Dieser Artikel stellt nur die Situation in Deutschland dar. Bitte hilf uns dabei, die Situation in anderen Staaten zu schildern. Unter Ruhen versteht man in der juristischen Fachsprache, dass ein rechtlicher Anspruch oder ein sonstiges Rechtsverhältnis zwar fortbesteht, aber vorübergehend nicht geltend gemacht oder ausgeübt werden kann.
Das Rechtsverhältnis bleibt in solchen Fällen bestehen, daraus werden aber keine subjektiven Rechte und Pflichten hergeleitet. Der Begriff wird auch im Verfahrensrecht verwendet: Beim Ruhen des Verfahrens wird ein Verwaltungsverfahren oder ein gerichtliches Verfahren nicht mehr weiter betrieben, sondern ausgesetzt.
Nach dem Wegfall der Gründe für das Ruhen kann das Rechtsverhältnis wieder aufleben bzw. das Verfahren wieder aufgenommen (fortgesetzt) werden. Die Voraussetzungen, unter denen ein Anspruch oder ein Verfahren ruhen können, sind nicht allgemein geregelt; sie sind im Gesetz verschiedentlich bestimmt.
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Contents
- 1 Was bedeutet ordentliche Kündigung ausgeschlossen?
- 1.1 Was bedeutet eine ordentliche Kündigung vor Arbeitsantritt ist ausgeschlossen?
- 1.2 Welche 3 Gründe gibt es für eine ordentliche Kündigung?
- 1.3 Ist eine ordentliche Kündigung ohne Grund wirksam?
- 1.4 Wann ist eine ordentliche Kündigung unwirksam?
- 1.5 Welche Gründe berechtigen den Arbeitgeber eine ordentliche Kündigung auszusprechen?
- 2 Welche Fristen müssen bei einer ordentlichen Kündigung eingehalten werden?
- 3 Welche Kündigungsfristen gibt es in Bezug auf ordentliche und außerordentliche Kündigungen?
- 4 Kann man einer ordentlichen Kündigung widersprechen?
- 5 Wann ist eine ordentliche Kündigung nicht wirksam?
- 6 Welche ordentliche Kündigungen gibt es?
- 7 Welche Kündigungsfristen gibt es in Bezug auf ordentliche und außerordentliche Kündigungen?
Was bedeutet die ordentliche Kündigung ist zeitlich unbegrenzt ausgeschlossen?
Ordentliche Kündigung bei Zahlung einer Entlassungsentschädigung – Kann der Arbeitnehmer nur bei Zahlung einer Entlassungsentschädigung ordentlich gekündigt werden, gilt eine fiktive Kündigungsfrist von einem Jahr. : Auflösungsvertrag/Abfindung / 2.3.1.2 Maßgebliche Kündigungsfristen | TVöD Office,
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Was bedeutet ordentliche Kündigung ausgeschlossen?
Ausschluss der ordentlichen Kündigung – Geht das? von Oliver Timmermann (Hamburg, den 03.08.2017) Versicherungsmakler schließen sich oftmals zusammen, um gezielt und langfristig Verträge zu vermitteln. Sie können in einer gemeinsamen Kooperation die Vorteile des jeweiligen Maklers bewusst zu nutzen.
- Eine solche Kooperation stellt in der Regel eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts nach §§ 705 ff. BGB dar.
- Das birgt gleichzeitig Risiken.
- Solche Vereinbarung, zur „gemeinsamen” Vermittlung von Versicherungsverträgen, enthalten nicht selten den Ausschluss einer ordentlichen Kündigung.
- Das bedeutet, dass die Vereinbarung nicht einseitig gekündigt werden kann.
Nun stellt sich die Frage, ob dieser Ausschluss überhaupt wirksam ist. Kündigung von unbefristeten Verträgen auf Lebzeit Die ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs lautet: Aufgrund der allgemeinen Vertragsfreiheit, können rechtsgeschäftliche Bindungen über einen langen Zeitraum eingegangen werden.
- Eine Grenze bilden lediglich §§ 138, 242, 723 Abs.3 BGB und gegebenenfalls § 307 Abs.1 BGB.
- Eine langfristige Bindung gilt als sittenwidrig, wenn die persönliche und wirtschaftliche Handlungsfreiheit unzumutbar eingeschränkt ist.
- Was als unzumutbar gilt, ist sehr subjektiv und hängt von der vorliegenden Vereinbarung ab.
Im Falle eines Ausschlusses der ordentlichen Kündigung ist die Unzumutbarkeit gegeben. Die Vertragsbindung des GbR-Gesellschafters verstößt gegen § 723 Abs.3 BGB. Somit handelt es sich um eine unzulässige Kündigungsbeschränkung. Der Gesellschafter ist jederzeit berechtigt seine Beteiligung durch Kündigung an zu lösen.
- Die Beschränkung des ordentlichen Kündigungsrechts verstößt gegen § 723 Abs.3 BGB In § 723 Abs.3 BGB heißt es: Eine Vereinbarung, durch welche das Kündigungsrecht ausgeschlossen oder diesen Vorschriften zuwider beschränkt wird, ist nichtig und fehlt.
- Der völlige Ausschluss der ordentlichen Kündigung bei der unbefristeten oder auf Lebenszeit abgeschlossenen Gesellschaft ist unzulässig und unwirksam.
Bei einem unbefristeten Vertrag kann die ordentliche Kündigungsfrist nicht ausgeschlossen werden. Sie kann nicht nur auf die außerordentliche Kündigungsmöglichkeit beschränkt werden. Kündigung von befristeten Verträgen Nach §§ 723 Abs.1 Satz 2, 724 BGB unterliegen befristete Gesellschaftsverträge nicht der Regelung in § 723 Abs.3 BGB.
- Ein Ausschluss der ordentlichen Kündigung wäre somit zulässig.
- Allerdings kann eine zu lange Befristung als Beschränkung des Kündigungsrechts nach § 723 Abs.3 BGB angesehen werden.
- Der BGH urteilte am 17.
- Juni 1953 (AZ.
- II ZR 205/52, BGHZ 10, 91), dass der § 723 Abs.3 BGB sich nicht auf zeitliche Beschränkungen, sondern auf andere Erschwerungen oder den völligen Ausschluss des Kündigungsrechts bezieht.
Dies entsprach der vorherrschenden Meinung, dass Befristungen in Gesellschaftsverträgen zulässig sind. Als Grenze einer nicht mehr hinnehmbaren Vertragsdauer wurde allein ein Verstoß gegen § 138 Abs.1 BGB anerkannt. Mit dem Urteil vom 18. September 2006 hat der BGH (AZ.
- II ZR 137/04, ZIP 2006, 2316) entschieden, dass dem in dieser Allgemeinheit nicht gefolgt werden kann.
- Ein Vertragsschluss mit so erheblicher Dauer, dass die Entwicklung und deren Auswirkungen nicht absehbar sind, besitzen entsprechende Folgen für die persönliche Freiheit des Gesellschafters.
- Der Schutz der Freiheit des Einzelnen können bei bestimmten Gesellschaftsverträgen den Ausschluss einer übermäßig langen Bindung erfordern.
Sofern sie in ihrer praktischen Wirkung einem Kündigungsausschluss für unbestimmte Zeit gleichkommt (BGH, Urteil vom 18.09.2006 – II ZR 137/04, ZIP 2006, 2316 Rn.11). Die Frage, wo die zeitliche Grenze einer zulässigen Zeitbestimmung verläuft, lässt sich nicht allgemein beantworten.
- Hier müssen die Umstände des Einzelfalls betrachtet werden.
- Eine Kündigungsbeschränkung ist zulässig, soweit sie nicht auf eine überlange Befristung der Gesellschaft hinausläuft.
- Zusammenfassung Sollte eine Kooperation über einen zeitlich begrenzten, zumutbaren Rahmen erfolgen, so wäre der Ausschluss der ordentlichen Kündigungsfrist wirksam.
Wenn jedoch eine gemeinsame Zusammenarbeit auf unbestimmte Zeit vereinbart ist, kann die ordentliche Kündigung nicht ausgeschlossen werde. Gleiches gilt, bei befristeten Verträgen, die über eine unzumutbare zeitliche Dauer verfügen. Es handelt sich dann um eine unwirksame Kündigungsbeschränkung.
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Wie lange kann die ordentliche Kündigung ausgeschlossen werden?
Irrtümer und Fallen Auch wer einen unbefristeten Mietvertrag abschließt, kann nicht immer mit einer Frist von drei Monaten kündigen und ausziehen. Vorsicht, wenn das Wort „Kündigungsverzicht” oder „Kündigungsausschluss” auftaucht. Die Vertragspartner können vereinbaren, dass für einen Zeitraum von bis zu vier Jahren die Kündigung ausgeschlossen wird.
- Das bedeutet, Mieter wohnen dann in diesen vier Jahren sicher, ihnen kann, solange sie die Miete pünktlich zahlen, nicht gekündigt werden.
- Aber umgekehrt kommen auch sie vier Jahre lang nicht aus dem Mietvertrag heraus.
- Tipp: Vereinbarungen über einen Kündigungsverzicht machen für Mieter in der Regel nur Sinn, wenn es zum Beispiel um die Anmietung einer Eigentumswohnung (hohes Kündigungsrisiko) geht.
Notfalls Nachmieterstellung vereinbaren. Wichtiges Urteil: Das Kündigungsrecht darf vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses an bis zum Ablauf der Kündigungsfrist höchstens für vier Jahre ausgeschlossen werden. Läuft der Kündigungsausschluss vereinbarungsgemäß länger, ist die Mietvertragsklausel unwirksam, und der Mieter kann jederzeit mit einer Frist von drei Monaten kündigen (BGH VIII ZR 86/10).
- Wer als Mieter eine Einliegerwohnung bezieht oder in einem Zweifamilienhaus mit dem Vermieter „unter einem Dach” wohnt, hat praktisch keinen Kündigungsschutz.
- Er muss damit rechnen, dass der Vermieter das Mietverhältnis ohne Angabe von Gründen, wie zum Beispiel Eigenbedarf, kündigt.
- Der Vermieter hat ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht.
Macht er hiervon Gebrauch, muss der Mieter die Wohnung räumen und ausziehen. Lediglich die Kündigungsfrist verlängert sich in diesen Fällen für ihn um drei Monate. Tipp: Das Sonderkündigungsrecht für Vermieter kann im Mietvertrag ausgeschlossen werden.
Wichtiges Urteil: Das Sonderkündigungsrecht ist in Häusern mit drei Wohnungen ausgeschlossen, selbst dann, wenn eine Wohnung leer steht oder der Vermieter zwei Wohnungen selbst nutzt (BGH VIII ZR 90/10). Haben Mieter und Vermieter den Mietvertrag unterschrieben, ist er wirksam zustande gekommen. Der Mieter kann nicht „noch einmal darüber schlafen” und am nächsten Tag oder nach zwei Wochen den Vertrag widerrufen.
Ein Widerrufsrecht gibt es hier nicht. Ausnahme : Im Mietvertrag ist ausdrücklich ein Widerrufsrecht vereinbart. Außerdem : Erfolgt der Vertrasabschluss außerhalb der Geschäftsräume des Vermieters (Unternehmer) oder postalisch, telefonisch oder per E-Mail, hat der Mieter ein Widerrufsrecht.
Er kann innerhalb von 14 Tagen seine Erklärung/Unterschrift widerrufen. Ist er über das Widerrufsrecht nicht belehrt worden, hat er 12 Monate Zeit, zu widerrufen. Aber : Weitere Voraussetzung für das Widerrufsrecht ist, dass der Mieter die Wohnung vorher nicht besichtigt haben darf. Tipp: Das Mietverhältnis kann aber gekündigt werden, gegebenenfalls auch schon vor Einzug in die Wohnung.
Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate. Wer zusammen mit einem Partner oder Freunden eine Wohnung anmietet, kann – wenn alle unterschrieben haben – auch nur gemeinsam mit Partner oder Freunden den Mietvertrag kündigen. Gleichgültig, ob Lebens- oder Wohngemeinschaft, ein Mieter allein kann für sich den Mietvertrag nicht wirksam beenden und kündigen.
- Selbst nach einem Auszug bliebe er im Verhältnis zu seinem Vermieter für Mietzahlungen weiter mit verantwortlich.
- Tipp: Im Mietvertrag kann vereinbart werden, dass an eine Wohngemeinschaft vermietet wird und die Mitglieder wechseln können.
- Auch Mieter im Erdgeschoss können an den Kosten für den Aufzug beteiligt werden.
Dabei spielt es keine Rolle, dass die Nutzung des Aufzugs praktisch nicht möglich oder sinnlos ist. Der Erdgeschossmieter muss anteilige Betriebskosten laut Abrechnung für den Aufzug zahlen. Wichtiges Urteil: Können Mieter ihre Wohnung mit dem Aufzug gar nicht erreichen, weil sie in einem Quergebäude einer größeren Wohneinheit wohnen und es den Aufzug nur im Vorderhaus gibt, müssen sie auch keine anteiligen Aufzugskosten zahlen (BGH VIII ZR 128/08).
Ündigt der Vermieter zum Beispiel wegen Eigenbedarfs und liegen die Kündigungsgründe tatsächlich vor, kann sich der Mieter trotzdem noch wehren. Er kann der Kündigung widersprechen und sich auf die sogenannte Sozialklausel berufen. Dazu muss er Härtegründe geltend machen, wie zum Beispiel lange Wohndauer, Verwurzelung in der Wohngegend, hohes Alter, Krankheit, Schwangerschaft, Examen und so weiter, die einen Auszug unzumutbar erscheinen lassen.
Hat der Vermieter in seinem Kündigungsschreiben aber auf das Widerspruchsrecht des gekündigten Mieters hingewiesen, muss der spätestens zwei Monate vor Ablauf der Kündigungsfrist dem Vermieter den Widerspruch zugesandt haben. Geht der Widerspruch später beim Vermieter ein, darf der die Fortsetzung des Mietverhältnisses ablehnen.
Tipp: Steht im Kündigungsschreiben nichts von „Widerspruch” oder „Sozialklausel”, können Mieter auch noch später widersprechen, notfalls im ersten Termin des Räumungsrechtsstreits vor Gericht. Im Zweifel sollten sich Mieter aber bei einer Kündigung immer durch ihren örtlichen Mieterverein beraten lassen.
Oft führen Mieter während der Mietzeit Verbesserungen auf eigene Kosten in der Wohnung durch. Sei es, dass sie die alten Fußböden durch Parkett oder Laminat ersetzen oder die Armaturen im Bad und in der Küche auswechseln. Denkbar ist auch, dass Mieter eine Einbauküche und Einbauschränke kaufen oder eine Zwischendecke einbauen.
- Wer dann am Ende des Mietverhältnisses darauf setzt, dass der Vermieter die Einbauten und Verbesserungen übernimmt und den Mieter angemessen entschädigt, irrt meistens.
- Der Vermieter ist hierzu nur verpflichtet, wenn er ausdrücklich verlangt, dass die Einbauten in der Wohnung zurückbleiben.
- Er kann aber auch fordern, dass der Mieter den ursprünglichen Zustand wiederherstellt.
Das kann teuer werden. Denn dann muss der Mieter nicht nur Parkett und Laminat oder Badezimmerarmaturen entfernen und die Einbauküche und Schränke mitnehmen, er muss auch den alten Zustand wiederherstellen. Das bedeutet, er muss die alten Böden und die alten Armaturen wieder einbauen und installieren.
Glück” hat der Mieter dann schon, wenn der Vermieter „erlaubt”, dass die Verbesserungen und Einbauten kostenlos zurückbleiben dürfen. Tipp: Bevor in die Wohnung investiert wird, sollte eine Modernisierungs-Vereinbarung mit dem Vermieter abgeschlossen werden. Wer eine Wohnung günstig unterhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete anmietet, kann nicht darauf hoffen, dass die Miete immer günstig bleibt.
Nach einem Jahr kann der Vermieter die Miete erhöhen, bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Verlangt der Vermieter also für seinen „Ladenhüter” 420 Euro statt der üblichen 500 Euro, muss der Mieter damit rechnen, dass er nach einem Jahr eine Mieterhöhung über 80 Euro bekommt.
Tipp: Im Mietvertrag kann vereinbart werden, dass der Vermieter dauerhaft 80 Euro weniger fordert als ortsüblich ist. Wer für die tolle 80 Quadratmeter große Wohnung 500 Euro Miete plus 60 Euro Betriebskosten zahlt, freut sich meistens nur kurz über die günstige Gesamtmiete. Spätestens nach der ersten Betriebskostenabrechnung kommt das böse Erwachen.
Der Vermieter hat die Vorauszahlungen viel zu knapp kalkuliert, jetzt muss der Mieter eine Nachforderung im hohen dreistelligen Bereich zahlen. Tipp: Vor Abschluss des Mietvertrages sollten sich Mieter immer den Energieausweis zeigen lassen, um den Energiebedarf des Gebäudes einschätzen zu können.
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Was bedeutet eine ordentliche Kündigung vor Arbeitsantritt ist ausgeschlossen?
Was bedeutet „eine Kündigung vor Arbeitsantritt ist ausgeschlossen”? – Bevor Sie den Arbeitsvertrag vorzeitig kündigen, sollten Sie prüfen, ob diese Möglichkeit per Klausel ausgeschlossen wurde. Eine typische Formulierung: „Die Kündigung vor Dienstantritt wird ausgeschlossen.” Bedeutet: In dem Fall ist die Kündigung erst bei Aufnahme der Tätigkeit möglich.
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Welche 3 Gründe gibt es für eine ordentliche Kündigung?
Das Wichtigste in Kürze –
Bei einer ordentlichen Kündigung ist das Arbeitsverhältnis nicht sofort beendet, sondern erst nach einer Frist. Die Kündigungsfrist hängt davon ab, wie lange der Arbeitnehmer beschäftigt war. Gewissen Mitarbeitern (Betriebsräten, Schwangeren, ) darf nicht ordentlich gekündigt werden. Im Kleinbetrieb gilt der allgemeine Kündigungsschutz nicht. Wer einem Arbeitnehmer ordentlich kündigen will, muss wichtige Gründe vorbringen: personenbedingte Gründe (zum Beispiel Krankheit des Arbeitnehmers), verhaltensbedingte Gründe (etwa Arbeitsverweigerung des Arbeitnehmers) oder betriebsbedingte Gründe. Bevor der Arbeitgeber eine ordentliche Kündigung aussprechen kann, muss er prüfen, ob es Wege gibt, das Arbeitsverhältnis fortzusetzen (zum Beispiel eine Versetzung).
Welche ordentliche Kündigungen gibt es?
Auf einen Blick –
- Als ordentliche Kündigung werden Kündigungen bezeichnet, die die vereinbarte Kündigungsfrist wahren.
- Arbeitgeber müssen auch bei einer ordentlichen Kündigung einen Kündigungsgrund nennen.
- Das Kündigungsschutzgesetz erlaubt nur drei Formen der ordentlichen Kündigung: betriebsbedingt, verhaltensbedingt oder personenbedingt.
- Aufgrund der hohen Hürden für die Zulässigkeit einer ordentlichen Kündigung wird mehr und mehr zum Instrument der einvernehmlichen Auflösung – zum Beispiel in Form eines Auflösungsvertrages – gegriffen.
- Fühlt man sich zu Unrecht gekündigt oder zweifelt an der Einhaltung der Formalitäten, kommt eine Kündigungsschutzklage in Betracht.
Ist eine ordentliche Kündigung ohne Grund wirksam?
Das Wichtigste zum Thema „Kündigung ohne Grund” –
Eine Kündigung ohne Grund ist rechtlich möglich. Dafür ist die Einhaltung gesetzlicher Kündigungsfristen notwendig. Das Kündigungsschutzgesetz ist nicht anwendbar. Die Kündigung aus betrieblichen Gründen sind möglich. Keine Diskriminierung oder Willkür zulässig. Es gibt die Möglichkeit der Kündigungsschutzklage. Ein Abfindungsanspruch bei betriebsbedingter Kündigung. Eine Rechtliche Beratung wird empfohlen. Vorbeugung durch faire Arbeitsbedingungen und Kommunikation. Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) als Alternative zur Kündigung.
Brauchen Sie arbeitsrechtliche Hilfe? Unsere Experten beraten Sie kostenlos und unverbindlich. Die Kündigung ist wohl die bekannteste Möglichkeit, um ein Arbeitsverhältnis zu beenden. Da sie in der Regel schwerwiegende Auswirkungen für den Arbeitnehmer hat, stellt der Gesetzgeber hohe Anforderungen an die Wirksamkeit der einseitigen Beendigung des Arbeitsvertrages,
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Wann ist eine ordentliche Kündigung unwirksam?
5.2.5 Wann ist eine Kündigung unwirksam und was ist zu tun? Wann ist eine Kündigung unwirksam und was ist zu tun? Eine Kündigung ist rechtsunwirksam, wenn sie gegen eine Formvorschrift aus dem BGB oder einem Tarifvertrag verstößt, wenn z.B. die vorgeschriebene Kündigungsfrist nicht eingehalten wurde oder die Kündigung nicht schriftlich erfolgte.
- Ebenfalls rechtsunwirksam ist eine Kündigung, wenn sie gegen eine Schutzbestimmung des allgemeinen oder besonderen Kündigungsschutzes verstößt.
- Der allgemeine Kündigungsschutz ist im Kündigungsschutzgesetz (KSchG) geregelt.
- In verschiedenen anderen Gesetzen sind weitere, besondere Kündigungsschutzregelungen enthalten (siehe Frage ).
Unabhängig davon, aus welchen Gründen eine Kündigung rechtsunwirksam ist, gilt, dass eine Kündigung nur durch eine Klage vor dem Arbeitsgericht aufgehoben werden kann. Gegen Kündigung hilft nur Klage Ist eine Kündigung durch den Arbeitgeber erfolgt, so kann diese nur durch eine Klage vor dem Arbeitsgericht wieder aufgehoben werden.
- Unabhängig von der Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit der Kündigung kann nur ein Arbeitsgericht feststellen, dass die Kündigung aufgrund von inhaltlicher oder formaler Rechtwidrigkeit unwirksam ist.
- Das bedeutet, dass die/der Arbeitnehmer/in in jedem Fall klagen muss.
- Hierbei ist besonders auf die fristgerechte Einreichung der Klage beim Arbeitsgericht zu achten.
Die Frist beträgt gem. § 4 Satz 1 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) drei Wochen nach dem Zugang der Kündigung. Als Zugang zählt die Zustellung in den Empfangsbereich der/des Arbeitnehmer/in (z.B. Briefkasten). Bei einer Kündigungsschutzklage erhalten Mitglieder von der IG Metall kostenlos Rechtschutz und –beratung.
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Welche Gründe berechtigen den Arbeitgeber eine ordentliche Kündigung auszusprechen?
Was gibt es für Kündigungsgründe? – Für eine ordentliche Kündigung kommen personenbedingte Gründe (zB Krankheit), verhaltensbedingte Gründe (zB ständige Verspätung) oder betriebsbedingte Gründe (zB Konkurs) in Betracht.
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Welche Fristen müssen bei einer ordentlichen Kündigung eingehalten werden?
Gesetzliche Kündigungsfristen – Ist im Arbeitsvertrag (ohne Tarifbindung) keine Kündigungsfrist vereinbart worden oder wird auf die gesetzliche Kündigungsfrist verwiesen, gilt § 622 BGB, Hinweis: Für Arbeiter und Angestellte gilt eine einheitliche gesetzliche Mindestkündigungsfrist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats.
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Welche Kündigungsfristen gibt es in Bezug auf ordentliche und außerordentliche Kündigungen?
FAQ ordentliche & außerordentliche Kündigung – Was ist der Unterschied zwischen einer ordentlichen und einer außerordentlichen Kündigung? Im Gegensatz zur ordentlichen Kündigung, bei der die Einhaltung der im Arbeitsvertrag festgesetzten Kündigungsfrist eingehalten wird, geschieht eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung der Frist.
- Die außerordentliche Kündigung kann fristlos oder mit einer verkürzten Kündigungsfrist ausgesprochen werden.
- Die Kündigung wird schriftlich dem Arbeitnehmenden zugestellt.
- Was versteht man unter einer ordentlichen Kündigung? Bei einer ordentlichen Kündigung wird das Arbeitsverhältnis fristgerecht beendet,
Die Kündigung erfolgt einseitig entweder durch den Arbeitgeber oder den Arbeitnehmer bzw. die Arbeitnehmerin. Dabei gilt die maßgebliche Kündigungsfrist, Diese beträgt gesetzlich drei Monate, sofern nichts anderes im Arbeitsvertrag vereinbart wurde. Was sind Gründe für eine ordentliche Kündigung? Hier besteht ein wesentlicher Unterschied zwischen Arbeitgeber bzw.
- Arbeitgeberin und Arbeitnehmer bzw.
- Arbeitnehmerin.
- Während Angestellte ohne Angabe von Gründen ordentlich kündigen können, muss einer Kündigung durch das Unternehmen ein zulässiger Grund vorliegen – zumindest, sofern der Betrieb mehr als zehn Mitarbeitende beschäftigt und die betreffende Person länger als sechs Monate im Unternehmen angestellt ist.
Zulässige Gründe sind:
Betriebsbedingte Gründe wie drohende InsolvenzVerhaltensbedingte Gründe wie Diebstahl von FirmeneigentumPersonenbedingte Gründe wie eine Haft des Arbeitnehmenden
Was versteht man unter einer außerordentlichen Kündigung? Bei einer außerordentlichen Kündigung muss die für eine ordentliche Kündigung geltende Frist nicht oder zumindest nicht vollständig eingehalten werden. In vielen Fällen handelt es sich um eine fristlose Kündigung.
Eine solche Kündigung ist nur rechtswirksam, wenn gemäß § 626 Abs.1 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) ein wichtiger Grund, also ein besonders schwerwiegender Anlass, vorliegt. Wann ist eine außerordentliche Kündigung möglich? Eine außerordentliche Kündigung ist möglich, wenn ein Pflichtverstoß des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin begangen wurde.
Damit die außerordentliche Kündigung rechtskräftig ist, müssen fünf Voraussetzungen erfüllt sein:
Der Pflichtverstoß muss gravierend sein, sodass ein Abwarten der Kündigungsfrist für den Arbeitgeber bzw. Arbeitgeberin unzumutbar wäreDer Pflichtverstoß muss rechtswidrig und schuldhaft, also vorsätzlich oder zumindest fahrlässig seinEs muss eine negative Prognose vorliegen, die die Anwendung milderer Mittel wie eine ordentliche Kündigung, eine Änderungskündigung oder eine Abmahnung unmöglich machtDas Interesse des Arbeitgebers bzw. der Arbeitgeberin an einer sofortigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses muss größer sein als das Interesse des Angestellten an der Einhaltung der KündigungsfristDie Kündigung muss gemäß § 626 Abs.2 BGB innerhalb der Zweiwochenfrist erklärt werden
Ist eine außerordentliche Kündigung immer fristlos? Eine außerordentliche Kündigung ist nicht automatisch auch eine fristlose Kündigung, Es gibt auch außerordentliche Kündigungen, die fristgemäß sind und eine sogenannte Auslauffrist haben. Dieser Fall tritt beispielsweise ein, wenn ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin aufgrund tariflicher Vorgaben ordentlich unkündbar ist.
Auch bei einer Betriebsschließung kann es zu einer außerordentlichen Kündigung durch den Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin kommen, ohne dass der oder die Angestellte einen Pflichtverstoß begangen hat. Was sind Gründe für eine außerordentliche Kündigung durch Arbeitgeber? Es gibt bestimmte Fälle, in denen eine außerordentliche Kündigung durch den Arbeitgeber bzw.
die Arbeitgeberin in Betracht kommt. Dazu zählen:
DiebstahlBeleidigungen oder TätlichkeitenGeschäftsschädigende AussagenAndrohung von KrankheitGrundlose Arbeitsverweigerung
Wie muss eine außerordentliche Kündigung aussehen? Die außerordentliche Kündigung muss dem oder der Angestellten schriftlich zugehen und vom Arbeitgeber bzw. der dazu berechtigten Person, also der Personalleitung oder dem bzw. der Vorgesetzten, unterschrieben sein.
Außerdem muss die Kündigung in Originalform und nicht als Kopie vorliegen. Das Schreiben muss klar zum Ausdruck bringen, zu welchem Zeitpunkt das Arbeitsverhältnis beendet werden soll. Eine Begründung muss sowohl im ordentlichen als auch im außerordentlichen Kündigungsschreiben nicht fixiert werden. Nicht zulässig sind Kündigungsschreiben per WhatsApp.
Meist werden diese unter Zeugen oder Zeuginnen übergeben oder als Einschreiben versandt. Was sind Gründe für eine außerordentliche Kündigung durch Arbeitnehmer? Damit die fristlose Kündigung durch Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerinnen Bestand hat, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein.
Sexuelle BelästigungMobbingVerspätete LohnzahlungenSchwere Beleidigungen oder Tätlichkeiten Verletzungen des Arbeitsschutzes bzw. der SicherheitStraftaten des oder der Vorgesetzten
Welche Frist gilt bei einer außerordentlichen Kündigung? Gemäß § 626 Abs.2 BGB muss eine außerordentliche Kündigung innerhalb von zwei Wochen erklärt werden. Diese Zweiwochenfrist beginnt, sobald der Grund für die außerordentliche Kündigung vorliegt. Vor Ablauf der Erklärungsfrist muss die schriftliche Kündigung dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin zugehen.
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Kann ein unbefristeter Arbeitsvertrag ohne Grund gekündigt werden?
Kompaktwissen: Kündigung eines unbefristeten Vertrags – Darf mir der Arbeitgeber ohne Grund den unbefristeten Vertrag kündigen? Ja, das ist mitunter zulässig. Insbesondere während der Probezeit bedarf es keiner Begründung. Nur wenn das Kündigungsschutzgesetz anwendbar ist, muss der Arbeitgeber einen Kündigungsgrund angeben.
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Was bedeutet ordentliche und fristgerechte Kündigung?
Im Gegensatz zur fristlosen Kündigung werden bei der fristgerechten Kündigung die Kündigungs-termine und die Kündigungsfristen eingehalten. Gilt die gesetzliche Kündigungsfrist, so kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von 4 Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden (§ 622 BGB).
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Kann man einer ordentlichen Kündigung widersprechen?
Prüfung Kündigung, Widerspruch, Räumungsklage – KGK Rechtsanwälte Einer ordentlichen Kündigung des Mietvertrags kann unter bestimmten Voraussetzungen und vor allen Dingen innerhalb einer bestimmten Frist widersprochen werden. Mieter können im Rahmen des Widerspruchs vom Vermieter die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen.
- Ob ein Widerspruch gegen eine ordentliche Kündigung möglich ist, hängt immer vom Einzelfall ab.1.
- Wann kann ein Mieter der Kündigung des Vermieters widersprechen? Grundsätzlich kann der Mieter gem.
- § 574 Abs.1 S.1 BGB der Kündigung des Vermieters widersprechen, wenn die Beendigung des Mietverhältnisses für den Mieter, seine Familie oder einen anderen Angehörigen seines Haushalts eine Härte bedeuten würde, die auch unter Würdigung der berechtigten Interessen des Vermieters nicht zu rechtfertigen ist.
Es ist zu beachten, dass einer rechtmäßigen außerordentlichen fristlosen Kündigung nicht widersprochen werden kann. Eine außerordentliche Kündigung kommt vor allen Dingen wegen in Betracht. Sollte einem Mieter daher wegen Zahlungsverzugs außerordentlich gekündigt worden sein, ist ein Widerspruch nicht möglich.
- Unabhängig von einem Widerspruch gemäß § 574 Abs.1 S.1 BGB kann jedoch einer außerordentlichen Kündigung natürlich widersprochen werden, wenn die Voraussetzungen einer außerordentlichen Kündigung nicht vorliegen.
- Der Unterschied ist, dass einer ordentlichen Kündigung auch dann widersprochen werden kann, wenn die ordentliche Kündigung rechtmäßig ist.
Dieser Unterschied beruht auf der Erwägung, dass der Mieter anders als bei einer nur ordentlichen Kündigung bei einer berechtigten außerordentlichen fristlosen Kündigung keinen Schutz verdient. Einzelne Härtegründe des Mieters, die auch unter Würdigung der berechtigten Interessen des Vermieters einen Widerspruch gegen eine grundsätzlich rechtmäßige ordentliche Kündigung rechtfertigen, sind:
fehlender Ersatzwohnraumhohes AlterKrankheit, GebrechenSchwangerschaftVorherige Zusage einer langen Mietzeit/hohe Aufwendungen für die Wohnungberufliche, schulische SchwierigkeitenZwischenumzug
Diese Auflistung ist nicht abschließend, es handelt sich lediglich um praxisrelevante Beispiele. Unter einer „Härte” sind grundsätzlich alle Nachteile wirtschaftlicher, finanzieller, gesundheitlicher, familiärer oder persönlicher Art zu verstehen. Sportliche, politische, kirchliche und künstlerische Ambitionen sowie gesellschaftliche Interessen sind nach mehrheitlicher Rechtsprechung jedoch nicht zu berücksichtigen.
Maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt ist der Zeitpunkt der Kündigung und nicht der Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung. Es spielt keine Rolle, ob der Härtegrund bereits beim Abschluss des Mietverhältnisses vorgelegen hat. Bei einem eventuellen Gerichtsverfahren stellt das Gericht auf den Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung ab, die eventuell deutlich nach der Kündigung stattfinden kann.
Die Rechtmäßigkeit eines Widerspruchs hängt jedoch nicht allein davon ab, ob die Kündigung eine besondere Härte darstellt. Nach dem Wortlaut des Gesetzes darf diese auch unter Würdigung der berechtigten Interessen des Vermieters nicht zu rechtfertigen sein.
Es findet also stets eine Interessenabwägung statt. Es sind die Bestandsinteressen des Mieters mit den Erlangungsinteressen des Vermieters in Beziehung zu setzen. Es werden die Auswirkungen der Vertragsbeendigung für den Mieter mit den Auswirkungen der Vertragsfortsetzung für den Vermieter verglichen.
Sehr praxisrelevant ist hier die,2. Was ist die Rechtsfolge eines Widerspruchs des Mieters gegen die Kündigung? Rechtsfolge eines erfolgreichen Widerspruchs ist, dass das Mietverhältnis so lange fortgesetzt wird, wie dies unter Berücksichtigung aller Umstände angemessen ist.
Das Mietverhältnis ist daher nach rechtmäßigem Widerspruch auf bestimmte Zeit fortzusetzen. Zu dem Zeitpunkt, zu dem das Räumungshindernis voraussichtlich entfällt, endet die Fortsetzung des Mietverhältnisses. Hier wird regelmäßig bei Gerichtsverfahren eine Prognose festgestellt. Das Mietverhältnis ist ausnahmsweise auf unbestimmte Zeit fortzusetzen, wenn ungewiss ist, wann voraussichtlich die Umstände wegfallen, aufgrund deren die Beendigung des Mietverhältnisses eine Härte bedeutet.3.
Innerhalb welcher Frist ist der Widerspruch zu erklären? Der Widerspruch des Mieters gegen die Kündigung ist schriftlich spätestens zwei Monate vor Beendigung des Mietverhältnisses zu erklären. Danach kann gegen eine rechtmäßige Kündigung nicht mit der Begründung widersprochen werden, dass die Kündigung für den Mieter eine unzumutbare Härte darstellt.
- Der Vermieter kann die Fortsetzung des Mietverhältnisses also ohne weitere Interessensabwägung ablehnen, wenn der Mieter ihm den Widerspruch nicht spätestens binnen dieser Frist erklärt hat.
- Hat der Vermieter in seiner Kündigung jedoch nicht auf die Möglichkeit des Widerspruchs sowie auf dessen Form (Schriftform) und Frist hingewiesen, kann der Mieter den Widerspruch auch noch nachträglich erklären.
Die Rechtmäßigkeit einer ordentlichen Kündigung des Mietverhältnisses und die Möglichkeiten des Widerspruchs gegen die Kündigung sind sorgfältig zu prüfen. Gerne beraten wir Sie mit unserer jahrelangen Erfahrung im Mietrecht und teilen Ihnen unsere ehrliche und offene Einschätzung mit.
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Was ist der Unterschied zwischen einer ordentlichen und außerordentlichen Kündigung?
Generell ist die außerordentliche Kündigung auch als „ fristlose Kündigung ” bekannt. Der Unterschied zu einer ordentlichen Kündigung liegt darin, dass die Kündigungsfrist nicht eingehalten wird, da das Arbeitsverhältnis mit sofortiger Wirkung beendet werden soll. ©mediaphotos – istockphoto.com
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Kann der Arbeitgeber jederzeit kündigen?
Wann und wie darf ich gekündigt werden? Fristen spielen eine große Rolle bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Sie dienen unter anderem Ihrem Schutz. Fristen werden jedoch von einer Vielzahl von externen Einflüssen beherrscht. Da kann die Art des Arbeitsverhältnisses eine Rolle spielen, die Beschäftigungsdauer, Tarifverträge, besondere individuell vereinbarte vertragliche Regelungen, eigenes Verschulden bei einem betrieblichen Schaden oder Verstoß, eventuell sogar Ihr Alter.
- Sogar bei einer außerordentlichen (fristlosen) Kündigung müssen manchmal Fristen eingehalten werden.
- Ob der Arbeitgeber die Fristen ordnungsgemäß eingehalten hat und wie genau die Berechnung des Einsetzens und die Dauer der Fristen erfolgt, kann und sollte Ihr Anwalt mit Ihnen klären.1.
- Gesetzliche Kündigungsfristen Für Arbeiter und Angestellte gelten einheitliche gesetzliche Kündigungsfristen.
Die Grundkündigungsfrist, die Ihr Arbeitgeber und Sie einzuhalten haben, beträgt vier Wochen (28 Kalendertage) zum 15. des Monats oder zum Ende eines Kalendermonats (§ 622 Abs.1 BGB). Das bedeutet, dass, sofern keine anderen Regelungen für Sie gelten, Sie ohne weitere Gründe bei Einhaltung einer Frist von vier Wochen gekündigt werden können.
Innerhalb einer vereinbarten Probezeit beträgt die Kündigungsfrist 2 Wochen (§ 622 Abs.3 BGB). Je nach Dauer Ihres bestehenden Beschäftigungsverhältnisses hat der Arbeitgeber bei einer Kündigung längere Kündigungsfristen als die Grundkündigungsfrist einzuhalten. Die verlängerten Kündigungsfristen reichen von mindestens 1 Monat zum Ende eines Kalendermonats bei einer 2jährigen Betriebszugehörigkeit, bis zu 7 Monate zum Ende eines Kalendermonats bei einer 20jährigen Betriebszugehörigkeit.
Hierzu gibt es jedoch in § 622 Abs.5 BGB selten vorkommende Ausnahmen.2. Tarifverträge In Tarifverträgen können alle Kündigungsfristen verlängert oder verkürzt werden. Es ist aber nicht zulässig, in Tarif- und Arbeitsverträgen für Arbeitnehmer längere Kündigungsfristen als für Arbeitgeber festzuschreiben (§ 622 Abs.4 u.6 BGB).3.
Ündigungsschutzgesetz (KSchG) Vielleicht kommen Sie in den Genuss des Kündigungsschutzgesetzes. Das ist der Fall, wenn Sie länger als sechs Monate in selben Betrieb oder Unternehmen ohne Unterbrechung beschäftigt waren und grundsätzlich in dem Betrieb regelmäßig rechnerisch mehr als 10 Arbeitnehmer (Vollzeitbeschäftigte werden mit 1,0, Teilzeitbeschäftigte mit 0,5 oder 0,75 bewertet) beschäftigt werden (§§ 1 und 23 KSchG).
Die ordnungsgemäße bzw. fristgemäße Kündigung ist nur dann wirksam, wenn sie aus personen-, verhaltens- oder betriebsbedingten Gründen ausgesprochen wird, in anderen Worten also „sozial gerechtfertigt” ist. Der Arbeitgeber benötigt also einen Grund, der vom Arbeitsgericht vollständig überprüft wird.
Die personenbedingte Kündigung ist eine vom Arbeitgeber ausgesprochene Kündigung mit der Sie, obwohl Sie durch das KSchG geschützt sind, wirksam ordentlich gekündigt werden können, falls Sie aus Gründen, die in Ihrer Person liegen, den Arbeitsvertrag künftig nicht mehr erfüllen können. Dies stellt keine Verletzung des Arbeitsvertrages dar, so dass eine Abmahnung in diesem Fall nicht vorab ergehen muss.
Der praktisch wichtigste Fall der personenbedingten Kündigung ist die Kündigung wegen Krankheit des Arbeitnehmers, Voraussetzung für eine personenbedingte Kündigung ist, dass tatsächlich ein Kündigungsgrund in der Person des Arbeitnehmers vorliegt – Sie also aufgrund Ihrer individuellen Eigenschaften und Fähigkeiten Ihre Arbeitsleistung nicht mehr erbringen können.
Um möglichst negative Konsequenzen für das Arbeitsverhältnis vorzubeugen, ist bei Absehung eines solchen Falles die schon frühzeitige Einschaltung eines Anwalts sehr ratsam. Erhalten Sie eine personenbedingte Kündigung, müssen Sie sich innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung entscheiden, ob Sie dagegen Kündigungsschutzklage erheben wollen oder nicht.
Bei einer Fristversäumnis gilt die Kündigung als von Anfang an wirksam – auch mit eventuellen Unzulänglichkeiten in der Kündigung seitens des Arbeitgebers (§ 4 Satz 1 und § 7 KSchG). Die verhaltensbedingte Kündigung ist eine vom Arbeitgeber ausgesprochene Kündigung mit der Sie, obwohl Sie durch das KSchG geschützt sind, wirksam ordentlich gekündigt werden können, falls Sie gegen eine Sie treffende rechtliche Pflicht aus dem Arbeitsverhältnis verstoßen haben, und dem Arbeitgeber daher die weitere Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr zuzumuten ist.
- Der Pflichtverstoß muss rechtswidrig und schuldhaft (entweder vorsätzlich oder zumindest fahrlässig) gewesen sein.
- WICHTIG! Auf Seiten des Arbeitsgebers darf jedoch eine Kündigung im Rahmen des KSchG nur der letztmögliche Ausweg sein, so dass er grundsätzlich erst andere mildere Mittel versuchen bzw.
anbieten muss. Das ist im Normalfall die Abmahnung, kann jedoch auch eine Versetzung auf einen anderen Arbeitsplatz beinhalten. Jedoch muss nicht immer erst eine Abmahnung erfolgen, und vor allem muss sie nicht notwendigerweise schriftlich ergehen. Erfolgt jedoch eine Abmahnung, muss sie sich an sehr strengen Voraussetzungen messen lassen.
- Durch eine schier unübersichtliche Anzahl von Konstellationen und Stolpersteinen kann ein Beratungsgespräch mit einem Anwalt für Arbeitsrecht Klarheit bringen.
- Erhalten Sie eine verhaltensbedingte Kündigung, müssen Sie sich innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung entscheiden, ob Sie dagegen eine Kündigungsschutzklage erheben wollen oder nicht.
Bei einer Fristversäumnis gilt die Kündigung als von Anfang an wirksam – auch wenn diese fehlerhaft ist. WICHTIG : Bei Erhalt einer verhaltensbedingten Kündigung wegen eines angeblichen Pflichtverstoßes wird die Agentur für Arbeit in aller Regel eine Sperrzeit von zwölf Wochen verhängen, da Sie aus Sicht der Agentur für Arbeit „durch ein arbeitsvertragswidriges Verhalten Anlass für die Lösung des Beschäftigungsverhältnisses gegeben” und “dadurch vorsätzlich oder grob fahrlässig die Arbeitslosigkeit herbeigeführt” haben (§ 144 Abs.1 Nr.1 Sozialgesetzbuch III).
Wenn Sie also nach dem Ende der Beschäftigungszeit Arbeitslosengeld beziehen wollen oder darauf angewiesen sind, ist es sehr ratsam einer verhaltensbedingten Kündigung mit einer Kündigungsschutzklage entgegenzuwirken. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf Die betriebsbedingte Kündigung ist eine vom Arbeitgeber ausgesprochene Kündigung mit der Sie, obwohl Sie durch das Kündigungsschutzgesetz geschützt sind, wirksam ordentlich gekündigt werden können, da dem Arbeitgeber wegen dringender betrieblicher Erfordernisse, die Ihrer Weiterbeschäftigung entgegenstehen, eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht möglich ist.
Das ist insbesondere bei Schließungen oder Auslagerung von Abteilungen („outsourcing”), Umstrukturierungsmaßnahmen oder bei Insolvenzen der Fall. Bei einer Abwägung des Arbeitgeberinteresses an einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses und Ihr Interesse an einer Weiterbeschäftigung muss das Beendigungsinteresse des Arbeitgebers überwiegen.
Vor allem muss der Arbeitgeber bei der Auswahl des gekündigten Arbeitnehmers soziale Gesichtspunkte ausreichend berücksichtigt haben. Ein Fehler, insbesondere bei der Sozialauswahl, hat die Unwirksamkeit Ihrer Kündigung zu folge. Ist Ihnen aus dringenden betrieblichen Erfordernissen gekündigt worden, so ist die Kündigung dennoch sozial ungerechtfertigt, wenn Ihr Arbeitgeber bei der Auswahl die Dauer Ihrer Betriebszugehörigkeit, Ihr Lebensalter, eventuelle Unterhaltspflichten oder eine Schwerbehinderung nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt hat (§ 1 Abs.3 KSchG).
Die Sozialauswahl ist in der Praxis schwierig, weil oft nicht klar ist, welche Arbeitnehmer in die Sozialauswahl einzubeziehen sind. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf 4. Unkündbarkeit bzw. Sonderkündigungsschutz Zumeist unwirksam ist die Kündigung bestimmter Arbeitnehmergruppen.
Das sind insbesondere Mitglieder des Betriebsrats, Schwangere oder schwerbehinderte Arbeitnehmer, Hier muss Ihr Arbeitgeber strengere Anforderungen beachten. Für die Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers sieht das Gesetz z.B. die Zustimmung des Integrationsamtes vor (§ 85 SGB IX). Eine schwangere Arbeitnehmerin ist vor ordentlichen und außerordentlichen Kündigungen erst einmal sicher, es sei denn, die zuständige Arbeitsschutzbehörde stimmt einer vom Arbeitgeber beabsichtigten Kündigung vorher zu (§ 9 Mutterschutzgesetz – MuSchG).
Eine solche Zustimmung wird allerdings in den seltensten Fällen erteilt. Betriebsratsmitglieder sind ebenfalls vor Kündigungen geschützt. Sie können nur bei Stilllegung des Betriebs oder einer ganzen Betriebsabteilung ordentlich gekündigt werden (§ 15 Abs.4 und 5 KSchG).
- Ansonsten ist nur eine außerordentliche Kündigung aus einem wichtigen Grund möglich (§ 626 BGB).
- Jedoch auch das kann der Arbeitgeber nur nach vorheriger ausdrücklicher Zustimmung des Betriebsrats (§ 103 Betriebsverfassungsgesetz – BetrVG).5.
- Außerordentliche Kündigung Eine außerordentliche Kündigung ist eine besondere Form der Kündigung des Arbeitsverhältnisses, bei der der Kündigende die für eine ordentliche Kündigung vorgeschriebene Kündigungsfrist nicht einhält.
Insbesondere kann dadurch auch ein Arbeitsverhältnis aufgelöst werden, das an sich “ordentlich” nicht kündbar ist. Außerordentliche Kündigungen sind in den meisten Fällen zugleich auch fristlose Kündigungen, jedoch nicht immer. Als Faustregel gilt: Jede fristlose Kündigung ist auch eine außerordentliche Kündigung, jedoch ist nicht jede außerordentliche Kündigung auch eine fristlose Kündigung.
Eine außerordentliche Kündigung richtet sich nach § 626 BGB. Daher bedarf eine außerordentliche Kündigung seitens des Arbeitgebers immer eines wichtigen Grunds. Ein wichtiger Grund ist ein ganz besonders schwerwiegender Anlass für eine Kündigung, der dem Kündigenden das Abwarten der regulären Kündigungsfristen unzumutbar macht.
Die Kündigung kann daher innerhalb von nur zwei Wochen, ab dem der Kündigungsberechtigte von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen Kenntnis erlangt hat, erfolgen (§ 626 Abs.2 BGB). Eine außerordentliche Kündigung kann aus verhaltensbedingten oder aus betrieblichen Gründen erfolgen, wobei jedoch an einer verhaltensbedingten außerordentlichen Kündigung ein sehr strenger Maßstab angelegt werden muss.
Insbesondere muss der Arbeitgeber abwägen, ob ihm nicht u.a. ein Ablauf der Frist einer ordentlichen Kündigung zuzumuten ist. Fehlerquellen seitens des Arbeitgebers liegen häufig bei einer unzureichenden Begründung der außerordentlichen Kündigung sowie bei einer fehlerhaften Abwägung der Interessen zwischen dem Kündigenden und dem Gekündigten.
Dies erhöht die Chancen auf ein positives Ergebnis einer Kündigungsschutzklage oder eines Vergleichs mit dem Arbeitgeber. Auf jeden Fall sollten die Chancen mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht abgewogen und erörtert werden. WICHTIG : Bei Erhalt einer verhaltensbedingten außerordentlichen Kündigung wegen eines angeblichen Pflichtverstoßes wird die Agentur für Arbeit in aller Regel eine Sperrzeit von zwölf Wochen verhängen, da Sie aus Sicht der Agentur für Arbeit „durch ein arbeitsvertragswidriges Verhalten Anlass für die Lösung des Beschäftigungsverhältnisses gegeben” und “dadurch vorsätzlich oder grob fahrlässig die Arbeitslosigkeit herbeigeführt” haben (§ 144 Abs.1 Nr.1 Sozialgesetzbuch III).
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Wann ist eine ordentliche Kündigung nicht wirksam?
Woran erkennen Sie eine unwirksame Kündigung? – Eine Kündigung ist genau dann unwirksam, wenn die gesetzlichen oder tarifvertraglichen Vorschriften für eine Kündigung nicht eingehalten wurden. Darum ist es besonders wichtig, dass sich Betroffene aller formellen Vorschriften bewusst sind, damit eventuelle Fehler sofort erkannt werden können. Eine unwirksame Kündigung besteht zum Beispiel, wenn eine falsche Kündigungsfrist berechnet wurde.
Die Kündigung ist nicht in Schriftform erfolgt, sondern lediglich mündlich oder auf elektronischem Wege (§ 623 BGB).Im Kündigungsschreiben wurde eine falsche Kündigungsfrist vermerkt (§ 622 BGB).Die Kündigung verstößt gegen Bestimmungen im Mutterschutzgesetz, wie beispielsweise das Kündigungsverbot, wenn der Arbeitgeber über die Schwangerschaft informiert war (§ 9 MuSchG).Eine rechtswidrige Kündigung besteht ebenfalls, wenn die Meinung vom Betriebsrat nicht eingeholt wurde – sofern dieser im entsprechenden Unternehmen vorhanden ist.Die Kündigung richtet sich gegen einen Schwerbehinderten, Jedoch wurde vorher keine Zustimmung vom Integrationsamt eingeholt.Die Kündigung wurde ausgesprochen, ohne zuvor eine Abmahnung mit angemessener Frist der Besserung erteilt zu haben, Eine unwirksame Kündigung kann auch dann bestehen, wenn die Abmahnung zwar erfolgt, aber dafür sehr schwammig formuliert wurde.Auf dem Kündigungsschreiben war keine originale Unterschrift vorhanden, zum Beispiel weil das Schreiben nur eine Kopie war.
Welche ordentliche Kündigungen gibt es?
Auf einen Blick –
- Als ordentliche Kündigung werden Kündigungen bezeichnet, die die vereinbarte Kündigungsfrist wahren.
- Arbeitgeber müssen auch bei einer ordentlichen Kündigung einen Kündigungsgrund nennen.
- Das Kündigungsschutzgesetz erlaubt nur drei Formen der ordentlichen Kündigung: betriebsbedingt, verhaltensbedingt oder personenbedingt.
- Aufgrund der hohen Hürden für die Zulässigkeit einer ordentlichen Kündigung wird mehr und mehr zum Instrument der einvernehmlichen Auflösung – zum Beispiel in Form eines Auflösungsvertrages – gegriffen.
- Fühlt man sich zu Unrecht gekündigt oder zweifelt an der Einhaltung der Formalitäten, kommt eine Kündigungsschutzklage in Betracht.
Wann ordentliche Kündigung unwirksam?
5.2.5 Wann ist eine Kündigung unwirksam und was ist zu tun? Wann ist eine Kündigung unwirksam und was ist zu tun? Eine Kündigung ist rechtsunwirksam, wenn sie gegen eine Formvorschrift aus dem BGB oder einem Tarifvertrag verstößt, wenn z.B. die vorgeschriebene Kündigungsfrist nicht eingehalten wurde oder die Kündigung nicht schriftlich erfolgte.
Ebenfalls rechtsunwirksam ist eine Kündigung, wenn sie gegen eine Schutzbestimmung des allgemeinen oder besonderen Kündigungsschutzes verstößt. Der allgemeine Kündigungsschutz ist im Kündigungsschutzgesetz (KSchG) geregelt. In verschiedenen anderen Gesetzen sind weitere, besondere Kündigungsschutzregelungen enthalten (siehe Frage ).
Unabhängig davon, aus welchen Gründen eine Kündigung rechtsunwirksam ist, gilt, dass eine Kündigung nur durch eine Klage vor dem Arbeitsgericht aufgehoben werden kann. Gegen Kündigung hilft nur Klage Ist eine Kündigung durch den Arbeitgeber erfolgt, so kann diese nur durch eine Klage vor dem Arbeitsgericht wieder aufgehoben werden.
- Unabhängig von der Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit der Kündigung kann nur ein Arbeitsgericht feststellen, dass die Kündigung aufgrund von inhaltlicher oder formaler Rechtwidrigkeit unwirksam ist.
- Das bedeutet, dass die/der Arbeitnehmer/in in jedem Fall klagen muss.
- Hierbei ist besonders auf die fristgerechte Einreichung der Klage beim Arbeitsgericht zu achten.
Die Frist beträgt gem. § 4 Satz 1 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) drei Wochen nach dem Zugang der Kündigung. Als Zugang zählt die Zustellung in den Empfangsbereich der/des Arbeitnehmer/in (z.B. Briefkasten). Bei einer Kündigungsschutzklage erhalten Mitglieder von der IG Metall kostenlos Rechtschutz und –beratung.
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Welche Kündigungsfristen gibt es in Bezug auf ordentliche und außerordentliche Kündigungen?
FAQ ordentliche & außerordentliche Kündigung – Was ist der Unterschied zwischen einer ordentlichen und einer außerordentlichen Kündigung? Im Gegensatz zur ordentlichen Kündigung, bei der die Einhaltung der im Arbeitsvertrag festgesetzten Kündigungsfrist eingehalten wird, geschieht eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung der Frist.
- Die außerordentliche Kündigung kann fristlos oder mit einer verkürzten Kündigungsfrist ausgesprochen werden.
- Die Kündigung wird schriftlich dem Arbeitnehmenden zugestellt.
- Was versteht man unter einer ordentlichen Kündigung? Bei einer ordentlichen Kündigung wird das Arbeitsverhältnis fristgerecht beendet,
Die Kündigung erfolgt einseitig entweder durch den Arbeitgeber oder den Arbeitnehmer bzw. die Arbeitnehmerin. Dabei gilt die maßgebliche Kündigungsfrist, Diese beträgt gesetzlich drei Monate, sofern nichts anderes im Arbeitsvertrag vereinbart wurde. Was sind Gründe für eine ordentliche Kündigung? Hier besteht ein wesentlicher Unterschied zwischen Arbeitgeber bzw.
- Arbeitgeberin und Arbeitnehmer bzw.
- Arbeitnehmerin.
- Während Angestellte ohne Angabe von Gründen ordentlich kündigen können, muss einer Kündigung durch das Unternehmen ein zulässiger Grund vorliegen – zumindest, sofern der Betrieb mehr als zehn Mitarbeitende beschäftigt und die betreffende Person länger als sechs Monate im Unternehmen angestellt ist.
Zulässige Gründe sind:
Betriebsbedingte Gründe wie drohende InsolvenzVerhaltensbedingte Gründe wie Diebstahl von FirmeneigentumPersonenbedingte Gründe wie eine Haft des Arbeitnehmenden
Was versteht man unter einer außerordentlichen Kündigung? Bei einer außerordentlichen Kündigung muss die für eine ordentliche Kündigung geltende Frist nicht oder zumindest nicht vollständig eingehalten werden. In vielen Fällen handelt es sich um eine fristlose Kündigung.
Eine solche Kündigung ist nur rechtswirksam, wenn gemäß § 626 Abs.1 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) ein wichtiger Grund, also ein besonders schwerwiegender Anlass, vorliegt. Wann ist eine außerordentliche Kündigung möglich? Eine außerordentliche Kündigung ist möglich, wenn ein Pflichtverstoß des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin begangen wurde.
Damit die außerordentliche Kündigung rechtskräftig ist, müssen fünf Voraussetzungen erfüllt sein:
Der Pflichtverstoß muss gravierend sein, sodass ein Abwarten der Kündigungsfrist für den Arbeitgeber bzw. Arbeitgeberin unzumutbar wäreDer Pflichtverstoß muss rechtswidrig und schuldhaft, also vorsätzlich oder zumindest fahrlässig seinEs muss eine negative Prognose vorliegen, die die Anwendung milderer Mittel wie eine ordentliche Kündigung, eine Änderungskündigung oder eine Abmahnung unmöglich machtDas Interesse des Arbeitgebers bzw. der Arbeitgeberin an einer sofortigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses muss größer sein als das Interesse des Angestellten an der Einhaltung der KündigungsfristDie Kündigung muss gemäß § 626 Abs.2 BGB innerhalb der Zweiwochenfrist erklärt werden
Ist eine außerordentliche Kündigung immer fristlos? Eine außerordentliche Kündigung ist nicht automatisch auch eine fristlose Kündigung, Es gibt auch außerordentliche Kündigungen, die fristgemäß sind und eine sogenannte Auslauffrist haben. Dieser Fall tritt beispielsweise ein, wenn ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin aufgrund tariflicher Vorgaben ordentlich unkündbar ist.
Auch bei einer Betriebsschließung kann es zu einer außerordentlichen Kündigung durch den Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin kommen, ohne dass der oder die Angestellte einen Pflichtverstoß begangen hat. Was sind Gründe für eine außerordentliche Kündigung durch Arbeitgeber? Es gibt bestimmte Fälle, in denen eine außerordentliche Kündigung durch den Arbeitgeber bzw.
die Arbeitgeberin in Betracht kommt. Dazu zählen:
DiebstahlBeleidigungen oder TätlichkeitenGeschäftsschädigende AussagenAndrohung von KrankheitGrundlose Arbeitsverweigerung
Wie muss eine außerordentliche Kündigung aussehen? Die außerordentliche Kündigung muss dem oder der Angestellten schriftlich zugehen und vom Arbeitgeber bzw. der dazu berechtigten Person, also der Personalleitung oder dem bzw. der Vorgesetzten, unterschrieben sein.
Außerdem muss die Kündigung in Originalform und nicht als Kopie vorliegen. Das Schreiben muss klar zum Ausdruck bringen, zu welchem Zeitpunkt das Arbeitsverhältnis beendet werden soll. Eine Begründung muss sowohl im ordentlichen als auch im außerordentlichen Kündigungsschreiben nicht fixiert werden. Nicht zulässig sind Kündigungsschreiben per WhatsApp.
Meist werden diese unter Zeugen oder Zeuginnen übergeben oder als Einschreiben versandt. Was sind Gründe für eine außerordentliche Kündigung durch Arbeitnehmer? Damit die fristlose Kündigung durch Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerinnen Bestand hat, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein.
Sexuelle BelästigungMobbingVerspätete LohnzahlungenSchwere Beleidigungen oder Tätlichkeiten Verletzungen des Arbeitsschutzes bzw. der SicherheitStraftaten des oder der Vorgesetzten
Welche Frist gilt bei einer außerordentlichen Kündigung? Gemäß § 626 Abs.2 BGB muss eine außerordentliche Kündigung innerhalb von zwei Wochen erklärt werden. Diese Zweiwochenfrist beginnt, sobald der Grund für die außerordentliche Kündigung vorliegt. Vor Ablauf der Erklärungsfrist muss die schriftliche Kündigung dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin zugehen.
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