6. Beispiele: Wie erkenne ich gute und schlechte Bewertungen im Arbeitszeugnis? – Faustformel: Dreifache Steigerungen bedeuten sehr gute Leistungen, zweifache Leistungen entsprechen guten Leistungen, Auslassungen sind negativ. Beispiele: Sehr gut: Hat die übertragenen Aufgaben „stets zu unserer vollsten Zufriedenheit” erfüllt.
- 3 Steigerungen: „stets” und „vollste” als weitere Steigerung von „volle”).
- Weitere Formulierungsbeispiele für eine sehr gute Note: „hat unsere Erwartungen immer und in allerbester Weise erfüllt”; sein/ihr „Verhalten zu Vorgesetzten/Kunden/Arbeitskollegen war stets und in jeder Hinsicht vorbildlich”; „wir waren mit den Leistungen stets außerordentlich zufrieden”; „sie hat unsere Erwartungen immer und in allerbester Weise erfüllt”.
Gut: „stets zu unserer vollen Zufriedenheit” (2 Steigerungen). Oder auch: „zu unserer vollsten Zufriedenheit” (2 Steigerungen, da „vollste” als weitere Steigerung von „volle” gilt) Befriedigend: „zu unserer vollen Zufriedenheit” (1 Steigerung). Oder auch: „stets zu unserer Zufriedenheit” (1 Steigerung) Ausreichend: „zu unserer Zufriedenheit” (keine Steigerung) Mangelhaft: „größtenteils erfüllt” – Die Einschränkung „größtenteils” weist auf die mangelhafte Leistung hin („größtenteils” gilt als Einschränkung) Ungenügend: „konnte den übertragenen Aufgaben nicht gerecht werden – Diese Formulierung ist eine klare Bekundung von Unzulänglichkeiten und bescheinigt „ungenügende Leistungen”.
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Contents
- 0.1 Kann man auf ein sehr gutes Arbeitszeugnis bestehen?
- 0.2 Wie erkenne ich ob mein Arbeitszeugnis gut oder schlecht ist?
- 0.3 Welche Arbeitszeugnisse schickt man mit?
- 1 Was sind Geheimcodes im Arbeitszeugnis?
- 2 Was darf der Arbeitgeber nicht ins Arbeitszeugnis schreiben?
- 3 War stets sehr gut motiviert Arbeitszeugnis?
- 4 Was steht im Arbeitszeugnis wenn man gekündigt wurde?
- 5 War stets einwandfrei?
- 6 Was ist ein erweitertes Arbeitszeugnis?
Wie viel Prozent der Arbeitszeugnisse sind sehr gut?
Mehr als 80 Prozent aller Arbeitszeugnisse haben die Noten „sehr gut’ oder „gut’.
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Kann man auf ein sehr gutes Arbeitszeugnis bestehen?
Bundesarbeitsgericht: Arbeitnehmer haben keinen Anspruch auf ein gutes Zeugnis – 20.11.2014 Damit bestätigt das BAG seine Rechtsprechung, wonach die Schulnote „befriedigend” („zur vollen Zufriedenheit”) die Durchschnittsnote ist. Verlangt der Arbeitnehmer eine bessere Schlussbeurteilung, muss er im gerichtlichen Verfahren vortragen und gegebenenfalls beweisen, dass seine Leistungen besser sind.
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Was darf in einem sehr guten Arbeitszeugnis nicht fehlen?
Das Arbeitszeugnis – Sie wollen Ihr berufliches Weiterkommen positiv beeinflussen? Dann achten Sie auf eine hohe Qualität Ihres Arbeitszeugnisses, denn es gilt als das wertvollste Arbeitspapier für den Personalentscheider. Das Arbeitszeugnis ist eine schriftliche Urkunde über ein Beschäftigungsverhältnis und wird vom Arbeitgeber erstellt.
- Das Arbeitszeugnis muss wahr sein.
- Das Zeugnis muss wohlwollend sein.
Im Wortlaut: „ (1) Der Arbeitnehmer hat bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Das Zeugnis muss mindestens Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit (einfaches Zeugnis) enthalten. Der Arbeitnehmer kann verlangen, dass sich die Angaben darüber hinaus auf Leistung und Verhalten im Arbeitsverhältnis (qualifiziertes Zeugnis) erstrecken.
- 2) Das Zeugnis muss klar und verständlich formuliert sein.
- Es darf keine Merkmale oder Formulierungen enthalten, die den Zweck haben, eine andere als aus der äußeren Form oder aus dem Wortlaut ersichtliche Aussage über den Arbeitnehmer zu treffen.
- 3) Die Erteilung des Zeugnisses in elektronischer Form ist ausgeschlossen.” (GewO §109) Es wird zwischen einfachem und qualifiziertem Arbeitszeugnis unterschieden.
Ohne explizite Forderung erhält der Arbeitnehmer ein einfaches Zeugnis. In Ausnahmefällen können Sie die Erstellung eines Zwischenzeugnisses beantragen.
Einfaches Arbeitszeugnis Das einfache Arbeitszeugnis wird auch Arbeitsbescheinigung genannt. Es wird meist nur bei kurzzeitiger Beschäftigung ausgestellt. Inhalt sind Ihre Personalien sowie die Dauer der Beschäftigung. Was fehlt, ist die Beurteilung Ihrer Leistung und Ihres Verhaltens. Eine wertfreie Verfassung wird vorausgesetzt.
Qualifiziertes Arbeitszeugnis Diese Variante des Zeugnisses wird stets empfohlen! Das qualifizierte Zeugnis enthält zusätzlich zu Ihren Personalien und der Dauer der Beschäftigung ebenfalls die Bewertung Ihrer Leistung sowie Ihres Verhaltens. Es soll alle für die Gesamtbeurteilung eines Arbeitnehmers relevanten Punkte enthalten, damit potentielle neue Arbeitgeber sich ein vollständiges Bild machen können. Der Arbeitgeber darf also nichts unterschlagen, weder positive noch negative Aspekte.
Zwischenzeugnis Der Wechsel Ihres Vorgesetzten steht an? Sie lassen sich für länger beurlauben? Oder befinden Sie sich schon mehrere Jahre im gleichen Job? In solchen Ausnahmefällen ist es möglich und ratsam sich ein Zwischenzeugnis anzufordern. Für Ihr Abschlusszeugnis ist es außerdem eine wichtige Basis und somit eine Art Vorsorge. Sollte es dazu kommen, dass sie später im Streit auseinander geht, fällt es dem Arbeitgeber schwer, von einer guten Bewertung stark abzuweichen.
Für Form und Inhalt des Zwischenzeugnisses müssen die allgemeinen Grundsätze berücksichtigt werden. Jedoch besteht kein Anspruch darauf, dass beim späteren Endzeugnis genau die gleichen Formulierungen übernommen werden. Eine Bewertung, die im Zwischenzeugnis von Ihnen angenommen wurde, ist nicht leicht im Endzeugnis verbessern zu lassen.
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Wie erkenne ich ob mein Arbeitszeugnis gut oder schlecht ist?
Woran Sie ein gutes Arbeitszeugnis erkennen Direkt aus dem dpa-Newskanal Berlin (dpa/tmn) – “Sie arbeitete gewissenhaft und zuverlässig” – hinter dieser Formulierung vermutet man als Arbeitnehmer erstmal gar nichts Schlechtes. In der Welt der Arbeitszeugnisse entspricht diese Bewertung aber der Schulnote 3.
Und da der größte Teil der Zeugnisse die Gesamtnote 1 oder 2 enthält, ist das schon unterdurchschnittlich. Aber warum sind Arbeitszeugnisseimmer so positiv formuliert, obwohl eigentlich etwas anderes gemeint ist? Nadine Absenger, Leiterin des Bereichs und Rechtspolitik bei der Gewerkschaft Verdi, sagt: “Ein Arbeitszeugnis muss nicht nur vollständig, wahrheitsgemäß, in sich widerspruchsfrei und verständlich geschrieben sein, sondern auch wohlwollend.” Das ist von Gesetzgeber und Gerichten so festgelegt.
“Natürlich ergibt sich da ein Spannungsfeld zwischen der Wahrheit, dem Wohlwollen und der Vollständigkeit – nicht alle Mitarbeiter können immer Bestleistungen erbringen”, erläutert Absenger. Infolgedessen hat sich eine Art eigene Zeugnissprache etabliert.
Es kommt auf die Details an Scheinbar kleine Varianzen in der Formulierung können dabei einen großen Bewertungsunterschied ausmachen. So entspricht zum Beispiel die Formulierung “arbeitete stets/durchgehend/immer zu unserer vollsten Zufriedenheit” einer Note 1, “arbeitete zu unserer vollen Zufriedenheit/stets zu unserer Zufriedenheit” ist aber schon Note 3.
Bei schlechter Mitarbeit können Arbeitgeber zum Beispiel auch “zu unserer Zufriedenheit” (Note 4) oder “im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit” (Note 5) schreiben. Selbst Laien können ein gutes also zum Beispiel daran erkennen, dass vor jeder Beurteilung ein “immer”, “jederzeit” oder “stets” steht.
Fachliteratur oder eine kurze Recherche im Internet können helfen, die Formulierungen richtig zu übersetzen. Neben der ist auch die Vollständigkeit ein Faktor, den sich Arbeitnehmer ansehen sollten. Laut Absenger gehört in ein gutes Arbeitszeugnis der offizielle Firmenkopf, eine kurze Vorstellung des Mitarbeiters und der Firma selbst.
Dann sollte das Arbeitszeugnis die wesentlichen Tätigkeitsfelder des Mitarbeiters aufzählen und schließlich auch seine Leistung und das Verhalten bewerten. Problematische Schlussformel Abschließend fügen viele Unternehmen noch eine Schlussformel ein. “Dieser letzte Teil kann in manchen Fällen ebenfalls problematisch werden”, sagt Absenger.
Rechtlich gebe es zwar keinen Anspruch auf diese Schlussformel. Falls sie aber in einem Arbeitszeugnis fehlt, wird dies von Personalern häufig als schlechtes Zeichen gedeutet. “In der Endformal steht auch oft, dass der Mitarbeiter das Unternehmen auf eigenen Wunsch verlassen hat. Fehlt ein solcher Satz, liegt der Schluss nahe, dass jemandem gekündigt wurde”, so Absenger.
Auch wenn dem Mitarbeiter innerhalb der Endformal nicht “weiterhin viel Erfolg”, sondern nur “viel Erfolg” gewünscht wird, kann vermutet werden, dass der Mitarbeiter nicht wirklich erfolgreich gewesen ist. Banale Gründe für schlechte Bewertungen Vielfach hat ein schlechtes Arbeitszeugnis ganz banale Gründe.
- Insbesondere bei kleinen Betrieben ohne eigene Personalabteilung kann es vorkommen, dass das Arbeitszeugnis eigentlich gut gemeint ist, aber niemand die speziellen Formulierungen kennt”, sagt Absenger.
- Oft könne ein klärendes Gespräch dann schon helfen.
- Im Ernstfall können Betroffene auch vor Gericht ziehen.
Das gilt auch, wenn der Arbeitgeber sich weigert, ein Zeugnis auszustellen. “Zu beachten ist hier, dass Arbeitnehmer zwar ein Recht auf ein Arbeitszeugnis haben, aber nur, wenn sie es innerhalb der festgelegten Frist explizit anfordern”, unterstreicht Absenger.
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Welche Arbeitszeugnisse schickt man mit?
Welche Zeugnisse gehören in die Bewerbung? – In die Bewerbung gehört insbesondere am Anfang des Berufslebens auf jeden Fall dein Schulzeugnis. Wenn du im Lebenslauf oder Anschreiben besondere Qualifikationen oder Kenntnisse erwähnst, musst du diese durch die jeweiligen Bescheinigungen bestätigen.
Dazu gehören unter anderem Nachweise über Praktika, Nebenjobs und besondere Qualifikationen, zum Beispiel Sprach- oder Computerkurse. Tipps: Welches Schulzeugnis muss in die Bewerbung? In der Regel solltest du dein letztes Schulzeugnis mitschicken. Bei der Auswahl der Zeugnisse solltest du also entweder auf das letzte Jahreszeugnis, das aktuelle Zwischenzeugnis oder dein Abschlusszeugnis zurückgreifen.
Bist du dir nicht sicher, welches Zeugnis du dem Arbeitgeber schicken sollst, ist es in der Regel am besten, das aktuellere Zeugnis zu wählen. Die Menge und Auswahl an Zeugnissen und Bescheinigungen hängt natürlich auch davon ab, wie viele Erfahrungen du bereits gesammelt hast.
- Worauf du dabei achten solltest, zeigen wir im Folgenden: Wenn du bereits eine Ausbildung absolviert hast, solltest du das Ausbildungszeugnis unbedingt mitschicken.
- Denn nur so kannst du die gesammelten theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen auch nachweisen.
- Hast du beispielsweise bereits ein Studium abgeschlossen, ist auf jeden Fall dein Bachelor- bzw.
Masterzeugnis eins deiner relevanten Zeugnisse. Bewirbst du dich während des Studiums, solltest du eine aktuelle Übersicht über deine Noten mitschicken. Hast du beispielsweise schon einen oder mehrere Jobs ausgeübt, ist es sinnvoll, das Arbeitszeugnis bzw.
die Arbeitszeugnisse in die Bewerbung zu packen. Das Gleiche gilt für Praktika, sofern diese relevant für den ausgeschriebenen Job sind. Je nach Job kann es als Bewerber auch nötig sein, ein polizeiliches Führungszeugnis abzugeben. Dieses wird in solchen Fällen vom Arbeitgeber explizit gefordert und gibt Aufschluss über potenzielle Vorstrafen.
Achtung! Schicke nie dein originales Zeugnis mit! Gerade bei einer postalischen Bewerbung können deine Bewerbungsunterlagen verloren gehen. Besser ist es, eine Kopie des Zeugnisses beglaubigen zu lassen. So jetzt weißt du schon mal, welche Zeugnisse du für deine Bewerbung brauchst.
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Was sind Geheimcodes im Arbeitszeugnis?
In Arbeitszeugnissen wird von einem Geheimcode gesprochen, wenn Formulierungen enthalten sind, die eine vollständig andere Bedeutung haben, als der Text suggeriert. Solche Formulierungen sind in der Zeugnissprache laut Gesetzgeber (§ 109 GewO, novelliert 2002) verboten.
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Wie sollte ein sehr gutes Arbeitszeugnis aussehen?
Arbeitszeugnis Formulierungen: Was die Codes bedeuten – Bekanntermaßen erfolgt das Benotungsprinzip beim Arbeitszeugnis durch eine eigene Art von Zeugnissprache. Dabei ist auf die genaue Wortwahl zu achten. Beispielhaft kann man sich hierbei an folgenden Formulierungen orientieren.
Note | Formulierung |
1 – Sehr gut | Er erfüllte seine Aufgaben stets zur vollsten Zufriedenheit. |
2 – Gut | Er erfüllte seine Aufgaben stets zur vollen Zufriedenheit. |
3 – Befriedigend | Er erfüllte seine Aufgaben zur vollen Zufriedenheit. |
4 – Ausreichend | Er erfüllte seine Aufgaben zur Zufriedenheit. |
5 – Mangelhaft | Er erfüllte seine Aufgaben im Großen und Ganzen zur Zufriedenheit. |
6 – Schlecht | Er hat sich bemüht. |
Ebenso wird erwähnt, wie der Arbeitnehmer mit seinen Vorgesetzten und Kollegen zurechtgekommen ist. Doch Vorsicht bei manch einer Formulierung. Sie klingt harmlos, kann jedoch Ihre ansonsten gute Beurteilung herabsetzen. Lesen Sie hier einige der Formulierungen nach, die alles andere als harmlos sind.
- Genau wie bei dem einfachen Arbeitszeugnis müssen hier formale Bedingungen eingehalten werden wie die Papierform, das Firmenpapier, Datum und Ort und die eigenhändige Unterschrift.
- Jeder Arbeitnehmer hat das Recht auf ein Arbeitszeugnis.
- In der Gewerbeordnung heißt es: „(1) Der Arbeitnehmer hat bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis.
Das Zeugnis muss mindestens Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit (einfaches Zeugnis) enthalten. Der Arbeitnehmer kann verlangen, dass sich die Angaben darüber hinaus auf Leistung und Verhalten im Arbeitsverhältnis (qualifiziertes Zeugnis) erstrecken.
- 2) Das Zeugnis muss klar und verständlich formuliert sein.
- Es darf keine Merkmale oder Formulierungen enthalten, die den Zweck haben, eine andere als aus der äußeren Form oder aus dem Wortlaut ersichtliche Aussage über den Arbeitnehmer zu treffen.” Quelle: § 109 Gewerbeordnung Aus dem zweiten Abschnitt ergibt sich auch, dass der Arbeitgeber Ihnen mit dem Zeugnis nicht schaden darf.
Haben Sie also berechtigte Gründe, eine Formulierung ändern zu wollen, dann raten wir Ihnen, zunächst das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber zu suchen. Meist können dann schon Missverständnisse ausgeräumt werden. Sollte sich der Arbeitgeber jedoch hartnäckig weigern, mit Ihnen über das Arbeitszeugnis zu sprechen, dann suchen Sie Rat bei einem auf Arbeitsrecht spezialisierten Anwalt.
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Welche Sätze dürfen nicht im Arbeitszeugnis stehen?
Das Zeugnis darf keinerlei Hinweise auf deine Zugehörigkeit zu einer bestimmten Religion, Partei oder Ethnie geben. Deine Mitgliedschaft im Betriebsrat, wenn du es nicht wünscht. Fehlzeiten, es sei denn, sie haben das Arbeitsverhältnis stark beeinflusst.
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Was ist besser stets oder immer?
“Stets” und “vollste Zufriedenheit”: So erkennen Sie positive Formulierungen – Tatsächlich positive Formulierungen im Arbeitszeugnis erkennen Sie an Superlativen, die in der Alltagssprache übertrieben wirken, etwa: “zu unserer vollsten Zufriedenheit” und “mit größtem Engagement”.
“Herr Müller erfüllte seine Aufgaben immer mit größter Sorgfalt. Die Ergebnisse waren stets zu unserer vollsten Zufriedenheit. Er zeigte über seinen Aufgabenbereich hinaus höchstes Engagement.” “Frau Müller verfügt über ein äußerst umfassendes Fachwissen, das sie jederzeit sehr sicher und erfolgreich einsetzte.”
Eine derartige Formulierung entspricht in der schulischen Notenskala und so auch im Arbeitszeugnis einem „sehr gut”. Ein “gut” erkennen Sie an demgegenüber leicht abgeschwächten Formulierungen wie “stets zu unserer vollen Zufriedenheit” – statt “vollsten Zufriedenheit”.
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Was darf der Arbeitgeber nicht ins Arbeitszeugnis schreiben?
Was nicht im Arbeitszeugnis stehen darf Es gibt konkrete Regelungen, was nicht im Arbeitszeugnis stehen darf. Dieses betrifft zunächst einmal alle negativen Formulierungen. Das Arbeitszeugnis muss grundsätzlich positiv formuliert sein, damit der (ehemalige) Arbeitgeber dem Arbeitnehmer sein berufliches Fortkommen nicht unnötig erschwert.
- Während bestimmte Informationen wie der Tätigkeitsbereich auf jeden Fall enthalten sein müssen, gibt es aber auch persönliche Informationen, die nicht im Arbeitszeugnis stehen dürfen.
- Dies betrifft gerade die Dinge, die nicht unmittelbar was mit der Arbeit selbst zu tun haben, wie zum Beispiel Vorkommnisse aus dem Privatleben, Informationen darüber, ob man Mitglied im Betriebsrat oder in der Gewerkschaft war oder ob man das Unternehmen für den Mutterschutz oder die Elternzeit verlässt.
Auch persönliche Informationen wie die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei, der Gesundheitszustand, besondere Erkrankungen und Behinderungen dürfen nicht im Arbeitszeugnis erwähnt werden. Wettbewerbsverbote, die Teilnahme an Streiks oder sogar Aussperrungen haben ebenfalls nichts im Zeugnis verloren.
Hier eine Liste von Dingen, die im Arbeitszeugnis nichts verloren haben:
Außerdienstliches Verhalten, Vorkommnisse aus dem Privatleben ( sofern das dienstliche Verhalten dadurch
nicht beeinträchtigt wird)
ehrenamtliche Tätigkeiten Betriebsratstätigkeit (sofern hierfür keine Freistellung für länger als ein Jahr erfolgte) Schwangerschaft, Mutterschutz ( sofern dadurch keine „erhebliche” Unterbrechung der Beschäftigung vorlag) Gewerkschaftszugehörigkeit Parteimitgliedschaft Nebentätigkeit Schwerbehinderteneigenschaft Gesundheitszustand (sofern keine akute Gefährdung Dritter ernsthaft zu befürchten ist, z.B. Epilepsie) Anzahl Krankentage (sofern die Fehlzeiten im Verhältnis zur Gesamtdauer des Arbeitsverhältnisses nicht
beträchtlich sind, z.B. über 50 %)
Abmahnungen Führerscheinverlust Gehaltsangaben Straftaten (sofern diese nicht unmittelbar das Arbeitsverhältnis berühren) Verdacht auf strafbare Handlungen Streik und Aussperrung Wettbewerbsverbot
Auch Widersprüchlichkeiten, wie beispielsweise bei einer sehr guten Beurteilung des Leistungs- und Sozialverhaltens (Note 1) im Arbeitszeugnis gleichzeitig keinen Dank für die zurückliegende Zusammenarbeit auszusprechen, sind nicht zulässig. Zudem kann die Verwendung von Ausrufezeichen und Anführungszeichen leicht ironisierend wirken, weshalb auch hier ein Berichtigungsanspruch besteht.
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War stets sehr gut motiviert Arbeitszeugnis?
Befriedigend – Herr /Frau,
war gut motiviert und verfügte über eine gute Arbeitsbefähigung. war fähig und bereit, auf Anforderung andere gleichartige Arbeiten zu übernehmen. arbeitete sich gut in die Bedienung der Maschine ein. zeichnete sich durch eine gute Arbeitsmoral aus und war bereit und in der Lage, zusätzliche Arbeiten zu übernehmen. verfügte über eine gute Arbeitsmoral. Er/Sie war ein(e) belastbare® und ausdauernde® Mitarbeiter(in). führte seine/ihre Arbeiten pflichtbewusst aus. Mit den besonderen Belastungen der Akkordarbeit/Schichtarbeit/ Wechselschichtarbeit ist Herr /Frau gut zurecht gekommen.
Was steht im Arbeitszeugnis wenn man gekündigt wurde?
Arbeitszeugnis mit Kündigungsgrund „auf eigenen Wunsch” – Im Arbeitszeugnis sieht es stets positiv aus, wenn der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis selbst beendet hat, denn die Kündigung ist meist mit einer neuen Arbeitsstelle oder einer beruflichen Weiterentwicklung verbunden. Die Eigenkündigung ist auf jeden Fall im Zeugnis zu erwähnen. Dabei kann der Zeugnisschreiber den konkreten Kündigungsgrund nennen, wie diese Formulierungsbeispiele zeigen:
- „Herr XY verlässt uns auf eigenen Wunsch.”
- „Das Arbeitsverhältnis endet auf Wunsch des Arbeitnehmers.”
- „Frau XY verlässt uns auf eigenen Wunsch, um ein Studium der Betriebswirtschaftslehre aufzunehmen.”
- „Her XY verlässt zu unserem Bedauern unser Werk mit dem heutigen Tag auf eigenen Wunsch, um innerhalb der Unternehmensgruppe eine Aufgabe mit Führungsverantwortung zu übernehmen.”
Bei der Nennung des Kündigungsgrundes im Zeugnis ist wichtig, dass dieser nicht zum Bumerang für den Arbeitnehmer wird. Eine Eigenkündigung ist positiv, doch wenn diese damit begründet wird, Sprachkenntnisse im Ausland verbessern zu wollen, wirkt sich das nachteilig auf den Arbeitnehmer aus, wenn er keine verbesserten Sprachkenntnisse vorweisen kann.
Eine Passiv-Formulierung im Zeugnis wie „Herr XY trennt sich von uns auf eigenen Wunsch.” deutet an, dass die Eigenkündigung nicht freiwillig geschah, sondern dem Mitarbeiter nahegelegt wurde. Es handelt sich also um eine verschleierte Kündigung durch den Arbeitgeber. Hat der Arbeitnehmer gezwungenermaßen selbst gekündigt und ist danach erst einmal arbeitslos, wirft das ebenfalls Fragen bei Personalern auf.
Hinweis: Ist die Lücke zwischen Kündigung des alten Jobs und Antritt der neuen Arbeitsstelle größer als zwei bis drei Monate, gehen Personaler fast immer davon aus, dass der Arbeitnehmer zur Kündigung gedrängt wurde.
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Was ist besser zur vollen Zufriedenheit oder zur vollsten Zufriedenheit?
Muss es „zur vollsten Zufriedenheit” heißen? – Oft fragen uns Mandanten, ob es in der Zusammenfassenden Leistungsbeurteilung immer „zur vollsten Zufriedenheit” heißen muss (bei einer Beurteilung mit sehr gut). Die meisten sind besorgt, weil der Arbeitgeber andere Formulierungen gewählt hat, zum Beispiel:
Mit seinen Leistungen waren wir stets außerordentlich zufrieden. Ihre Leistungen verdienen stets und in jeder Hinsicht unsere vollste Anerkennung. Zusammenfassend können seine Leistungen immer mit sehr gut beurteilt werden.
Um die Frage zu beantworten: Nein, es muss nicht immer „zur vollsten Zufriedenheit” heißen. Genau genommen, und das ist unsere persönliche Auffassung, ist die Formulierung nicht nur unschön, sondern auch grammatikalisch nicht ganz sauber. „Voll” ist ein absolutes Adjektiv, das semantisch per se keine Steigerung erlaubt.
Es drückt bereits den höchsten Grad aus, ähnlich wie ganz, einzig, optimal. In der Zeugnissprache hat es sich aber nun einmal etabliert, die Formulierung gehört sicher zu den gebräuchlichsten. Sie brauchen sich jedoch keine Sorgen machen, wenn Ihr Arbeitgeber andere Formulierungen wählt – sofern die richtigen inhaltlichen und zeitlichen Verstärker verwendet wurden.
In vielen Bausteinen, Zeugnis-Generatoren und Musterzeugnissen findet man zahlreiche andere Formulierungen, die ebenfalls anerkannt sind. Einige davon sind – aus unserer Sicht – im Kontext nicht immer ganz sinnvoll. ( Er war ein in jeder Hinsicht idealer Mitarbeiter / er hat permanent Spitzenleistungen erbracht,) Es kommt wie immer auf die jeweilige Situation und die Gesamtschau an.
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Was bedeutet stets zu unserer vollen Zufriedenheit?
Skip to content Die obige Formulierung ist das, was Arbeitnehmer als Bewertung ihrer Leistung in einem Arbeitszeugnis tatsächlich erfolgreich gerichtlich geltend machen können. Hört sich toll an, ist aber nicht mehr und nicht weniger als die Schulnote 3 „befriedigend”.
Für die Note 2 „gut” fehlt das zeitliche Element, also „stets zu unserer vollen Zufriedenheit” und für die Note 1 „sehr gut” – Deutschlehrer/innen und Sprachpuristen müssen jetzt ganz stark sein – der Superlativ, also „stets zu unserer vollsten Zufriedenheit”. Vor Gericht zählt ja nicht zwangsläufig das, was tatsächlich war, sondern nur das, was man auch beweisen kann.
Und da man häufig sehr wenig beweisen kann, entscheiden sich Prozesse zumeist an der Frage, wer denn was beweisen muss. Und wenn über Arbeitszeugnisse prozessiert wird, muss eben der Arbeitgeber beweisen, dass der zu beurteilende Arbeitnehmer schlechter als durchschnittlich, also nicht wenigstens „befriedigend” war.
- Aber der Arbeitnehmer, der eine bessere Beurteilung will, müsste beweisen, dass er besser als durchschnittlich, nämlich „gut” oder sogar „sehr gut” war.
- Beides ist in der Praxis unmöglich.
- Wie es ein erfahrener Offenburger Arbeitsrichter treffend formulierte: „Egal wie viel Mühe sich ein Gericht auch gibt, es kann nicht feststellen, wie es in einem Arbeitsverhältnis tagtäglich und jahrelang gewesen ist.” Und deshalb sind Zeugnisse, die ein Arbeitsgericht schreibt, zum einen immer recht kurz, zum anderen enthalten sie immer die Leistungsbewertung „befriedigend”.
Mit solchen Zeugnissen kann ein Arbeitnehmer natürlich nichts anfangen. Wie kommt man als Arbeitnehmer also zu einem „guten” oder gar „sehr guten” Zeugnis, wenn man aus dem Arbeitsverhältnis doch im Streit ausscheidet? Typischerweise über ein Kompensationsgeschäft: „Ich akzeptiere meine Kündigung bzw.
eine geringere Abfindung, dafür schreiben Sie mir ein hervorragendes Zeugnis”. Kommt ständig vor, nützt dem Arbeitnehmer nur auch nicht viel. Zumindest dann nicht, wenn ein potentieller neuer Arbeitgeber Zeugnisse nicht nur lesen, sondern auch interpretieren kann. Und damit meine ich jetzt nicht die berühmt-berüchtigten „versteckten Hinweise”: Die sind ja bekannt und kann man daher auch erfolgreich aus Arbeitszeugnissen „herausklagen” – nur eben nichts anderes an ihrer Stelle „hineinklagen”.
Was ich meine, ist vielmehr die innere Logik eines Zeugnisses: Wenn eine Mitarbeiterin bzw. ein Mitarbeiter doch angeblich so gut war, warum steht dann da sonst so wenig über sie oder ihn drin bzw. nur die üblichen „Standardfloskeln”? Wenn es angeblich so ein wichtiger Leistungsträger war, warum hatte sie oder er dann nicht nahtlos im Anschluss eine andere, mindestens gleichwertige Beschäftigung? Und warum sieht dieses Arbeitszeugnis so völlig anders aus als die Zeugnisse, die ich sonst von diesem Arbeitgeber kenne – und innerhalb derselben Branche und Region kennt man doch untereinander die Zeugnisse, denn woher kriegt man sonst seine Fachkräfte, wenn nicht von der Konkurrenz? Einen wirklich guten Arbeitnehmer, der in gutem Einvernehmen mit dem Unternehmen ausgeschieden ist, kann man im Zeugnis nur daran erkennen, dass sich der frühere Arbeitgeber die Mühe gemacht hat, über die üblichen Standardformulierungen hinaus detaillierte Angaben zu machen, die positiv sind und authentisch wirken.
- Und die man nicht einklagen kann.
- Leider machen sich die wenigsten Arbeitgeber diese Mühe, selbst wenn sie an sich mit ihrem ausscheidenden Mitarbeiter sehr zufrieden waren und den Verlust wirklich bedauern.
- Vielleicht sind sie ja gerade dann sauer, dass sie oder er geht und nicht mehr gewillt, noch viel Aufwand ins Arbeitszeugnis zu stecken.
Man könnte jetzt meinen, dass dann ja Arbeitszeugnisse völlig unbedeutend und wertlos sind. Ganz so ist es aber auch nicht. Was tatsächlich wichtig ist in einem Zeugnis und gerichtlich einigermaßen überprüfbar, ist die Angabe der Tätigkeitsbereiche. Denn daran kann ein potentieller neuer Arbeitgeber sehen, welche beruflichen Erfahrungen ein Bewerber hat oder auch nicht.
Darauf sollte man folglich mehr achten, als auf die Bewertung. Zu letzterer gehört übrigens neben der Leistungsbewertung auch noch eine Verhaltensbewertung. Dort lautet die befriedigende Bewertung „einwandfrei” (und nicht etwa „korrekt”, was eher das Gegenteil andeutet), die gute „stets einwandfrei” und eine sehr gute ist keine Floskel, sondern ausformuliert.
Wie gut eine Arbeitnehmerin bzw. ein Arbeitnehmer tatsächlich ist bzw. wie gut er ins eigene Unternehmen passt, merkt man erst in der Probezeit. Und deswegen sollte man die nutzen, um zum einen der oder dem neuen Mitarbeiter/in klar zu kommunizieren, welche Erwartungen man hat und zu überprüfen, ob diese Erwartungen auch erfüllt werden.
- Und wenn das nicht so ist, sollte man nicht auf Besserung hoffen, sondern das Arbeitsverhältnis rechtzeitig beenden.
- Genau dafür sind Probezeiten da.
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Welche Zeugnisse bei Bewerbung ab 45?
1. Schule, Ausbildung, Studium – Hier gilt die Faustregel: Das letzte Schulzeugnis sowie alle berufsqualifizierenden Zeugnisse gehören in Ihre Unterlagen. Natürlich kann man sich fragen, ob eine 40-jährige Frau immer noch ihr Abiturzeugnis mitschicken muss.
- Dazu gibt es in der Praxis verschiedene Meinungen.
- Ich persönlich finde, dass ein Schulzeugnis nach 20 Jahren nicht mehr viel über einen Menschen aussagt.
- Ich kenne genügend Menschen, die trotz schlechter Noten später im Berufsleben große Erfolge gefeiert haben.
- Genauso gibt es auch Menschen, die trotz toller Noten beruflich nur wenig zustande bringen.
Doch viele Personaler schätzen diese Zeugnisse, weil sie die Bewerber so einfach vergleichbar machen: Da kann man die Noten einfach nebeneinanderlegen und vielleicht sogar einen Durchschnitt bilden. Mein Rat: Lassen Sie das Schulzeugnis weg. Fügen Sie aber alle berufsqualifizierenden Zeugnisse bei.
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Welche Wörter sollten in einem Arbeitszeugnis stehen?
Arbeitsweise in Noten – Ohne Konzept, Struktur und das Abwägen möglicher Herangehensweisen wird die Aufgabenerledigung nicht nur deutlich länger dauern, auch die Ergebnisse werden nur eingeschränkt nutzbar sein. Geeignete Wörter, um die Arbeitsweise in Arbeitszeugnissen zu beschreiben, sind daher Systematik, Effizienz oder Gewissenhaftigkeit.
- Er arbeitete stets sehr selbstständig, zuverlässig und verantwortungsbewusst. Bedeutung : “sehr gut”
- Frau Schmidt arbeitete immer sehr effizient, selbstständig und kostenbewusst.
- Weiter zeichnete sich Herr Schmidt durch seine überaus zuverlässige und sehr systematische Arbeitsweise aus.
Formulierungen Arbeitsweise Note „gut”
- Er arbeitete sehr selbstständig, zuverlässig und verantwortungsbewusst. Bedeutung : “gut”
- Frau Schmidt arbeitete effizient, selbstständig und kostenbewusst.
- Weiter verfügte Herr Schmidt über eine stets zuverlässige und systematische Arbeitsweise.
Note „befriedigend”
- Er arbeitete selbstständig und zuverlässig.
- Frau Schmidt arbeitete selbstständig und systematisch.
- Weiter verfügte Herr Schmidt über eine zuverlässige Arbeitsweise.
Note „ausreichend”
- Er führte seine Arbeiten zufriedenstellend und zuverlässig durch.
- Frau Schmidt erledigte die Aufgaben sorgfältig.
- Weiter verfügte Herr Schmidt über eine stets ausreichende Arbeitsweise.
Note „mangelhaft”
- Im Wesentlichen führte er seine Arbeiten zuverlässig durch.
- Frau Schmidt erledigte die Aufgaben im Großen und Ganzen.
- Weiter verfügte Herr Schmidt im Wesentlichen über eine ausreichende Arbeitsweise.
Was bedeutet im Arbeitszeugnis stets einwandfrei?
Für die Leistungsbewertung eines Arbeitnehmers werden häufig nachfolgende Formulierungen verwendet: Er hat die ihm übertragenen Aufgaben: 1. stets zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigt = sehr gute Leistungen; 2. stets zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt = gute Leistungen; 3.
- Zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt = vollbefriedigende Leistungen; 4.
- Stets zu unserer Zufriedenheit erledigt = befriedigende Leistungen; 5.
- Zu unserer Zufriedenheit erledigt = ausreichende Leistungen; 6.
- Im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit erledigt = mangelhafte Leistungen; 7.
- Zu unserer Zufriedenheit zu erledigen versucht = ungenügende Leistungen.
Für die Führungs-/Verhaltenbewertung werden häufig nachfolgende Formulierungen verwendet: Das Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen, Mitarbeitern und Kunden war: 1. stets vorbildlich / stets einwandfrei = sehr gut; 2. stets gut / stets höflich und korrekt / einwandfrei = gut; 3.
- Gut/höflich und korrekt = befriedigend; 4.
- Zufriedenstellend / reibungslos und ungetrübt /einwandfrei = 4; 5.
- Insgesamt zufriedenstellend / im Wesentlichen einwandfrei = mangelhaft; 6.
- Insgesamt tadellos = ungenügend.
- Zu beachten ist hierbei auch die Reihenfolge, in der die Vorgesetzten, Kollegen und Mitarbeiter aufgeführt werden.
Die umgekehrte Reihenfolge oder auch das Weglassen des Wortes Vorgesetzten, Kollegen oder Kunden drückt, nach herrschender Meinung, Probleme mit diesen Personen aus und kann eine negative Bewertung darstellen! Es ist in der Rechtsprechung umstritten, ob ein Arbeitnehmer einen Anspruch auf einen Abschlusssatz in einem Zeugnis hat.
In der Rechtsprechung wird teilweise die Ansicht vertreten, dass ein Arbeitnehmer einen Anspruch auf die Aufnahme einer abschließenden Dankes- und Zukunftsformel im Zeugnis hat, wenn die Leistungs- und Verhaltensbewertung über ein „befriedigend” signifikant hinausgeht. Bei Abschlusssätzen werden häufig nachfolgende Formulierungen verwendet: Bereich „sehr gut”: Wir bedauern sehr, eine so exzellente Fachkraft zu verlieren.
Für die stets vorbildlichen Leistungen sind wir ihm zu großem Dank verpflichtet. Er hat einen entscheidenden Beitrag zur Entwicklung des Unternehmens geleistet. Bereich „gut”: Wir danken Frau X für ihre hohen Leistungen und bedauern den Verlust dieser guten Facharbeiterin.
Bereich „befriedigend”: Wir bedauern, eine so gute Fachkraft zu verlieren. Für die gute Leitung unseres Bereiches X danken wir. Bereich „ausreichend”: Wir bedanken uns für die Zugehörigkeit zu unserem Hause. Bereich „mangelhaft”: Wir bedanken uns für das stete Interesse an einer guten Zusammenarbeit. oder Wir können unseren Dank für die stets gegebene Arbeitsbereitschaft nicht versagen.
Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt.
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War stets einwandfrei?
Stets einwandfrei: Was bedeutet die Formulierung im Arbeitszeugnis? “Stets einwandfrei” ist eine Formulierung, die typischerweise in der Zeugnissprache verwendet wird. Grundsätzlich besteht nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses ein Anspruch des Arbeitnehmers auf Erteilung eines Arbeitszeugnisses, § 630 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch).
- Die Zeugnissprache enthält viele verschiedene Formulierungen, die auf einem durch regelmäßigen Gebrauch und die Rechtsprechung etablierten Bewertungssystem basieren.
- Die Formulierung “stets einwandfrei” wird hierbei häufig bei der Bewertung des Verhaltens herangezogen und meint eine Benotung mit der Note sehr gut.
Die Beschreibung des Verhaltens lediglich mit “einwandfrei” meint die Note Gut, da die zeitliche Komponente fehlt. Die Bezeichnung des Verhaltens etwa mit “gesellig” und / oder “einfühlsam” ist für den Arbeitnehmer jedoch in der Regel negativ behaftet, da “gesellig” in der Regel auf Alkoholprobleme des Arbeitnehmers aufmerksam machen will und “einfühlsam” auf sexuelle Kontaktsuche am Arbeitsplatz hinweisen soll.
Bei der Zeugnisformulierung kommt es auf Einzelheiten aber auch auf das Gesamtbild des Zeugnisses an. Die auf Arbeitsrecht spezialisierten Kooperationsanwälte der Deutschen Anwaltshotline sind bei der Formulierung oder. Bewertung eines Arbeitszeugnis gerne behilflich und können Ihnen in wenigen Minuten am Telefon die Inhalte Ihres Arbeitszeugnisses erläutern.
: Stets einwandfrei: Was bedeutet die Formulierung im Arbeitszeugnis?
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Ist eine 2 im Arbeitszeugnis gut?
Arbeitszeugnis-Noten: Was ist passend In der gängigen deutschen Zeugnisliteratur finden sich bis zu 6 Noten, welche das deutsche Schulsystem reflektieren: Von 1 = sehr gut bis 6 = ungenügend. Die meisten Autoren beschränken sich bei der Erstellung von Arbeitszeugnissen auf die Noten 1 bis 5 – und bislang (noch) recht wenige verzichten auch auf die Note 5 und belassen es bei der 4 als der schlechtesten Note im Arbeitszeugnis.
- Wenn ein Mitarbeiter ein Zeugnis bekommt, in welchem er durch 3er- und 4er-Bewertungen als Malperformer identifiziert wird, ist eine noch weiter differenzierende Bewertung der Unterdurchschnittlichkeit unnötig.
- Unsere Zeugnisagentur – die Zeugnisfabrik – wertet die meisten Formulierungen der Note 5 als Verletzung des Wohlwollensgebotes.
- Solange mehr als 75% der Zeugnisse in Deutschland mindestens in Note 2 formuliert werden, brauchen wir darunter höchstens noch zwei weitere Noten.
Fragen Sie mehrere Experten: einen Juristen, einen Recruiter, einen Personalchef, eine Führungskraft, einen Betriebsrat, den Autor eines Fachbuchs – Sie werden kein einheitliches Meinungsbild erhalten! Fragen Sie zwei Experten – und Sie bekommen drei Antworten!
- Die Note 3 ist Durchschnitt. Gemäß höchstrichterlicher Rechtsprechung gilt sie als Durchschnittsnote im Arbeitszeugnis.
- Will der Arbeitnehmer besser bewertet werden, dann muss dieser das mit juristisch belastbaren Fakten belegen.
- Will der Arbeitgeber schlechter bewerten, muss jener das mit Fakten belegen.
Die Note 2 ist der gelebte Durchschnitt – mehr als drei Viertel aller deutschen Arbeitszeugnisse sind in Note 2 oder besser formuliert. Manche Quellen sprechen sogar von mehr als 85%! Wir stehen gerade bei den durchschnittlich und schlechter bewerteten Mitarbeitern vor einer Herausforderung.
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Was bedeutet sehr zufriedenstellend im Arbeitszeugnis?
URTEILE ZUFRIEDENHEITSFORMEL (9) Bestätigt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer, dass er die ihm übertragenen Arbeiten “zu unserer vollen Zufriedenheit” ausgeführt hat, so werden damit gut durchschnittliche Leistungen bescheinigt. Enthält diese Formulierung den Zusatz “zum großen Teil”, so liegt darin eine die Leistungen abwertende Einschränkung, deren Beseitigung der Arbeitnehmer verlangen kann, wenn die gut durchschnittlichen Leistungen unstreitig sind.
– LAG Köln 18.5.1995 – 5 Sa 41/95 (8) Die Formulierung “zur vollsten Zufriedenheit” ist sprachlich unmöglich. – LAG Düsseldorf 11.11.1994 – 17 Sa 1158/94 Kommentar: Die Arbeitsgerichte urteilen in dieser Frage unterschiedlich, siehe auch Urteil des LAG Hamm vom 13.2.1992 und des BAG vom 23.9.1992 (7) Bewertet der Arbeitgeber im Zeugnis die einzelnen Leistungen des Arbeitnehmers ausnahmslos mit “sehr gut” und die Tätigkeit darüber hinaus als “sehr erfolgreich”, so ist damit eine Gesamtbeurteilung mit der Schlußfolgerung, der Arbeitnehmer habe seine Aufgaben “immer zu unserer vollen Zufriedenheit” gelöst” unvereinbar.
Der sehr guten Leistung entspricht die zusammenfassende Beurteilung “zur vollsten Zufriedenheit”. Allerdings gehört das Wort “voll” zu den Adjektiven, die nicht vergleichsfähig sind, wie etwa auch “rund”, “ganz” oder “halb”. In der Zeugnissprache wird aber “vollste Zufriedenheit” in Kauf genommen.
Will der Arbeitgeber das Wort “vollste” vermeiden, so muß er eine sehr gute Leistung mit anderen Worten als “volle Zufriedenheit” bescheinigen. – BAG 23.9.1992 – AZR 573/91 (6) Es erscheint rabulistisch, im Hinblick auf den in Sprachlehrbüchern nicht vorhandenen Superlativ des Wortes “voll” dem Arbeitnehmer das Adjektiv “vollste” bei der Beurteilung im Zeugnis zu verweigern, wenn es in arbeitsrechtlichen Monographien, Musterbüchern und Zeitschriften gebräuchlich ist.
– LAG Hamm 13.2.1992 – 4 Sa 1077/91 (5) Eine Notenskala mit nur fünf Noten läßt nicht die gesamte Bandbreite der Bewertung zu. Eine Notenskala mit sieben Stufen läßt weitere Bewertungen nach oben wie nach unten zu. Es empfiehlt sich, folgende Notenskala zu übernehmen: “stets zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigt” = sehr gute Leistungen; “stets zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt” = gute Leistungen; “zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt” = vollbefriedigende Leistungen; “stets zu unserer Zufriedenheit erledigt” = befriedigende Leistungen; “zu unserer Zufriedenheit erledigt” = ausreichende Leistungen; “im großen und ganzen zu unserer Zufriedenheit erledigt” = mangelhafte Leistungen; “zu unserer Zufriedenheit zu erledigen versucht” = unzureichende Leistungen.
LAG Hamm 13.2.1992 – 4 Sa 1077/91 (4) Wurde das Arbeitsverhältnis im Kündigungsschutzverfahren gemäß einem Auflösungsantrag des Arbeitgebers aufgelöst, so ist die Formulierung “zu unserer vollen Zufriedenheit” im Arbeitszeugnis eine wohlwollende, in jeder Hinsicht durchschnittliche Formulierung der Qualifikation.
– ArbG Passau 14.1.1991 – 2 Ca 235/90 (3) Eine Zeugnisformulierung, die “zufriedenstellende Leistungen” attestiert oder eine Aufgabenerfüllung “zu unserer Zufriedenheit” bescheinigt, bringt zum Ausdruck, daß die Leistungen nicht zufriedenstellend, sondern unterdurchschnittlich, aber noch ausreichend waren.
LAG Hamm 19.10.1990 (2) Eine Tätigkeit, die während der gesamten neunmonatigen Beschäftigung niemals beanstandet war, hebt sich aus dem Durchschnitt heraus und verdient eine Heraushebung durch die Formulierung “stets zu unserer vollen Zufriedenheit”. – LAG Düsseldorf 20.11.1979 – 5 (9) Sa 778/79 (1) Mit der Formulierung “stets zur Zufriedenheit” wird zum Ausdruck gebracht, daß die Leistungen durchschnittlich (ausreichend) waren.
– LAG Düsseldorf 20.11.1979 – 5 (9) Sa 778/79 : URTEILE ZUFRIEDENHEITSFORMEL
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Welches Arbeitszeugnis ist besser?
Wie wird ein qualifiziertes Arbeitszeugnis formuliert? – Das qualifizierte Arbeitszeugnis wird vom Vorgesetzten oder Personaler individuell mit besonderen Redewendungen in Zeugnissprache verfasst. Die spezifischen Verbalisierungen haben zu jeder Zeit einen wertschätzenden und persönlichen Charakter.
- Personaler und Mitarbeiter von HR-Abteilungen können an den Nuancen der Zeugnissprache gleichzeitig ablesen, auf welchem Leistungsniveau ein Mitarbeiter tätig war.
- Zeugnissprache muss zwingend einen wohlwollenden Charakter bewahren.
- Gleichzeitig darf sie durch Nuancen, Superlative und starke Begrifflichkeiten eine eindeutige Wertung vornehmen.
Die Begriffe „Zeugnissprache” oder „Zeugniscode” beschreiben Formulierungen und Begriffe, die im Allgemeinen in Arbeitszeugnissen verwandt werden. Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis hat im Gegensatz zum einfachen Arbeitszeugnis eine höhere Wertigkeit. Das Zeugnis sollte klar und verständlich formuliert sein.
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Was ist ein erweitertes Arbeitszeugnis?
Das qualifizierte Arbeitszeugnis. Das qualifizierte Arbeitszeugnis enthält im Unterschied zum einfachen Arbeitszeugnis nicht nur einen Nachweis und eine Bewertung über die Leistungen während der vorangegangen Tätigkeit. Das Dokument wird zum qualifizierten Zeugnis, in dem der Arbeitgeber auch die sozialen Kompetenzen des Arbeitnehmers beurteilt.
- Das Problem: Diese Soft Skills lassen sich nur subjektiv beurteilen, daher führt ein qualifiziertes Arbeitszeugnis nicht selten zum Streit.
- Auf welchem Weg wirst du am liebsten über neue, passende Stellen informiert? Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis unterscheidet sich von einem einfachen Arbeitszeugnis darin, dass der nicht nur die geleistete Arbeit, sondern auch die Arbeitsweise und die des bewerten muss.
Ein einfaches Arbeitszeugnis beinhaltet zunächst nur Informationen über den Tätigkeitszeitraum und die Art der Tätigkeit. Tipp: Archiviere eine Kopie der, über die du zu einem gekommen bist, denn hier sind alle Tätigkeiten in deinem Job aufgelistet. Die Bewertung der Leistungen in einem qualifizierten Arbeitszeugnis erfolgt im Allgemeinen durch eine bestimmte, von der in der Regel häufig Gebrauch machen.
„stets zu unserer vollsten/höchsten Zufriedenheit” = sehr gute Leistung „stets zur vollen Zufriedenheit” = gute Leistung „stets zur Zufriedenheit” = befriedigende Leistung „zur Zufriedenheit” = ausreichende Leistung „stets bemüht zur Zufriedenheit” = mangelhafte bis ungenügende Leistung
können bis zu drei Jahre nach dem Arbeitsverhältnis ein einfordern, unabhängig davon, ob es sich um ein, einen, eine oder um eine handelt. Die Struktur des qualifizierten Arbeitszeugnisses ist aber nicht juristisch geregelt. Es ist gesetzlich also keine genaue Reihenfolge vorgegeben, das Zeugnis muss aber in jedem Fall sorgfältig und ordentlich sein.
Beschäftigungsdauer Tätigkeitsbeschreibung Leistungsbewertung Bewertung der Arbeitsweise Bewertung der fachlichen Kompetenz Nennung spezieller Fähigkeiten und Kenntnisse Bewertung des Führungsverhaltens Bewertung des sozialen Verhaltens gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden Evtl. die Gründe für das Ausscheiden aus dem Job
Achtung: Der könnte beispielsweise durch Auslassung bestimmter Passagen oder Wertungen seine Unzufriedenheit mit der Leistung des Arbeitnehmers ausdrücken. Als Arbeitnehmer sollte man daher beim qualifizierten Arbeitszeugnis auf Reihenfolge, Inhalt, Sorgfalt, Vollständigkeit und die Formulierungen achten.
Neben der Wohlwollenspflicht gibt es für den auch die Wahrheitspflicht. Besonders bei einem qualifizierten Arbeitszeugnis ist er dazu verpflichtet, auf negative Äußerungen zu verzichten und die tatsächlichen Leistungen zu bewerten. Das heißt aber nicht, dass die nur lobende Worte verlieren. Auch für mittelmäßige und schlechte Leistungen haben Arbeitgeber daher eine Zeugnissprache etabliert, die sich gut anhört, jedoch unter Personalern bekannt ist.
Für schlechte Leistungen gibt es z.B. folgende Formulierungen:
„war um zuverlässige Arbeitsweise bemüht” „Das persönliche Verhalten war im Wesentlichen tadellos” „hatte zu seinen Mitarbeitern ein weit besseres Verhältnis als zu seinen Vorgesetzten” „war in der Regel erfolgreich” „hatte Gelegenheit, alle innerhalb der Abteilung zu erledigenden Arbeiten kennen zu lernen” „zeigte für seine Arbeit Verständnis und Interesse”
In der Regel haben die kein Interesse daran, den schlecht zu beurteilen, denn die meisten Arbeitsverhältnisse gehen professionell zu Ende. Auch wenn das Unternehmen eine Kündigung ausspricht, ist es aus Dankbarkeit für die bis dahin geleistete Arbeit gerne bereit, der Wohlwollenspflicht nachzukommen und dem Arbeitnehmer ein gutes Zeugnis auszustellen.
Nimm das qualifizierte Arbeitszeugnis dennoch nicht ungesehen entgegen, sondern achte immer auf Inhalt, Form und Sprache. Wenn die nicht den gängigen Formulierungen entspricht, ist es legitim, den Arbeitgeber um eine Korrektur zu bitten. Gleiches gilt, wenn man bestimmte Passagen nicht versteht oder es unklare Formulierungen gibt.
Dann sollte man das Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen und eine Überarbeitung des Zeugnisses anstreben, in der Regel sind die Unternehmen dazu bereit. Reklamationen sollten Arbeitnehmer möglichst sofort nach dem Erhalt des Zeugnisses machen, denn kurz nach dem Arbeitsverhältnis sind die Kontakte zu dem Arbeitgeber noch frisch.
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