitte, diesen Entwurf abzuzeichnen (Arbeitsgericht Schleswig-Holstein, Az.1 Sa 228/17). Bekommt ein Stellenbewerber eine Absage, weil der Arbeitgeber kein Zeugnis ausgestellt hat oder nur ein unangemessen formuliertes, kann es für den alten Chef teuer werden.
So entschied das Arbeitsgericht Bremen-Bremerhaven (Az. Ca 1309/10). Der Arbeitgeber hatte dem früheren Mitarbeiter zunächst überhaupt kein Zeugnis ausgestellt. Der Mitarbeiter forderte daraufhin das Zeugnis ein. Sein früherer Chef verpasste ihm aber nur mäßige Zensuren.
Bei seiner Bewerbung als Assistent der Geschäftsführung in einem anderen Unternehmen scheiterte der ehemalige Mitarbeiter aufgrund des schlechten Zeugnisses. Vor Gericht bestätigte das auch der Arbeitgeber, bei dem er sich als Assistent beworben hatte. Der Arbeitnehmer konnte somit nachweisen, dass ihm ein konkreter Schaden durch das zu schlechte Zeugnis entstanden war.
Die Richter sprachen ihm Schadenersatz in Höhe von rund 3 500 Euro zu Unzulässige Zeugnisformulierungen können vor Gericht angefochten werden. Dafür muss der Empfänger sie jedoch erst einmal entschlüsseln. Hilfreich sind zahlreiche Beratungsseiten im Internet wie etwa,
- Weitere geeignete Ansprechpartner sind etwa ein Anwalt für Arbeitsrecht oder, falls im Unternehmen vorhanden, ein Betriebsrat.
- Dieser darf wegen eines Zeugnisses aber nur beraten.
- Ein Mitspracherecht hat er nicht.
- Anders ist es übrigens bei Kündigungen.
- In unserem Special erklären wir, welche Vorteile Arbeitnehmer sonst noch durch einen Betriebsrat haben.
Eine Korrekturklage birgt erhebliche Risiken. Denn nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts muss der Arbeitnehmer Leistungen, die besser als die Note drei sind, beweisen. Dies gilt auch dann, wenn in der jeweiligen Branche gute oder sehr gute Noten üblich sind.
- Der Beweis, besser gewesen zu sein, lässt sich meist nur schwer führen.
- Dann werden oft Zeugen – also ehemalige Kollegen oder Vorgesetzte, befragt.
- Das kann zu Gewissenskonflikten führen.
- Erfolg mit einer Klage gegen das Arbeitszeugnis hatte beispielsweise eine Kölner Kellnerin: Sie klagte zusätzliche positive Formulierung ein und setzte den Satz durch, sie habe „in der Karnevalszeit gearbeitet”.
In der ist die Arbeitsbelastung schließlich besonders hoch, zumindest im Rheinland (AG Köln 19 Ca 3743/18). Eine Berichtigungsklage muss spätestens drei Wochen nach Erhalt des Zeugnisses eingereicht werden. Gut zu wissen: Das Zeugnis kann sich aufgrund einer Klage nicht verschlechtern.
- Ein Arbeitgeber ist an seine Beurteilung in einem Zwischenzeugnis auch für das Endzeugnis gebunden.
- Etwas anderes gilt nur dann, wenn sich nach dem Zwischenzeugnis die Leistung und das Verhalten des Arbeitnehmers stark verändert haben.
- War das letzte Zwischenzeugnis sehr gut, kann es als Nachweis für eine bessere Bewertung verwendet werden.
Selbst bei einem verlorenen Prozess hat ein Arbeitnehmer für weitere Bewerbungen ein letztes, sehr gutes Zwischenzeugnis und lässt das schlechtere Beendigungszeugnis einfach unter den Tisch fallen. Solange der Rechtsstreit in der ersten Instanz ist, also vor dem Arbeitsgericht stattfindet, trägt jede Partei ihre Anwaltskosten selbst.
- Für eine Zeugnisklage ist die Unterstützung durch einen Anwalt zu empfehlen.
- Er prüft das Zeugnis auf formale oder inhaltliche Fehler, formuliert stichhaltige Begründungen und Änderungswünsche, erstellt die Klageschrift und hilft, Gegenargumente zu entkräften und das Anliegen durchzusetzen.
- Seine Kosten richten sich nach dem Streitwert.
Bei einer Zeugnisklage beträgt dieser einen Bruttomonatslohn.
Anwaltskosten für Klagevertretung (Euro) Bei einem Bruttolohn von 3 500 Euro betrüge die einfache Gebühr nach 278 Euro. Die Rechnung lautet:1,30 fache Verfahrensgebühr: 361,40 Euro (1,3 x einfache Gebühr 278 Euro)+ 1,20 fache Termingebühr: 333,60 Euro (1,2 x einfache Gebühr 278 Euro)+ Auslagenpauschale: 20,00 Euro + 19 Prozent Umsatzsteuer 135,85 Euro Summe Anwaltskosten Klageverfahren 850,85 Euro
Diese Kosten entstehen Arbeitnehmern unabhängig davon, ob sie gewinnen oder verlieren. Anders ist es bei Gerichtskosten. Auch sie richten sich nach dem Streitwert. Verliert der Arbeitnehmer und das Gericht kommt zu dem Schluss, dass das Zeugnis angemessen ist, kommen diese noch oben drauf.
01.01.2023 – Soll ich mich privat krankenversichern? Wir sagen, für wen das sinnvoll ist, und in welchen Ausnahmefällen der Weg zurück in die gesetzliche Krankenkasse möglich ist.
06.12.2021 – Wenn das Gehalt ausbleibt, sollten Beschäftigte schriftlich Zahlung fordern. Bringt das nichts, können sie das Arbeitsgericht einschalten. Das geht auch ohne Anwalt.
15.09.2021 – Wer heiratet oder Vater wird, muss dafür keine Urlaubstage abzwacken. Dafür gibt es Sonderurlaub. Hier lesen Sie, wann eine bezahlte Freistellung in Frage kommt.
: Arbeitszeugnis: Das müssen Sie über Ihr Zeugnis wissen
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Wie sieht ein gutes qualifiziertes Arbeitszeugnis aus?
Aufbau qualifiziertes Arbeitszeugnis – Das qualifizierte Arbeitszeugnis muss grundsätzlich „wahr” (Wahrheitspflicht) und „wohlwollend” (Wohlwollenspflicht) formuliert sein. Überdies muss es klar und verständlich geschrieben sein. Formulierungen, die den Zweck haben, den ehemaligen Arbeitnehmer zu diskreditieren, ebenso offene Kritik, sind verboten.
- Damit sollen die Bewerbungschancen nicht gesenkt werden.
- Das Bundesarbeitsgericht hat zudem entschieden (BAG, 9 AZR 584/13), dass das qualifizierte Abschlusszeugnis mindestens der Note „befriedigend” entsprechen muss.
- Eine schlechtere Benotung muss der Arbeitgeber mit triftigen Gründen rechtfertigen und beweisen,
Wer mit einem schlechten Arbeitszeugnis nicht einverstanden ist, kann Nachbesserung verlangen oder es per Anwalt vor Gericht anfechten,
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Was bedeutet überaus im Zeugnis?
Bedeutung: stets außerordentlich zufrieden – Bedeutung : “Stets außerordentlich zufrieden” ist eine Formulierung im Arbeitszeugnis, die eine sehr gute Gesamtnote ausdrückt. außerordentlich zufrieden: Formulierungen
Formulierung im Zeugnis | Gesamtnote |
“Mit seinen Leistungen waren wir stets außerordentlich zufrieden.” | sehr gut |
“Die ihm übertragenen Aufgaben erledigte er stets zu unserer vollsten Zufriedenheit.” | sehr gut |
“Wir waren mit ihren Leistungen jederzeit und in jeder Hinsicht außerordentlich zufrieden.” | sehr gut |
“Ihre Leistungen waren stets sehr gut.” | sehr gut |
“Die ihm übertragenen Aufgaben erledigte er stets zu unserer vollen Zufriedenheit.” | gut |
“Ihre Leistungen waren stets gut.” | gut |
“Die ihm übertragenen Aufgaben erledigte er zu unserer vollen Zufriedenheit.” (ohne “stets”) | befriedigend |
“Ihre Leistungen waren gut” (ohne “stets”) | befriedigend |