Şekerler, kekler ve tatlılar de Was Kommt Nach Arbeitslosengeld 2

Was Kommt Nach Arbeitslosengeld 2

Infos zum Bürgergeld seit 01.07.2023 | Bundesagentur für Arbeit

  1. Einführung des Bürgergelds

Für Kundinnen und Kunden der Jobcenter gelten seit dem 1. Juli 2023 neue Regelungen. Das Bürgergeld hat zum Jahresbeginn 2023 das Arbeitslosengeld II abgelöst. In einem zweiten Schritt gibt es seit dem 1. Juli 2023 neue Erleichterungen und Möglichkeiten der Unterstützung für Menschen mit Anspruch auf Bürgergeld. Eine Ausbildung oder Weiterbildung sind zentral für eine erfolgreiche Stellensuche. Im Zuge der Einführung des Bürgergeldes können Sie dafür Unterstützung, auch finanzielle, durch das Jobcenter erhalten.

Was passiert wenn ALG 2 ausläuft?

Während das Arbeitslosengeld grundsätzlich nach einem Jahr endet (Ausnahmen gibt es für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer), erhalten Sie Bürgergeld so lange, wie Sie die finanzielle Unterstützung benötigen. In der Regel wird das Bürgergeld für 12 Monate bewilligt.

Was bekommt man nach Arbeitslosengeld 2?

Arbeitslosengeld II – Hartz IV – Bürgergeld – Das Arbeitslosengeld II (Hartz IV) und das Sozialgeld sind Teil der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts und damit Teil der Leistungen zur Sicherung eines menschenwürdigen Existenzminimums. Der Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts umfasst insbesondere Bedarfe für Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie (ohne Heizung und Warmwasser) sowie Bedarfe zur Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben.

  • das 15. Lebensjahr vollendet und die Altersgrenze nach § 7a noch nicht erreicht haben,
  • erwerbsfähig sind,
  • hilfebedürftig sind und
  • ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben (erwerbsfähige Leistungsberechtigte).
  • Auch Kinder, die mit Leistungsberechtigten in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft leben, haben einen Hartz IV Anspruch.

Regelsatz 2022

  • 449 Euro im Monat für Alleinstehende und Alleinerziehende (2021: 446 Euro).
  • 404 Euro für Partner, wenn beide volljährige sind (2021: 401 Euro).
  • 360 Euro für erwachsene Leistungsberechtigte, die keinen eigenen Haushalt führen, weil sie im Haushalt anderer Personen leben. Damit sind über 25 Jahre alte Erwachsene gemeint, die im Elternhaus leben oder Wohngemeinschaften (2021: 357 Euro).
  • 376 Euro für Kinder in der Bedarfsgemeinschaft von 14. bis 17. Jahren sowie Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und ohne Zusicherung des BGA umziehen (2021: 373 Euro).
  • 311 Euro für Kinder von 6 bis 13 Jahre (2021: 309 Euro).
  • 285 Euro für Kinder bis 6 Jahre (Sozialgeld) (2021: 283 Euro).

Wie wurde der Hartz-IV-Regelsatz berechnet? Die Berechnung der Hartz-IV-Regelsätze erfolgte anhand der statistisch erfassten Daten von rund 60.000 Haushalten zu Einnahmen und Ausgaben. Bezieher von Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe wurden dabei nicht berücksichtigt.

  • Die Höhe des Regelsatzes orientierte sich an den unteren 20 Prozent der Haushalte.
  • Im Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz (RBEG) wurden die prozentualen Anteile der Verbrauchsausgaben festgelegt.
  • Quelle: Bundesregierung Für die Ermittlung des Regelbedarfs der Verbrauchsausgaben wurden aus der Sonderauswertung für Einpersonenhaushalte der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2018 für den Regelbedarf berücksichtigt.

Die Verbrauchsausgaben wurden jedes Jahr angepasst (RBEG).

Anteil am Regelbedarf in % von der RL in € von der RL
Nahrung, alkoholfreie Getränke 34,70% 155,82 €
Freizeit, Unterhaltung, Kultur 9,76% 43,82 €
Post und Telekommunikation 8,94% 40,15 €
Bekleidung, Schuhe 8,30% 37,26 €
Wohnen, Energie (Strom), Wohninstandhaltung 8,48% 38,07 €
Innenausstattung, Haushaltsgeräte und -gegenstände 6,09% 27,35 €
andere Waren und Dienstleistungen 7,97% 35,77 €
Verkehr 8,97% 40,27 €
Gesundheitspflege 3,82% 17,14 €
Beherbergungs- und Gaststättendienstleistungen 2,62% 11,73 €
Bildung 0,36% 1,62 €
Summe 100 % 449,00 €

Wem steht das neue Bürgergeld zu?

1. Was ist das Bürgergeld? Das Grundgesetz garantiert ein Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums. Artikel 1 Absatz 1 Grundgesetz begründet diesen Anspruch, während das Sozialstaatsgebot des Artikel 20 Absatz 1 Grundgesetz dem Gesetzgeber den Auftrag erteilt, ein menschenwürdiges Existenzminimum tatsächlich zu sichern.

Das Bürgergeld (Grundsicherung für Arbeitsuchende) ist somit eine Leistung des Sozialstaats zur Sicherung eines menschenwürdigen Existenzminimums. Es sichert die Existenz für diejenigen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen decken können. Darüber hinaus werden die erwerbsfähigen Bürgergeld-Berechtigten von den Jobcentern bei der Suche nach Arbeit und Qualifizierungsmöglichkeiten unterstützt.

Mit Einführung des Bürgergeldes rücken langfristige und nachhaltige Arbeitsaufnahmen stärker in den Fokus. Der sogenannte Vermittlungsvorrang wird abgeschafft, mit dem Weiterbildungsgeld und dem Bürgergeld-Bonus werden neue finanzielle Anreize für Weiterbildung eingeführt.

Das Bürgergeld sichert das wirtschaftliche Existenzminimum und ermöglicht eine Teilhabe am kulturellen und sozialen Leben unserer Gesellschaft. Dieser Grundsatz ist nicht verhandelbar, sondern entspringt – vom Bundesverfassungsgericht bestätigt – direkt dem ersten Artikel des Grundgesetzes: Die Würde des Menschen ist unantastbar.2.

Wer hat Anspruch auf Bürgergeld? Nur wer erwerbsfähig ist und seinen Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen decken kann und andere, vorrangige Leistungen (Arbeitslosengeld, Wohngeld, Kinderzuschlag etc.) nicht ausreichend sind, erhält Bürgergeld.

  1. Die Jobcenter können hierzu beraten.
  2. Auch nicht erwerbsfähige Personen, die mit Bürgergeld-Berechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft zusammenleben, erhalten Bürgergeld.
  3. Wer bisher Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld hatte, hat seit dem 1.
  4. Januar 2023 einen Anspruch auf Bürgergeld.3.
  5. Wer erbringt die Leistungen des Bürgergelds? Die Leistungen des Bürgergelds werden vom örtlichen Jobcenter erbracht.

Es ist Ansprechpartner für die Bürgergeld-Berechtigten, zahlt die Leistungen aus und erbringt die notwendigen Hilfen. Im Jobcenter arbeiten in der Regel die örtliche Agentur für Arbeit und die Kommune zusammen, die beiden Behörden, die für die Leistungen letztlich verantwortlich sind.

  1. Die Arbeitsagenturen verantworten die Zahlungen der Regelbedarfe sowie eventuell erforderliche Mehrbedarfe zur Sicherung des Lebensunterhalts und die Eingliederungsleistungen.
  2. Den Kommunen obliegt die Verantwortung für die Leistungen für Unterkunft und Heizung sowie besondere einmalige Leistungen wie die Erstausstattung einer Unterkunft.

Daneben sind sie verantwortlich für die Erbringung der zusätzlichen Bildungs- und Teilhabeleistungen (Bildungspaket) für die Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen sowie den flankierenden Eingliederungsleistungen. Das Jobcenter zahlt die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (Regelbedarf sowie evtl.

  1. Erforderliche Mehrbedarfe einschließlich der angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung) grundsätzlich in einem monatlichen Gesamtbetrag aus.
  2. Als Ausnahme zur gemeinsamen Aufgabenwahrnehmung nimmt rund ein Viertel der Landkreise und kreisfreien Städte die Aufgaben in alleiniger kommunaler Verantwortung wahr (zugelassene kommunale Träger).4.

Wo und wie stelle ich einen Antrag auf Bürgergeld? Der Antrag auf Bürgergeld kann einfach und bequem online gestellt werden. Nachweise und Unterlagen können digital eingereicht werden. Hierfür können Sie das Portal Jobcenter.digital – Unterstützung durch Bürgergeld oder Sozialplattform nutzen.

Bei Bedarf können Antragsformulare in Papierform (verfügbar im Internet oder im Jobcenter) verwendet werden. Auch eine formlose Antragstellung ist möglich.5. Welche Unterlagen benötige ich dafür? Wenn Sie Bürgergeld beantragen wollen, benötigt das Jobcenter Informationen zur Prüfung der Hilfebedürftigkeit.

Leben Sie mit anderen Personen in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft, stellen Sie den Antrag für alle diese Personen. Entsprechend müssen Sie in diesem Fall Informationen zu allen Mitgliedern Ihrer Bedarfsgemeinschaft liefern. Welche Anlagen Sie ausfüllen und übermitteln müssen, steht im Antrag oder erfahren Sie von Ihrem Jobcenter.

Anlage zu Kosten der Unterkunft und Heizung (KDU)Anlage zu weiteren Personen der Bedarfsgemeinschaft (WEP)Anlage zum Vermögen (VM)

Wichtige Nachweise sind zum Beispiel:

Gültiges Ausweisdokument, wie z.B. Personalausweis oder gültiger Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung oder AufenthaltstitelNachweis über Einkommen, beispielsweise eine Lohnbescheinigung oder aktuelle Kontoauszüge (beispielsweise über Renten, Krankengeld, Kindergeld, Unterhalt, Unterhaltsvorschuss)Kontoauszüge der vergangenen 3 Monate Nachweise über vorhandenes Vermögen (beispielsweise Sparguthaben, Aktien, Wertpapiere, Bausparverträge)Nachweise über Ausgaben, beispielsweise durch Vorlage von Kontoauszügen (oder zum Beispiel Mietquittungen, Unterlagen oder Versicherungsbeiträge)Mietvertrag, Heiz- und NebenkostennachweisNachweise bei früherem Leistungsbezug, auch bei einem anderen Jobcenter (Bewilligungsbescheid, Leistungsnachweis)Falls Sie den Antrag im Anschluss an ein Beschäftigungsverhältnis stellen, die Arbeitspapiere (auch Kündigungsschreiben oder Erklärung zur Arbeitsaufgabe) oder die Arbeitsbescheinigung (auszufüllen durch den Arbeitgeber)

Die Nachweise müssen Sie nicht zusammen mit dem Antrag übermitteln. Reichen Sie sie aber bitte so schnell wie möglich nach. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat nachfolgende Kommunen zur alleinigen Wahrnehmung der Aufgaben des Bürgergeldes zugelassen.

Landkreis BiberachBodenseekreisEnzkreisLandkreis LudwigsburgOrtenaukreisOstalbkreisStadt PforzheimLandkreis RavensburgLandeshauptstadt StuttgartLandkreis TuttlingenLandkreis Waldshut

Bayern

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Brandenburg

Landkreis HavellandLandkreis OberhavelLandkreis Oder-SpreeLandkreis Ostprignitz-RuppinLandkreis Potsdam-MittelmarkLandkreis Spree-NeißeLandkreis Uckermark

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Mecklenburg-Vorpommern Landkreis Vorpommern-Rügen Niedersachsen

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Kreis BorkenKreis CoesfeldKreis DürenEnnepe-Ruhr-KreisStadt EssenKreis GüterslohStadt HammHochsauerlandkreisKreis KleveKreis LippeKreis Minden-LübbeckeStadt Mülheim a.d. RuhrStadt MünsterKreis RecklinghausenKreis SteinfurtStadt SolingenKreis WarendorfStadt Wuppertal

Rheinland-Pfalz

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Saarland

Landkreis SaarlouisSaarpfalz-KreisLandkreis St. Wendel

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Landkreis BautzenErzgebirgskreisLandkreis GörlitzLandkreis LeipzigLandkreis Meißen

Sachsen-Anhalt

Altmarkkreis SalzwedelLandkreis Anhalt-BitterfeldBurgenlandkreisLandkreis HarzSaalekreisSalzlandkreis

Schleswig-Holstein

Kreis NordfrieslandKreis Schleswig-Flensburg

Thüringen

Landkreis GreizLandkreis EichsfeldStadt JenaLandkreis Schmalkalden-Meiningen

6. Wer unterstützt mich bei der Suche nach einer Arbeit? Im Jobcenter werden Sie von der für Sie zuständigen Ansprechperson bei der Arbeitssuche begleitet. In Beratungsgesprächen erarbeiten Sie gemeinsam eine Strategie zu Ihrer Eingliederung in den Arbeitsmarkt und besprechen, welche weitere Unterstützung Sie hierbei vom Jobcenter oder ggf.

auch von anderer Stellen erhalten können. Auch für junge Menschen auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz ist grundsätzlich das Jobcenter zuständig. Vielerorts sind jedoch die örtlichen Arbeitsagenturen mit der Ausbildungsstellenvermittlung beauftragt. Auskunft hierzu gibt Ihnen das zuständige Jobcenter.7.

Bekomme ich Bürgergeld, wenn mein Arbeitslosengeld nicht zum Lebensunterhalt reicht? Ja. Wenn Sie trotz Anspruches auf das Arbeitslosengeld noch hilfebedürftig und erwerbsfähig sind, können Sie ergänzende Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes als aufstockendes Bürgergeld beantragen.8.

Was passiert, wenn das Arbeitslosengeld endet? Wenn Ihr Anspruch auf das Arbeitslosengeld ausläuft, ohne dass Sie eine neue Arbeit gefunden haben, erhalten Sie, wenn Sie hilfebedürftig sind und einen Antrag gestellt haben, das Bürgergeld.9. Muss ich regelmäßig einen neuen Antrag stellen? Mit Ablauf eines jeden Bewilligungszeitraumes müssen Sie die Leistungen erneut beantragen.

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Das Bürgergeld wird regelmäßig für zwölf Monate bewilligt. Ausnahmsweise können die Leistungen auch für kürzere Zeiträume, in der Regel für sechs Monate, bewilligt werden. Das ist der Fall bei vorläufigen Leistungsbewilligungen ( z.B. bei schwankendem Arbeitslohn).10.

Mein Antrag wurde abgelehnt. Kann ich Widerspruch einlegen? Ja. Gegen den Bescheid ist Widerspruch möglich. Wo und innerhalb welcher Frist steht auf Ihrem Bescheid. Im Falle einer Zurückweisung des Widerspruchs können Sie vor dem Sozialgericht klagen.11. Habe ich Anspruch darauf, dass mein minderjähriges Kind betreut wird? Ja.

In Deutschland ist bundesgesetzlich geregelt, dass jedes Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, bis zum Schuleintritt einen Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung und Betreuung in einer Tageseinrichtung (und Kinder unter drei Jahren in Kindertagespflege) hat.

  • Der konkrete Betreuungsumfang hängt vom Einzelfall ab und richtet sich unter anderem danach, in welchem Umfang die Betreuung erforderlich ist, um die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit zu ermöglichen.
  • Die Kommunen helfen Ihnen bei der Suche nach einer Betreuung für Ihr Kind.12.
  • Ich beziehe Bürgergeld.
  • Ann ich in den Urlaub fahren? Grundsätzlich gilt: Wer sich ohne Zustimmung des Jobcenters außerhalb des näheren Bereichs des zuständigen Jobcenters aufhält, hat keinen Anspruch auf Bürgergeld.

Mit vorheriger Zustimmung ist jedoch eine Ortsabwesenheit von drei Wochen im Jahr möglich. Die Jobcenter prüfen, ob die Abwesenheit eine berufliche Eingliederung wesentlich beeinträchtigt. Zusätzlich zu den drei Wochen kann das Jobcenter in Einzelfällen einer Ortsabwesenheit für drei weitere Wochen zustimmen.

In diesen Fällen wird Bürgergeld aber nur in den ersten drei Wochen der Abwesenheit gezahlt. Eine Zustimmung zu einer länger als sechs Wochen dauernden Abwesenheit aus dem näheren Bereich ist grundsätzlich nicht möglich. Bitte beachten Sie: Der Wegfall des Bürgergeldes beinhaltet nicht nur die Regelleistung, sondern auch die Kosten der Unterkunft und kann sich unter bestimmten Umständen auch auf Ihren Krankenversicherungsstatus auswirken.

Siehe Frage 9 “Muss ich regelmäßig einen neuen Antrag stellen?” Wer wegen eines Vorstellungs-, Beratungs- oder sonstigen Termins zur Arbeitsuche verreisen muss und hierzu eine Zustimmung des Jobcenters erhalten hat, bekommt das Bürgergeld natürlich weitergezahlt.13.

  1. Ann ich während meiner Ausbildung Bürgergeld bekommen? Grundsätzlich sind Sie als Auszubildende oder Auszubildender leistungs­berechtigt, wenn Sie eine Ausbildungsvergütung oder BAföG erhalten oder die BAföG-Stelle noch nicht über Ihren BAföG-Antrag entschieden hat.
  2. Allerdings haben Studierende außerhalb des Elternhaushalts und internatsmäßig unter­gebrachte Personen in einer Berufsausbildung oder einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme keinen Anspruch auf Bürgergeld.

In bestimmten Lebenssituationen können aber dennoch ergänzende Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts für ansonsten von Leistungen ausgeschlossene Personen ( z.B. Studierende außerhalb des Elternhaushalts) erbracht werden, wenn die Auszubildenden oder Studierenden die Bedarfe nicht durch zu berücksichtigendes Einkommen und Vermögen decken können.

In diesen Fällen sind z.B. ergänzende Leistungen bei Schwangerschaft, Alleinerziehung, bei aus gesundheitlichen Gründen erforderlicher kostenaufwändiger Ernährung sowie für unabweisbare, laufende, nicht nur einmalige besondere Bedarfe möglich. Zudem können einmalige Leistungen zur Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt in Betracht kommen.

Diese Leistungen sind beim Jobcenter zu beantragen. In besonderen Härtefällen können Auszubildenden, die ansonsten keinen Leistungsanspruch haben, Leistungen als Darlehen gewährt werden.14. Haben Menschen, die in stationären Einrichtungen untergebracht sind, Anspruch auf Bürgergeld? Nein.

  • Wer in stationären Einrichtungen untergebracht ist, ist vom Bürgergeld nach dem SGB II grundsätzlich ausgeschlossen.
  • Dies gilt auch für die besonderen Wohnformen für Menschen mit Behinderungen nach § 42a SGB XII,
  • Ausnahmen gelten aber für Personen, die voraussichtlich für weniger als sechs Monate in einem Krankenhaus oder in einer Einrichtung der medizinischen Rehabilitation untergebracht sind sowie für Personen, die in stationären Einrichtungen untergebracht und unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarkts mindestens 15 Stunden die Woche erwerbstätig sind.15.

Wer ist für Obdachlose zuständig? Auch für obdachlose Menschen sind die Jobcenter zuständig, denn auch diese sollen die Möglichkeit haben, sich in den Arbeitsmarkt einzugliedern, ihre persönliche Situation zu stabilisieren und letztlich auch wieder sesshaft zu werden.

  1. Es soll vermieden werden, dass Menschen allein aufgrund ihrer atypischen Lebensgewohnheiten von einer Förderung ausgeschlossen werden.
  2. Ist bei einer oder einem Obdachlosen kein gewöhnlicher Aufenthaltsort vorhanden, wird die Zuständigkeit im Zweifel am tatsächlichen Aufenthaltsort bestimmt.16.
  3. Wie können die Jobcenter meine Angaben überprüfen? Im Wege eines automatisierten Datenabgleichs werden die Daten aller Bürgergeld-Berechtigten quartalsweise daraufhin abgeglichen, ob parallel zum Bürgergeld-Bezug andere Einkünfte, z.B.

Zinseinkünfte, Renten und Arbeitslosengeld bezogen werden. Außerdem werden im Monatsrhythmus Datenabgleiche im Hinblick auf Einkünfte aus sozialversicherungspflichtigen und geringfügigen Beschäftigungen durchgeführt. Die Jobcenter können anlassbezogen unter anderem Ihre Daten an das Kraftfahrt-Bundesamt übermitteln, um den Kfz -Halter zu ermitteln.

  1. So kann z.B.
  2. Die Angemessenheit des genutzten Kraftfahrzeuges beurteilt werden.
  3. Weiter werden Überprüfungen von Meldedaten ermöglicht.
  4. Dies kann u.a.
  5. Wichtig sein zur Beurteilung der Frage des ständigen Wohnsitzes des Bürgergeld-Beziehenden und ihrer oder seiner Bedarfsgemeinschaft.
  6. Auch können im Einzelfall Anfragen nach weiteren als den angegebenen Konten an das Bundeszentralamt für Steuern gerichtet werden.

Das ist für eine korrekte Vermögensermittlung von Bedeutung. Dritte ( z.B. Banken, Versicherungen, Arbeitgeber) sind gegenüber dem Jobcenter zur Auskunft verpflichtet. Alle Jobcenter haben außerdem einen Außendienst zur Bekämpfung von Leistungsmissbrauch.

  1. Dieser kann im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen Auskünfte jeder Art einholen, sich vor Ort einen Eindruck von der Situation verschaffen, Beteiligte anhören, Zeugen und Sachverständige vernehmen.17.
  2. Ich habe Bürgergeld beantragt, meine Ehepartnerin oder mein Ehepartner ist nicht berufstätig.
  3. Muss sie oder er sich auch um Arbeit kümmern, wenn ich Bürgergeld bekomme? Alle Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft müssen dazu beitragen, die Hilfebedürftigkeit zu beenden.

Ihre Ehepartnerin oder Ihr Ehepartner ist also verpflichtet, sich ebenfalls um Arbeit zu bemühen, wenn Sie – und damit auch Ihre Ehepartnerin oder Ihr Ehepartner – Bürgergeld bekommen. Sie oder er muss jedes zumutbare Job-Angebot annehmen.

Wie hoch ist das Bürgergeld ab 2023?

Bürgergeld kommt zum 01. Januar 2023 – Erhöhung des Regelbedarf erfolgt automatisch | Bundesagentur für Arbeit Der Regelsatz erhöht sich für Alleinstehende zum 1. Januar 2023 auf 502 Euro, für Paare je Partner auf 451 Euro. Für Nicht-erwerbstätige Erwachsene unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern steigt der Betrag auf 402 Euro, für Jugendliche von 14 bis 17 Jahren auf 420 Euro, für Kinder von 6 bis 13 Jahren auf 348 Euro und für Kinder unter 6 Jahren auf 318 Euro.

Wie viel Erstausstattung bekommt man vom Jobcenter 2023?

Für Umstandsbekleidung kann in der Regel ein Betrag von 150 Euro gewährt werden. Für die Erstausstattung Geburt (Säuglingsbedarf) können in der Regel 150 Euro gewährt werden.

Wann gibt es das Bürgergeld?

Bürgergeld-Auszahlung im August 2023: An diesen Termin kommt das Geld Seit Januar 2023 erhalten Grundsicherungsempfänger das neue Bürgergeld. Wann wird das Bürgergeld im August 2023 ausbezahlt? In der Regel wird das Bürgergeld immer im Vormonat überwiesen, damit es den Grundsicherungsempfängern am ersten Tag des Folgemonats zur Verfügung steht, und zwar auch dann, wenn dieser auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag fällt.

Wie teuer darf die Wohnung bei Bürgergeld sein?

Wie hoch darf die Miete maximal sein? – Die 30-Prozent-Mietregel Danach sollte Ihre Miete pro Monat nicht höher als 30 Prozent Ihres monatlichen Nettoeinkommens sein. Wenn Ihr Einkommen zum Beispiel 2.333 Euro netto pro Monat beträgt und Sie 30 Prozent davon nehmen, können Sie etwa 700 Euro für Ihre Miete ausgeben.

Was bekommt man mit Bürgergeld alles bezahlt?

Durch das Bürgergeld berücksichtigte Bedarfe – Das Bürgergeld ist Teil der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts und damit Teil der Leistungen zur Sicherung eines menschenwürdigen Existenzminimums. Das Bürgergeld umfasst neben dem Regelbedarf, der in Höhe der so genannten regelbedarfsrelevanten Bedarfe berücksichtigt wird, auch die angemessenen Bedarfe für Unterkunft und Heizung, soweit diese Bedarfe nicht durch Einkommen oder Vermögen unter Beachtung von Absetzbeträgen und Schonvermögen gedeckt sind.

Wie hoch ist das Bürgergeld netto?

Bürgergeld: Wie viel finanzielle Hilfe steht Berechtigten zu? – Wer Bürgergeld beantragen möchte, muss einige Bedingungen erfüllen. Antragstellende müssen ihren aktuellen Aufenthalt und Lebensmittelpunkt in Deutschland haben, außerdem muss eine Erwerbsfähigkeit vorliegen, das bedeutet, dass betroffene Personen grundsätzlich in der Lage sind, mindestens drei Stunden pro Tag erwerbsfähig zu sein, das geht aus einem Infoblatt der Arbeitsagentur hervor.

Wer? Regelsatz Bürgergeld
Alleinstehende/ Alleinerziehende 502 Euro pro Monat
Volljährige Partner in Bedarfsgemeinschaft 451 Euro pro Monat
Kinder 14-17 Jahre 420 Euro pro Monat
Kinder 6-13 Jahre 348 Euro pro Monat
Kinder unter 6 Jahre 318 Euro pro Monat
Quelle: Bundesagentur für Arbeit

Die Höhe orientiert sich an der Deckung der Kosten des Lebensunterhalts, der Mietkosten und Versorgung der Personen, mit denen der oder die Antragsstellende eine Anspruchsgemeinschaft bildet. Den monatlichen Betrag für Einzelpersonen zu ermitteln, ist für Laien oftmals schwierig.

Wer kriegt alles das Bürgergeld?

Das Bürgergeld ersetzt seit dem 01. Januar 2023 Hartz IV bzw. Arbeitslosengeld II und steht allen erwerbsfähigen und hilfebedürftigen Personen zu, die einen aktuellen Wohnsitz in Deutschland haben. Wir haben alles Wichtige zu Ihrem Bürgergeld Anspruch kurz und kompakt zusammengefasst und erklären Ihnen die aktuellen Bürgergeld Voraussetzungen. Das Wichtigste in Kürze

Alle Bürgerinnen und Bürger, die in Deutschland leben und hilfebedürftig sowie erwerbsfähig sind, erhalten das neue Bürgergeld. Es ersetzt seit dem 01. Januar 2023 das bisher bekannte Hartz IV bzw. Arbeitslosengeld II.Sie gelten als hilfebedürftig, sofern Sie Ihren Lebensunterhalt nicht aus Ihrem aktuellen Einkommen oder Vermögen sicherstellen können.Als Bürgergeld Empfängerin oder Empfänger müssen Sie ein Mindestalter von 15 Jahren erreicht haben und in der Lage sein, mindestens drei Stunden am Tag zu arbeiten.Sie können das Bürgergeld bequem online beantragen, Sofern Sie zuvor bereits Hartz IV bzw. Arbeitslosengeld II erhalten haben, müssen Sie keinen neuen Antrag stellen.

Wer bekommt alles das Bürgergeld?

Wer bekommt Bürgergeld? – Bürgergeld erhält, wer erwerbsfähig ist und seinen Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen decken kann. Zudem reichen andere vorrangige Leistungen wie Arbeitslosengeld, Wohngeld oder Kinderzuschlag nicht aus. Wer bisher Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld hatte, hat nun Anspruch auf Bürgergeld.

Wie hoch wird die Grundsicherung 2023 sein?

Hinzuverdienstgrenzen: Wird ein 520-Euro-Job auf die Grundrente angerechnet? – Manchmal kommt es vor, dass Rentner sich zu ihrer noch etwas dazu verdienen möchten oder müssen. Entfällt deshalb gleich der Grundrentenanspruch? Die Antwort ist recht einfach: Es kommt auf die Art der Beschäftigung an.

  • Ein 520-Euro-Job, lange bekannt als 450-Euro-Job, wird zum Beispiel nicht auf die Grundrente angerechnet.
  • Grundrente und uneingeschränkt kassieren geht aber auch nicht in jedem Fall.
  • Der Staat schiebt dem eine konkrete Grenze vor.2023 liegt der Betrag, den man im Monat maximal erhalten darf, bei 1317 Euro (2022: 1250 Euro) für eine alleinstehende Person.
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Bei Ehepaaren sind es 2055 Euro (2021/2022: 1950 Euro). Verdient man mehr Geld, werden 2023 bis 1686 Euro (oder 2424 Euro bei Ehepaaren), 60 Prozent der Differenz zwischen dem Freibetrag und dem Verdienst auf die Grundrente angerechnet, darüber 100 Prozent.2021 und 2022 wurden schon ab 1600 Euro (2300 Euro bei Ehepaaren) 100 Prozent angerechnet.

  • Liegt der Verdienst darüber, wird die gesamte Differenz zwischen Verdienst und Freibetrag angerechnet.
  • Maßgeblich ist aber in der Regel der Verdienst des vorletzten Jahres, bezogen auf den Zeitpunkt der Überprüfung.
  • Im verflixten siebten Jahr nach dem EU-Referendum kippt in Großbritannien die Brexit-Stimmung: Viele Bürger, Unternehmer und sogar manche Politiker bereuen den Austritt.

China, E-Auto-Flaute, Kosten: Die Gewerkschaften der Autobauer sehen die deutsche Leitindustrie vor einem gigantischen Umbruch. Sorgen gibt es viele – ebenso wie Forderungen an die Bundesregierung. Wer viel verdient, muss auch viel ans Finanzamt zahlen.

Stimmt das wirklich? Der WiWo Coach nennt die besten Tipps gegen zu hohe Abgaben. Diese Einkommensprüfung findet jährlich statt, sodass sich jeweils ab Januar Änderungen beim Grundrentenzuschlag ergeben können. Das genaue Prozedere ist wie folgt: Das Finanzamt meldet im Herbst das Einkommen des vorletzten Jahres.

Ist dieses nicht bekannt – was eher die Regel ist –, wird stattdessen das vorvorletzte Jahr herangezogen. Für den seit Anfang 2023 gewährten Grundrentenzuschlag wurden die Daten also im Herbst 2022 gemeldet. Meist wurden dabei Einkommensdaten für das Jahr 2020 ausgewertet und dieses Einkommen gegebenenfalls angerechnet.

  1. Angesetzt wird das zu versteuernde Einkommen zuzüglich des steuerfrei gestellten Anteils von Renten und Versorgungsbezügen.
  2. Dieser Wert wird automatisch beim Finanzamt abgefragt.
  3. Liegen dafür keine Daten vor, wird das drittletzte Jahr abgefragt.
  4. Fehlen auch hierzu Daten, zeiht die Rentenversicherung zur Einkommensanrechnung die Daten ihrer zwei Jahre zurückliegenden Rentenzahlung heran.

Generell müssen Kapitalerträge oberhalb des Sparerpauschbetrags, die nicht in der Steuererklärung berücksichtigt worden sind, gemeldet werden und werden dann zusätzlich erfasst. Wie die Anrechnung funktioniert zeigt ein Beispiel: Eine Person hat einen Anspruch auf Grundrente.

  1. Geprüft wird der Grundrentenzuschlag für das Jahr 2023.
  2. Die Grundrente der Person würde 120 Euro pro Monat betragen.
  3. Sie hat jedoch im vorletzten Jahr 2020 (bezogen auf die Datenmeldung im Herbst 2022) monatlich 50 Euro mehr erhalten als der Freibetrag von 1317 Euro.
  4. Von den 50 Euro werden daher 60 Prozent angerechnet.

Das sind 30 Euro. Von der Grundrente in Höhe von 120 Euro werden ihr also 30 Euro abgezogen. Ausgezahlt werden 2023 noch 90 Euro Grundrente im Monat. Hätte unsere Person 2020 monatlich sogar 1700 verdient, wäre das anders. Sie hat dann nämlich ein Einkommen, das voll anrechnungspflichtig ist.

Wie viel Bürgergeld bekommt jeder Bürger?

Wichtige Fragen und Antworten zum neuen Bürgergeld Bürgergeld. Diese Leistung ersetzt Arbeits­losengeld 2 (Hartz IV). Sie wird im zuständigen Jobcenter beantragt. © picture alliance / CHROMORANGE / Fabian Steffens Das Bürgergeld hat 2023 Hartz 4 abge­löst.

Neben der Erhöhung der Regelsätze gibt es weitere wichtige Änderungen. Unser Rechner ermittelt Ihren individuellen Anspruch. Inhalt Arbeits­losengeld 1. Wer keine Arbeit hat, braucht finanzielle Unterstüt­zung, um seinen Lebens­unterhalt zu bestreiten. In vielen Fällen besteht nach dem Verlust eines Arbeits­platzes ein Anspruch auf,

Bürgergeld. Sind die Voraus­setzungen dafür nicht erfüllt, bekommen Erwerbs­lose in der Regel Bürgergeld. Während Arbeits­lose Arbeits­losengeld 1 bei der Agentur für Arbeit beantragen müssen, sind für das Bürgergeld die zuständig. Jobcenter sind gemein­same Einrichtungen der Bundes­agentur für Arbeit und kommunaler Träger.

  1. Weiterbildung, Umschulung.
  2. Neben finanzieller Unterstüt­zung verfolgt die Bundes­agentur für Arbeit das Ziel, Arbeits­suchende in ein neues Beschäftigungs­verhältnis zu bringen.
  3. Zu diesem Zweck leistet sie über die Sicherung des Lebens­unter­halts hinaus etwa Zuschüsse für oder Umschulung und für Anschaffungen, die im Rahmen einer neuen Beschäftigung erforderlich sind, zum Beispiel Arbeits­kleidung.

Diese Hilfen werden ebenfalls über die Jobcenter vergeben. Mitwirkungs­pflichten. Bezieher von Bürgergeld haben ebenso wie Bezieher von Arbeits­losengeld 1 Mitwirkungs­pflichten. Erfüllen sie diese nicht, drohen ihnen Sanktionen wie Kürzung der Leistungen.

Weitere Hilfen. Auf Arbeits­losig­keit folgt meist eine Einkommens­einbuße. Beantragen Sie Hilfen wie oder, Beziehen Sie Bürgergeld, bekommen Sie diese Leistungen jedoch nicht mehr, da Sie für Ihre Kinder Anspruch auf den Regel­satz und für Ihre Wohn­kosten Anspruch auf deren Über­nahme haben. Über­schuldung.

Häufen sich Rechnungen auf, können Sie in eine finanzielle Schieflage geraten. Wichtige Tipps, wie Sie wieder heraus­finden können, finden Sie in unserem Special, Seit dem 1. Januar 2023 gibt es das Bürgergeld. Das Arbeits­losengeld 2 beziehungs­weise Hartz 4 und das Sozialgeld sind abge­schafft.

  • Menschen, die bisher eine von beiden Leistungen erhalten haben, bekommen seit Anfang des Jahres das Bürgergeld.
  • Dafür mussten sie nichts unternehmen, die Umstellung passierte auto­matisch.
  • Das Bürgergeld ist eine Leistung zur für Arbeits­suchende.
  • Es sichert das Existenz­minimum ab.
  • Anders als das Arbeits­losengeld 1 wird das Bürgergeld nicht von der Arbeits­losen­versicherung, sondern aus Steuergeldern finanziert.

Wer arbeitslos, aber erwerbs­fähig und hilfebedürftig ist, kann Bürgergeld erhalten, wenn andere vorrangige Sozial­leistungen wie oder nicht (mehr) gezahlt werden. Darüber hinaus können Menschen, deren Einkommen zu nied­rig ist, Bürgergeld als aufstockende Leistung beantragen.

haupt­sächlich in Deutsch­land leben, älter als 15 und jünger als 67 Jahre alt sein, mindestens drei Stunden am Tag arbeiten können, den Lebens­unterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen bestreiten können.

Unabhängig. Objektiv. Unbestechlich. Das Bürgergeld richtet sich nach einem pauschalierten Regelbedarf. Das ist ein Geld­betrag, der der Sicherung des Lebens­unter­halts der Anspruch­stellenden dienen soll. Das umfasst Kosten für Ernährung, Kleidung, Körper­pflege, Hausrat, Haus­halts­energie ohne Heiz­kosten, Bedürf­nisse des täglichen Lebens und die Teil­nahme am kulturellen Leben. Was Kommt Nach Arbeitslosengeld 2 © Stiftung Warentest Einige Regeln gelten darüber hinaus:

Im Falle einer Bedarfs­gemeinschaft von zwei Personen mit Anspruch auf Bürgergeld erhalten beide aktuell jeweils 451 Euro. Hilfe­bedürftige Erwachsene, die im Haushalt anderer Personen leben, erhalten 402 Euro.

Zum Regel­satz dazu kommen weitere Zahlungen:

Kosten für Wohn­raum und Heizung, Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflege­versicherung, Leistungen für die Bildung und Teilhabe von Kindern und Jugend­lichen (BuT), zum Beispiel für den persönlichen Schulbedarf, Schul­ausflüge und Klassen­fahrten, Mittags­verpflegung, und Lern­förderung, Mehr­bedarf in besonderen Lebens­situationen, etwa in der Schwangerschaft, einmalige Unterstüt­zungen, beispiels­weise Anschaffungs­kosten bei einem Wohnungs­umzug (Erst­ausstattung).

Eigenes Einkommen und Vermögen können dazu führen, dass ein Erwerbs­loser oder eine Erwerbs­lose nicht als hilfebedürftig gilt. Als Einkommen zählen – neben Verdiensten aus selbst­ständiger und nicht selbst­ständiger Tätig­keit – beispiels­weise Kapital- und Zins­erträge und private Renten.

  1. Zum Vermögen zählen etwa Bargeld, Spar­guthaben, Wert­papiere, Fahr­zeuge und Wohn­eigentum.
  2. Bevor der Staat einspringt, müssen zuerst eigene Mittel zur Sicherung des Lebens­unter­halts einge­setzt werden.
  3. Aber es gibt Frei­beträge.
  4. Das Jobcenter zieht sie bei der Berechnung des Bürgergelds vom Einkommen und Vermögen ab.

Einkommen. Der Grund­frei­betrag für Einkommen beträgt 100 Euro brutto monatlich. Bei höherem Hinzuver­dienst müssen Empfängerinnen und Empfänger von Bürgergeld mit Abzügen rechnen:

Bei einem Einkommen zwischen 100 und 520 Euro bleiben 20 Prozent anrechnungs­frei. Bei einem Einkommen zwischen 520 und 1 000 Euro bleiben für den Teil zwischen 520 und 1 000 Euro 30 Prozent anrechnungs­frei. Bei einem Einkommen zwischen 1 000 und 1 200 Euro werden für den Teil zwischen 1 000 und 1 200 Euro noch mal 10 Prozent nicht auf die Leistungen ange­rechnet. Für Menschen, die mindestens ein minderjäh­riges Kind haben, gilt die letzte Frei­betrags­grenze sogar bis zu einem Einkommen von 1 500 Euro.

Vermögen. Vermögen von bis zu 40 000 Euro des Leistungs­empfängers in einem Haushalt wird nicht auf den Anspruch ange­rechnet – und zwar für ein Jahr. Für jedes weitere Haus­halts­mitglied sind es 15 000 Euro. Den Antrag auf Bürgergeld gibt es beim Jobcenter am Wohn­ort – vor Ort, telefo­nisch oder per formlosem Anschreiben.

  • Er lässt sich aber auch im Internet herunter­laden und zu Hause ausfüllen.
  • Der Antrag wirkt ab dem Ersten des Monats, in dem er gestellt wurde.
  • Lebt der Antrag­steller mit anderen Personen zusammen und über­nehmen alle eine wechselseitige Verantwortung füreinander, bilden sie eine Bedarfs­gemeinschaft.

Für den Antrag müssen alle Personen in der Bedarfs­gemeinschaft genannt, ihr Einkommen und Vermögen dargelegt und alle Nach­weise, wie etwa über Wohn- und Heiz­kosten, beigebracht werden. Als Bedarfs­gemeinschaft gelten in der Regel:

Eheleute, die nicht dauer­haft getrennt sind, einge­tragene gleich­geschlecht­liche Lebens­partner, die nicht dauer­haft getrennt leben, oder eheähnlich Zusammenlebende.

Zur Bedarfs­gemeinschaft gehören auch die Kinder, die im Haushalt leben und jünger als 25 Jahre sind, sofern sie unver­heiratet und erwerbs­fähig sind und ihren Lebens­unterhalt nicht aus eigenem Einkommen bestreiten können. Keine Bedarfs­gemeinschaften sind reine Haus­halts- und Wohn­gemeinschaften.

  • Grund­sätzlich muss das Jobcenter inner­halb von sechs Monaten über einen Antrag entscheiden.
  • Ommt es dieser Verpflichtung nicht nach, kann der Antrag­steller oder die Antrag­stel­lerin beim Sozialge­richt Klage erheben.
  • Wurde der Antrag auf Bürgergeld (teil­weise) abge­lehnt, kann der Antrag­steller oder die Antrag­stel­lerin inner­halb eines Monats nach Bekannt­gabe durch einen Bescheid des Jobcenters Wider­spruch einlegen – am besten posta­lisch per Einschreiben.

Bleibt es trotz Wider­spruch bei der Entscheidung, besteht ebenfalls die Möglich­keit, Klage beim Sozialge­richt zu erheben. Der Bewil­ligungs­zeitraum für Bürgergeld beträgt normaler­weise sechs bis zwölf Monate. Endet er, muss der Bezieher einen Weiterbewil­ligungs­antrag stellen.

Was Kommt Nach Arbeitslosengeld 2 04.07.2023 – Ob nach Kündigung oder Vertrags­ende – Arbeits­losengeld muss bei der Agentur für Arbeit beantragt werden. Wie viel es gibt, lässt sich mit unserem Rechner unten schätzen. Was Kommt Nach Arbeitslosengeld 2 31.01.2023 – Wer zeit­weise nicht arbeiten kann und ohne Anspruch auf andere staatliche Hilfen ist, kann Sozial­hilfe bekommen. Wie man sie beantragt, welche Voraus­setzungen es gibt. Was Kommt Nach Arbeitslosengeld 2 01.01.2023 – Reicht das Geld nicht für die PKV-Beiträge, heißt es schnell zu handeln. Stan­dard­tarif und Basis­tarif können Auswege sein, der Notlagen­tarif ist nur eine Zwischenlösung.

: Wichtige Fragen und Antworten zum neuen Bürgergeld

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Wird ALG 2 automatisch verlängert?

Die Weiterbewilligung erfolgt automatisch – Nr.06/2020 – 15. Mai 2020 Bundestag und Bundesrat haben heute, am 15.05.2020, das Sozialschutzpaket II beraten und verabschiedet und damit auch die Verlängerung des Arbeitslosengeldes I beschlossen. Das Gesetz wird in der kommenden Woche im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Was tun wenn man kein Arbeitslosengeld 2 bekommt?

Arbeitslos ohne Leistungsbezug: Krankenversicherung bedenken – Wenn Sie arbeitslos ohne Leistungsbezug sind, also keinerlei staatliche Hilfen erhalten, werden auch die Kosten für Ihre Krankenversicherung nicht übernommen. Da Sie aber gesetzlich verpflichtet sind, sich zu versichern, bleibt Ihnen nur die freiwillige Versicherung in einer Krankenkasse.

  1. Diese berechnet den Beitrag auf Basis der jeweils geltenden Mindestbemessungsgrundlage.
  2. Alternativ kann es möglich sein, sich beim Ehepartner mitversichern zu lassen.
  3. Sprechen Sie dazu am besten direkt mit der jeweiligen Krankenkasse.
  4. Schon gewusst? Sie dürfen als Arbeitsloser einen Nebenverdienst ausüben, solange dieser nicht mehr als 15 Wochenstunden in Anspruch nimmt.

Sie gelten dennoch formal als arbeitslos und erhalten Hilfe bei der Jobsuche. Allerdings müssen Sie jede Nebenbeschäftigung der Arbeitsagentur melden. Kurz und knapp: Arbeitslos ohne Leistungsbezug Werden Sie arbeitslos, haben Sie regulär nur dann Anspruch auf Arbeitslosengeld I, wenn Sie in den zwei Jahren vorher mindestens zwölf Monate lang sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren. COMCAVE Update – schon abonniert? Mit unserem kostenlosen Newsletter bleiben Sie immer auf dem Laufenden. Erhalten Sie alle Neuigkeiten sowie Trends rund um das Thema Erwachsenenbildung direkt in Ihr E-Mail-Postfach. Zurück zur Startseite

Wie ist man krankenversichert wenn man kein Hartz 4 bekommt?

Krankenversicherung bei Arbeitslosigkeit: Infos | AOK Beitrag zur Krankenversicherung für Arbeitslose Wer übernimmt den Beitrag zur Krankenversicherung bei Arbeitslosigkeit? Was ist sonst noch zu beachten? Generell gilt: Auch wenn Sie arbeitslos werden, bleiben Sie weiterhin krankenversichert.

Prinzipiell müssen Arbeitslose den Beitrag zur Krankenversicherung nicht selbst bezahlen. Wenn Sie arbeitslos sind und Arbeitslosengeld oder Bürgergeld erhalten, meldet Sie der Leistungsträger als versicherungspflichtiges Mitglied bei der AOK an. Für Empfänger von Arbeitslosengeld übernimmt die Bundesagentur für Arbeit die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.

Das gilt auch, wenn Sie zu Beginn der Arbeitslosigkeit wegen einer Sperrzeit kein Arbeitslosengeld erhalten. Für Empfänger von Bürgergeld zahlt das Jobcenter die Beiträge. Sind Sie privat versichert und arbeitslos, dann können Sie wieder in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln.

Vorausgesetzt Sie erhalten Arbeitslosengeld und sind unter 55 Jahre alt. Bei Bezug von Bürgergeld ist dies leider nicht möglich. Erhalten Sie weder Arbeitslosengeld noch Bürgergeld, sind Sie trotzdem krankenversichert: Entweder kraft Gesetzes in der gesetzlichen Krankenversicherung oder auf Antrag bei der privaten Krankenversicherung – je nachdem, wo Sie zuletzt versichert waren.

Sie können sich, wenn Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Andernfalls müssen Sie sich und die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung selbst zahlen. Die Agentur für Arbeit beziehungsweise das Jobcenter informiert die AOK automatisch über den Leistungsbezug von Arbeitslosengeld.

Auch Ihr ehemaliger Arbeitgeber muss uns über das Ende der Beschäftigung informieren. Dabei kann es jedoch zu Verzögerungen kommen. Wir empfehlen Ihnen daher, uns so schnell wie möglich zu informieren, sobald Sie arbeitslos werden. Schnell und einfach unser Onlineformular ausfüllen und Mitglied werden.

Waren diese Informationen hilfreich für Sie? : Krankenversicherung bei Arbeitslosigkeit: Infos | AOK

Wie lange kann man Hartz 4 beziehen?

Wichtige Fragen und Antworten zum neuen Bürgergeld Bürgergeld. Diese Leistung ersetzt Arbeits­losengeld 2 (Hartz IV). Sie wird im zuständigen Jobcenter beantragt. © picture alliance / CHROMORANGE / Fabian Steffens Das Bürgergeld hat 2023 Hartz 4 abge­löst.

Neben der Erhöhung der Regelsätze gibt es weitere wichtige Änderungen. Unser Rechner ermittelt Ihren individuellen Anspruch. Inhalt Arbeits­losengeld 1. Wer keine Arbeit hat, braucht finanzielle Unterstüt­zung, um seinen Lebens­unterhalt zu bestreiten. In vielen Fällen besteht nach dem Verlust eines Arbeits­platzes ein Anspruch auf,

Bürgergeld. Sind die Voraus­setzungen dafür nicht erfüllt, bekommen Erwerbs­lose in der Regel Bürgergeld. Während Arbeits­lose Arbeits­losengeld 1 bei der Agentur für Arbeit beantragen müssen, sind für das Bürgergeld die zuständig. Jobcenter sind gemein­same Einrichtungen der Bundes­agentur für Arbeit und kommunaler Träger.

Weiterbildung, Umschulung. Neben finanzieller Unterstüt­zung verfolgt die Bundes­agentur für Arbeit das Ziel, Arbeits­suchende in ein neues Beschäftigungs­verhältnis zu bringen. Zu diesem Zweck leistet sie über die Sicherung des Lebens­unter­halts hinaus etwa Zuschüsse für oder Umschulung und für Anschaffungen, die im Rahmen einer neuen Beschäftigung erforderlich sind, zum Beispiel Arbeits­kleidung.

Diese Hilfen werden ebenfalls über die Jobcenter vergeben. Mitwirkungs­pflichten. Bezieher von Bürgergeld haben ebenso wie Bezieher von Arbeits­losengeld 1 Mitwirkungs­pflichten. Erfüllen sie diese nicht, drohen ihnen Sanktionen wie Kürzung der Leistungen.

Weitere Hilfen. Auf Arbeits­losig­keit folgt meist eine Einkommens­einbuße. Beantragen Sie Hilfen wie oder, Beziehen Sie Bürgergeld, bekommen Sie diese Leistungen jedoch nicht mehr, da Sie für Ihre Kinder Anspruch auf den Regel­satz und für Ihre Wohn­kosten Anspruch auf deren Über­nahme haben. Über­schuldung.

Häufen sich Rechnungen auf, können Sie in eine finanzielle Schieflage geraten. Wichtige Tipps, wie Sie wieder heraus­finden können, finden Sie in unserem Special, Seit dem 1. Januar 2023 gibt es das Bürgergeld. Das Arbeits­losengeld 2 beziehungs­weise Hartz 4 und das Sozialgeld sind abge­schafft.

Menschen, die bisher eine von beiden Leistungen erhalten haben, bekommen seit Anfang des Jahres das Bürgergeld. Dafür mussten sie nichts unternehmen, die Umstellung passierte auto­matisch. Das Bürgergeld ist eine Leistung zur für Arbeits­suchende. Es sichert das Existenz­minimum ab. Anders als das Arbeits­losengeld 1 wird das Bürgergeld nicht von der Arbeits­losen­versicherung, sondern aus Steuergeldern finanziert.

Wer arbeitslos, aber erwerbs­fähig und hilfebedürftig ist, kann Bürgergeld erhalten, wenn andere vorrangige Sozial­leistungen wie oder nicht (mehr) gezahlt werden. Darüber hinaus können Menschen, deren Einkommen zu nied­rig ist, Bürgergeld als aufstockende Leistung beantragen.

haupt­sächlich in Deutsch­land leben, älter als 15 und jünger als 67 Jahre alt sein, mindestens drei Stunden am Tag arbeiten können, den Lebens­unterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen bestreiten können.

Unabhängig. Objektiv. Unbestechlich. Das Bürgergeld richtet sich nach einem pauschalierten Regelbedarf. Das ist ein Geld­betrag, der der Sicherung des Lebens­unter­halts der Anspruch­stellenden dienen soll. Das umfasst Kosten für Ernährung, Kleidung, Körper­pflege, Hausrat, Haus­halts­energie ohne Heiz­kosten, Bedürf­nisse des täglichen Lebens und die Teil­nahme am kulturellen Leben. Was Kommt Nach Arbeitslosengeld 2 © Stiftung Warentest Einige Regeln gelten darüber hinaus:

Im Falle einer Bedarfs­gemeinschaft von zwei Personen mit Anspruch auf Bürgergeld erhalten beide aktuell jeweils 451 Euro. Hilfe­bedürftige Erwachsene, die im Haushalt anderer Personen leben, erhalten 402 Euro.

Zum Regel­satz dazu kommen weitere Zahlungen:

Kosten für Wohn­raum und Heizung, Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflege­versicherung, Leistungen für die Bildung und Teilhabe von Kindern und Jugend­lichen (BuT), zum Beispiel für den persönlichen Schulbedarf, Schul­ausflüge und Klassen­fahrten, Mittags­verpflegung, und Lern­förderung, Mehr­bedarf in besonderen Lebens­situationen, etwa in der Schwangerschaft, einmalige Unterstüt­zungen, beispiels­weise Anschaffungs­kosten bei einem Wohnungs­umzug (Erst­ausstattung).

Eigenes Einkommen und Vermögen können dazu führen, dass ein Erwerbs­loser oder eine Erwerbs­lose nicht als hilfebedürftig gilt. Als Einkommen zählen – neben Verdiensten aus selbst­ständiger und nicht selbst­ständiger Tätig­keit – beispiels­weise Kapital- und Zins­erträge und private Renten.

  • Zum Vermögen zählen etwa Bargeld, Spar­guthaben, Wert­papiere, Fahr­zeuge und Wohn­eigentum.
  • Bevor der Staat einspringt, müssen zuerst eigene Mittel zur Sicherung des Lebens­unter­halts einge­setzt werden.
  • Aber es gibt Frei­beträge.
  • Das Jobcenter zieht sie bei der Berechnung des Bürgergelds vom Einkommen und Vermögen ab.

Einkommen. Der Grund­frei­betrag für Einkommen beträgt 100 Euro brutto monatlich. Bei höherem Hinzuver­dienst müssen Empfängerinnen und Empfänger von Bürgergeld mit Abzügen rechnen:

Bei einem Einkommen zwischen 100 und 520 Euro bleiben 20 Prozent anrechnungs­frei. Bei einem Einkommen zwischen 520 und 1 000 Euro bleiben für den Teil zwischen 520 und 1 000 Euro 30 Prozent anrechnungs­frei. Bei einem Einkommen zwischen 1 000 und 1 200 Euro werden für den Teil zwischen 1 000 und 1 200 Euro noch mal 10 Prozent nicht auf die Leistungen ange­rechnet. Für Menschen, die mindestens ein minderjäh­riges Kind haben, gilt die letzte Frei­betrags­grenze sogar bis zu einem Einkommen von 1 500 Euro.

Vermögen. Vermögen von bis zu 40 000 Euro des Leistungs­empfängers in einem Haushalt wird nicht auf den Anspruch ange­rechnet – und zwar für ein Jahr. Für jedes weitere Haus­halts­mitglied sind es 15 000 Euro. Den Antrag auf Bürgergeld gibt es beim Jobcenter am Wohn­ort – vor Ort, telefo­nisch oder per formlosem Anschreiben.

Er lässt sich aber auch im Internet herunter­laden und zu Hause ausfüllen. Der Antrag wirkt ab dem Ersten des Monats, in dem er gestellt wurde. Lebt der Antrag­steller mit anderen Personen zusammen und über­nehmen alle eine wechselseitige Verantwortung füreinander, bilden sie eine Bedarfs­gemeinschaft.

Für den Antrag müssen alle Personen in der Bedarfs­gemeinschaft genannt, ihr Einkommen und Vermögen dargelegt und alle Nach­weise, wie etwa über Wohn- und Heiz­kosten, beigebracht werden. Als Bedarfs­gemeinschaft gelten in der Regel:

Eheleute, die nicht dauer­haft getrennt sind, einge­tragene gleich­geschlecht­liche Lebens­partner, die nicht dauer­haft getrennt leben, oder eheähnlich Zusammenlebende.

Zur Bedarfs­gemeinschaft gehören auch die Kinder, die im Haushalt leben und jünger als 25 Jahre sind, sofern sie unver­heiratet und erwerbs­fähig sind und ihren Lebens­unterhalt nicht aus eigenem Einkommen bestreiten können. Keine Bedarfs­gemeinschaften sind reine Haus­halts- und Wohn­gemeinschaften.

Grund­sätzlich muss das Jobcenter inner­halb von sechs Monaten über einen Antrag entscheiden. Kommt es dieser Verpflichtung nicht nach, kann der Antrag­steller oder die Antrag­stel­lerin beim Sozialge­richt Klage erheben. Wurde der Antrag auf Bürgergeld (teil­weise) abge­lehnt, kann der Antrag­steller oder die Antrag­stel­lerin inner­halb eines Monats nach Bekannt­gabe durch einen Bescheid des Jobcenters Wider­spruch einlegen – am besten posta­lisch per Einschreiben.

Bleibt es trotz Wider­spruch bei der Entscheidung, besteht ebenfalls die Möglich­keit, Klage beim Sozialge­richt zu erheben. Der Bewil­ligungs­zeitraum für Bürgergeld beträgt normaler­weise sechs bis zwölf Monate. Endet er, muss der Bezieher einen Weiterbewil­ligungs­antrag stellen.

Was Kommt Nach Arbeitslosengeld 2 04.07.2023 – Ob nach Kündigung oder Vertrags­ende – Arbeits­losengeld muss bei der Agentur für Arbeit beantragt werden. Wie viel es gibt, lässt sich mit unserem Rechner unten schätzen. Was Kommt Nach Arbeitslosengeld 2 31.01.2023 – Wer zeit­weise nicht arbeiten kann und ohne Anspruch auf andere staatliche Hilfen ist, kann Sozial­hilfe bekommen. Wie man sie beantragt, welche Voraus­setzungen es gibt. Was Kommt Nach Arbeitslosengeld 2 01.01.2023 – Reicht das Geld nicht für die PKV-Beiträge, heißt es schnell zu handeln. Stan­dard­tarif und Basis­tarif können Auswege sein, der Notlagen­tarif ist nur eine Zwischenlösung.

: Wichtige Fragen und Antworten zum neuen Bürgergeld

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