Nutzfläche Unter Nutzfläche versteht man die Räume in einem Gebäude, die zu einem bestimmten Zweck genutzt, jedoch nicht zwingend bewohnt werden können. Die Nutzfläche umfasst somit immer auch die Wohnfläche. Wir erläutern Ihnen, was genau zur Nutzfläche zählt, wie sie berechnet wird und warum es für die Ermittlung von Miet- oder Kaufpreisen so wichtig ist, zwischen Nutzfläche und Wohnfläche zu unterscheiden.
Räume können als Nutzfläche, technische Funktionsfläche und Verkehrsfläche genutzt werden. Für die Berechnung werden die Flächen aller zugehörigen Räume addiert. Erfahren Sie welchen Einfluss die Nutzfläche auf den Immobilienwert hat mit der kostenlosen von immoverkauf24
In einem Gebäude werden die einzelnen Räume in drei bestimmte Nutzungsgruppen unterteilt, und zwar in Nutzfläche, technische Funktionsfläche und Verkehrsfläche, Festgelegt ist diese Unterteilung über die DIN-Norm DIN 277, die zur Ermittlung von Grundflächen und Rauminhalten von Bauwerken dient. Zur Nutzfläche zählen Räumlichkeiten mit folgenden Funktionen :
Wohnen und Aufenthalt (Wohn-, Warte- oder Speiseräume) Büroarbeit (Büro-, Besprechungs- oder Schalterräume) Produktion, Hand- und Maschinenarbeit, Experimente (Küchen, Werkhallen oder Labore) Lagern, Verteilen, Verkaufen (Lager-, Kühl- oder Verkaufsräume) Bildung, Unterricht, Kultur (Unterrichts-, Bibliotheks- oder Sporträume) Heilen und Pflegen (Operationsräume, Räume für Physiotherapie oder Strahlentherapie) Sonstige Nutzflächen (Sanitärräume, Garderoben oder Abstellräume)
Die technische Funktionsfläche hingegen beherbergt betriebstechnische Anlagen wie Heizung, Strom- und Wasserversorgung oder Aufzüge, während zur Verkehrsfläche Treppen, Flure oder Hallen gehören. immoverkauf24 Info: Neben der Nutzfläche einer Wohnung oder eines Hauses gibt es außerdem die landwirtschaftliche Nutzfläche,
Damit sind Wiesen, Weiden oder Äcker gemeint, die zu einem landwirtschaftlichen Betrieb gehören und bewirtschaftet werden. Wenn Sie weitere Informationen zur Nutzfläche oder Unterstützung bei der für Ihren oder benötigen, empfehlen wir Ihnen gerne einen passenden Experten. Kontaktieren Sie uns einfach! Die beiden Begriffe Nutzfläche und werden häufig synonym verwendet, jedoch haben sie eine unterschiedliche Bedeutung.
Generell lässt sich sagen, dass die Wohnfläche immer Teil der Nutzfläche ist, weshalb die Nutzfläche in der Regel auch eine größere Gesamtfläche als die Wohnfläche aufweist. Zur Wohnfläche einer Wohnung gehören die Grundflächen der Räume, die ausschließlich dieser Wohnung zuzurechnen sind, während bei der Nutzfläche auch außerhalb der Wohnung gelegene Räume wie Keller, Dachboden oder Heizungsräume mitzählen.
Balkone, Terrassen oder Loggien werden bei der Wohnfläche zu einem Viertel oder maximal zur Hälfte angerechnet – bei der Nutzfläche zählen sie voll mit. Die rechtliche Grundlage für die Ermittlung der Wohnfläche bildet die am 01.01.2004 in Kraft getretene, Auf diese sollten Sie auch zurückgreifen, wenn Sie die Grundfläche Ihrer privat genutzten Wohnung ermitteln wollen.
Die Nutzflächenberechnung nach DIN 277 findet vor allem bei gewerblich genutzten Bauten Anwendung. immoverkauf24 Info: Für die spielen außerdem die Deckenhöhen eine wichtige Rolle, Bei Räumen, die eine Deckenhöhe von mehr als zwei Metern aufweisen, werden die Grundflächen voll angerechnet, bei ein bis zwei Metern hingegen nur zur Hälfte.
Raum | Nutzfläche nach DIN 277 | Wohnfläche nach WoFlV |
Wohn-Esszimmer | Ja | Ja |
Küche | Ja | Ja |
Kinderzimmer | Ja | Ja |
Schlafzimmer | Ja | Ja |
Bad | Ja | Ja |
Flur | Nein | Ja (wenn in Wohnung) |
Abstellraum | Ja | Ja (wenn in Wohnung) |
Balkon | Ja | anteilig |
Dachboden | Ja | Nein |
Um die Nutzfläche Ihrer Wohnung oder Ihres Hauses zu berechnen, müssen Sie lediglich die Quadratmeter aller Räume, die gemäß DIN 277 der Nutzfläche zuzuordnen sind, miteinander addieren, Wenn Sie beispielsweise eine Eigentumswohnung besitzen, kann die Nutzflächenberechnung anhand der bereits in aufgeführten Räume folgendermaßen aussehen:
Raum | Größe |
Wohn/-Esszimmer | 22 Quadratmeter |
Küche | 9 Quadratmeter |
Kinderzimmer | 12 Quadratmeter |
Schlafzimmer | 15 Quadratmeter |
Bad | 8 Quadratmeter |
Flur | 8 Quadratmeter |
Abstellraum | 6 Quadratmeter |
Balkon | 6 Quadratmeter |
Dachboden | 10 Quadratmeter |
Nutzfläche gesamt | 96 Quadratmeter – Flur = 88 Quadratmeter |
Hier ist lediglich der Flur als Verkehrsfläche nicht mitzurechnen, so dass die Größe der Nutzfläche bei insgesamt 88 Quadratmetern liegt. immoverkauf24 Info: In Immobilieninseraten wird die Größe einer Immobilie häufig mit „Wohn- und Nutzfläche” bezeichnet.
Dabei sind dann zum Beispiel auch die Flure oder Flächen unter Dachschrägen mit einbezogen. Wenn Sie eine Immobilie verkaufen oder vermieten möchten, müssen Sie natürlich genau wissen, wie groß ihre Fläche ist. Käufer und Mieter haben ein Anrecht darauf, korrekt informiert zu werden und falsche Angaben können zum Beispiel zu Mietminderungen führen,
Umso wichtiger ist es in diesem Zusammenhang, zwischen Nutzfläche und Wohnfläche zu unterscheiden. Auch wenn bei der für den üblicherweise die Wohnfläche die zentrale Rolle spielt, kann diese je nach Art der Nutzfläche sehr unterschiedlich eingewertet werden.
Ein trockener Keller, der auch zu Wohnzwecken genutzt werden kann, ist beispielsweise sehr viel höher zu bewerten als ein feuchter Keller, in dem sogar die Lagermöglichkeiten aufgrund der Feuchtigkeit eingeschränkt sind. Die Regel: Eine Immobilie ist so viel Wert, wie ein anderer dazu bereit ist für sie zu zahlen, ist gerade bei Objekten mit einer besonderen Nutzfläche wichtig.
Eine Wertermittlung anhand der Wohnfläche x Quadratmeterpreis kann zu einer Unterbewertung führen. Neben der Berechnung der korrekten Wohn- und Nutzfläche sind beim viele weitere Dinge zu beachten. Nutzen Sie deshalb unsere individuelle Immobilienbewertung für alle relevanten Informationen.
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Contents
- 1 Was zählt im Haus als Nutzfläche?
- 2 Was gehört zur Nutzfläche im Haus?
- 3 Ist der Dachboden Nutzfläche?
- 4 Wie berechnet man die Wohnfläche?
- 5 Ist Abstellraum Nutzfläche?
- 6 Was zählt nicht zur Nutzfläche nach DIN 277?
- 7 Was zählt zur Wohnfläche in Österreich?
- 8 Wird der Flur zur Wohnfläche gerechnet?
- 9 Ist Treppenhaus Nutzfläche?
Welche Räume zählen nicht zur Nutzfläche?
Was gehört weder zur Wohnfläche, noch zur Nutzfläche? – Es gibt Räume, die weder zur Wohn- noch zur Nutzfläche gehören. Dabei handelt es sich zum einen um die Verkehrsfläche. Dazu zählen Treppen, Flure, Eingänge, Hallen und Aufzüge. Zum anderen gibt es noch die Funktionsfläche, die betriebstechnische Anlagen wie Heizungs- und Betriebsräume sowie Maschinenräume umfasst.
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Was zählt zur Wohnfläche und was zur Nutzfläche?
Berechnung nach DIN 277 – Die Alternative zur Wohnflächenberechnung liefert die DIN 277 unter dem Titel “Grundflächen und Rauminhalte von Bauwerken im Hochbau”. Während die Wohnflächenverordnung als mieterfreundlich gilt, greifen vor allem Eigentümer bevorzugt auf die DIN 277 zurück – und das aus einem guten Grund: Balkon, Terrasse und Loggia, aber auch Dach- und Kellerräume werden nach dieser Vorschrift komplett der Wohnfläche hinzugerechnet – die Mieteinnahmen fallen also im Vergleich zur DIN 277 deutlich höher aus.
Grundsätzlich wird die Wohnfläche nämlich in Verkehrs-, Funktions- und Nutzfläche aufgeteilt. So ist für Mieter von Wohnungen im Dachgeschoss besondere Vorsicht geboten: Mit der DIN 277 summieren sich die Quadratmeter und damit der Mietpreis vergleichsweise erheblich. Auf den Punkt gebracht: Nutzfläche = nicht bewohnte Fläche Die DIN 277;2005 enthält auch alle Kriterien, die bei der Nutzflächenberechnung heranzuziehen sind.
Hier die wichtigsten Grundsätze im Überblick:
Treppenhäuser, Eingangsbereiche, Aufzüge und Flure gelten als Verkehrsfläche. Sobald betriebstechnische Anlagen in Keller- oder Hauswirtschaftsräumen untergebracht sind, gelten diese Flächen ebenso als technische Funktionsfläche wie spezielle Betriebs- oder Maschinenräume. Nutzflächen sind wiederum nutzbare, aber nicht bewohnte Flächen, wie beispielsweise Büro- oder Praxisräume oder Schulungsräume. Dachboden- und Kellerflächen gelten ebenso als Nutzflächen, sofern sie nicht zu Wohnzwecken ausgebaut sind.
Zusammenfassend lässt sich also festhalten: Als Nutzfläche gilt der Teil der Grundfläche eines Gebäudes, der entsprechend seiner Zweckbestimmung zu nutzen ist. Im Gegensatz dazu versteht man unter Wohnfläche die Gesamtheit der zu einer Wohnung oder zu einem Haus zählenden, relevanten Raumgrundfläche.
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Ist die Nutzfläche größer als die Wohnfläche?
Nutzfläche – Berechnung & Unterschied zur Wohnfläche Als Nutzfläche (kurz auch NF genannt) eines Hauses oder einer Wohnung werden jene Flächen bezeichnet, die nutzbar, aber nicht zwingend bewohnbar sind und einer bestimmten Zweckbestimmung zugeordnet werden können.
Wohnen und AufenthaltBüroarbeitProduktion, Hand- und Maschinenarbeit, ExperimenteLagern, Verkaufen und VerteilenBildung, Unterricht und KulturPflegen und HeilenSonstige Nutzungen
Nicht zur Nutzfläche zählen Funktionsräume wie Heizungsräume, technische Betriebsräume und Maschinenräume. Auch Verkehrsflächen wie Treppenhäuser, Eingänge oder Aufzüge sind von der Nutzfläche ausgenommen. Unter den Begriff landwirtschaftliche Nutzfläche (LNF) fallen Grundstücke, die zu einem landwirtschaftlichen Betrieb gehören wie etwa Wiesen, Weiden und Ackerflächen.
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Was zählt im Haus als Nutzfläche?
Nutzfläche Unter Nutzfläche versteht man die Räume in einem Gebäude, die zu einem bestimmten Zweck genutzt, jedoch nicht zwingend bewohnt werden können. Die Nutzfläche umfasst somit immer auch die Wohnfläche. Wir erläutern Ihnen, was genau zur Nutzfläche zählt, wie sie berechnet wird und warum es für die Ermittlung von Miet- oder Kaufpreisen so wichtig ist, zwischen Nutzfläche und Wohnfläche zu unterscheiden.
Räume können als Nutzfläche, technische Funktionsfläche und Verkehrsfläche genutzt werden. Für die Berechnung werden die Flächen aller zugehörigen Räume addiert. Erfahren Sie welchen Einfluss die Nutzfläche auf den Immobilienwert hat mit der kostenlosen von immoverkauf24
In einem Gebäude werden die einzelnen Räume in drei bestimmte Nutzungsgruppen unterteilt, und zwar in Nutzfläche, technische Funktionsfläche und Verkehrsfläche, Festgelegt ist diese Unterteilung über die DIN-Norm DIN 277, die zur Ermittlung von Grundflächen und Rauminhalten von Bauwerken dient. Zur Nutzfläche zählen Räumlichkeiten mit folgenden Funktionen :
Wohnen und Aufenthalt (Wohn-, Warte- oder Speiseräume) Büroarbeit (Büro-, Besprechungs- oder Schalterräume) Produktion, Hand- und Maschinenarbeit, Experimente (Küchen, Werkhallen oder Labore) Lagern, Verteilen, Verkaufen (Lager-, Kühl- oder Verkaufsräume) Bildung, Unterricht, Kultur (Unterrichts-, Bibliotheks- oder Sporträume) Heilen und Pflegen (Operationsräume, Räume für Physiotherapie oder Strahlentherapie) Sonstige Nutzflächen (Sanitärräume, Garderoben oder Abstellräume)
Die technische Funktionsfläche hingegen beherbergt betriebstechnische Anlagen wie Heizung, Strom- und Wasserversorgung oder Aufzüge, während zur Verkehrsfläche Treppen, Flure oder Hallen gehören. immoverkauf24 Info: Neben der Nutzfläche einer Wohnung oder eines Hauses gibt es außerdem die landwirtschaftliche Nutzfläche,
- Damit sind Wiesen, Weiden oder Äcker gemeint, die zu einem landwirtschaftlichen Betrieb gehören und bewirtschaftet werden.
- Wenn Sie weitere Informationen zur Nutzfläche oder Unterstützung bei der für Ihren oder benötigen, empfehlen wir Ihnen gerne einen passenden Experten.
- Ontaktieren Sie uns einfach! Die beiden Begriffe Nutzfläche und werden häufig synonym verwendet, jedoch haben sie eine unterschiedliche Bedeutung.
Generell lässt sich sagen, dass die Wohnfläche immer Teil der Nutzfläche ist, weshalb die Nutzfläche in der Regel auch eine größere Gesamtfläche als die Wohnfläche aufweist. Zur Wohnfläche einer Wohnung gehören die Grundflächen der Räume, die ausschließlich dieser Wohnung zuzurechnen sind, während bei der Nutzfläche auch außerhalb der Wohnung gelegene Räume wie Keller, Dachboden oder Heizungsräume mitzählen.
Balkone, Terrassen oder Loggien werden bei der Wohnfläche zu einem Viertel oder maximal zur Hälfte angerechnet – bei der Nutzfläche zählen sie voll mit. Die rechtliche Grundlage für die Ermittlung der Wohnfläche bildet die am 01.01.2004 in Kraft getretene, Auf diese sollten Sie auch zurückgreifen, wenn Sie die Grundfläche Ihrer privat genutzten Wohnung ermitteln wollen.
Die Nutzflächenberechnung nach DIN 277 findet vor allem bei gewerblich genutzten Bauten Anwendung. immoverkauf24 Info: Für die spielen außerdem die Deckenhöhen eine wichtige Rolle, Bei Räumen, die eine Deckenhöhe von mehr als zwei Metern aufweisen, werden die Grundflächen voll angerechnet, bei ein bis zwei Metern hingegen nur zur Hälfte.
Raum | Nutzfläche nach DIN 277 | Wohnfläche nach WoFlV |
Wohn-Esszimmer | Ja | Ja |
Küche | Ja | Ja |
Kinderzimmer | Ja | Ja |
Schlafzimmer | Ja | Ja |
Bad | Ja | Ja |
Flur | Nein | Ja (wenn in Wohnung) |
Abstellraum | Ja | Ja (wenn in Wohnung) |
Balkon | Ja | anteilig |
Dachboden | Ja | Nein |
Um die Nutzfläche Ihrer Wohnung oder Ihres Hauses zu berechnen, müssen Sie lediglich die Quadratmeter aller Räume, die gemäß DIN 277 der Nutzfläche zuzuordnen sind, miteinander addieren, Wenn Sie beispielsweise eine Eigentumswohnung besitzen, kann die Nutzflächenberechnung anhand der bereits in aufgeführten Räume folgendermaßen aussehen:
Raum | Größe |
Wohn/-Esszimmer | 22 Quadratmeter |
Küche | 9 Quadratmeter |
Kinderzimmer | 12 Quadratmeter |
Schlafzimmer | 15 Quadratmeter |
Bad | 8 Quadratmeter |
Flur | 8 Quadratmeter |
Abstellraum | 6 Quadratmeter |
Balkon | 6 Quadratmeter |
Dachboden | 10 Quadratmeter |
Nutzfläche gesamt | 96 Quadratmeter – Flur = 88 Quadratmeter |
Hier ist lediglich der Flur als Verkehrsfläche nicht mitzurechnen, so dass die Größe der Nutzfläche bei insgesamt 88 Quadratmetern liegt. immoverkauf24 Info: In Immobilieninseraten wird die Größe einer Immobilie häufig mit „Wohn- und Nutzfläche” bezeichnet.
- Dabei sind dann zum Beispiel auch die Flure oder Flächen unter Dachschrägen mit einbezogen.
- Wenn Sie eine Immobilie verkaufen oder vermieten möchten, müssen Sie natürlich genau wissen, wie groß ihre Fläche ist.
- Äufer und Mieter haben ein Anrecht darauf, korrekt informiert zu werden und falsche Angaben können zum Beispiel zu Mietminderungen führen,
Umso wichtiger ist es in diesem Zusammenhang, zwischen Nutzfläche und Wohnfläche zu unterscheiden. Auch wenn bei der für den üblicherweise die Wohnfläche die zentrale Rolle spielt, kann diese je nach Art der Nutzfläche sehr unterschiedlich eingewertet werden.
Ein trockener Keller, der auch zu Wohnzwecken genutzt werden kann, ist beispielsweise sehr viel höher zu bewerten als ein feuchter Keller, in dem sogar die Lagermöglichkeiten aufgrund der Feuchtigkeit eingeschränkt sind. Die Regel: Eine Immobilie ist so viel Wert, wie ein anderer dazu bereit ist für sie zu zahlen, ist gerade bei Objekten mit einer besonderen Nutzfläche wichtig.
Eine Wertermittlung anhand der Wohnfläche x Quadratmeterpreis kann zu einer Unterbewertung führen. Neben der Berechnung der korrekten Wohn- und Nutzfläche sind beim viele weitere Dinge zu beachten. Nutzen Sie deshalb unsere individuelle Immobilienbewertung für alle relevanten Informationen.
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Was gehört zur Nutzfläche im Haus?
Welche Räume gehören zur Nutzfläche? – Unter der Nutzfläche eines Hauses versteht man alle Flächen, die in der Wohnung oder im Haus beansprucht werden. Auch die Wohnfläche zählt zur Nutzfläche. Aber nicht jede Nutzfläche ist eine Wohnfläche. Daher werden bei der reinen Wohnflächenberechnung Räumlichkeiten wie beispielsweise der Keller, die Garage oder der nicht ausgebaute Dachboden nicht berücksichtigt.
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Wird der Flur zur Wohnfläche gerechnet?
Wohnfläche Immer wieder streiten Mieter und Vermieter nach Angaben des Deutschen Mieterbundes über die Frage, wie viele Quadratmeter die Wohnung tatsächlich groß ist. Die Fläche der Mietwohnung kann nach Angaben der Mieterorganisation exakt berechnet werden.
Gemessen werden müssen alle Räume der Mietwohnung, also auch Küche und Flur. So genannte Zubehörräume, wie Keller, Waschküche, Trockenraum, Dachboden oder Garage, zählen dagegen nicht mit, wenn es um die Wohnfläche geht. Bei den eigentlichen Wohnräumen wird die Grundfläche voll angerechnet, wenn die Räume oder Raumteile mindestens 2 m hoch sind.
Die Grundfläche wird nur zur Hälfte angerechnet, wenn die Räume oder Raumteile zwischen 1 und 2 m hoch sind. Räume oder Raumteile, die weniger als 1 m hoch sind, zählen bei der Wohnflächenberechnung überhaupt nicht mit. Bei Sozial- oder preisgebundenen Wohnungen zählt die Grundfläche von Balkon oder Loggia zur Hälfte mit.
- Bei frei finanzierten Wohnungen kommt es auf den Wohnwert an.
- Balkonflächen in guten Lagen zählen zu einem Viertel, und in Ausnahmefällen kann der Balkon auch mit der Hälfte der Fläche angerechnet werden.
- Ist die Wohnfläche der angemieteten Wohnung tatsächlich kleiner, als im Mietvertrag angegeben, kann der Mieter allenfalls dann die Miete mindern, wenn die Abweichung mehr als 10 Prozent beträgt.
Jedes Prozent Abweichung rechtfertigt 1 Prozent Mietminderung (OLG Karlsruhe 17 U 176/00). : Wohnfläche
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Ist der Dachboden Nutzfläche?
Unterschied zwischen Wohn- und Nutzfläche Wer sich mit dem Thema Hausbau oder -kauf befasst, stößt auf die Begriffe Wohnfläche und Nutzfläche. Beides scheint im ersten Moment keinen Unterschied zu machen, tut es aber doch: Die so genannte Gebäudenutzfläche ist die Größe der Energiebezugsfläche bei Wohngebäuden. In jedem Haus und jeder Wohnung gibt es Flächen, die genutzt, aber nicht bewohnt werden können. Die Flächen gelten dann als sogenannte Nutzflächen, kurz NF. Dazu gehört in Privathaushalten zum Beispiel der oder der, welche natürlich auch zu Wohnräumen und damit zu Wohnfläche umgebaut werden können. Im gewerblichen Bereich sind zum Beispiel Büros, Arztpraxen oder Schulräume Nutzflächen. Bien-Zenker – AMBIENCE 100 V2 -> Wie der Name schon sagt, sind Wohnflächen alle Flächen eines Hauses, die bewohnt werden können. Hierzu zählen,,, sowie andere beheizbare und ausgebaute Räume. Zudem gehören und zur Wohnfläche und dürfen beispielsweise von Vermietern zur Hälfte mit in die Wohnfläche eingerechnet werden. Wichtig bei der Berechnung der Flächen sind die Deckenhöhen : Flächen, die ein bis zwei Meter Deckenhöhe aufweisen, werden nur zur Hälfte in die Berechnung eingebunden. Alles unter einem Meter Deckenhöhe darf nicht mit eingerechnet werden. Eine Sonderform sind noch die sogenannten Verkehrsflächen wie Eingänge, Treppen oder Aufzüge und Zweckflächen wie Heizungs- oder Maschinenräume. Welche Grundflächen als Wohnfläche gelten, wird in der Wohnflächenverordnung klar geregelt.
Die Regelung der Nutzflächen ist in der Norm DIN 277:2005 festgehalten. Neben der Nutzfläche von Gebäuden gibt es in Deutschland zusätzlich noch den Begriff der landwirtschaftlichen Nutzfläche, kurz LNF. Dazu zählen zum Beispiel Ackerflächen, Weiden und Wiesen eines landwirtschaftlichen Betriebes.
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Ist der Garten eine Nutzfläche?
Die Gartennutzung: Unterschiede zwischen Einfamilienhaus und Mehrfamilienhaus – Grundsätzlich sind für die Nutzung eines Gartens durch Mieter unterschiedliche (rechtliche) Szenarien denkbar:
ein vertraglich mitvermieteter Garten eine Nutzung im Sinne einer Gefälligkeit ohne rechtlichen Bindungswillen eine stillschweigende Vertragsergänzung
Bei einem Einfamilienhaus kann angenommen werden, dass die Nutzung des Gartens durch die Mieter im Zweifelsfall als vereinbart gilt. In einem Mehrfamilienhaus muss dagegen üblicherweise klar geregelt werden, wer zur Nutzung des Gartens berechtigt und auch zur Pflege verpflichtet ist. Artikelbild: Photographee.eu/Shutterstock
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Ist Diele Wohnfläche?
ROOMHERO-Wiki | Wohnflächenberechnung Die Wohnflächenberechnung nimmt man meistens entweder nach DIN 277 oder nach der gesetzlichen Wohnflächenverordnung vor. Zwischen den Berechnungsmethoden kann es zum Beispiel bei Einfamilienhäusern zu Unterschieden von bis zu 20 Quadratmetern kommen. Das ist von Bedeutung, weil unterschiedliche Ergebnisse bei der Berechnung der Wohnfläche von Auswirkungen auf verschiedene Bereiche haben:
Die Berechnung der Wohnfläche spielt eine Rolle bei der Werteinschätzung einer Immobilie, beispielsweise beim Kauf oder Verkauf des Objekts. Die Versicherungsprämie einer Hausratversicherung orientiert sich oft an der zugrunde liegenden Wohnfläche. Auch die Mietnebenkosten werden regelmäßig nach Wohnflächen aufgeschlüsselt. Bei einem zu hoch angesetzten Wert steigen auch die Nebenkosten entsprechend. Bei der Baufinanzierung schätzen Planer die Wirtschaftlichkeit eines Bauvorhabens anhand der Wohnfläche ein. Für einen Bauantrag spielt die Wohnfläche und damit die richtige Berechnung auch eine wichtige Rolle. Für die Bestimmung des Anteils jedes Eigentümers am Hausgeld der ist die Wohnfläche der einzelnen Wohnungen ebenfalls relevant.
Die einer Immobilie ist die Fläche, die mit dem Boden verbunden ist, also die bebaute Fläche. Die Wohnfläche dagegen bezieht sich auf die Gesamtheit der anrechenbaren Fläche der Räume, die zu einem Haus oder einer Wohnung zählen. Das bedeutet, dass diese Flächen bewohnbar sind. Quelle: anncapictures/Pixabay Ein ideales Beispiel, um die Unterschiede zwischen Nutzfläche und Verkehrsfläche zu veranschaulichen, ist ein Einfamilienhaus: Im Untergeschoss befinden sich typischerweise Nutzflächen. Dazu gehören Keller, Lagerbereiche, der Heizungsraum sowie die Waschküche und der Trockenraum.
Flure, Dielen, Windfang und Treppenräume eines Einfamilienhauses gehören dagegen zu den Verkehrsflächen. Zur Wohnfläche in einem Haus oder in einer Wohnung gehören vor allem die Flächen von Wohnzimmer, Schlaf- und Kinderzimmer. Die Küche, das Esszimmer, Fluren und Diele, Badezimmer und WCs sowie Abstell- und Nebenräume sind bei der Berechnung ebenfalls zu berücksichtigen.
Daneben gibt es noch weitere Flächen, die man in die Flächenberechnung einbezieht:
Verkleidungen von Türen und Fenstern, Rahmenumrandungen (z.B. von Türen), Fuß-, Schramm- und Sockelleisten, der Untergrund von fest eingebauten Gegenständen wie Heiz- und Klimageräten, Einbaumöbeln, Dusch- und Badewannen, versetzbare Raumteiler.
In die Wohnflächenberechnung nicht einbezogen werden
Flächen von Vormauerungen, Schornsteinen und Verkleidungen, Flächen von Säulen und Pfeilern, sofern sie höher als 1,50 m sind und ihre Grundfläche größer als 0,1 m 2 ist Treppen, die mehr als drei Stufen aufweisen, sowie die Treppenabsätze, Fenster- und Wandnischen, die nicht bis zum Boden reichen und die eine geringere Tiefe als 0,13 m aufweisen.
Ob und in welchem Umfang Dachschrägen zur Wohnfläche gehören, ist abhängig von der jeweiligen Berechnungsmethode. Gleiches gilt für Terrassen, Loggien und Balkone, die man ganz oder anteilig berücksichtigt. Die Wohnflächenberechnung nach der Wohnflächenverordnung (Wo FIV) kommt am häufigsten zum Einsatz.
Dachschrägen muss man gemäß der Wohnflächenberechnung nach WoFIV erst ab einer bestimmten Raumhöhe (1 m) als Wohnfläche berücksichtigen. Dieselbe Berechnungsmethode wendet man auch für Flächen unterhalb von Treppen an. Pfeiler und Säulen, die eine Grundfläche von mehr als 0,1 m 2 aufweisen, werden nicht in die Wohnflächenberechnung einbezogen. Nischen darf man nur dann in die Wohnflächenberechnung nach WoFIV einbeziehen, wenn sie bis zum Boden reichen und eine Mindesttiefe von mehr als 0,13 m aufweisen.
Häufiger Streitpunkt und besonders relevant bei der Wohnflächenberechnung nach WoFIV ist die Berücksichtigung von ganzen Räumen. Keller- und Bodenräume, Heizungsräume, Waschküchen sowie Garagen gehören dabei garnicht zur Wohnfläche. Mit voller Quadratmeterzahl muss man beheizte Wintergärten berücksichtigen, während man nicht beheizte und deshalb nur temporär genutzte Wintergärten lediglich zu 50 % zur Wohnfläche hinzurechnet. Quelle: Life-Of-Pix/Pixabay Die zweite populäre Methoden, um eine Wohnflächenberechnung durchzuführen, richtet sich nach DIN 277, die die „Rauminhalte und Grundflächen von Bauwerken im Hochbau” beschreibt. Der Vorteil der Berechnung nach DIN 277 ist, dass man nicht direkt Wohnflächen, sondern Nutz-, Funktions- und Verkehrsflächen ermittelt.
In einem ersten Schritt bestimmt man die Brutto-Grundfläche, Von diesem Brutto-Wert werden die sogenannten Konstruktionsflächen abgezogen, unter anderem vorhandene Schornsteine, Wände, Pfeiler und Nischen. Daraus ergibt sich die Netto-Grundfläche, die man nochmals in Nutzfläche, Verkehrs- und Funktionsfläche unterteilt. Die Wohnfläche errechnet sich nach DIN 277 dann aus der Netto-Grundfläche abzüglich der Funktionsfläche, wozu unter anderem Heizungsräume sowie alle Räume der Haustechnik gehören.
Diese Art der Wohnflächenberechnung ist für den Verkäufer einer Immobilie regelmäßig besser, da sie im Vergleich zu anderen Berechnungsmethoden im Ergebnis zu einer höheren Quadratmeterzahl kommt. Im Gegensatz zur Wohnflächenberechnung nach der Wohnflächenverordnung werden Balkone, Terrassen und Loggien separat ausgewiesen und zu 100 Prozent angerechnet.
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Was zählt alles zur Wohnfläche Bad?
Wohnflächenberechnung nach Wohnflächenverordnung (WoFIV) – Eigentlich wird nur die Wohnfläche von öffentlich gefördertem Wohnbau mit der WoFIV berechnet. Diese Verordnung ist seit dem 1. Januar 2004 gültig. Nach der Wohnflächenverordnung setzt sich die Wohnfläche aus der Grundfläche der Wohnräume zusammen.
- Doch die Grundfläche gleicht nicht der Wohnfläche.
- Denn bestimmte Flächen werden bei der Berechnung abgezogen.
- Räume wie Badezimmer, Esszimmer, Kinderzimmer, Küche, Schlafzimmer, Toiletten, Wohnzimmer sowie Flure und Abstellräume zählen zur Wohnfläche.
- Aber auch Einbaumöbel, Fenster, Türrahmen oder Badewannen werden berücksichtigt.
Der entscheidende Faktor ist hier die Raumhöhe. Flächen mit einer Raumhöhe von einem bis zwei Meter zählen zu 50 Prozent, alle Flächen über einer Höhe von zwei Metern zählen zu 100 Prozent. Ein Sonderfall sind Dachschrägen. Ist die Fläche unter der Schräge bis zu einem Meter hoch? Dann müssen Sie diese bei der Berechnung nicht berücksichtigen.
- Heizungsräume, Waschküchen, Garagen oder Schornsteine und (freistehende) Pfeiler zählen bei der Wohnflächenverordnung nicht zur Wohnfläche.
- Gerichte berufen sich im Streitfall oft auch bei frei finanziertem Wohnraum, der zum Wohnen genutzt werden kann, auf diese Methode.
- Sie benötigen Hilfe bei der Berechnung? Gerne erstellen unsere Finanzexperten eine qualifizierte Wohnflächenberechnungen nach WoFlV für Sie,
Aufgrund der unterschiedlichen Ergebnisse der Methoden sind Missverständnisse und verschiedene Quadratmeterzahlen vorprogrammiert. Erschwerend kommt hinzu, dass im Grunde alle genannten Verordnungen nach wie vor gelten – eine Verordnung wird nur häufiger oder seltener verwendet.
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Wie berechnet man die Wohnfläche?
Wie wird die Wohnfläche richtig berechnet? – Problematisch ist die Berechnung in Deutschland deshalb, weil außer für den öffentlich geförderten Wohnungsbau kein einheitlicher Maßstab für die Wohnflächenermittlung existiert. Es gibt keinen ausschließlichen Rechtsrahmen in Form einer Wohnflächenordnung.
Die gängigste Methode ist die Wohnflächenermittlung nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV). Diese ist ebenso Grundlage für die Beurteilung von Rechtsstreitigkeiten vor Gericht. Für Wohnraum auf dem freien Markt werden darüber hinaus zwei DIN-Normen herangezogen: die inzwischen veraltete und kaum noch angewendete DIN 283 und die DIN 277.
Die Berechnung nach DIN 277 ist vorteilhafter für Vermieter, da sie größere Wohnflächen ergibt als bei der Anwendung der Wohnflächenverordnung. Um diesen Sachverhalt einzuordnen, muss man wissen, dass es bei beiden Methoden gravierende Unterschiede bei der Einbeziehung und Berücksichtigung von Wohnraum in die Berechnung gibt.
alle bewohnbaren Räume und Nebenräume wie Abstellräume Speisekammern und Schrankräume
Nicht dazu gehören: * Tiefparterre, Dachboden, Heizungsräume, Garagen, Wasch- und Trockenräume Neben den Grundflächen ist die Raumhöhe ausschlaggebend. Alle Flächen mit einer Höhe von mindestens zwei Metern werden voll als Wohnfläche angerechnet. Nur zur Hälfte gehen Flächen, auch die unter Treppen, in die Berechnung ein, wenn sie zwischen einem und zwei Metern hoch sind.
Areale von Raumteilen unter einem Meter Höhe sind nicht als Wohnfläche zu erfassen. Die DIN-Berechnung dagegen geht von der tatsächlichen, unverminderten Grundfläche aus. Grundlage ist das Außenmaß des Objekts. Unter Abzug der Konstruktionsflächen wie Wänden und Pfeilern wird die Netto-Grundfläche errechnet.
Diese unterteilt sich in Verkehrs-,Funktions- und Nutzfläche. Die Wohnfläche ergibt sich aus der Summe der Quadratmeter von Nutz- und Verkehrsfläche, ohne Lagerräume, Schrägen werden hier im Gegensatz zur Wohnflächenverordnung voll angerechnet, genauso wie Balkone, Loggien, Terrassen, Dachgärten und angeschlossene Tiefgeschoss.
Insbesondere für Dachwohnungen können die Unterschiede zwischen beiden Berechnungsmethoden zu enormen Abweichungen bei der berechneten Wohnfläche führen. Für Eigentumswohnungen und Häuser, deren Wohnfläche vor dem 01. Januar 2004 berechnet wurde, ist nach wie vor die Zweite Berechnungsverordnung (II.BV), der Vorgänger der Wohnflächenverordnung, gültig.
Sie hat Bedeutung für ältere Mietverträge und unterscheidet sich von der Wohnflächenverordnung bei der Anrechnung von Wintergärten, der Berücksichtigung des Putzes, von Schornsteinen, Pfeilern und Flächen unter Treppen.
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Ist Abstellraum Nutzfläche?
Sonstige Nutzflächen : Dazu gehören Sanitärräume, Garderoben oder Abstellräume.
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Ist Treppenhaus Nutzfläche?
Hausflure und Treppenhäuser sind weder Wohnfläche noch Nutzflächen. Sie zählen zu den Verkehrsflächen. Um die Nutzfläche zu berechnen, addiert man die Quadratmeterzahl der einzelnen Flächen.
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Was zählt nicht zur Nutzfläche nach DIN 277?
1. Nutzfläche bestimmen – Die DIN 277 unterscheidet Raumflächen nach Nutzflächen, Technikflächen und Verkehrsflächen. Grundvoraussetzung ist, dass die Flächen nicht zu Wohnzwecken genutzt werden. Typischerweise zählen zu den Nutzflächen insbesondere folgende Flächen und Räume:
- Büroräume,
- Verkaufsflächen,
- Lagerräume,
- Produktionsflächen,
- Unterrichts- und Übungsräume sowie
- Abstellräume.
Keine Nutzflächen sind Verkehrs- und Technikflächen, wozu regelmäßig Flure, Treppenhäuser, Rampen oder Lagerflächen für Brennstoffe gehören.
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Wann ist ein Raum ein Wohnraum?
Statistik – Das Statistische Bundesamt geht zum Zwecke der Erstellung seiner Wohnungsstatistiken indes vom Zimmern aus. „Zu den Wohnräumen zählen alle Zimmer (Wohn- und Schlafräume mit 6 und mehr m² Wohnfläche) und Küchen. Nicht als Zimmer gelten Nebenräume wie Abstellräume, Speisekammern, Flure, Badezimmer und Toiletten.” Nach DIN 277 zählen jedoch auch Flure, Abstellräume und Balkone zur Wohnfläche, die in dieser Norm mit dem allgemeiner gehaltenen Begriff der Nutzfläche umschrieben ist.
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Was gehört zur Wohnfläche Grundsteuer Bayern?
Presseinformation Die neue Grundsteuer in Bayern Auf Haus- und Wohnungseigentümer kommt viel Arbeit zu Die gute Nachricht zuerst: Bayern hat sich bei der vom Bundesverfassungsgericht bereits im Jahre 2018 geforderten Neuregelung der Grundsteuer für das sog.
Flächenmodell entschieden. Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer ist danach ausschließlich die Fläche des Grundstücks sowie die Flächen des Gebäudes und die Art der Nutzung. Wert und Lage des Grundstücks sowie Alter und Zustand des Gebäudes spielen keine Rolle. Flächenmodell kontra Bundesmodell Im Gegensatz dazu werden die wertabhängigen Modelle in anderen Bundesländern bei steigenden Immobilienpreisen zu laufenden Steuererhöhungen führen und infolge der ständigen Veränderung der Preise einen immensen Verwaltungsaufwand durch laufende Neubewertungen der Grundstücke erfordern.
Gerade weil es die Verwaltung schon bisher nicht geschafft hat, die insgesamt 36 Millionen Immobilien im Bundesgebiet neu zu bewerten, hat das Bundesverfassungsgericht die derzeitige Grundsteuerregelung wegen den nicht aktualisierten und daher veralteten Werten für verfassungswidrig erklärt.
- Auch Mieter profitieren vom Flächenmodell Ferner hätte ein wertabhängiges Modell in Bayern zu einer deutlichen Erhöhung der Grundsteuer, in Gebieten mit hohen Bodenwerten wie z.B.
- Im Großraum München zu einer Vervielfachung geführt.
- Dies hätte auch die Mieter in Bayern stark belastet, da die Grundsteuer als Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden kann.
Hauseigentümer und Mieter dürften sich daher darüber einig sein, dass das bayerische Flächenmodell die sozial verträglichere Alternative zum Bundesmodell ist. Die schlechte Nachricht: Auch in Bayern müssen sämtliche Grundstücke und Wohnungen neu bewertet werden.
Wann und auf welche Weise dies zu erfolgen hat, ist im Bayerischen Grundsteuergesetz (BayGrStG) vom 10.12.2021 (GVBl 2021 S.638) festgelegt. Auf Hauseigentümer und Verwaltungsbehörden kommt damit viel Arbeit zu. Hauptfeststellung zum 01.01.2022 Obwohl die derzeitige Grundsteuer noch knapp drei Jahre bis zum 31.12.2024 gilt, wurde die Bemessungsgrundlage für die neue Grundsteuer einmalig zum Stichtag 01.01.2022 festgesetzt (sog.
Hauptfeststellung). Sie muss allerdings nur dann angepasst werden, wenn sich Flächengröße oder Grundstücksnutzung ändern (Art.6 Abs.1 BayGrStG). Änderungen der Verkehrswerte des Bodens oder des Gebäudes erfordern keine Anpassung. Die Aufforderung an die Eigentümer zur Abgabe der Feststellungserklärung durch das Bayerische Landesamt für Steuern wird voraussichtlich Ende März 2022 mittels Allgemeinverfügung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen (Art.6 Abs.5).
Die elektronisch abzugebenden Feststellungserklärungen können ab 01.07.2022 über die Steuer-Onlineplattform ELSTER eingereicht werden. Die Abgabefrist läuft nach derzeitigem Stand bis zum 31.10.2022. Welche Daten müssen angegeben werden? Anzugeben in der Erklärung ist die Fläche des Grundstücks, die Fläche des Gebäudes sowie die Art der Nutzung,
Die Fläche des Grundstücks ist i.d.R. dem Grundbuchauszug zu entnehmen; bei Eigentumswohnungen anteilig aus dem 1.000-Anteil laut Teilungserklärung zu errechnen. Die Fläche des Gebäudes ist bei Wohnnutzung die Wohnfläche i.S.d. Wohnflächenverordnung. Danach sind Wohnflächen alle Flächen innerhalb der Wohnung sowie Wintergärten, Balkone und Terrassen.
Ferner gilt als Wohnfläche auch das häusliche Arbeitszimmer. Nicht zur Wohnfläche gehören grundsätzlich Kellerräume, Abstellräume, Waschräume, Heizungsräume u.Ä. Flächen über einer lichten Höhe von mindestens 2 m sind voll, Flächen unter einer lichten Höhe zwischen 1 m und 2 m sind zur Hälfte anzurechnen.
Balkon- und Terrassenflächen werden i.d.R. mit einem Viertel, höchstens jedoch zur Hälfte der Wohnfläche zugerechnet. Wo findet man die Daten? Die maßgeblichen Wohnflächen können, soweit zwischenzeitlich keine baulichen Änderungen vorgenommen worden sind, der i.d.R.
Dem Bauantrag beiliegenden Wohnflächenberechnung entnommen werden; bei Eigentumswohnungen sind sie i.d.R. in der Teilungserklärung genannt. Bei einer Nutzung nicht zu Wohnzwecken ist die Nutzfläche des Gebäudes maßgeblich. Die jeweiligen Flächen werden auf volle Quadratmeter nach unten abgerundet (Art.2 Abs.5).
Nutzflächen von Garagen, die in räumlichem Zusammenhang zu der Wohnung zu stehen, der sie rechtlich zugeordnet sind, bleiben bis zu einer Fläche von insgesamt 50 m² außer Ansatz (Art.2 Abs.1, 2). Daten im Internet Die Vermessungsverwaltung stellt vom 01.07.
bis 31.12.2022 Daten der Flurstücke zum Hauptfeststellungszeitpunkt kostenlos über eine allgemein zugängliche Internetanwendung zur Verfügung u.a. die Flurstücksnummer, die amtliche Fläche sowie die tatsächliche Nutzung mit den zugehörigen Flächenanteilen (Art.10 a Abs.2 S.1). Dabei hat der Eigentümer das Recht, jederzeit ohne Angabe von Gründen gegen die Veröffentlichung von Daten seines Flurstücks Widerspruch einzulegen.
Widerspricht der Eigentümer, hat eine Veröffentlichung der entsprechenden Daten des Eigentümers durch die Vermessungsverwaltung in der Internetanwendung für die Zukunft zu unterbleiben (Art.10 a Abs.2 S.2, 3). Berechnung der Grundsteuer
Schritt : Berechnung des Äquivalenzbetrages (Art.1 Abs.3): Dieser errechnet sich aus einem fixen Betrag für Grund und Boden – 0,04 €/m² (Äquivalenzzahl gem. Art.3 Abs.1) multipliziert mit der Grundstücksfläche sowie einem weiteren fixen Betrag für Wohn- und Nutzflächen – 0,50 €/m² (Äquivalenzzahl gem. Art.3 Abs.2) multipliziert mit der maßgeblichen Gebäudefläche.
Schritt: Bestimmung des Grundsteuermessbetrages (Art.1 Abs.2): Der Grundsteuermessbetrag ergibt sich aus dem Äquivalenzbetrag (oben 1. Schritt) für Grund und Boden und der Grundsteuermesszahl (100 % gem. Art.4 Abs.1 S.1) und dem Äquivalenzbetrag der Wohn- und Nutzflächen (70 % für Wohnflächen gem. Art.4 Abs.1 S.2).
Schritt: Berechnung der Grundsteuer (Art.1 Abs.1 S.2): Die Grundsteuer ergibt sich durch eine Multiplikation des Grundsteuermessbetrages (oben 2. Schritt) und des von der Gemeinde bestimmten jeweiligen Hebesatzes. Die Grundsteuer ist ein Jahresbetrag und auf volle Cent nach unten abzurunden.
Hinweis: Sonderregelungen für die Ermittlung der Äquivalenz- und Grundsteuermesszahlen bestehen u.a. für Wohngebäude, bei denen die Grundstücksfläche mehr als das 10-Fache der Wohnfläche beträgt („kleines Haus auf großem Grund”, Art.3 Abs.1 Nr.1), bei einer engen räumlichen Verbindung der Wohnflächen mit dem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft des Steuerschuldners (Art.4 Abs.2), für denkmalgeschützte Gebäude (Art.4 Abs.3) und Sozialwohnungen (Art.4 Abs.4 Nr.1).
Beispiele: A) Doppelhaushälfte München, 400 m² Grund, 120 m² Wohnfläche 1. Schritt: Bestimmung des Äquivalenzbetrages: 400 m² Grund x 0,04 €/m² = € 16 120 m² Wohnfläche x 0,50 €/m² = € 60 2. Schritt: Grundsteuermessbetrag: Grund: € 16 x 100 % = € 16 Wohnfläche: € 60 x 70 % = € 42 € 58 3. Schritt: Berechnung der Grundsteuer: € 58 x Hebesatz 535 % (München) = € 310 jährliche Grundsteuer Zum Vergleich: Derzeitige Grundsteuer € 322 B) Mietshaus, München Haidhausen, 17 Wohnungen, 3 Gewerbeeinheiten, 380 m² Grundstücksfläche, 1093 m² Wohnfläche, 209 m² Nutzfläche (Laden Büro) 1.
Schritt: Bestimmung des Äquivalenzbetrages: 380 m² Grund x 0,04 €/m² = € 15,20 1093 m² Wohnfläche x 0,50 €/m² = € 546,50 209 m² Nutzfläche x 0,50 €/m² = € 104,50 2. Schritt: Grundsteuermessbetrag: Grund: € 15,20 x 100 % = € 15,20 Wohnfläche: € 546,50 x 70 % = € 382,55 Nutzfläche: € 104,50 x 100 % = € 104,50 € 502,25 3.
Schritt: Berechnung der Grundsteuer: € 502,25 x Hebesatz 535 % (München) = € 2.687 jährliche Grundsteuer Zum Vergleich: Derzeitige Grundsteuer € 1.683 C) Mietshaus, München Maxvorstadt, 13 Parteien, 480 m² Grundstücksfläche, 999 m² Wohnfläche 1. Schritt: Bestimmung des Äquivalenzbetrages: 480 m² Grund x 0,04 €/m² = € 19,20 999 m² Wohnfläche x 0,50 €/m² = € 499,50 2.
Schritt: Grundsteuermessbetrag: Grund: € 19,20 x 100 % = € 19,20 Wohnfläche: € 499,50 x 70 % = € 349,65 € 368,85 3. Schritt: Berechnung der Grundsteuer: € 368,85 x Hebesatz 535 % (München) = € 1973 jährliche Grundsteuer Zum Vergleich: Derzeitige Grundsteuer 2.239 € D) Eigentumswohnung, München Sendling, 750 m² Grundstücksfläche – Miteigentumsanteil 68,26/1000 daraus folgt Grundanteil 51,2 m², 102 m² Wohnfläche 1.
- Schritt: Bestimmung des Äquivalenzbetrages: 51,2 m² Grund x 0,04 €/m² = € 2,05 102 m² Wohnfläche x 0,50 €/m² = € 51,00 2.
- Schritt: Grundsteuermessbetrag: Grund: € 2,05 x 100 % = € 2,05 Wohnfläche: € 51 x 70 % = € 35,70 € 37,75 3.
- Schritt: Berechnung der Grundsteuer: € 37,75 x Hebesatz 535 % (München) = € 201 jährliche Grundsteuer Zum Vergleich: Derzeitige Grundsteuer € 99 E) Eigentumswohnung, München Laim, 2057 m² Grundstücksfläche – Miteigentumsanteil 35,49/1000 daraus folgt Grundanteil 73 m², 84,61 m² Wohnfläche 1.
Schritt: Bestimmung des Äquivalenzbetrages: 73 m² Grund x 0,04 €/m² = € 2,92 84,61 m² Wohnfläche x 0,50 €/m² = € 42,31 2. Schritt: Grundsteuermessbetrag: Grund: € 2,92 x 100 % = € 2,92 Wohnfläche: € 42,31 x 70 % = € 29,62 € 32,54 3. Schritt: Berechnung der Grundsteuer: € 32,54 x Hebesatz 535 % (München) = € 174 jährliche Grundsteuer Zum Vergleich: Derzeitige Grundsteuer € 362 Achtung: Die vorstehenden Berechnungen basieren auf unveränderten gemeindlichen Hebesätzen.
- Nach dem Willen des Gesetzgebers sollen die Städte und Gemeinden den Hebesatz so anpassen, dass die Grundsteuerreform für die jeweilige Stadt oder Gemeinde möglichst aufkommensneutral ist.
- Für den einzelnen Steuerpflichtigen kann sich aber dadurch die Höhe der Grundsteuer ändern.
- Die derzeitigen Hebesätze der einzelnen Städte und Gemeinden finden Sie unter: https://www.dihk.de/de/themen-und-positionen/wirtschaftspolitik/steuer-und-finanzpolitik/hebesaetze-56878 Voraussichtlich ab Ende Februar steht unseren Mitgliedern ein Grundsteuerrechner online auf unserer Homepage zur Verfügung (www.hug-m.de).
Rechtsanwalt Rudolf Stürzer Vorsitzender Haus + Grund München
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Was zählt zur Wohnfläche in Österreich?
FAQs zur Wohnflächenberechnung – Die Wohnflächenberechnung ist nach dem MRG eine Ermittlung der Nutzfläche. Sie wird berechnet nach der Bodenfläche nach Maßen der äußeren Wände minus Wandstärken sowie der im Verlauf der Wände befindlichen Durchbrechungen und Ausnehmungen.
- Hinzu kommen bewohnbare Dachboden- und Kellerräume plus Wintergarten, Veranda und Loggia.
- Ellerabteile, Balkone, Terrassen, Mauerwerk, Treppenhaus, Außengänge und Lift zählen in Österreich nicht zur Nutzfläche.
- Wohnzimmer, Schlafzimmer, Kinderzimmer, Küche, Bad, WC, Vorzimmer, Abstellraum in der Wohnung, Wintergarten, Veranda, Loggia sowie die (komplette) Fläche unter Dachschrägen und Zwischendecken zählen in Österreich zur Nutzfläche.
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Im Jahr 2002 wurde ich Gesellschafter bei der Infina und ab November 2004 in die Geschäftsführung berufen. Meine Zuständigkeit ist seither die Leitung unseres Vertriebes und der Banken-Kooperationen. Ich beschäftige mich tagtäglich mit den Entwicklungen am österreichischen Kredit- und Immobilienmarkt, um unsere gesamte Vertriebsorganisation stets über die besten Produkte und aktuellen Zinssätze für die Kundenberatungen auf dem Laufenden zu halten.
Lesen Sie meine Finanzierungs-Tipps
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Ist Abstellraum Nutzfläche?
Sonstige Nutzflächen : Dazu gehören Sanitärräume, Garderoben oder Abstellräume.
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Wird der Flur zur Wohnfläche gerechnet?
Wohnfläche Immer wieder streiten Mieter und Vermieter nach Angaben des Deutschen Mieterbundes über die Frage, wie viele Quadratmeter die Wohnung tatsächlich groß ist. Die Fläche der Mietwohnung kann nach Angaben der Mieterorganisation exakt berechnet werden.
Gemessen werden müssen alle Räume der Mietwohnung, also auch Küche und Flur. So genannte Zubehörräume, wie Keller, Waschküche, Trockenraum, Dachboden oder Garage, zählen dagegen nicht mit, wenn es um die Wohnfläche geht. Bei den eigentlichen Wohnräumen wird die Grundfläche voll angerechnet, wenn die Räume oder Raumteile mindestens 2 m hoch sind.
Die Grundfläche wird nur zur Hälfte angerechnet, wenn die Räume oder Raumteile zwischen 1 und 2 m hoch sind. Räume oder Raumteile, die weniger als 1 m hoch sind, zählen bei der Wohnflächenberechnung überhaupt nicht mit. Bei Sozial- oder preisgebundenen Wohnungen zählt die Grundfläche von Balkon oder Loggia zur Hälfte mit.
Bei frei finanzierten Wohnungen kommt es auf den Wohnwert an. Balkonflächen in guten Lagen zählen zu einem Viertel, und in Ausnahmefällen kann der Balkon auch mit der Hälfte der Fläche angerechnet werden. Ist die Wohnfläche der angemieteten Wohnung tatsächlich kleiner, als im Mietvertrag angegeben, kann der Mieter allenfalls dann die Miete mindern, wenn die Abweichung mehr als 10 Prozent beträgt.
Jedes Prozent Abweichung rechtfertigt 1 Prozent Mietminderung (OLG Karlsruhe 17 U 176/00). : Wohnfläche
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Ist der Dachboden Nutzfläche?
Unterschied zwischen Wohn- und Nutzfläche Wer sich mit dem Thema Hausbau oder -kauf befasst, stößt auf die Begriffe Wohnfläche und Nutzfläche. Beides scheint im ersten Moment keinen Unterschied zu machen, tut es aber doch: Die so genannte Gebäudenutzfläche ist die Größe der Energiebezugsfläche bei Wohngebäuden. In jedem Haus und jeder Wohnung gibt es Flächen, die genutzt, aber nicht bewohnt werden können. Die Flächen gelten dann als sogenannte Nutzflächen, kurz NF. Dazu gehört in Privathaushalten zum Beispiel der oder der, welche natürlich auch zu Wohnräumen und damit zu Wohnfläche umgebaut werden können. Im gewerblichen Bereich sind zum Beispiel Büros, Arztpraxen oder Schulräume Nutzflächen. Bien-Zenker – AMBIENCE 100 V2 -> Wie der Name schon sagt, sind Wohnflächen alle Flächen eines Hauses, die bewohnt werden können. Hierzu zählen,,, sowie andere beheizbare und ausgebaute Räume. Zudem gehören und zur Wohnfläche und dürfen beispielsweise von Vermietern zur Hälfte mit in die Wohnfläche eingerechnet werden. Wichtig bei der Berechnung der Flächen sind die Deckenhöhen : Flächen, die ein bis zwei Meter Deckenhöhe aufweisen, werden nur zur Hälfte in die Berechnung eingebunden. Alles unter einem Meter Deckenhöhe darf nicht mit eingerechnet werden. Eine Sonderform sind noch die sogenannten Verkehrsflächen wie Eingänge, Treppen oder Aufzüge und Zweckflächen wie Heizungs- oder Maschinenräume. Welche Grundflächen als Wohnfläche gelten, wird in der Wohnflächenverordnung klar geregelt.
Die Regelung der Nutzflächen ist in der Norm DIN 277:2005 festgehalten. Neben der Nutzfläche von Gebäuden gibt es in Deutschland zusätzlich noch den Begriff der landwirtschaftlichen Nutzfläche, kurz LNF. Dazu zählen zum Beispiel Ackerflächen, Weiden und Wiesen eines landwirtschaftlichen Betriebes.
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Ist Treppenhaus Nutzfläche?
Hausflure und Treppenhäuser sind weder Wohnfläche noch Nutzflächen. Sie zählen zu den Verkehrsflächen. Um die Nutzfläche zu berechnen, addiert man die Quadratmeterzahl der einzelnen Flächen.
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